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Document C2015/362/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7789 — The Carlyle Group/PA Consulting) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 362 vom 31.10.2015, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 362/17


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7789 — The Carlyle Group/PA Consulting)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 362/10)

    1.

    Am 23. Oktober 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die eigens für die Übernahme gegründete Zweckgesellschaft CEP IV Garden Sàrl, die von Fonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der Carlyle Group („Carlyle“, Luxemburg) verwaltet werden, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen PA Consulting Group Ltd („PA Consulting“, Vereinigtes Königreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Carlyle: Verwaltung von Fonds, die weltweit in vier Bereichen investieren: i) Corporate Private Equity (Übernahmen und Wachstumskapital); ii) Real Assets (Immobilien, Infrastruktur, Energie und erneuerbare Ressourcen); iii) Global Market Strategies (strukturierte Darlehen, Mezzanine-Kapital, notleidende Vermögenswerte, Hedgefonds und Anleihen mittelständischer Unternehmen); iv) Solutions (Private-Equity-Dachfonds-Programm und damit zusammenhängende Koinvestitionen und Nebentätigkeiten).

    —   PA Consulting: Bereitstellung eines breiten Spektrums an Beratungsdiensten für das gehobene Management von Unternehmen verschiedener Branchen, sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor. PA Consulting hat seinen Hauptsitz in London und ist ferner in Amerika, Europa, den nordischen Ländern, den Golfstaaten, dem Nahen und Mittleren Osten, Nordafrika sowie in der asiatisch-pazifischen Region vertreten.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7789 — The Carlyle Group/PA Consulting per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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