Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2007/314/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Fall COMP/M.4959 — Goldman Sachs/MatlinPatterson/Bankenservice Kassel) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 314 vom 22.12.2007, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 314/40


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Fall COMP/M.4959 — Goldman Sachs/MatlinPatterson/Bankenservice Kassel)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 314/12)

    1.

    Am 13. Dezember 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Goldman Sachs Group Inc. („GS“, USA) und MatlinPatterson LLC („MP“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung durch den Kauf von Geschäftsanteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Bankenservice Kassel GmbH („Bankenservice“, Deutschland).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    GS: Investmentbanking, Wertpapier- und Anlageverwaltung,

    MP: Anlagefonds, der weltweit in Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten investiert,

    Bankenservice: Bearbeitung aller inländischen Zahlungsverkehrsbelege.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4959 — Goldman Sachs/MatlinPatterson/Bankenservice Kassel, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


    Top