EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52001DC0264

Mitteilung der Kommission Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg)

/* KOM/2001/0264 endg. */

52001DC0264

Mitteilung der Kommission Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) /* KOM/2001/0264 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg)

I Mehr Nachhaltigkeit in Europa

,Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können." - Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (,Brundtland-Kommission"), 1987

Der Europäische Rat in Helsinki vom Dezember 1999 ersuchte die Europäische Kommission, ,einen Vorschlag für eine langfristige Strategie auszuarbeiten, wie die verschiedenen Politiken im Sinne einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung aufeinander abzustimmen sind, und ihn dem Europäischen Rat im Juni 2001 vorzulegen." Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission der Aufforderung nach. Sie stützt sich dabei auf das im März veröffentlichte Konsultationspapier der Dienststellen der Kommission und die zahlreichen Reaktionen darauf.

Nachhaltige Entwicklung ist ein globales Ziel. Die Europäische Union spielt bei der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung eine Schlüsselrolle, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch auf globaler Ebene, wo umfassende internationale Maßnahmen erforderlich sind. Um dieser Verantwortung nachzukommen, haben sich die EU und andere Unterzeichner der 1992 verfassten "Rio-Erklärung" der Vereinten Nationen auf der 19. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1997 verpflichtet, rechtzeitig für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 Strategien für eine nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten. Diese Strategie ist Teil der Vorbereitung der EU auf diesen Gipfel.

Nachhaltige Entwicklung - Eine umfassende langfristige Perspektive

Vor etwas mehr als einem Jahr definierte der Europäische Rat in Lissabon das neue strategische Ziel, die Union zum ,wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Im Anschluss daran beschloss der Europäische Rat in Stockholm, dass die Strategie der EU für die nachhaltige Entwicklung die Lissabonner Strategie um den Aspekt der Umwelt ergänzen und sich auf diese Strategie stützen soll. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass das Wirtschaftswachstum, der soziale Zusammenhalt und der Umweltschutz auf lange Sicht Hand in Hand gehen müssen.

Die nachhaltige Entwicklung bietet der Europäischen Union die positive langfristige Perspektive einer wohlhabenderen und gerechteren Gesellschaft; sie verspricht eine sauberere, sicherere und gesündere Umwelt - eine Gesellschaft, die uns, unseren Kindern und Enkeln eine bessere Lebensqualität bietet. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Wirtschaftswachstum den Fortschritt im sozialen Bereich fördern und die Umwelt respektieren, muss die Sozialpolitik die Leistung der Wirtschaft unterstützen und die Umweltpolitik kostenwirksam sein.

Die Zerstörung der Umwelt und den Verbrauch der Ressourcen von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu entkoppeln, erfordert eine umfassende Neuausrichtung bei den öffentlichen und privaten Investitionen auf neue, umweltfreundliche Technologien. Die Strategie für eine nachhaltige Entwicklung sollte in den nächsten Jahren als Katalysator für politische Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung dienen und zur treibenden Kraft für institutionelle Reformen und ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern werden. Klare, stabile, langfristige Ziele werden Erwartungen wecken und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Unternehmen das Vertrauen haben, in innovative Lösungen zu investieren und neue, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Um die Kluft zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischen politischen Maßnahmen zu überbrücken, schlägt die Kommission vor, sich im Rahmen der Strategie auf einige wenige Probleme zu konzentrieren, die das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft in Zukunft ernsthaft oder irreversibel gefährden:

Die größten Gefahren für die nachhaltige Entwicklung

- Die Emission von Treibhausgasen, die durch menschliche Tätigkeiten erzeugt wurden, ist die Ursache für die globale Erwärmung. Der Klimawandel wird voraussichtlich in zunehmenden Maße extreme Wetterereignisse (Wirbelstürme, Überschwemmungen) mit schwerwiegenden Folgen für Infrastruktur, Grundeigentum, Gesundheit und Natur verursachen.

- Die öffentliche Gesundheit wird nicht nur durch neue antibiotikaresistente Stämme bestimmter Krankheitserreger, sondern auch durch die potenziellen Langzeitauswirkungen zahlreicher Chemikalien die tagtäglich verwendet werden, ernsthaft bedroht; auch die Bedrohung der Lebensmittelsicherheit nimmt an Bedenklichkeit zu.

- Jeder sechste Europäer lebt in Armut. Armut und soziale Ausgrenzung wirken sich sehr stark auf den Einzelnen aus. Sie äußern sich in einem schlechten Gesundheitszustand, Suizidgefährdung und Dauerarbeitslosigkeit. Die Last der Armut wird zu einem unverhältnismäßig hohen Anteil von alleinerziehenden Müttern und älteren alleinstehenden Frauen getragen. Armut hält sich tendenziell über ganze Generationen in denselben Familien.

- Ein Anstieg der Lebenserwartung ist ganz offensichtlich willkommen. In Verbindung mit niedrigen Geburtenraten droht jedoch die daraus resultierende Überalterung der Bevölkerung zu einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums zu führen sowie die Qualität und die finanzielle Nachhaltigkeit der Rentenvorsorge und des öffentlichen Gesundheitswesens zu beeinträchtigen. Die Ausgaben in diesem Bereich könnten in zahlreichen Mitgliedstaaten zwischen 2000 und 2040 um bis zu 8 % des BIP ansteigen

- In den letzten Jahrzehnten hat sich der Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa dramatisch beschleunigt. Die Fischbestände in den europäischen Gewässern stehen kurz vor dem Kollaps. Das Abfallvolumen ist dauerhaft rascher gewachsen als das BIP. Bodenverlust und Rückgang der Fruchtbarkeit untergraben die Wirtschaftlichkeit bestimmter landwirtschaftlicher Flächen.

- Die Verkehrsüberlastung hat rasch zugenommen, so dass der Verkehr fast zum Erliegen kommt. Dies betrifft vor allem städtische Gebiete, die auch vor andere Probleme gestellt sind, z. B. Verfall der Innenstädte, Ausdehnung der Vorstadtgebiete und Konzentrationen akuter Armut und sozialer Ausgrenzung. Regionale Ungleichgewichte in der EU sind auch weiterhin ein ernstzunehmendes Problem.

Nur die wenigsten dieser nicht nachhaltigen Trends sind neu. Sowohl auf den unterschiedlichsten Regierungsebenen als auch in der Gesellschaft wurden Versuche unternommen, diese Probleme anzugehen. Um auf lokaler Ebene Veränderungen durchzusetzen, haben sich Initiativen wie die lokale Agenda 21 als effizientes Mittel zur Konsensbildung bewährt. Diese Bemühungen waren jedoch bisher nur in begrenztem Umfang von Erfolg gekrönt, da es sich als schwierig erwies, etablierte Politiken und Verhaltensmuster zu ändern und die entsprechenden Maßnahmen zu koordinieren. Um diesen nicht nachhaltigen Trends Einhalt zu gebieten und die nachhaltige Entwicklung Realität werden zu lassen, sind daher Sofortmaßnahmen, engagierte politische Führungspersönlichkeiten mit Weitblick, ein neuer Ansatz für politische Entscheidungen, umfassende Beteiligung, und internationale Verantwortung erforderlich.

- Sofortmaßnahmen müssen ergriffen werden: Es ist jetzt an der Zeit, den Herausforderungen für die Nachhaltigkeit zu begegnen. Viele der Trends, die die nachhaltige Entwicklung gefährden, sind eine Folge früherer Entscheidungen im Bereich der Produktionstechnik, der Flächennutzung und der Infrastrukturinvestitionen und somit nur schwer in kurzer Zeit umzukehren. Die stärksten Auswirkungen des Rückgangs der biologischen Vielfalt, der zunehmenden Antibiotikaresistenz oder des Klimawandels werden möglicherweise erst nach vielen Jahren zu spüren sein, doch dann werden sie nur unter Aufwendung von hohen Kosten oder gar nicht mehr zu beheben sein.

- Politische Führungsqualitäten sind unabdingbar: Um die für die nachhaltige Entwicklung erforderlichen Veränderungen zu verwirklichen, bedarf es eines hohen politischen Engagements. Zweifelsohne wird die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft als Ganzes zu Gute kommen, dennoch muss zwischen unterschiedlichen Interessen abgewogen werden. Wir müssen diesem Prozess offen und ehrlich begegnen. Veränderungen in der Politik müssen fair und ausgewogen erfolgen, und engstirnige Interessen einzelner Bereiche dürfen nicht dem Wohlergehen der Gesellschaft als Ganzes vorangestellt werden.

- Ein neuer Ansatz für politische Entscheidungen: Obwohl die Union im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ein weites Spektrum an Politiken verfolgt, gelang es nicht, diese ausreichend zu koordinieren. Allzu häufig behindern Maßnahmen in einem Politikbereich die Fortschritte in einem anderen, wobei die Lösungen für bestimmte Probleme häufig in den Händen von politischen Entscheidungsträgern aus sachgebietsfremden Bereichen oder anderen Regierungsebenen liegen. Dies ist einer der Hauptgründe für zahlreiche nicht nachhaltige Trends. Darüber hinaus mangelt es an einer kohärenten langfristigen Perspektive, was zu einer zu starken Konzentration auf die kurzfristigen Kosten und zu einer zu geringen Konzentration auf Situationen, von denen auf lange Sicht alle Seiten profitieren, führt.

- Maßnahmen müssen von allen ergriffen und auf allen Ebenen durchgeführt werden: Viele der zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung erforderlichen Veränderungen können nur auf EU-Ebene erfolgreich vorgenommen werden. Offensichtliche Beispiele hierfür gibt es in Politikbereichen, in denen die Gemeinschaft die ausschließliche rechtliche Zuständigkeit besitzt, oder wenn integrierte europäische Wirtschaft bedeutet, dass unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten wahrscheinlich ohne Wirkung bleiben werden. In anderen Fällen kann es angemessen sein, Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu ergreifen. Die Behörden spielen zwar bei der Schaffung klarer langfristiger Rahmenbedingungen eine Schlüsselrolle, schlussendlich sind es jedoch die einzelnen Bürger und Unternehmen, die die Veränderungen im Konsum- und Investitionsverhalten vornehmen können, die für die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind.

- Ein zuverlässiger Partner in einer globalisierten Welt: Viele der Herausforderungen für die Nachhaltigkeit weisen eine globale Dimension auf und erfordern globale Maßnahmen. Ein gutes Beispiel hierfür sind der Klimawandel und die biologische Vielfalt. Die Kommission ist der Auffassung, dass allen voran die entwickelten Länder die nachhaltige Entwicklung verfolgen müssen, und fordert die anderen Länder auf, ebenfalls Verantwortung zu übernehmen. Als ersten Schritt hin zur globalen Nachhaltigkeit und zur Übernahme einer Vorreiterrolle auf internationaler Ebene sollten nach Ansicht der Kommission zunächst einmal innerhalb der Union die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Da Produktion und Verbrauch in der EU auch außerhalb unserer Grenzen Auswirkungen zeigen, müssen wir sicher stellen, dass alle unsere Politiken dazu beitragen, weltweit die Chancen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlägt die Kommission eine dreigliedrige EU-Strategie vor:

1: Ein Paket von allgemeinen Vorschlägen und Empfehlungen, um die Wirksamkeit der Politik zu verbessern und die nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die verschiedenen Politiken sich gegenseitig stärken, statt entgegengesetzte Ziele zu verfolgen.

2: Ein Paket von wichtigen Zielen und spezifischen Maßnahmen auf EU-Ebene, um die größten Herausforderungen für die nachhaltige Entwicklung in Europa anzugehen.

3: Schritte zur Durchführung der Strategie und Überprüfung der erzielten Fortschritte.

II Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung: Wie wir unsere Ziele erreichen können

Um die nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, müssen wir sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten dort ansetzen, wo die politischen Entscheidungen und deren Umsetzung Schwachstellen aufweisen. Dies erfordert wiederum ein eindeutiges Engagement von höchster Ebene. In diesem Abschnitt werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, durch die eine effizientere Antwort auf die Herausforderungen sicher gestellt werden soll.

Bessere Abstimmung der Politik

Die nachhaltige Entwicklung sollte zum erklärten Hauptziel in allen Bereichen und allen politischen Entscheidungen werden. Dies bedeutet, dass die politischen Entscheidungsträger feststellen müssen, welche Auswirkungen - positive wie negative - ihre Politik auf andere Politikbereiche haben kann; in der Folge müssen diese berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Beurteilung aller Auswirkungen, die ein Politikvorschlag haben kann, muss eine Einschätzung der wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Konsequenzen innerhalb und außerhalb der EU beinhalten. Dazu sollte gegebenenfalls auch die Bewertung der Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Chancengleichheit gehören. Besonders wichtig ist es, mit aller Deutlichkeit die Gruppen zu bestimmen, die die Last der Veränderungen zu tragen haben, so dass die politischen Entscheidungsträger beurteilen können, ob Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Gruppen bei der Anpassung zu helfen. Beurteilungen sollten einen konsistenteren Ansatz verfolgehn und sich auf das Fachwissen aus einem umfassenden Spektrum an Politikbereichen stützen.

Für eine systematische Bewertung der Vorschläge werden bessere Informationen benötigt. Beispielsweise besteht immer noch keine vollständige Klarheit darüber, welche Auswirkungen die Überalterung der Bevölkerung hat, oder darüber, wie sich bestimmte Arten von Umweltverschmutzung oder Chemikalien - wie Umwelthormone - auf die biologische Vielfalt und die öffentliche Gesundheit auswirken. Gemäß dem Vorsorgeprinzip darf Unkenntnis jedoch nicht als Entschuldigung für Untätigkeit oder unüberlegte Maßnahmen dienen. Risiko und Ungewissheit sind Teil des Lebens. Die Aufgabe der Wissenschaft und Forschung ist es, zur Bestimmung der Art der Risiken beizutragen und somit eine Grundlage für Lösungen und politische Entscheidungen zu schaffen. Die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger besteht darin, richtig mit diesen Risiken umzugehen und die Öffentlichkeit genau über die Art und das Ausmaß der Risiken zu informieren.

Maßnahme

- Die nachhaltige Entwicklung muss zum Kernelement aller Politikfelder werden. Insbesondere muss bei den kommenden Überprüfungen der Gemeinsamen Politiken analysiert werden, wie diese in erhöhtem Maße zu der nachhaltigen Entwicklung beitragen können:

- Bei der Halbzeitüberprüfung im Jahr 2002 der Gemeinsamen Agrarpolitik muss Qualität statt Quantität belohnt werden, indem beispielsweise der ökologische Landbau und andere umweltfreundliche Wirtschaftsweisen gefördert werden und die Mittel weniger zur Marktstützung als zur Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden.

- Die Gemeinsame Fischereipolitik sollte die nachhaltige Fischwirtschaft in der EU und auf internationaler Ebene fördern und gleichzeitig der europäischen Fischwirtschaft auf lange Sicht das Überleben sichern und die Ökosysteme des Meeres schützen.

- Die Gemeinsame Verkehrspolitik sollte sich der Zunahme der Verkehrsüberlastung und Verschmutzung annehmen und die Nutzung von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln fördern.

- Die Kohäsionspolitik muss besser auf die am wenigsten entwickelten Regionen und die mit den dringlichsten Strukturproblemen - wie Verödung der Städte und Niedergang der ländlichen Wirtschaft - ausgerichtet werden, und auf die Gesellschaftsgruppen, die für eine dauerhafte soziale Ausgrenzung besonders anfällig sind.

- Die Kommission wird dem Europäischen Rat in Laeken im Dezember einen Aktionsplan zur Verbesserung der Rechtssetzung vorlegen. In diesem Aktionsplan werden unter anderem Mechanismen vorgeschlagen, die sicher stellen sollen, dass alle wichtigen Legislativvorschläge eine Bewertung der potenziellen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Kosten bzw. des Nutzens der Maßnahmen bzw. der Unterlassung der Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU beinhalten. Der Rat und das Parlament sollten die Legislativvorschläge nach dem selben Prinzip ändern.

Korrekte Preisgestaltung als Signale für Privatpersonen und Unternehmen

Marktpreise können das Verhalten von Privatpersonen und Unternehmen stark beeinflussen. Eine Marktreform für kostengerechte Preise bietet neue Geschäftschancen in der Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten, die die Umweltbelastung verringern und soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse erfuellen. Manchmal bedeutet dies, dass Dienstleistungen durch die öffentliche Hand finanziert werden müssen, da diese ansonsten nicht bereit gestellt würden, beispielsweise wesentliche öffentliche Dienstleistungen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte. Häufiger geht es jedoch um die Beseitigung von Subventionen, die die verschwenderische Nutzung natürlicher Ressourcen fördern und die Anlastung der Umweltkosten. Eine solche Änderung der Preise bietet einen ständigen Anreiz, sicherere und die Umwelt weniger verschmutzende Technologien und Ausrüstungen zu entwickeln und zu nutzen und reicht häufig aus, um die Entscheidung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Maßnahme

- Die Kommission wird in ihrer Politik und den Legislativvorschlägen immer dann dem marktorientierter Ansatz, der preisliche Anreize bietet, den Vorzug geben, wenn Aussicht dafür besteht, dass die sozialen und umweltpolitischen Ziele mit diesem Ansatz auf flexible und kosteneffiziente Weise erreicht werden können.

Zukunftsinvestitionen in Wissenschaft und Technologie

Unser langfristiges Wohlergehen hängt in Zukunft ganz entscheidend von unserem erweiterten Wissen und dem technischen Fortschritt ab. Ohne diese Investitionen muss die Anpassung an die nachhaltige Entwicklung stärker über die Änderung unseres Konsumverhaltens erfolgen. Durch die Förderung von Innovation können neue Technologien entwickelt werden, die weniger natürliche Ressourcen benötigen, die Verschmutzung vermindern oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit verringern und darüber hinaus günstiger sind als ihre Vorläufer. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass durch die Rechtsvorschriften weder Innovationen behindert noch übertriebene nicht-marktliche Barrieren gegen die Verbreitung und die Nutzung neuer Technologien errichtet werden.

Die Förderung des technischen Wandels durch öffentliche Mittel zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung sollte sich auf die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung in den Bereichen sichere und umweltfreundliche Technologien und auf Benchmarking- und Demonstrationsprojekte konzentrieren, um eine schnellere Einführung von neuen, sichereren und saubereren Technologien anzuregen. Die Politik im öffentlichen Beschaffungswesen - vorausgesetzt sie dient nicht als Deckmäntelchen für Protektionismus - ist ein weiteres Mittel, um die Verbreitung neuer Technologien zu beschleunigen. Eine ,Initiative für den grünen Einkauf" aus dem Privatsektor könnte die Nutzung von umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen auf ähnliche Weise steigern.

Maßnahme

- Die Gemeinschaft sollte das Potenzial des nächsten Rahmenprogramms der Gemeinschaft für Forschung in vollem Umfang zur Unterstützung von Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung als Teil des europäischen Forschungsraums nutzen.

- Gestützt auf den Leitfaden, den die Kommission in Kürze herausgeben wird, sollten sich die Mitgliedstaaten Gedanken machen, wie sie das öffentliche Beschaffungswesen besser zur Förderung von umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen nutzen können.

- Die Kommission wird Initiativen des Privatsektors unterstützen, in den Spezifikationen für ihre Beschaffungen Umweltaspekte aufzunehmen.

- Die Kommission fordert die Unternehmen auf, die Faktoren zu nennen, die die Entwicklung und die stärkere Nutzung neuer Technologien in Bereichen wie Energie, Verkehr und Kommunikation am stärksten behindern.

- Die Gemeinschaft soll zur Schaffung einer Europäischen Kapazität für die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) bis zum Jahr 2008 beitragen.

Verbesserte Kommunikation und Mobilisierung der Bürger und der Unternehmen

Obwohl Wissenschaft und wissenschaftliche Beratung Schlüsselelemente bei der Entscheidungsfindung sind, wurde das Vertrauen der Öffentlichkeit in deren Objektivität durch Ereignisse, wie die kürzlich aufgetretenen Bedrohungen der Gesundheit von Mensch und Tier, erschüttert. Es besteht die Befürchtung, dass die politischen Entscheidungen eher von engstirnigen Interessen bestimmter Bereiche beeinflusst wurden, als von den Interessen der Gesellschaft insgesamt. Dieser Eindruck ist Teil eines tieferen Unbehagens. Weite Teile der Bevölkerung sind der Ansicht, dass die Politik zu technokratisch und distanziert geworden ist und zu stark von persönlichen Interessen beeinflusst wird. Um dieser wachsenden Politikverdrossenheit zu begegnen, muss sich die Politik stärker öffnen.

Ein offener politischer Prozess ermöglicht es darüber hinaus, die erforderlichen Kompromisse zwischen konkurrierenden Interessen klar definieren und auf transparente Art Entscheidungen zu treffen. Ein systematischer Dialog zu einem früheren Zeitpunkt - insbesondere mit Vertretern der Verbraucher, deren Interessen zu häufig übergangen werden - kann zwar die Vorbereitungszeit eines politischen Vorschlags verlängern, sollte jedoch die Qualität der Vorschriften verbessern und ihre Umsetzung beschleunigen. Ferner sollte berücksichtigt werden, welche Ansichten außerhalb der Union vertreten werden.

Dass sich immer weitere Teile der Bevölkerung das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu eigen machen, hängt ebenfalls von einer größeren Offenheit der Politik ab und von der Erkenntnis, dass auch der Einzelne durch sein eigenes Verhalten tatsächlich etwas bewirken kann. Beispielsweise ist es mit der lokalen Agenda 21 gelungen, die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene wirksam zu fördern. Auch das Bildungssystem spielt bei der Förderung eines besseren Verständnisses der angestrebten nachhaltigen Entwicklung eine elementar wichtige Rolle, es muss das individuelle wie das gemeinsame Verantwortungsgefühl wecken und dadurch eine Änderung des Verhaltens fördern.

Die Politik spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle, wenn es darum geht, die Unternehmen zu einer verstärkten sozialen Verantwortung zu ermutigen und einen Rahmen zu schaffen, der dafür sorgt, dass die Unternehmen umweltpolitische und soziale Überlegungen in ihre Wirtschaftsaktivitäten integrieren. Einige der Unternehmen mit dem größten Weitblick haben erkannt, dass die nachhaltige Entwicklung neue Möglichkeiten bietet und mit der entsprechenden Anpassung ihrer Investitionen begonnen. Die Unternehmen sollten ermuntert werden, bei ihren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung innerhalb wie außerhalb der EU einen proaktiven Ansatz zu wählen.

Maßnahme

- Das Weißbuch der Kommission über die verantwortungsvolle politische Führung (,Governance") wird Vorschläge über die weitreichende Konsultation der Beteiligten innerhalb wie außerhalb der Union beinhalten, wozu typischerweise eine öffentliche Anhörung gehört, bevor ein wichtiger politischer Vorschlag vorgelegt wird. Auch bei der Überarbeitung wichtiger Politiken wird die Ansicht der Beteiligten auf ähnliche Weise in Erfahrung gebracht werden.

- Alle an der Börse notierten Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten sind aufgefordert, in ihren Jahresberichten an die Aktionäre eine ,dreifache Bilanz" zu veröffentlichen, in der ihre Leistung anhand von wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Kriterien gemessen wird. EU-Unternehmen werden dringend aufgefordert, zu beweisen und öffentlich zu machen, dass sie sich weltweit an die Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD oder vergleichbare Leitlinien halten.

- Die Mitgliedstaaten sollten sich Gedanken machen, wie ihr Bildungssystem zu einem besseren Verständnis der nachhaltigen Entwicklung beitragen kann.

Berücksichtigung der Erweiterung und der globalen Dimension

Die EU-Strategie sollte über die jetzigen Grenzen der Union hinausweisen, damit sie für alle Länder relevant ist, die der Union in den kommenden Jahren beitreten. Diese zukünftigen Mitgliedstaaten sind ebenfalls mit vielen dieser Probleme konfrontiert, weisen jedoch andererseits eine Reihe besonderer Merkmale auf. Beispielsweise ist in diesen Ländern die biologische Vielfalt viel größer. Die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede werden in einer erweiterten Union jedoch größer sein. In den neuen Mitgliedstaaten ist im Durchschnitt ein weit höherer Anteil der Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt. Außerdem sind sie durch unzureichende Investitionen in Infrastrukturen und Produktionstechnologien in Rückstand geraten. Diese Unterschiede müssen bei den künftigen Reformen der Gemeinschaftspolitik berücksichtigt werden. Die Beitrittskandidaten sollten sich aktiv an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen.

Darüber hinaus beeinflussen zahlreiche EU-Politiken die Nachhaltigkeitsperspektiven weit jenseits der Unionsgrenzen, und die Produktion und der Verbrauch in der EU erhöhen den Druck auf die gemeinsamen globalen Umweltressourcen. Daher ist es wichtig, dass sicher gestellt wird, dass alle Maßnahmen, die wir treffen, um in Europa die nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, zur nachhaltigen Entwicklung im Rest der Welt beitragen. Durch unsere Innen- wie Außenpolitik müssen wir die Bemühungen der anderen Länder - insbesondere der Entwicklungsländer - um eine nachhaltigere Entwicklung aktiv fördern.

Um einen effizienten Beitrag zur Verwirklichung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung zu leisten, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten effizient mit den anderen Ländern und den internationalen Institutionen zusammenarbeiten, unter anderem mit der OECD, der WTO, der ILO, dem IWF, der Weltbank und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Auf die Rolle, die die EU bei der Realisierung der nachhaltigen Entwicklung in diesem allgemeinen Zusammenhang spielt, werden wir umfassend bei unseren Vorbereitungen zum Gipfel Rio + 10 in Südafrika im Jahr 2002 eingehen.

Maßnahme

- Die Kommission wird in der ersten Hälfte des Jahres 2002 noch vor dem Weltgipfel für die nachhaltige Entwicklung (Rio + 10) in Johannesburg eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie weiter darauf eingeht, wie die Europäische Union zur weltweiten Verwirklichung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes beitragen kann. Unter anderem soll in dieser Mitteilung auf die Frage eingegangen werden, wie zusätzliche finanzielle Mittel für die Entwicklungshilfe - insbesondere zur Verringerung der Armut in der Welt - bereitgestellt werden können.

III Bestimmung langfristiger Ziele: Festlegung von prioritären Massnahmen

Maßnahmen sind in einem breiten Spektrum von Politiken erforderlich

Die vorstehend beschriebenen größten Herausforderungen für die nachhaltige Entwicklung gelten für mehrere Politikbereiche gleichermaßen. Dementsprechend ist ein umfassender, bereichsübergreifender Ansatz erforderlich, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Konkrete Maßnahmen in spezifischen Politikbereichen sollten auf den im vorausgehenden Abschnitt beschriebenen politischen Grundsätzen basieren. Reformen vorhandener Gemeinschaftspolitiken müssen darauf abzielen, ihren Beitrag zu den strategischen Zielen der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung zu maximieren.

Auf den jüngsten Tagungen des Rates in Lissabon, Nizza und Stockholm wurden bereits Ziele und Maßnahmen im Zusammenhang mit zwei der sechs größten Herausforderungen für die nachhaltige Entwicklung in Europa festgelegt: Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und der Umgang mit den wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen einer Überalterung der Gesellschaft. Die vorliegende Strategie schlägt für diese Bereiche keine neuen Maßnahmen vor. Dennoch bilden diese Ziele einen integralen Bestandteil der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung und sind in Anhang 1 aufgeführt.

Im Zusammenhang mit den vier übrigen Herausforderungen schlägt die Kommission das folgende Paket an prioritären Zielen und Maßnahmen auf EU-Ebene vor. Um diese Ziele zu erreichen, müssen auch die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, sowohl im Rahmen ihrer Innenpolitik als auch bei den Entscheidungen des Rates über Änderungen der Gemeinschaftspolitiken. Die Kommission berichtet in ihrem Synthesebericht dem Rat jeweils auf dessen Frühjahrstagung über den Fortschritt bei der Umsetzung aller Ziele der Strategie.

Begrenzung des Klimawandels und gesteigerte Nutzung sauberer Energien

Die wichtigsten Ziele

- Die EU wird ihren in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen nachkommen. Dennoch ist Kyoto nur ein erster Schritt. In der Folge sollte die EU darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um durchschnittlich 1 % (ausgehend von den Werten des Jahres 1990) zu reduzieren.

- Die Union wird darauf bestehen, dass die anderen großen industrialisierten Länder ihre in Kyoto eingegangen Verpflichtungen erfuellen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt, wenn es darum geht, die umfassenden internationalen Bemühungen um die Begrenzung der globalen Erwärmung und die Anpassung an deren Auswirkungen zu gewährleisten.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Annahme der Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen im Jahr 2002. In den darauffolgenden zwei Jahren wird die Kommission weitere ehrgeizigere Ziele für die Besteuerung von Energie vorschlagen, mit dem Ziel, die externen Kosten in vollem Umfang zu internalisieren und die Mindestverbrauchsteuersätze zumindest an die Inflation anzupassen.

- Schrittweise Beseitigung der Subventionen für die Produktion und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen bis 2010. Gegebenenfalls Durchführung von Begleitmaßnahmen, um zur Entwicklung von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten beizutragen. Analyse, ob es erforderlich ist, Kohlereserven anzulegen und ob wir eine subventionierte Mindestproduktion aufrecht erhalten sollten, um die Versorgung zu sichern. Vorschlag der Kommission im Jahr 2001 zur Annahme durch den Rat noch vor Auslaufen des EGKS-Vertrags im Juli 2002. Berücksichtigung der besonderen Situation bestimmter Beitrittskandidaten in den Beitrittsverträgen.

- Maßnahmen zur Drosselung der Treibhausgasemissionen in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Europäischen Programms für Klimaänderungen. Insbesondere wird die Kommission bis Ende 2001 einen Vorschlag über die Schaffung eines europäischen Systems zum Handel mit CO2-Rechten bis zum Jahr 2005 vorlegen.

- Alternative Kraftstoffe, einschließlich Biokraftstoffe sollten bis zum Jahr 2010 mindestens 7 % und bis zum Jahr 2020 mindestens 20 % des Brennstoffverbrauchs von Kraftwagen und LKW ausmachen. Die Kommission wird im Jahr 2001 einen entsprechen Vorschlag vorlegen, der 2002 angenommen werden soll.

- Klare Maßnahmen zur Drosselung der Energienachfrage, beispielsweise durch strengere Mindeststandards und Kennzeichnungsvorschriften für Gebäude und Geräte zur Steigerung der Energieeffizienz.

- Verstärkte Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Verbreitung von Technologien im Bereich

- der sauberen und erneuerbaren Energieressourcen;

- der Sicherheit der Kernenergie, vor allem der Entsorgung radioaktiver radioaktiver Abfälle.

Umgang mit Gefahren für die öffentliche Gesundheit

Die wichtigsten Ziele

- Es muss dafür gesorgt werden, dass Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zum erklärten Ziel des gesamten Lebensmittelsektors wird.

- Bis zum Jahr 2020 soll sicher gestellt werden, dass Chemikalien nur so hergestellt und verwendet werden, dass sie keine wesentliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt darstellen.

- Angehen von Problemen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Infektionskrankheiten und Antibiotikaresistenz.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Verbesserung der Informationen für Verbraucher und Sensibilisierung der Verbraucher, unter anderem durch Bildungsmaßnahmen und klare Kennzeichnung von Lebensmitteln.

- Schaffung einer europäischen Lebensmittelbehörde im Jahr 2002.

- Verbesserung der Möglichkeiten, die Auswirkungen bestimmter in Lebensmitteln enthaltenen Stoffe (beispielsweise Dioxine, Toxine, Pestizide) auf die Umwelt und insbesondere auf Kinder zu überwachen und kontrollieren.

- Neuausrichtung der Stützung durch die Gemeinsame Agrarpolitik, um gesunde, hochwertige Produkte und Praktiken statt Quantität zu belohnen; Anpassung der Tabakregelung nach deren Evaluierung im Jahr 2002, um die schrittweise Einstellung der Subventionierung des Tabakanbaus zu ermöglichen, wobei gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden sollen, um für Tabakanbauer und die für sie tätigen Arbeiter alternative Einkommensquellen und wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten zu entwickeln, sowie die Festlegung eines entsprechend frühzeitigen Termins.

- Entwicklung bis zum Jahr 2003 einer umfassenden Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, um die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wesentlich zu reduzieren.

- Annahme aller Rechtsvorschriften zur Umsetzung der neuen Chemikalien-Politik bis zum Jahr 2004.

- Die Kommission wird bis Ende 2001 einen Europäischen Aktionsplan zur Verlangsamung der wachsenden Antibiotikaresistenz durch verbesserte Informationen, schrittweise Einstellung ihrer Verwendung als Wachstumsförderer in der Landwirtschaft und bessere Kontrolle der Verwendung von Antibiotika bei der Pflege von Menschen, Tieren und Pflanzen vorlegen.

- Bis zum Jahr 2005 Schaffung einer Europäischen Kapazität zur Überwachung und Bekämpfung von Seuchen.

Verantwortungsbewussterer Umgang mit natürlichen Ressourcen

Die wichtigsten Ziele

- Aufbrechen der Verkettung von Wirtschaftswachstum, Nutzung der Ressourcen und Abfallproduktion.

- Schutz und Wiederherstellung von Habitaten und natürlichen Systemen und Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010.

- Verbesserung des Fischereimanagements, um den Rückgang der Bestände umzukehren und eine nachhaltige Fischerei und gesunde Ökosysteme des Meeres sowohl in der EU als auch weltweit zu gewährleisten.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Entwicklung einer Integrierten Produktpolitik in Zusammenarbeit mit den Unternehmen zur Reduzierung der Nutzung der Ressourcen und der Auswirkungen des Abfalls auf die Umwelt.

- Annahme der EU-Rechtsvorschriften über die verschuldensunabhängige Umwelthaftung bis zum Jahr 2003.

- Ein System der Indikatoren für die biologische Vielfalt bis zum Jahr 2003.

- Die Kommission wird ein System zur Messung der Produktivität von Ressourcen vorschlagen, das bis zum Jahr 2003 einsatzbereit sein soll.

- Verbesserung der Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik, so dass ein transparentes System der direkten Zahlungen für die Bereitstellung von umweltbezogenen Dienstleistungen eingeführt wird.

- Im Jahr 2002 Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik, Beseitigung kontraproduktiver Subventionen, die die Überfischung fördern, und Reduzierung der Größe und der Aktivität der EU-Fischereiflotte auf ein nachhaltigkeitsverträgliches Niveau weltweit, unter gleichzeitiger Suche nach Lösungen für die sich daraus ergebenden sozialen Probleme.

Verbesserung des Verkehrssystems und der Flächennutzung

Die wichtigsten Ziele

- Spürbare Entkopplung der Zunahme des Verkehrs vom Wachstum des BIP, um auf diese Weise die Verkehrsüberlastung und andere negative Nebenwirkungen des Verkehrs zu reduzieren.

- Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, das Wasser und den öffentlichen Personenverkehr, so dass der Anteil des Straßenverkehrs im Jahr 2010 nicht größer ist als im Jahr 1998 (für dieses Jahr stehen die neuesten Daten zur Verfügung)

- Förderung einer stärker ausgeglichenen regionalen Entwicklung durch die Reduzierung von regionalen Disparitäten im Wirtschaftsgefüge und Erhalt der Lebensfähigkeit von ländlichen und städtischen Gemeinden, die von Entvölkerung und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, wie von der Europäischen Raumordnungsperspektive empfohlen.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Die Kommission wird im Jahr 2002 einen Rahmen für Gebühren im Bereich Verkehr vorschlagen, um sicher zu stellen, dass bis zum Jahr 2005 die Preise für die unterschiedlichen Verkehrsarten, einschließlich Luftverkehr, die der Gesellschaft entstehenden Kosten widerspiegeln.

- Im Jahr 2003 Umsetzung eines Rahmens, der durch die Nutzung intelligenter Verkehrssysteme die Interoperabilität von Zahlungssystemen für den Straßenverkehr gewährleistet; Förderung des weiteren technologischen Fortschritts, der die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren ermöglicht.

- Prioritäre Behandlung von Investitionen in die Infrastruktur von öffentlichen Verkehrsmitteln und der Schiene, Binnenwasserstraßen, Kurzstreckenseeverkehr und den intermodalen Betrieb. Insbesondere wird die Kommission im Jahr 2001 (zur Annahme im Jahr 2003) eine Überprüfung der Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze vorschlagen und wird im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strukturfondsprogramme die wesentliche Reduzierung des Anteils der Mittel für den Straßenverkehr unterstützen.

- Verbesserung der Verkehrseffizienz durch Lösungen für fehlende Verkehrsverbindungen, durch die Entwicklung von offenen Märkten und der Zusammenarbeit auf EU-Ebene (beispielsweise Liberalisierung der Eisenbahn, Flugverkehrssysteme). Der einheitliche europäische Luftraum soll 2004 verwirklicht werden.

- Förderung der Telearbeit durch beschleunigte Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und -dienstleistungen der nächsten Generation.

- Im Jahr 2001, Beginn der Umsetzung des Beobachtungsnetzes für die europäische Raumordnung (ORATE), um eine Reihe von territorialen Indikatoren zur Analyse der regionalen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken festzulegen.

- Bewertung der Kohärenz der Zielgebiete der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken unter Berücksichtigung ihrer Ziele (beispielsweise NATURA 2000, benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete, im Rahmen der Strukturfonds oder staatlicher Beihilfen förderungsfähige Gebiete).

- Diversifizierung der Einkommensquellen in ländlichen Gebieten, unter anderem durch die Erhöhung des Anteils der Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik die für die Entwicklung des ländlichen Raums ausgegeben werden.

- Unterstützung lokaler Initiativen zur Lösung der Probleme der städtischen Gebiete; Veröffentlichung von Empfehlungen für integrierte Entwicklungsstrategien für städtische und umweltgefährdete Gebiete.

IV Umsetzung der Strategie und Überprüfung des Fortschritts: Schritte nach Göteborg

Jährliche Bestandsaufnahme zur Prüfung der Fortschritte

Der Europäische Rat in Stockholm hat beschlossen, dass alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf der jährlichen Frühjahrstagung des Europäischen Rates überprüft werden sollen. Um den Fortschritt messen zu können, müssen eine Reihe von Indikatoren zu denen hinzugefügt werden, die bereits zur Überprüfung der Lissabonner Strategie geschaffen wurden. Diese Indikatoren ergeben sich automatisch aus den von der Kommission in diesem Dokument vorgeschlagenen langfristigen Zielen und Zielsetzungen.

Maßnahmen

- Die Kommission berichtet in ihrem Synthesebericht dem Rat jeweils auf dessen Frühjahrstagung über den Fortschritt bei der Umsetzung der Strategie für die nachhaltige Entwicklung.

- Die Kommission wird im Frühjahr 2002 dem Europäischen Rat in Barcelona einige wenige wichtige Leistungsindikatoren vorschlagen.

- Der Prozess für die Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, der vom Europäischen Rat in Cardiff eingeleitet wurde, muss fortgesetzt werden und muss zur Umweltkomponente der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung beitragen, wie dies die Grundzüge der Wirtschaftpolitik und die Beschäftigungsplitischen Leitlinien bei der wirtschaftlichen und sozialen Dimension auf ähnliche Weise getan haben. Die sektorspezifischen Strategien zur Einbeziehung der Umwelt sollen daher mit den spezifischen Zielen der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen.

Die Arbeitsmethoden müssen geändert werden

In allen Phasen des Gesetzgebungsprozesses der Gemeinschaft werden in den einzelnen Bereichen politische Vorschläge ausgearbeitet und erörtert, ohne dabei die Verbindungen zwischen den verschiedenen Politikbereichen in angemessener Form zu berücksichtigen. Die Struktur von Kommission, Rat und Parlament fördert diesen engen, sektoriellen Ansatz. Alle drei Institutionen sollten sich Gedanken machen, wie diese Schwäche überwunden werden kann.

Die Kommission wird ihre internen Verfahren verbessern, um ihren Vorschlägen mehr Konsistenz zu verleihen. Auch der Ministerrat und das Parlament sind aufgefordert, ihre eigenen Arbeitsmethoden zu überprüfen. Die Struktur des Rates müsste geändert werden, um die Koordination und Konsistenz zwischen der Arbeit der Räte in den einzelnen Bereichen zu verbessern. Das Europäische Parlament könnte einen Ausschuss für die nachhaltige Entwicklung (der sich aus Vertretern anderer Ausschüsse zusammensetzen könnte, wie dies auch beim Finanzkontrollausschuss der Fall ist) einsetzen, um einen Überblick über die allgemeinen Auswirkungen der Vorschläge aus den einzelnen Bereichen zu geben.

Maßnahme

Die Kommission wird einen ,Runden Tisch" für die nachhaltige Entwicklung mit etwa zehn unabhängigen Sachverständigen einrichten, die ein breites Spektrum an Ansichten zu bieten haben. Dieser wird dem Kommissionspräsidenten rechtzeitig zur Vorbereitung des Syntheseberichts der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates direkt Bericht erstatten und Empfehlungen zur Verbesserung der Kohärenz der Gemeinschaftspolitiken abgeben.

Mittelfristige Überprüfungen ermöglichen uns, die Strategie an Veränderungen der langfristigen Prioritäten anzupassen

Nachhaltige Entwicklung ist ihrem Wesen nach ein langfristiges Ziel. Während die jährliche Bestandsaufnahme wichtig ist, um den Schwung zu erhalten und rechtzeitig vor nicht voraussehbaren Schwierigkeiten zu warnen, könnte eine zu starke Konzentration auf kurzfristige Entwicklungen und Details dazu führen, dass wir die umfassende Sichtweise aus den Augen verlieren. Aus diesem Grunde sollte die jährliche Bestandsaufnahme des Rates in gewissen Abständen durch eine umfassendere Überprüfung jeweils zu Beginn einer Amtszeit der Kommission ergänzt werden.

Dadurch sollte die Effizienz der Strategie bei der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung überprüft werden. Im Laufe der Zeit kann sich die Ernsthaftigkeit eines Problems - oder der Wert bestimmter Maßnahmen - verändern und neue, dringlichere Probleme können auftreten. Regelmäßige mittelfristige Überprüfungen werden es der Union ermöglichen, die Strategien an diese Veränderungen anzupassen und an die Veränderungen unserer langfristigen politischen Ziele.

Eine Öffnung der Überprüfung für die Beteiligten wird ihre Glaubwürdigkeit und ihren Wert erhöhen. Die Bemühungen der Union um die Realisierung der nachhaltigen Entwicklung hängt schlussendlich davon ab, dass sich sowohl zahlreiche Einzelpersonen als auch zahlreiche Unternehmen, die Zivilgesellschaft und lokale und regionale Behörden diese Strategie zu eigen machen. Die Aussichten, dass diese Strategie in der Öffentlichkeit akzeptiert wird, ist umso größer, je mehr sie auf einem umfassenden Dialog mit den Vertretern der gesamten Gesellschaft basiert.

Maßnahme

- Die EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung wird jeweils zu Beginn einer neuen Amtszeit der Kommission umfassend überarbeitet.

- Ab dem Jahr 2002 wird die Kommission alle zwei Jahre ein Forum für die Beteiligten organisieren, in dessen Rahmen die EU-Strategie bewertet werden soll. Die Kommission fordert den Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, sich an der Organisation dieser Konferenz zu beteiligen.

Anhang 1: Die Ziele der Lissabonner Strategie im Bereich der Sozialpolitik

Die in Lissabon, Nizza und Stockholm eingegangenen Verpflichtungen sind nachstehend zusammengefasst.

Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung

Wichtigste Ziele

- Einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung leisten.

- Anhebung der Beschäftigungsrate bis zum Januar 2005 auf 67 % und bis zum Jahr 2010 auf 70 %; Anhebung der Beschäftigungsrate bei Frauen bis zum Januar 2005 auf 57 % und bis zum Jahr 2010 auf über 60 %.

- Bis zum Jahr 2010 Halbierung des Anteils der 18 bis 24-Jährigen, die nur die untere Sekundarstufe besucht haben und keine weiterführende Ausbildung absolvieren.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung durch die Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für größeren Wohlstand durch ein stärkeres Wachstum und ein höheres Beschäftigungsniveau sowie durch die Öffnung neuer Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzunehmen.

- Stärkung der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Festlegung gemeinsamer Konzepte zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Arbeit, was als ein allgemeines Ziel in die beschäftigungspolitischen Leitlinien 2002 aufgenommen werden sollte.

- Abschluss der Arbeiten bis zum Ende des Jahres 2001 zur Anpassung der vorhandenen Rechtsvorschriften an den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen.

- Annahme des Vorschlags für ein Programm für die soziale Eingliederung im Laufe des Jahres 2001.

- Annahme der Indikatoren zur Bewertung der Qualität der Arbeit und zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung bis Ende des Jahres 2001. Entwicklung von Indikatoren zur Bewertung der Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte und von Familienleistungs-Systemen bis 2002. Entwicklung von Indikatoren, um sicher zu stellen, dass es kein diskriminierendes Lohngefälle zwischen Männern und Frauen gibt.

Umgang mit den wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen einer Überalterung der Gesellschaft

Die wichtigsten Ziele

- Gewährleistung angemessener Rentensysteme sowie Gesundheitssysteme und Altenpflege, und gleichzeitig Erhalt der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und der Solidarität zwischen den Generationen.

- Angehen der demographischen Herausforderungen durch die Erhöhung der Beschäftigungsrate, die Verringerung der öffentlichen Verschuldung und Anpassung der Sozialschutzsysteme, einschließlich der Rentensysteme.

- Erhöhung der durchschnittlichen Beschäftigungsrate von älteren Frauen und Männern (55-64) in der Europäischen Union auf 50 % bis zum Jahr 2010.

Maßnahmen auf EU-Ebene

- Nutzung des Potenzials der Methode der offenen Koordinierung im Bereich der Renten und Erstellung eines Berichts über die Qualität und Nachhaltigkeit der Renten angesichts der demographischen Veränderungen im Hinblick auf die Frühjahrstagung des Rates im Jahr 2002.

- Entwicklung konsequenter Strategien und praktischer Maßnahmen, um die lebenslange Weiterbildung für alle zu ermöglichen.

- Der Rat sollte eine regelmäßige Überprüfung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, einschließlich der erwarteten Veränderungen, mit denen aufgrund der kommenden demographischen Veränderungen gerechnet wird, sowohl im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik als auch im Rahmen der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vornehmen.

- Als Follow-up von Tampere wird im Jahr 2001 auf der Tagung des Europäischen Rates in Laeken eine eingehende Diskussion zu den Themen Einwanderung, Migration und zur Asylfrage stattfinden. In diesem Zusammenhang sollte der Stellung von Bürgern aus Drittländern, die sich legal in der Union aufhalten, angemessene Aufmerksamkeit geschenkt werden.

- Der Rat und die Kommission berichten gemeinsam rechtzeitig zur Frühjahrstagung des Rates im Jahr 2002, wie die Erwerbsbeteiligung gesteigert und die Aktivität im Alter gefördert werden können.

Top