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Document C2006/297/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4504 — SFR/TELE 2 France) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 297 vom 7.12.2006, p. 46–46 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    7.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 297/46


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4504 — SFR/TELE 2 France)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2006/C 297/12)

    1.

    Am 28. November 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SFR SA („SFR“, Frankreich), das gemeinsam von Vivendi SA („Vivendi“, Frankreich) und Vodafone Group plc („Vodafone“, GB) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das Festnetztelefon- und Internetgeschäft des Unternehmens TELE 2 France („TELE 2“, Frankreich) durch Aktienkauf. Der Vorgang betrifft das Geschäft von TELE 2 im Bereich der mobilen Telefondienste nicht.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Vivendi: Medien und Telekommunikation;

    Vodafone: Mobilfunk;

    SFR: mobile Telefondienste in Frankreich;

    TELE 2: Festnetz- und Mobiltelefondienste, Internet- und DSL-Fernsehdienste in Frankreich.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 2964301 oder 2967244) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4504 — SFR/TELE 2 France, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1


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