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Document 52019IP0032(01)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“ (2019/2833(RSP))

ABl. C 202 vom 28.5.2021, p. 31–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/31


P9_TA(2019)0032

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“ (2019/2833(RSP))

(2021/C 202/07)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 310, 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Vorschläge der Kommission vom 2. Mai 2018 zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 und zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. März 2018 mit den Titeln „Der nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“ (1) und „Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“ (3),

unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 14. November 2018 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung“ (4),

unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission und des Rates vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“,

gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.

erklärt, dass die Erwartungen der Unionsbürger jetzt erfüllt und die erforderlichen finanziellen Mittel für die politischen Verpflichtungen und Bestrebungen der EU bereitgestellt werden sollten; ist entschlossen, einen starken und glaubwürdigen MFR sicherzustellen, der es der EU ermöglicht, bedeutenden Herausforderungen wirksam zu begegnen und ihre politischen Ziele im Verlauf des nächsten Siebenjahreszeitraum zu erreichen; ist der Auffassung, dass der Standpunkt und die Rolle des Parlaments in diesem Verfahren durch die Europawahl 2019 erneut legitimiert worden sind; erklärt seine Bereitschaft, jeglichen Standpunkt des Rates abzulehnen, bei dem die Vorrechte des Parlaments nicht geachtet oder dessen Standpunkte nicht gebührend berücksichtigt werden;

2.

nimmt die vorliegende Entschließung an, um sein Mandat für die Verhandlungen über die Ausgaben- und Einnahmenseite des nächsten MFR zu bekräftigen und zu aktualisieren; fordert, dass ohne weitere Verzögerungen Verhandlungen mit dem Rat aufgenommen werden, damit zeitnah eine tragfähige Einigung erzielt wird, und betont, dass das Parlament schon seit November 2018 für Verhandlungen bereitsteht; fordert die Kommission auf, einen Notfallplan zum MFR vorzulegen, der als Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Finanzierungsprogrammen fungiert und — für den Fall, dass der nächste MFR nicht rechtzeitig vereinbart wird — die Verlängerung des gegenwärtigen MFR ermöglicht;

Bekräftigung des entschiedenen Standpunkts des Parlaments

3.

bestätigt sein im Zwischenbericht vom 14. November 2018 über den MFR festgelegtes Mandat für Verhandlungen über die Zahlen für den MFR (pro Programm, pro Rubrik und insgesamt), die Eigenmittel der EU, die Flexibilitätsbestimmungen, die Halbzeitrevision, die bereichsübergreifenden Grundsätze wie die durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, des Klimaschutzes und der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen und bei allen Initiativen des nächsten MFR sowie über konkrete Änderungen an der vorgeschlagenen MFR-Verordnung und der Interinstitutionellen Vereinbarung;

4.

erklärt erneut, dass der nächste MFR mit 1 324,1 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 ausgestattet werden sollte, was 1,3 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entspricht; betont, dass dieser Gesamtbetrag im Rahmen einer Bottom-up-Bewertung der erforderlichen Finanzmittel für sämtliche Programme und Maßnahmen der EU ermittelt wurde; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Parlament Vorzeigeprogramme (z. B. in den Bereichen Jugend, Forschung und Innovation, Umwelt und klimabedingter Wandel, Infrastruktur, KMU, Digitalisierung und soziale Rechte) ankurbeln, die Finanzierung bestehender EU-Maßnahmen (insbesondere in den Bereichen Kohäsion, Landwirtschaft und Fischerei) preisbereinigt aufrechterhalten und entsprechende zusätzliche Finanzmittel für zusätzliche Zuständigkeiten (z. B. in den Bereichen Migration, Außenpolitik und Verteidigung) bereitstellen will; ist der festen Überzeugung, dass der europäische Mehrwert durch die Bündelung von Ressourcen auf Unionsebene im Sinne der Effizienz, der Solidarität und der globalen Bedeutung erreicht wird; betont in diesem Zusammenhang, dass der Schwerpunkt künftiger Ausgaben stärker auf Ergebnissen liegen sollte;

5.

betont, dass das Parlament den MFR nur billigen wird, wenn eine Einigung über die Reform des Eigenmittelsystems der EU, einschließlich der Einführung eines Pakets neuer Eigenmittel, die besser auf die wichtigsten politischen Prioritäten der EU abgestimmt sind und Anreize für Fortschritte bei diesen Prioritäten bieten, erzielt wird; weist erneut darauf hin, dass durch die Einführung neuer Eigenmittelkategorien nicht nur die Vorherrschaft von auf dem BNE beruhenden Beiträgen abgeschwächt, sondern auch eine angemessene Mittelausstattung für die EU-Ausgaben im Rahmen des nächsten MFR sichergestellt werden soll; bekräftigt seinen im Zwischenbericht über den MFR dargelegten Standpunkt zur Liste möglicher Kandidaten für neue Eigenmittel (gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, Digitalsteuer, Finanztransaktionssteuer, Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem, Beitrag für Kunststoff und CO2-Grenzausgleichssystem), zur Abschaffung aller Rabatte und Korrekturen, zur Vereinfachung der auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel, zur Verringerung der nationalen „Erhebungskosten“, die bei Zöllen einbehalten werden, und zur Berücksichtigung anderer Einnahmen in Form von Geldbußen oder Gebühren beim EU-Haushalt;

6.

bekräftigt, dass ein neuer Mechanismus eingerichtet werden muss, um den EU-Haushalt zu schützen, wenn die Rechtsstaatlichkeit missachtet wird oder die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte systematisch bedroht werden und sich dies auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung oder des Schutzes der finanziellen Interessen der Union auswirkt oder auswirken könnte; betont, dass diese Maßnahmen die Verpflichtung staatlicher Stellen oder der Mitgliedstaaten, Zahlungen an Endbegünstigte oder Empfänger zu leisten, nicht berühren dürfen;

Reaktionen auf neue Initiativen nach der Europawahl

7.

begrüßt die politischen Zusagen, die die gewählte Präsidentin der Kommission bei ihrer Bestätigung im Juli 2019 bezüglich zusätzlicher Initiativen gemacht hat, und erwartet, dass deren Auswirkungen auf Haushaltsebene unverzüglich geklärt werden; betont, dass sämtliche neuen Initiativen, von denen manche im Zwischenbericht des Parlaments bereits weitgehend erwartet wurden, zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission für den nächsten Zeitraum hinzugerechnet werden sollten, wodurch die MFR-Obergrenzen höher ausfallen würden als ursprünglich vorgeschlagen; erwartet daher, dass die Kommission den Auswirkungen dieser Initiativen auf Haushaltsebene in ihrem ersten Vorschlag zum MFR förmlich Rechnung trägt und sich in den bevorstehenden Verhandlungen mit dem Rat über den MFR zusammen mit dem Parlament für die nötige Mittelausstattung einsetzt;

8.

fordert, dass die neue Kommission umgehend weitere Gesetzgebungsvorschläge zur Einrichtung neuer Instrumente vorlegt, damit deren Finanzierung bei der Einigung über den nächsten MFR berücksichtigt werden kann; erwartet, dass etwaige neue Initiativen, die möglicherweise nach der Annahme des MFR 2021–2027 vorgeschlagen werden, mit neuen Mitteln finanziert werden;

9.

begrüßt im Zusammenhang mit der Einnahmenseite, dass die gewählte Präsidentin sich verpflichtet hat, eine Reihe von Initiativen, die Teil des künftigen Pakets neuer Eigenmittel sein sollten, auf den Weg zu bringen oder zu verlängern; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Gelegenheit zu ergreifen, ein C02-Grenzausgleichssystem einzurichten, was eine angemessene Reaktion auf die Forderungen der Bevölkerung nach einer entschlossenen Führung im Kampf gegen den Klimawandel wäre und wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel sichergestellt würden;

Ein weiterer Schritt hin zu einem klimapolitischen Wandel

10.

bekräftigt seine unmissverständliche Unterstützung des Prinzips der durchgängigen Berücksichtigung der Klimaschutzbelange in allen Politikbereichen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der nächste MFR vollständig mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang steht, und betont, dass es dringend weiterer spürbarer Fortschritte bei den politischen und finanziellen Anstrengungen bedarf, um die Ziele des MFR zu erreichen, sowie eines gerechten Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft auf der Grundlage größtmöglicher sozialer Gerechtigkeit, damit weder Menschen noch Regionen abgehängt werden; sieht einem konkreten Vorschlag zum „Green Deal für Europa“, wie er in den politischen Leitlinien der kommenden Kommissionspräsidentin umrissen ist, erwartungsvoll entgegen; erwartet, dass die Haushaltsmittel für den nächsten Finanzplanungszeitraum in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel stehen, und betont, dass ein gekürzter MFR selbstverständlich einen Rückschritt darstellen würde;

11.

hebt hervor, dass gemeinsame Klimaschutzmaßnahmen auf EU-Ebene einen erheblichen Mehrwert bringen und daher bei der Modernisierung des EU-Haushalts und seiner Ausgabenprogramme im Mittelpunkt stehen sollten; betont daher, dass die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt im nächsten MFR über das, was dafür im Rahmen der angestrebten Ausgabenanteile gemäß dem entsprechenden Zwischenbericht vorgesehen ist, hinausgehen muss, und dass dies die Einbeziehung der klimabezogenen und sozialen Dimension in den Entscheidungsprozess bei allen wichtigen Programmen und während des gesamten Politikzyklus mit einschließen muss; fordert in diesem Zusammenhang außerdem eine transparentere, strengere und umfassendere Methodik, einschließlich überarbeiteter Leistungsindikatoren für die Festlegung und Nachverfolgung klima- und biodiversitätsrelevanter Ausgaben, einen Verzicht auf die finanzielle Unterstützung schädlicher Maßnahmen und die Überwachung der mittel- bis langfristigen Auswirkungen der durchgängigen Berücksichtigung der Klimaschutzbelange in allen Politikbereichen auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen; fordert, dass das Parlament eng in die Ausarbeitung einer solchen Methodik einbezogen wird;

Unverzügliche Einleitung interinstitutioneller Verhandlungen

12.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 312 Absatz 5 AEUV während des gesamten Verfahrens zur Annahme des MFR die drei Organe der EU „alle erforderlichen Maßnahmen [treffen], um den Erlass des Rechtsakts zu erleichtern“; betont, dass das Parlament seit fast einem Jahr bereitsteht, um über alle Aspekte des MFR und des Eigenmittelpakets zu verhandeln, während der Rat bislang keine Bereitschaft gezeigt hat, in substanzielle Gespräche einzutreten, die über kurze und formalistische Briefings und Nachbesprechungen am Rande der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) hinausgingen; ist der Ansicht, dass solche minimalistischen Kontaktaufnahmen nicht als zufriedenstellende interinstitutionelle Zusammenarbeit betrachtet werden können und nicht im Einklang mit dem steht, was im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist;

13.

fordert daher die unverzügliche Intensivierung der interinstitutionellen Gespräche über den MFR und die Eigenmittel, um den Weg für echte Verhandlungen zu ebnen, und fordert den Rat auf, sein Verhandlungsmandat unverzüglich anzunehmen; ist der Auffassung, dass der Rat die Standpunkte des Parlaments bei der Festlegung seiner eigenen Position bereits gebührend berücksichtigen sollte, wenn er sich der Zustimmung des Parlaments sicher sein will; erwartet in diesem Sinne, dass der Ratsvorsitz und die Kommission die Standpunkte des Parlaments dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) klar darlegen und erläutern, und fordert, dass das Verhandlungsteam des Parlaments bei allen informellen Sitzungen des Rates, die mit dem MFR im Zusammenhang stehen, anwesend ist; betont, dass gezielte trilaterale Treffen stattfinden müssen, um die Diskussion über die verschiedenen Aspekte des MFR und der Eigenmittelvorschläge zu vertiefen, womit die bestehenden Briefings und Nachbesprechungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ergänzt werden sollten; erwartet ferner, dass gemäß Artikel 324 AEUV hochrangige Treffen zwischen den Präsidenten der Organe einberufen werden;

Wahrung der Vorrechte des Parlaments

14.

nimmt Kenntnis von der Methodik des Rates für die Ausarbeitung der MFR-Verhandlungspakete; befürchtet jedoch, dass es sich dabei auch um einen Versuch handelt, dem Europäischen Rat eine vorrangige Rolle beim Erlass unwiderruflicher Beschlüsse zu mehreren Aspekten des nächsten MFR zu verleihen, wie dies bei dem Verfahren zur Annahme des aktuellen MFR der Fall war; betont, dass das Parlament keine vom Europäischen Rat geschaffene vollendete Tatsache durchwinken wird, und behält sich vor, seine Zustimmung zurückzuhalten, bis eine zufriedenstellende Einigung erzielt worden ist;

15.

unterstreicht, dass diese Verhandlungspakete nicht nur Elemente der MFR-Verordnung enthalten, für die das Parlament seine Zustimmung geben muss, sondern auch eine erhebliche Anzahl an Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den sektorspezifischen politischen Maßnahmen der EU, die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beschließen sind; ist daher der Ansicht, dass solche Verhandlungspakete lediglich ein internes Verfahren des Rates widerspiegeln, wodurch das Parlament in keiner Weise daran gehindert werden darf, ordnungsgemäße Verhandlungen über alle Elemente des MFR-Pakets und der sektorspezifischen Rechtsvorschriften zu führen; fordert den Rat daher nachdrücklich auf, mit dem Parlament Verhandlungen über alle Aspekte der sektorspezifischen Rechtsvorschriften zur Gestaltung der neuen EU-Programme sowie über den Vorschlag zur Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen;

16.

weist darauf hin, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates politischer Natur sind und dass er gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) keine Gesetzgebungsfunktionen wahrnehmen darf; fordert den Europäischen Rat daher auf, von detaillierten und vorgeblich verbindlichen Schlussfolgerungen auf der Grundlage der MFR-Verhandlungspakete abzusehen, da dies einen direkten Eingriff in die Rechtsetzungstätigkeit darstellen würde; zählt darauf, dass die Kommission als ehrliche Vermittlerin und Hüterin der Verträge das Parlament bei der Ausübung seiner legislativen Vorrechte sowohl im Rahmen der Zustimmung als auch im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unterstützt;

Ein Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Programmen: Aufstellung eines Notfallplans für den MFR

17.

bedauert, dass der Europäische Rat den Zeitrahmen, um zu einer politischen Entscheidung zu gelangen, bereits mehrmals verlängert hat; befürchtet, dass bei weiteren Verzögerungen durch den Rat und den Europäischen Rat ohne Einbeziehung des Parlaments die Gefahr besteht, dass die komplexen Verhandlungen nicht bis zum Auslaufen des derzeitigen MFR erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können; weist auf die schwerwiegenden Rückschläge bei der Auflage von EU-Programmen hin, die auf die späte Annahme des aktuellen MFR zurückzuführen sind, wie dies bereits in der Vergangenheit vorgekommen ist;

18.

erinnert daran, dass Artikel 312 Absatz 4 AEUV für den Fall, dass ein neuer MFR nicht rechtzeitig verabschiedet werden sollte, ein Sicherheitsnetz in Form einer vorübergehenden Verlängerung der Obergrenzen und anderer Bestimmungen des letzten Jahres des aktuellen Finanzrahmens vorsieht; ist jedoch besorgt darüber, dass ein solches Sicherheitsnetz nicht nur durch Versäumnisse auf operativer Ebene, sondern auch durch die für einige der derzeitigen EU-Programme geltenden Fristen beeinträchtigt werden könnte; warnt in diesem Zusammenhang vor der Einstellung von EU-Programmen und bekräftigt seine Entschlossenheit, sich nicht aus Zeitdruck dazu zwingen zu lassen, eine schlechte Vereinbarung zu akzeptieren;

19.

fordert die Kommission daher auf, unverzüglich mit der Ausarbeitung eines Notfallplans für den mehrjährigen Finanzrahmen zu beginnen, um die Begünstigten zu schützen und die Kontinuität der Finanzierung sicherzustellen, falls der derzeitige MFR verlängert werden muss; fordert, dass dieser Notfallplan Anfang 2020 offiziell vorgelegt wird, damit er vom Rat und vom Parlament zügig angenommen werden kann; fordert, dass dieser Plan einen horizontalen Gesetzgebungsvorschlag enthält, mit dem die in den einschlägigen Programmen festgelegten Fristen aufgehoben werden, um für Kohärenz mit Artikel 312 Absatz 4 AEUV zu sorgen, und — insbesondere mit Blick auf die Fortführung der Politik in Bereichen, die der gemeinsamen Mittelverwaltung unterliegen — konkrete operative Bestimmungen umfasst;

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20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 51.

(2)  ABl. C 162 vom 10.5.2019, S. 71.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0226.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0449.


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