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Document C2008/041/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4955 — Hermes Logistik/Swiss Post Porta a Porta) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 41 vom 15.2.2008, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4955 — Hermes Logistik/Swiss Post Porta a Porta)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 41/10)

1.

Am 6. Februar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Hermes Logistik GmbH & Co. KG („Hermes“, Deutschland) erwirbt über seine 100 %ige Tochter Hermes General Service Beteiligungsgesellschaft mbH („HLS“, Deutschland) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch den Erwerb von Anteilen der Swiss Post International Holding AG („Swiss Post“, Schweiz) die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Swiss Post Porta a Porta SpA („PaP“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Hermes: Logistikdienstleistungen und Zustellung an Privatkunden (in den Segmenten B2C & C2C) in Deutschland und Österreich, u. a. Paketservice, Transport von Elektrogeräten und Möbeln sowie Briefzustellung (Briefe, Mailings, Kataloge),

PaP: Logistikdienstleistungen und Zustellung in Italien,

Swiss Post: Zustellung von Massensendungen in der Schweiz und im Ausland, Zollabfertigung, Paketzustellung, Kurier- und Expressdienste.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4955 — Hermes Logistik/Swiss Post Porta a Porta an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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