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Document 62010TJ0566

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. September 2012.
    Jutta Ertmer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke erkat - Ältere Gemeinschafts- und nationale Wort- und Bildmarken CAT - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Beeinträchtigung der Wertschätzung - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Begründungspflicht.
    Rechtssache T-566/10.

    Sammlung der Rechtsprechung 2012 -00000

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2012:419





    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 12. September 2012 –
    Ertmer/HABM – Caterpillar (erkat)

    (Rechtssache T-566/10)

    „Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke erkat – Ältere Gemeinschafts- und nationale Wort- und Bildmarken CAT – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Begründungspflicht“

    1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 15, 19-20)

    2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 18, 27)

    3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke erkat – Wort- und Bildmarken CAT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40, 42-45, 51-55)

    4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 58)

    5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 59-60)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2010 (Sache R 270/2010-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Caterpillar Inc. und Jutta Ertmer

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. September 2010 (Sache R 270/2010-1) wird aufgehoben.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Das HABM und die Caterpillar Inc. tragen die Kosten.

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