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Document 12005SAN07/APP/A

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Bulgarischen Republik und Rumäniens und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Anlage A des Anhangs VII

ABl. L 157 vom 21.6.2005, p. 362–365 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

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12005SAN07/APP/A

Akte über die Bedingungen des Beitritts der Bulgarischen Republik und Rumäniens und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge - Anlage A des Anhangs VII

Amtsblatt Nr. L 157 vom 21/06/2005 S. 0362 - 0365


Anlage A zu Anhang VII

Umstrukturierung der rumänischen Stahlindustrie (gemäß Anhang VII Kapitel 4 Abschnitt B)

TEIL I

UNTERNEHMEN, DIE IM RAHMEN DES PROGRAMMS ZUR UMSTRUKTURIERUNG DES STAHLSEKTORS RUMÄNIENS ANSPRUCH AUF STAATLICHE BEIHILFEN HABEN

- Ispat Sidex Galaţi

- Siderurgica Hunedoara

- COS Târgovişte

- CS Reşiţa

- IS Câmpia Turzii

- Donasid (Siderca) Călăraşi

TEIL II

ZEITPLAN UND BESCHREIBUNG DER KAPAZITÄTSÄNDERUNGEN [1]

| Anlage | Kapazitätsänderung (Tonnen) | Termin der Produktionseinstellung | Termin der endgültigen Stilllegung |

Siderurgica Hunedoara | Walzdraht Nr. 1 | –400000 | 1995 | 1997 |

| Walzdraht Nr. 3 | –280000 | 1998 | 2000 |

| Mittelformstahl | –480000 | 1. Quartal 2008 | 2. Quartal 2008 |

IS Câmpia Turzii | Walzdraht Nr. 1 | –80000 | 1995 | 1996 |

CS Reşiţa | Feinformstahl | –80000 | 2000 | 2001 |

| Schienenräder | –40000 | 1999 | 2000 |

| Schwerer Formstahl | –220000 | 4. Quartal 2007 | 2. Quartal 2008 |

| Mittelformstahl und spezieller Formstahl | –120000 | 4. Quartal 2006 | 4. Quartal 2007 |

Donasid (Siderca) Călăraşi | Mittelformstahl | –350000 | 1997 | 1999 |

| Nettokapazitäts-änderung | –2050000 | | |

TEIL III

BENCHMARKS FÜR DIE UMSTRUKTURIERUNG

1. Rentabilität

Unter Berücksichtigung der besonderen Regeln für die Rechnungslegung, die die Kommission anwendet, muss jedes begünstigte Unternehmen spätestens am 31. Dezember 2008 ein jährliches Mindest-Brutto-Betriebsergebnis in Prozent vom Umsatz von 10 % bei nicht integrierten stahlverarbeitenden Unternehmen und 13,5 % bei Verbundstahlwerken, sowie eine Mindesteigenkapitalrendite von 1,5 % des Umsatzes erzielen. Dies wird bei der gemäß Anhang VII Kapitel 4 Abschnitt B Nummer 13 von 2005 bis 2009 jährlich vorzunehmenden unabhängigen Bewertung überprüft.

2. Produktivität

Bis zum 31. Dezember 2008 ist schrittweise eine Gesamtproduktivität zu erzielen, die mit der Produktivität der EU-Stahlindustrie vergleichbar ist. Dies wird bei der gemäß Anhang VII Kapitel 4 Abschnitt B Nummer 13 von 2005 bis 2009 jährlich vorzunehmenden unabhängigen Bewertung überprüft.

3. Kostensenkungen

Besondere Bedeutung ist Kostensenkungen als einem der Schlüsselfaktoren der Rentabilität beizumessen. Diese Maßnahmen werden uneingeschränkt umgesetzt, wie es in den Geschäftsplänen der begünstigten Unternehmen vorgesehen ist.

TEIL IV

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER INFORMATIONSANFORDERUNGEN

1. Produktion und Markt

- monatliche Produktion von Rohstahl, Halbfertig- und Fertigerzeugnissen nach Kategorie und Produktpalette,

- vertriebene Erzeugnisse, einschließlich Mengen, Preisen und Märkten, aufgeschlüsselt nach Produktpaletten.

2. Investitionen

- Einzelheiten der getätigten Investitionen,

- Termin des Abschlusses,

- Investitionskosten, Finanzierungsquelle und Betrag der etwaigen damit zusammenhängenden Beihilfe,

- gegebenenfalls Termin der Auszahlung der Beihilfe.

3. Personalabbau

- Anzahl der abgebauten Arbeitsplätze und zeitliche Staffelung des Abbaus,

- Entwicklung der Beschäftigungslage in den begünstigten Unternehmen (Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Beschäftigung),

- Entwicklung der Beschäftigungslage im nationalen Stahlsektor

4. Kapazität (in Bezug auf den gesamten Stahlsektor in Rumänien)

- Termin oder voraussichtlicher Termin der Aufgabe stillzulegender Produktionskapazitäten, ausgedrückt in MPP (Maximum Possible Production: unter normalen Arbeitsbedingungen erreichbare maximale Jahresproduktion), und Beschreibung der Einzelheiten,

- Termin (oder voraussichtlicher Termin) der Demontage — im Sinne der Entscheidung Nr. 3010/91/EGKS der Kommission vom 15. Oktober 1991 über die Auskunfterteilung der Unternehmen der Eisen‐ und Stahlindustrie betreffend ihre Investitionen [2]— der betreffenden Anlage und Einzelheiten der Demontage,

- Termin (oder voraussichtlicher Termin) der Einführung neuer Kapazitäten und Beschreibung ihrer Einzelheiten,

- Entwicklung der Gesamtkapazität in Rumänien für Rohstahl und Fertigerzeugnisse nach Kategorien.

5. Kosten

- Aufschlüsselung der Kosten und Entwicklung dieser Kosten in der Vergangenheit und in Zukunft, insbesondere zur Einsparung von Personalkosten, bei dem Energieverbrauch, für Kosteneinsparungen bei Rohmaterial und Reduzierungen bei Zubehör sowie externen Diensten.

6. Finanzielle Leistungsfähigkeit

- Entwicklung bei ausgewählten wichtigen Finanzkennzahlen, um sicherzustellen, dass Fortschritte in Richtung auf die Rentabilität gemacht werden (die finanziellen Ergebnisse und Kennzahlen müssen so mitgeteilt werden, dass sie einen Vergleich mit dem finanziellen Umstrukturierungsplan des Unternehmens ermöglichen, und sie müssen die Rentabilitätsbewertung der Kommission berücksichtigen),

- Einzelheiten über entrichtete Steuern und Abgaben, einschließlich Informationen über etwaige Abweichungen von den üblicherweise angewandten Steuer- und Zollregelungen,

- Höhe der finanziellen Belastung,

- Einzelheiten und Zeitplan der Auszahlung von nach Maßgabe der Akte bereits gewährten Beihilfen,

- Bedingungen für neue Darlehen (ungeachtet der Quelle).

7. Gründung eines neuen Unternehmens oder Bau neuer Anlagen, die zu einer Kapazitätserweiterung führen

- Identität jedes Beteiligten aus dem privaten bzw. dem öffentlichen Sektor,

- Finanzierungsquellen für die Gründung des Unternehmens oder den Bau neuer Anlagen

- Bedingungen für die Beteiligung privater und öffentlicher Aktionäre,

- Managementstrukturen des neuen Unternehmens.

8. Eigentumswechsel

[1] Der Kapazitätsabbau muss im Sinne der Entscheidung Nr. 3010/91/EGKS der Kommission vom 15. Oktober 1991(ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20) von Dauer sein.

[2] ABl. L 286 vom 16.10.1991, S. 20.

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