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Document 92002E002851
WRITTEN QUESTION E-2851/02 by Marialiese Flemming (PPE-DE) to the Commission. Fur trade.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2851/02 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission. Handel mit Pelzen.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2851/02 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission. Handel mit Pelzen.
ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 20–20
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2851/02 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission. Handel mit Pelzen.
Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0020 - 0020
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2851/02 von Marialiese Flemming (PPE-DE) an die Kommission (10. Oktober 2002) Betrifft: Handel mit Pelzen Im August 2002 haben Nachforschungen der US-amerikanischen Humane Society, aber auch der Humane Society International ergeben, dass in Wien und anderen Städten Österreichs Felle asiatischer Hauskatzen zum Verkauf angeboten worden sind. Dies bedeutet, dass nun in 7 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Katzen- und Hundefelle an Konsumenten verkauft werden in Großbritannien gehen öffentliche Stellen vom Verkauf solcher Felle aus. Mit welcher Begründung kann die Kommission erklären, dass obwohl in mehr als 50 % der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit solchen Fellen Handel betrieben wird dieser Handel keine Problematik des Europäischen Binnenmarktes ist? Sollte der Handel mit Katzen- und Hundefellen nicht auch unter die Kontrolle der Europäischen Union fallen, nachdem Konsumenten über ihren Kauf nicht ausreichend informiert werden? Gemeinsame Antwortvon Herrn Byrne im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-2851/02 und E-3088/02 (14. November 2002) Da Herstellung, Verwendung, Handel und Import von Katzen- und Hundefellen wie von einigen Mitgliedstaaten und des öfteren von der Union gefordert unabhängig von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten und getötet wurden, verboten sind, sind diese Maßnahmen offensichtlich nicht aus Sorge um das Wohlergehen von Tieren motiviert. Die Motivation besteht vielmehr in der ethischen Frage, ob aus Haustieren gewonnene Produkte verwendet werden dürfen. Eine Maßnahme, die vorwiegend zum Schutze der öffentlichen Moral dient, könnte als unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallend werden betrachtet werden. Die Kommission hat derzeit keine Vorschläge zur Unterrichtung der europäischen Verbraucher über die Art und Weise wie Pelzwaren gewonnen werden; auch sind ihr keine Vorschläge dieser Art in den Mitgliedstaaten bekannt. Sie wird die Situation weiter im Auge behalten.