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Document C2014/338/11

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7390 — OFI InfraVia/GDF SUEZ/PensionDanmark/NGT) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 338 vom 27.9.2014, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 338/35


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7390 — OFI InfraVia/GDF SUEZ/PensionDanmark/NGT)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2014/C 338/11

    1.

    Am 18. September 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GDF SUEZ S.A. („GDF SUEZ“, Frankreich), das Unternehmen PensionDanmark Holding A/S („PensionDanmark“, Dänemark) und das Unternehmen InfraVia European Fund II („InfraVia“, Frankreich), das im Eigentum der OFI InfraVia S.A.S. („OFI InfraVia“, Frankreich) steht und letztlich von der Macif-Gruppe („Macif“, Frankreich) kontrolliert wird, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Noordgastransport B.V. („NGT“, Niederlande). NGT steht derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle von GDF Suez und PensionDanmark.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   OFI InfraVia: Fondsmanagementgesellschaft, die auf Anlagen in den Bereichen Verkehrs-, Umwelt-, Energie- und soziale Infrastruktur spezialisiert ist;

    —   GDF SUEZ: Energiekonzern, der in der gesamten Energiewertschöpfungskette in den Bereichen Strom und Erdgas weltweit präsent ist;

    —   PensionDanmark: dänische arbeitsmarktnahe Lebensversicherungsaktiengesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht;

    —   NGT: Eigentümer und Betreiber eines unterseeischen Erdgas-Transportsystems in den Niederlanden.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7390 — OFI InfraVia/GDF SUEZ/PensionDanmark/NGT per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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