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Document C2007/155/15

Rechtssache C-169/07: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 30. März 2007 — Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen Wiener Landesregierung und Oberösterreichische Landesregierung

ABl. C 155 vom 7.7.2007, pp. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/8


Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 30. März 2007 — Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen Wiener Landesregierung und Oberösterreichische Landesregierung

(Rechtssache C-169/07)

(2007/C 155/15)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Hartlauer Handelsgesellschaft mbH

Beklagte: Wiener Landesregierung und Oberösterreichische Landesregierung

Vorlagefragen

1.

Steht Art. 43 (iVm Art. 48) EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, nach der für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde (Zahnambulatorium) eine Errichtungsbewilligung erforderlich ist und diese Bewilligung zu versagen ist, wenn nach dem angegebenen Anstaltszweck und dem vorgesehenen Leistungsangebot im Hinblick auf das bereits bestehende Versorgungsangebot durch niedergelassene Kassenvertragsärzte, kasseneigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen der Kassen sowie niedergelassene Dentisten mit Kassenvertrag kein Bedarf an dem geplanten Zahnambulatorium besteht?

2.

Ändert sich etwas an der Beantwortung von Frage 1., wenn in die Prüfung des Bedarfs zusätzlich auch das bestehende Versorgungsangebot der Ambulanzen von öffentlichen, privaten gemeinnützigen und sonstigen Krankenanstalten mit Kassenvertrag einzubeziehen ist?


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