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Document 51998IP0205

Entschließung zum Zweiten Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft (KOM(97)0230 C4-0291/97)

ABl. C 226 vom 20.7.1998, p. 61 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998IP0205

Entschließung zum Zweiten Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft (KOM(97)0230 C4-0291/97)

Amtsblatt Nr. C 226 vom 20/07/1998 S. 0061


A4-0205/98

Entschließung zum Zweiten Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft (KOM(97)0230 - C4-0291/97)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Zweiten Berichts der Kommission über die Unionsbürgerschaft (KOM(97)0230 - C4-0291/97),

* in Kenntnis des Entschließungsantrags von Frau Muscardini zum Schutz der Privatsphäre (B4-0816/97),

* unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG - Wahlrecht von Unionsbürgern, die in einem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (KOM(97)0731),

* unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Aktionsplan zur Förderung der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer" (KOM(97)0586),

* unter Hinweis auf das Grünbuch über die zusätzliche Altersversorgung im Binnenmarkt (KOM(97)0283),

* unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die sich innerhalb der Europäischen Union bewegen (KOM(97)0486),

* unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie über die Reisefreiheit Staatsangehöriger von Drittländern innerhalb der Gemeinschaft (KOM(95)0346),

* unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Beseitigung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen (KOM(95)0347) und den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft,

* unter Hinweis auf die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs ((ABl. L 172 vom 28.06.1973, S. 14.)),

* unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zum Thema Freizuegigkeit unter dem Vorsitz von Frau Veil (C4-0181/97),

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte sowie der Stellungnahmen des Institutionellen Ausschusses, des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten und des Petitionsausschusses (A4-0205/98),

A. unter Hinweis auf die Tatsache, daß die Unionsbürgerschaft naturgemäß eine dynamische Einrichtung und ein Schlüsselelement im Prozeß der europäischen Integration ist und die Rechte, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats gewährt, schrittweise ergänzen und erweitern soll, ohne diese jedoch zu ersetzen,

B. in der Erwägung, daß die Unionsbürgerschaft für den Bürger eine Garantie der Zugehörigkeit zu einer Politik- und Rechtsgemeinschaft darstellt,

C. in der Erwägung, daß die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte einen unverzichtbaren Beitrag zu einer weitergehenden Bewusstwerdung Europas beim Bürger und zu mehr Bewusstsein, in einem grossen wirtschaftlichen und politischen europäischen Raum ohne Binnengrenzen frei zu leben, zu arbeiten und zu reisen, leisten müssen,

D. in der Erwägung, daß die aktive politische Beteiligung des Bürgers am europäischen Aufbauwerk gefördert werden muß,

E. in der Erwägung, daß die Mitwirkung des Bürgers am europäischen Aufbauwerk auch von konkreten Aktionen der Union insbesondere im Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltschutzpolitik abhängt,

F. in der Erwägung, daß Voraussetzung für diese Mitwirkung des Bürgers eine wirksame Informationspolitik über die Ziele der Union, die Mittel zur Erreichung dieser Ziele sowie über die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise der Institutionen der Union ist,

G. in der Erwägung, daß das Europabewusstsein der Bürger insbesondere gefördert werden könnte durch Symbole der Zugehörigkeit zur Europäischen Union, darunter die Einführung eines Europa-Feiertags, durch die gründliche Unterweisung in europäischer Geschichte und Kultur in allen Mitgliedstaaten sowie durch den europäischen Freiwilligendienst,

1. fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzueglich die im Protokoll zum Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Vorbereitungsarbeiten zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union einzuleiten;

2. weist darauf hin, daß die Freizuegigkeit der Unionsbürger auf dem Gemeinschaftsgebiet nur garantiert werden kann durch die Abschaffung jeglicher Kontrollen an den Binnengrenzen, und fordert den Rat auf, die noch anhängigen einschlägigen Richtlinienvorschläge zu verabschieden;

3. fordert die Kommission auf, unverzueglich einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, der bestehende Ungleichheiten des Aufenthaltsrechts in den Mitgliedstaaten beseitigt und die tatsächliche Freizuegigkeit der Unionsbürger sicherstellt;

4. ersucht die Kommission, die Legislativinstrumente zur Freizuegigkeit und zum Aufenthaltsrecht neu zu gestalten;

5. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verhandlungen über eine gewisse Angleichung der Schulsysteme der einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere in bezug auf die Anforderungen der Lehrpläne und deren Aufteilung auf die einzelnen Schuljahre, einzuleiten, um die Mobilität von Unionsbürgern mit schulpflichtigen Kindern zu erleichtern;

6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die freie Niederlassung der Gemeinschaftsbürger zu erleichtern durch Vereinfachung der Anerkennung ihrer Diplome und Berufsbildungsabschlüsse;

7. fordert die Kommission auf, unverzueglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um über die jetzt geltenden Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen hinaus jedes Hindernis für die Mobilität junger Menschen innerhalb der Europäischen Union zu beseitigen, wobei insbesondere Schulabschlüsse, Berufsabschlüsse und Diplome in den Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt werden müssen;

8. wünscht, daß der Vorschlag für eine Richtlinie zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die sich innerhalb der Europäischen Union bewegen, unverzueglich verabschiedet wird, um jegliches Hindernis für die Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union wegen Problemen im Zusammenhang mit ergänzenden Rentenansprüchen zu beseitigen;

9. ersucht die Kommission, die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren fortzusetzen und gegebenenfalls weitere Verfahren gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Richtlinien über die Freizuegigkeit und das Aufenthaltsrecht nicht umgesetzt haben;

10. ersucht die Kommission, zusätzliche Angaben zu den in ihrem Zweiten Bericht über die Unionsbürgerschaft erwähnten unzulässigen Verwaltungsverfahren mancher Mitgliedstaaten zu machen;

11. ermutigt die Kommission, bei ihrer Kontrolle der Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG über die Kommunalwahlen in allen Mitgliedstaaten wachsam zu bleiben, und ersucht Belgien, unverzueglich die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verabschieden;

12. ersucht die Kommission, insbesondere vor den gemeinschaftlichen Gerichten die direkte Anwendbarkeit von Artikel 8 a des EG-Vertrags zu unterstützen, was dem Bürger die Möglichkeit gibt, sich im Falle einer Verletzung seines Rechts auf Freizuegigkeit innerhalb der Union vor den nationalen Gerichten direkt auf diesen Artikel zu berufen;

13. ersucht die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsinstitutionen, die Modalitäten für eine umfassende Information der europäischen Wähler über das aktive und passive Wahlrecht bei den Europawahlen festzulegen;

14. ersucht die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsinstitutionen, besonders darauf zu achten, daß das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament unterschiedslos gewährt wird und in Übereinstimmung mit Artikel 8 von allen Bürgern, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union haben, ausgeuebt werden kann;

15. ersucht die Mitgliedstaaten, die Frist für die Vorlage der Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für die Europawahlen im Juni 1999 so festzulegen, daß der Termin nicht unvernünftig weit vor dem Wahltermin liegt;

16. ersucht die politischen Parteien, mehr ausländische Unionsbürger in ihre Reihen aufzunehmen und auf einen angemessenen Listenplatz zu setzen sowie sie zur Teilnahme am politischen Leben ihres Wohnsitzlandes zu ermuntern;

17. weist darauf hin, daß keine Unterscheidung zwischen der Ausübung des europäischen und des kommunalen Wahlrechts bestehen darf und daß beide Rechte auf gleiche Weise ausgeuebt werden müssen;

18. sieht es als sehr wichtig an, den Bürger besser über die Rolle des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament aufzuklären;

19. ersucht die Institutionen der Union, die notwendigen Lehren aus den sie betreffenden Beschwerden beim Bürgerbeauftragten zu ziehen, wobei durch Ausbau von nationalen Rechtsberatungsstellen die Arbeit des Bürgerbeauftragten noch gestärkt werden sollte;

20. begrüsst den Erfolg der Initiative "Bürger Europas/Daheim in Europa" und ersucht die Kommission, die Einrichtung einer ständigen Dialogstruktur vorzubereiten, wobei das Spektrum der behandelten Themen erweitert werden und geprüft werden sollte, wie die Informationen über die Rechte, auf die sich die Bürger berufen können, am wirksamsten verbreitet werden können, wobei die bereits vorhandenen Strukturen des Besucherdienstes der GD X der Kommission auszubauen sind;

21. stellt fest, daß das Recht auf konsularischen und diplomatischen Schutz nach wie vor sehr theoretisch ist, und empfiehlt deshalb den Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Mindestdefinition des Schutzes auszuarbeiten, den jeder Unionsbürger von jeder konsularischen oder diplomatischen Vertretung eines Mitgliedstaates erwarten kann;

22. stellt fest, daß die offenkundige Dringlichkeit besteht, auf der Ebene der Europäischen Union einen Rechtsschutz bei Verstössen gegen den Datenschutz, die persönliche Freiheit und Integrität durch Mißbrauch gedruckter und elektronischer Massenmedien einzuführen;

23. schlägt vor, das Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union durch die Einführung eines Europa-Feiertags, an dem Europa gefeiert werden soll, zu stärken;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und informationshalber dem Rat und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

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