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Document C2005/325/15
Call for proposals for indirect RTD actions under the specific programme for research, technological development and demonstration: Integrating and strengthening the European Research Area — Policy support and anticipating scientific and technological needs — Call identifier: FP6-2005-SSP-5B-Influenza
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums — Vorrangiger Themenbereich: Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf — Kennnummern: FP6-2005-SSP-5B-Influenza
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums — Vorrangiger Themenbereich: Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf — Kennnummern: FP6-2005-SSP-5B-Influenza
ABl. C 325 vom 22.12.2005, p. 35–39
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
22.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 325/35 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“
Vorrangiger Themenbereich: „Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf“
Kennnummern: FP6-2005-SSP-5B-Influenza
(2005/C 325/15)
1. |
Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (1) nahm der Rat am 30. September 2002 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (2) (nachstehend „spezifisches Programm“ genannt) an. Nach Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Kommission“ genannt) am 9. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend „Arbeitsprogramm“ genannt) mit den genauen Zielen sowie wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten und einem Zeitplan für die Durchführung an. Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2002-2006) (4) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend „Beteiligungsregeln“ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten. |
2. |
Die vorliegenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend „Aufforderungen“ genannt) umfasst (umfassen) diesen allgemeinen Teil sowie die in den Anhängen beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesen Anhängen sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben. |
3. |
Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Beteiligungsregeln erfüllen und die nicht unter eine der in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen (nachstehend „Antragsteller“ genannt), werden hiermit aufgefordert, vorbehaltlich der Erfüllung der Beteiligungsregeln sowie der Bedingungen der betreffenden Aufforderung Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei der Kommission einzureichen. Die Voraussetzungen für die Beteiligung der Antragsteller werden im Rahmen der Aushandlung der indirekten FTE-Maßnahme überprüft. Davor müssen die Antragsteller allerdings eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der sie nicht unter einen der Fälle von Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung fallen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken. |
4. |
Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderungen Leitfäden zur Verfügung, die Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthalten. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren zur Verfügung (7). Diese Leitfäden und Leitlinien ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu den Aufforderungen sind bei der Europäischen Kommission unter folgenden Adressen erhältlich:
|
5. |
Die Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sind nur elektronisch über das webgestützte elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) einzureichen. In Ausnahmefällen kann der Koordinator jedoch bei der Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag vor einem Einreichungsschluss einer Aufforderung auf Papier einzureichen. Dieses Ersuchen sollte schriftlich an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:
Das Ersuchen muss begründet werden. Antragsteller, die ihren Vorschlag auf Papier einreichen möchten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass solche Ausnahmeersuchen und die zugehörigen Schritte so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass sie den Einreichungsschluss der Aufforderung einhalten können. Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen zwei Teile enthalten: die Formulare (Teil A) und den Inhalt (Teil B). Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können offline oder online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF („portable document format“, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit „embedded fonts“) eingereicht werden. Komprimierte („gezippte“) Dateien werden ausgeschlossen. Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur Verwendung offline oder online) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder nicht lesbar sind oder Viren enthalten, werden ausgeschlossen. Versionen von Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf beweglichen elektronischen Speichermedien (z.B. CD-ROM, Disketten), per Fax oder per E-Mail eingereicht wurden, werden ausgeschlossen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die mit besonderer Genehmigung auf Papier eingereicht wurden und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlagseinreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen. |
6. |
Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens am in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die sonstigen Förderkriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind. |
7. |
Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist. |
8. |
Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, könnten Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden. |
9. |
Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z.B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist unbedingt die Kennnummer der Aufforderung anzugeben. |
(1) ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1.
(2) ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1.
(3) Kommissionsbeschluss C(2002)4789, geändert durch C(2003)577, C(2003)955, C(2003)1952, C(2003)3543, C(2003)3555, C(2003)4609, C(2003)5183, C(2004)433, C(2004)2002, C(2004)2727, C(2004)3324, C(2004)4178, C(2004)5286, C(2005)27, C(2005)961, C(2005)2076, C(2005)2747, C(2005)3244, C(2005)3390, C(2005) 4006, C(2005)4008 und C (2005)5588, alle Beschlüsse unveröffentlicht.
(4) ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.
(7) C(2003)883 vom 27.3.2003, zuletzt geändert durch C(20041855 vom 18.5.2004.
(8) EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.
ANHANG
1. Spezifisches Programm: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“
2. Tätigkeit: Spezielle Tätigkeit, die sich auf die politikorientierte Forschung unter der Rubrik „Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf“ erstreckt.
3. Aufforderungstitel: Wissenschaftliche Unterstützung der Politik: Sonderaufforderung zur Geflügelpest-Pandemie
4. Kennnummer: FP6-2005-SSP-5B-INFLUENZA
5. Tag der Veröffentlichung:
6. Einreichungsschluss: 22. März 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)
7. Gesamte vorläufige Mittelzuweisung:
Instrument (1) |
Mio. EUR |
STREP, CA und SSA |
20 |
8. Bereiche und Instrumente:
Gebiete des vorrangigen Themenbereichs „Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Europas“ |
Aufgaben |
Instrumente |
Vorläufiger EG-Beitrag (Mio. EUR) |
8.1. B.1.4. Neue und umweltfreundlichere Erzeugungssysteme zur Förderung der Tiergesundheit und der artgerechten Tierhaltung, einschließlich der Erforschung von Tierkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche, Schweinepest sowie Entwicklung von Marker-Impfstoffen. |
1, 2, 3, 5 |
STREP |
10 |
6 |
CA |
||
4 |
STREP oder CA |
||
7 |
CA oder SSA |
Gebiete des vorrangigen Themenbereichs „Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger“ |
Aufgaben |
Instrumente |
Vorläufiger EG-Beitrag (Mio. EUR) |
8.1. B.2.2. Öffentliches Gesundheitswesen, einschließlich Epidemiologie als Beitrag zur Krankheitsvorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten für neu auftretende seltene und übertragbare Krankheiten, Allergien, sichere Verfahren für Blut- und Organspenden, Prüfverfahren ohne Tierversuche |
1, 2, 3 |
STREP |
10 |
4 |
SSA |
9. Mindestteilnehmerzahl (2):
Instrument |
Mindestteilnehmerzahl |
STREP und CA |
3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC |
SSA |
1 Rechtsperson aus einem MS oder AS |
10. Teilnahmebeschränkungen: Keine.
11. Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser Aufforderung ergeben, müssen keine Konsortialvereinbarung abschließen.
12. Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren.
Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.
13. Bewertungskriterien: Siehe Anhang B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).
14. Vorläufige Fristen für Bewertungen und Vertragsabschlüsse: Bewertungsergebnisse: Angesichts des breiten Themenbereichs der SSP und der Notwendigkeit, die Kohärenz zwischen den vorrangigen Themenbereichen des Arbeitsprogramms zu gewährleisten, finden die Bewertungen zu verschiedenen Terminen statt, so dass die Ergebnisse nicht vor Juli 2006 vorliegen dürften.
Vertragsunterzeichnung: Die ersten Verträge in Zusammenhang mit dieser Aufforderung dürften im letzten Quartal 2006 in Kraft treten.
(1) STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt (Specific Targeted Research Project); CA = Koordinierungsmaßnahme (Coordination action), SSA — Maßnahme zur gezielten Unterstützung (Specific support action).
(2) MS = EU-Mitgliedstaaten, AS (einschließlich. ACC) = assoziierte Staaten, ACC = assoziierte Bewerberländer.
Jede Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, die die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufbringt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.