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Document C2004/087E/04

PROTOKOLL
Donnerstag, 20. November 2003

ABl. C 87E vom 7.4.2004, p. 405–533 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

7.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/405


PROTOKOLL

(2004/C 87 E/04)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: James L.C. PROVAN

Vizepräsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.

Es sprechen:

Roy Perry, der sich darüber beschwert, dass die Kommission trotz Fristsetzung bis zum 15. November 2003 die Informationen zu Lloyd's in London immer noch nicht übersandt hat (der Präsident schlägt ihm vor, die Konferenz der Präsidenten mit dieser Frage zu befassen).

Ilda Figueiredo zum 14. Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die UN-Vollversammlung

2.   Beziehungen EU/bestimmte nichtindustrialisierte Regionen der Welt * — Bürgerbeteiligung * — Gleichstellung von Frauen und Männern ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm für Einrichtungen, die das gegenseitige Verständnis in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten nichtindustrialisierten Regionen der Welt fördern [KOM(2003) 280 — C5-0350/2003 — 2003/0110(CNS)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatter: Lennart Sacrédeus (A5-0384/2003)

Verfasserin der Stellungnahme (Artikel 162a GO): Bárbara Dührkop Dührkop, BUDG-Ausschuss

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) [KOM(2003) 276 — C5-0321/2003 — 2003/0116(CNS)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatterin: Heide Rühle (A5-0368/2003)

Verfasserin der Stellungnahme (Artikel 162a GO): Bárbara Dührkop Dührkop, BUDG-Ausschuss

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind [KOM(2003) 279 — C5-0261/2003 — 2003/0109(COD)] — Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit

Berichterstatterin: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (A5-0396/2003)

Verfasserin der Stellungnahme (Artikel 162a GO): Bárbara Dührkop Dührkop, BUDG-Ausschuss

Es spricht Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission).

Lennart Sacrédeus erläutert seinen Bericht (A5-0384/2003).

Heide Rühle erläutert ihren Bericht (A5-0368/2003).

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou erläutert ihren Bericht (A5-0396/2003).

Es sprechen Bárbara Dührkop Dührkop (Verfasserin der Stellungnahme BUDG), Juan Ojeda Sanz (Verfasser der Stellungnahme CULT), Carlos Coelho im Namen der PPE-DE-Fraktion und Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion.

VORSITZ: Alonso José PUERTA

Vizepräsident

Es sprechen Lone Dybkjær im Namen der ELDR-Fraktion, Geneviève Fraisse im Namen der GUE/NGLFraktion, Alima Boumediene-Thiery im Namen der Verts/ALE-Fraktion, José Ribeiro e Castro im Namen der UEN-Fraktion, Georges Berthu, fraktionslos, Astrid Lulling, Adeline Hazan, Olle Schmidt, Ilda Figueiredo, Regina Bastos, María Elena Valenciano Martínez-Orozco, Armonia Bordes, Dana Rosemary Scallon, Lissy Gröner, Carlo Fatuzzo, Christa Prets, Eija-Riitta Anneli Korhola, Ruth Hieronymi und Neil Kinnock.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkte 9, 11 und 12.

VORSITZ: Pat COX

Präsident

3.   Mitteilung des Präsidenten

Der Präsident berichtet, dass es heute morgen in Istanbul mehrere Anschläge gegeben hat, die u.a. gegen mehrere britische Einrichtungen gerichtet waren, darunter das Konsulat des Vereinigten Königreichs. Er teilt mit, dass er den Familien der Opfer im Namen des Parlaments seine Anteilnahme und sein Beileid bekundet hat und bringt seine Solidarität mit den türkischen Behörden und den Einwohnern Istanbuls zum Ausdruck.

Das Parlament legt eine Schweigeminute ein.

*

* *

VORSITZ: Guido PODESTÀ

Vizepräsident

Es spricht John Bowis, der dem Präsidenten des Parlaments für seine Worte der Anteilnahme im Namen der britischen Abgeordneten des Parlaments dankt und sich seinen Ausführungen anschließt (der Präsident antwortet ihm, dass er dem Präsidenten des Parlaments seinen Dank übermitteln wird).

4.   Begrüßung

Der Präsident heißt im Namen des Parlaments eine Delegation des Parlaments der Republik Kirgisistan unter der Leitung seines Vizepräsidenten Sooronbay Jeenbekov willkommen, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat.

ABSTIMMUNGSSTUNDE

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage 1 zu diesem Protokoll enthalten.

Es spricht Cristiana Muscardini, die im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0479/2003 über die Ergebnisse des Gipfels EU/Russland auf Divergenzen zwischen bestimmten Sprachfassungen hinweist und beantragt, die Abstimmung über diesen Entschließungsantrag auf die nächste Tagung zu vertagen (der Präsident lehnt dies unter Hinweis darauf, dass die verschiedenen Fassungen auf der Grundlage des insoweit maßgeblichen englischen Textes angeglichen werden, ab).

5.   Verbesserung der Sicherheit auf See (Benennung der Mitglieder eines nichtständigen Ausschusses) (Abstimmung)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

ZUSAMMENSETZUNG DES NICHTSTÄNDIGEN AUSSCHUSSES FÜR DIE VERBESSERUNG DER SICHERHEIT AUF SEE

Liste der von der Konferenz der Präsidenten vorgeschlagenen Mitglieder (Punkt 26 des Protokolls vom 19. November 2003))

Gebilligt

6.   Antrag auf Konsultation des Wirtschafts- und Sozialausschusses zur sozialen Dimension der Kultur (Artikel 52 GO)

Antrag auf Konsultation des Wirtschafts- und Sozialausschusses — Die soziale Dimension der Kultur

Gebilligt.

7.   Schengener Informationssystem — SIS II (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Schengener Informationssystem (SIS II) der zweiten Generation [2003/2180(INI)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatter: Carlos Coelho (A5-0398/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 1)

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0509)

8.   Marktzugang für Hafendienste ***III (Abstimmung)

Bericht: Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste [PE-CONS 3670/2003 — C5-0461/2003 — 2001/0047(COD)] — Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss

Berichterstatter: — A5-0364/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 2)

GEMEINSAMER ENTWURF

Abgelehnt. (P5_TA(2003)0510)

Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Renzo Imbeni, Vorsitzender der Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss, gibt eine Erklärung zum gemeinsamen Entwurf ab und der Berichterstatter dankt ihm für seine Tätigkeit.

9.   Gleichstellung von Frauen und Männern ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind [KOM(2003) 279 — C5-0261/2003 — 2003/0109(COD)] — Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit

Berichterstatterin: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (A5-0396/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 3)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0511)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0511)

10.   Stabilitätspakt für Südosteuropa * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 über die Unterstützung der UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo (UNMIK) und des Amtes des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina (OHR) [KOM(2003) 389 — C5-0325/2003 — 2003/0143(CNS)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatter: Johannes (Hannes) Swoboda (A5-0390/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 4)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)00512)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0512)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Der Berichterstatter empfiehlt vor der Abstimmung die Billigung des Kommissionsvorschlags.

11.   Beziehungen EU/bestimmte nichtindustrialisierte Regionen der Welt * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm für Einrichtungen, die das gegenseitige Verständnis in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten nichtindustrialisierten Regionen der Welt fördern [KOM(2003) 280 — C5-0350/2003 — 2003/0110(CNS)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatter: Lennart Sacrédeus (A5-0384/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 5)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0513)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen(P5_TA(2003)0513)

12.   Bürgerbeteiligung * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) [KOM(2003) 276 — C5-0321/2003 — 2003/0116(CNS)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatterin: Heide Rühle (A5-0368/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 6)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0514)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0514)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Doris Pack trägt mit Einverständnis der Berichterstatterin einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 37 vor, gegen den weniger als 32 Abgeordnete Einwände erheben, und der somit berücksichtigt wird.

13.   Persistente organische Schadstoffe * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft [KOM(2003) 331 — C5-0315/2003 — 2003/0118(CNS)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik

Berichterstatterin: Pernille Frahm (A5-0371/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 7)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0515)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0515)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Die Berichterstatterin spricht vor der Abstimmung.

14.   Grenzüberschreitende Luftverunreinigung * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft [KOM(2003) 332 — C5-0318/2003 — 2003/0117(CNS)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik

Berichterstatterin: Pernille Frahm (A5-0372/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 8)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0516)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0516)

15.   Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf (Abstimmung)

Entschließungsantrag B5-0482/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 9)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P5_TA(2003)0517)

16.   Euromed (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0471, 0475, 0481, 0484, 0489 und 0511/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 10)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B5-0471/2003

Abgelehnt.

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0475/2003

(ersetzt B5-0475, 0481, 0484, 0489 und 0511/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

Francesco Fiori und Philippe Morillon im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano im Namen der PSE-Fraktion,

Joan Vallvé im Namen der ELDR-Fraktion,

Hélène Flautre und Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Luís Queiró und Cristiana Muscardini im Namen der UEN-Fraktion

Angenommen (P5_TA(2003)0518)

17.   Ergebnisse des Gipfels EU/Russland (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0479, 0483, 0485, 0486, 0487 und 0488/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 11)

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0479/2003

(ersetzt B5-0479, 0483, 0485, 0486 und 0487/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

Ilkka Suominen, Arie M. Oostlander und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Enrique Barón Crespo, Reino Paasilinna und Giovanni Claudio Fava im Namen der PSE-Fraktion,

Daniel Marc Cohn-Bendit, Monica Frassoni, Elisabeth Schroedter und Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Ole Andreasen, Astrid Thors und Paavo Väyrynen im Namen der ELDR-Fraktion,

Helmuth Markov im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

Gerard Collins

Angenommen (P5_TA(2003)0519)

(Der Entschließungsantrag B5-0488/2003 ist hinfällig.)

18.   Beziehungen der Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn (Abstimmung)

Bericht: Das Thema „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ [KOM(2003) 104 — 2003/2018(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatterin: Pasqualina Napoletano (A5-0378/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 12)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P5_TA(2003)0520)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Die Berichterstatterin trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 10 vor und spricht zu Änderungantrag 17.

19.   Nördliche Dimension (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0472, 0473, 0474, 0477 und 0480/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 13)

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0472/2003

(ersetzt B5-0472, 0473, 0474, 0477 und 0480/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

Ilkka Suominen und Arie M. Oostlander im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Reino Paasilinna, Riitta Myller und Ulpu Iivari im Namen der PSE-Fraktion,

Paavo Väyrynen im Namen der ELDR-Fraktion,

Matti Wuori, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Mogens N.J. Camre im Namen der UEN-Fraktion,

Esko Olavi Seppänen, Pernille Frahm, Marianne Eriksson und André Brie im Namen der GUE/NGLFraktion

Angenommen (P5_TA(2003)0521)

20.   Europäische Verteidigungsgüterpolitik (Abstimmung)

Zweiter Beicht: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Verteidigung — Industrie- und Marktaspekte — Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union [KOM(2003) 113 — 2003/2096(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatter: Luís Queiró (A5-0370/2003).

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 14)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P5_TA(2003)0522)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Johannes (Hannes) Swoboda trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2 vor. Der Berichterstatter spricht zu diesem mündlichen Änderungsantrag, der nicht berücksichtigt wird, da mehr als 32 Abgeordnete dagegen Einwände erheben.

21.   Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa (Abstimmung)

Bericht: Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa — zweiter Jahresbericht [KOM(2003) 139 — 2003/2094(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Berichterstatter: Joost Lagendijk (A5-0397/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 15)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P5_TA(2003)0523)

22.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 137 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Rühle — A5-0368/2003

Ward Beysen

Bericht Queiró — A5-0370/2003

Patricia McKenna

Bericht Kratsa-Tsagaropoulou — A5-0396/2003

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

Entschließung B5-0482/2003

Richard Corbett

23.   Berichtigungen des Stimmverhaltens

Folgende Abgeordnete haben die nachstehenden Berichtigungen ihres Stimmverhaltens mitgeteilt:

Bericht Coelho — A5-0398/2003

dafür: Ursula Stenzel

dagegen: Georges Berthu

Bericht Jarzembowski — A5-0364/2003

dafür: Jean-Louis Bourlanges, José Ribeiro e Castro, Seán Ó Neachtain, James (Jim) Fitzsimons, Elmar Brok, Diemut R. Theato, Bashir Khanbhai, Liam Hyland, Neil Parish

dagegen: Phillip Whitehead

Enthaltung: Renate Sommer

Bericht Kratsa-Tsagaropoulou — A5-0396/2003

geänderter Vorschlag

dafür: Gérard Onesta

Bericht Rühle — A5-0368/2003

legislative Entschließung

dafür: José Ribeiro e Castro, Seán Ó Neachtain, Liam Hyland, James (Jim) Fitzsimons

Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf B5-0482/2003

Änderungsantrag 1

dafür: Georges Berthu, Isabelle Caullery

dagegen: Renzo Imbeni

Entschließung (gesamter Text)

dagegen: Georges Berthu

Euromed RC-B5-0475/2003

Änderungsantrag 4 + 5

dafür: Nelly Maes

Entschließung (gesamter Text)

dafür: Nelly Maes

Ergebnisse des Gipfels EU/Russland RC-B5-0479/2003

Änderungsantrag 1

dafür: Othmar Karas, Paul Rübig, die österreichischen Mitglieder der PPE-DE-Fraktion, Dana Rosemary Scallon

Bericht Queiró — A5-0370/2003

Änderungsantrag 3

dagegen: Othmar Karas

Enthaltung: Hans-Peter Martin

Ziffer 12

dafür: Othmar Karas, Arlene McCarthy,

Enthaltung: Hans-Peter Martin

Erwägung G

dagegen: Harald Ettl

Arlette Laguiller, Armonia Bordes und Chantal Cauquil waren anwesend, haben aber an der Abstimmung über Änderungsantrag 1 und den gesamten Entschließungsantrag B5-0482/033 zu den Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf nicht teilgenommen.

ENDE DER ABSTIMMUNGSSTUNDE

(Die Sitzung wird von 13.15 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS ROCA

Vizepräsident

24.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

25.   Europäische Netzwerke und Infopoints (mündliche Anfrage mit anschließender Aussprache)

Mündliche Anfrage von Michel Rocard im Namen des CULT-Ausschusses an die Kommission: Europäische Netzwerke und Infopoints

Christa Prets (in Vertretung) erläutert die mündliche Anfrage.

Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Juan José Bayona de Perogordo im Namen der PPE-DE-Fraktion, Olga Zrihen im Namen der PSE-Fraktion, Anne André-Léonard im Namen der ELDR-Fraktion, Jan Dhaene im Namen der Verts/ALEFraktion, Roy Perry, Catherine Guy-Quint, Michl Ebner, Reino Paasilinna, Giacomo Santini, Eija-Riitta Anneli Korhola und Neil Kinnock.

Die Aussprache ist geschlossen.

DEBATTE ÜBER FÄLLE VON VERLETZUNGEN DER MENSCHENRECHTE, DER DEMOKRATIE UND DER RECHTSSTAATLICHKEIT

(Titel und Verfasser der Entschließungsanträge: siehe Punkt 3 des Protokolls vom Dienstag, 18. November 2003)

26.   Sri Lanka (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über sechs Entschließungsanträge (B5-0490, 0492, 0495, 0498, 0505 und 0510/2003).

John Walls Cushnahan, Anne André-Léonard, Didier Rod und Erik Meijer erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion, Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion und Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission).

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 30.

27.   Aceh (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über sechs Entschließungsanträge (B5-0491, 0496, 0497, 0501, 0507 und 0508/2003).

Linda McAvan, Ulla Margrethe Sandbæk, Anne André-Léonard, John Bowis, Didier Rod und Erik Meijer erläutern die Entschließungsanträge.

Es spricht Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission).

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 31.

28.   Vietnam: Religionsfreiheit (Aussprache)

Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über sieben Entschließungsanträge (B5-0493, 0494, 0499, 0502, 0503, 0506 und 0509/2003).

Bastiaan Belder erläutert den Entschließungsantrag B5-0494/2003.

VORSITZ: Ingo FRIEDRICH

Vizepräsident

Anne André-Léonard und Thomas Mann erläutern Entschließungsanträge.

Es sprechen Eija-Riitta Anneli Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion, Paulo Casaca im Namen der PSEFraktion, Olivier Dupuis, fraktionslos, Bernd Posselt, Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission), Olivier Dupuis zur vorangegangenen Wortmeldung und Neil Kinnock.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 32.

ENDE DER DEBATTE ÜBER FÄLLE VON VERLETZUNGEN DER MENSCHENRECHTE, DER DEMOKRATIE UND DER RECHTSSTAATLICHKEIT

29.   Tagesordnung

Nach der heutigen Sitzung der Konferenz der Präsidenten schlägt der Präisdent folgende Änderungen der Tagesordnung für die nächste Tagung am 3. und 4. Dezember vor:

Mittwoch, 3. Dezember

1.

Die Erklärungen des Rates und der Kommission

zur Vorbereitung des Europäischen Rates einschließlich des Sozialgipfels, und

zum Bericht über die Fortschritte der Arbeiten der Regierungskonferenz

sind Gegenstand einer gemeinsamen Diskussion.

Es wurden folgende Einreichungsfristen festgesetzt:

Europäischer Rat und Sozialgipfel:

Entschließungsanträge: Donnerstag, 27. November, 12.00 Uhr

Änderungsanträge und Gemeinsame Entschließungsanträge: Mittwoch, 3. Dezember, 12.00 Uhr

Regierungskonferenz:

Entschließungsanträge: Montag, 1. Dezember, 18.00 Uhr

Änderungsanträge und Gemeinsame Entschließungsanträge: Mittwoch, 3. Dezember, 12.00 Uhr

2.

Was die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Rolle der Union bei der Vorbeugung von Konflikten in Afrika betrifft, werden die Fristen zur Einreichung der Texte wie folgt verlängert:

Entschließungsanträge: Donnerstag, 27. November, 12.00 Uhr

Änderungsanträge und Gemeinsame Entschließungsanträge: Montag, 1. Dezember, 12.00 Uhr

3.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Bericht (A5-0401/2003) über dreiseitige Zielverträge wird auf Donnerstag, 27. November, 12.00 Uhr festgesetzt.

4.

Folgende Berichte werden in die Tagesordnung von Mittwoch nach dem letzten Tagesordnungspunkt aufgenommen:

* Christa Randzio-Plath (ECON-Ausschuss) über ermäßigte Mehrwertsteuersätze; die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird auf Montag, 1. Dezember, 12.00 Uhr, festgesetzt

Zwei Berichte Göran Färm (BUDG-Ausschuss) über die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 7 und 8/2003 betreffend die Strukturfonds (laufendes Verfahren) und die Zuweisung von Haushaltsmitteln (Frontloading).

Die Einreichungsfristen werden wie folgt festgelegt:

Änderungsanträge zu den Berichtigungshaushaltsplänen: Montag, 24. November, 12.00 Uhr

Änderungsanträge zu den Entschließungsanträgen in den Berichten Göran Färm: Dienstag, 2. Dezember, 12.00 Uhr

Donnerstag, 4. Dezember

Folgende Berichte werden in die Abstimmungsstunde aufgenommen:

Gemäß Artikel 158 Absatz 1 GO:

* Luis Berenguer Fuster (A5-0403/2003) über ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit EG/Marokko

* Luis Berenguer Fuster (A5-0404/2003) über ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit EG/Tunesien

Gemäß Artikel 158 Absatz 2 GO:

***I Luis Berenguer Fuster (A5-0395/2003) über die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten

Gemäß Artikel 110a GO:

***I Giacomo Santini (A5-0405/2003) über die technische und finanzielle Hilfe für Drittländer im Migrations- und Asylbereich; die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird auf Donnerstag, 27. November, 12.00 Uhr festgesetzt.

Das Parlament erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden.

ABSTIMMUNGSSTUNDE

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage 1 zu diesem Protokoll enthalten.

30.   Sri Lanka (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0490, 0492, 0495, 0498, 0505 und 0510/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 16)

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0490/2003

(ersetzt B5-0490, 0492, 0495, 0498, 0505 und 0510/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

John Walls Cushnahan, Geoffrey Van Orden, Thomas Mann, Philip Charles Bradbourn und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Margrietus J. van den Berg und Maria Carrilho im Namen der PSE-Fraktion,

Ole Andreasen im Namen der ELDR-Fraktion,

Didier Rod, Reinhold Messner und Jean Lambert im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Luigi Vinci im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

Gerard Collins im Namen der UEN-Fraktion

Angenommen (P5_TA(2003)0524)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

John Walls Cushnahan trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 1 vor, der berücksichtigt wird.

31.   Aceh (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0491, 0496, 0497, 0501, 0507 und 0508/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 17)

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0491/2003

(ersetzt B5-0491, 0496, 0497, 0501, 0507 und 0508/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

John Bowis und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Margrietus J. van den Berg und Linda McAvan im Namen der PSE-Fraktion,

Ole Andreasen im Namen der ELDR-Fraktion,

Didier Rod, Matti Wuori, Nelly Maes und Patricia McKenna im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Giuseppe Di Lello Finuoli im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

Ulla Margrethe Sandbæk im Namen der EDD-Fraktion

Angenommen (P5_TA(2003)0525)

32.   Vietnam: Religionsfreiheit (Abstimmung)

Entschließungsanträge B5-0493, 0494, 0499, 0502, 0503, 0506 und 0509/2003

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 18)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B5-0493/2003

(ersetzt B5-0493, 0494, 0499, 0502, 0503, 0506 und 0509/2003):

eingereicht von den Abgeordneten:

Hartmut Nassauer, Bernd Posselt und Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Margrietus J. van den Berg im Namen der PSE-Fraktion,

Anne André-Léonard im Namen der ELDR-Fraktion,

Patricia McKenna im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

Cristiana Muscardini und Roberta Angelilli im Namen der UEN-Fraktion,

Bastiaan Belder im Namen der EDD-Fraktion,

Emma Bonino, Marco Cappato, Gianfranco Dell'Alba, Benedetto Della Vedova, Olivier Dupuis, Marco Pannella und Maurizio Turco

Angenommen(P5_TA(2003)0526)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Ioannis Patakis spricht zum Ergebnis der Abstimmung.

ENDE DER ABSTIMMUNGSSTUNDE

33.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

von Rat und Kommission:

Vorschlag für eine Mittelübertragung A.II.1/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil A — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2003) 322 — C5-0545/2003 — 2003/2220(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 39/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil B — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2003) 323 — C5-0546/2003 — 2003/2219(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (KOM(2003) 658 — C5-0547/2003 — 2003/0261(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: PECH

 

mitberatend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 36 EGV, Artikel 37 EGV

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 (KOM(2003) 700 — C5-0548/2003 — 2003/0274(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: CULT

Rechtsgrundlage:

Artikel 151 Absatz 5 EGV

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (KOM(2003) 689 — C5-0549/2003 — 2003/0272(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

 

mitberatend: JURI, ITRE, AGRI

Rechtsgrundlage:

Artikel 95 EGV

Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 42/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil B — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2003) 324 — C5-0552/2003 — 2003/2223(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 43/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil B — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2003) 337 — C5-0553/2003 — 2003/2224(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Stellungnahme des Rates zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 31/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil A — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (C5-0554/2003 — 2003/2192(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Stellungnahme des Rates zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 32/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil B — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (C5-0555/2003 — 2003/2193(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Stellungnahme des Rates zu dem Vorschlag für eine Mittelübertragung Nr. 33/2003 von Kapitel zu Kapitel im Einzelplan III — Kommission — Teil B — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (C5-0556/2003 — 2003/2194(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Rechtsgrundlage:

Artikel 274 EGV

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die mit den zuständigen Behörden kooperieren (14432/2003 — C5-0557/2003 — 2002/0043(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: JURI, FEMM

Rechtsgrundlage:

Artikel 63 Absatz 1 EGV

34.   Prüfung von Mandaten

Auf Vorschlag des JURI-Ausschusses beschließt das Parlament, die Mandate der Abgeordneten María Luisa Bergaz Conesa, Giorgio Calò, Raquel Cardoso, Juan Manuel Ferrández Lezaun und Ian Twinn für gültig zu erklären.

35.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Auf Antrag der PPE-DE-und PSE-Fraktionen bestätigt das Parlament die folgenden Benennungen:

CONT-Ausschuss: Eluned Morgan anstelle von Arlene McCarthy

LIBE-Ausschuss: Ian Twinn

36.   Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten — Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen

Ausarbeitung von Initiativberichten gemäß Artikel 49 GO

AFET-Ausschuss

Politik der Europäischen Union gegenüber des südlichen Kaukasus (B5-0429/2003 — 2003/2225 (INI))

Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (B5-0438/2003 — 2003/2230(INI))

Recht der Gefangenen in Guantanamo auf eine faires Verfahren (B5-0426/2003 — 2003/2229(INI))

Zusammenarbeit zwischen des Ausschüssen

Artikel 162 GO wird auf folgenden Bericht angewandt:

des ENVI-Ausschusses:

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Änderung der Richtlinie 2000/13/EG) (KOM(2003) 424 — C5-0329/2003 — 2003/0165(COD))

Verfahren gemäß Artikel 162 GO zwischen ENVI und JURI

(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 13. November 2003)

Beschluss über die Erstellung eines Berichts gemäß Artikel 181 GO

AFCO-Ausschuss:

Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Fianzierung (Änderung der Geschäftsordnung) (2003/2205(REG))(Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 23. Oktober 2003)

37.   Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 51 GO)

Anzahl der Unterschriften, die folgende in das Register eingetragene schriftliche Erklärungen erhalten haben (Artikel 51 Absatz 3 GO):

Dokument Nr.

Verfasser

Unterzeichner

16/2003

Othmar Karas

58

17/2003

Struan Stevenson, Bob van den Bos, Nelly Maes, Mihail Papayannakis und Phillip Whitehead

213

18/2003

André Brie, Willi Görlach, Joost Lagendijk und Philippe Morillon

42

19/2003

Marie Anne Isler Béguin und Alexander de Roo

34

20/2003

Philip Claeys und Koenraad Dillen

12

21/2003

María Sornosa Martínez

26

22/2003

Jean-Claude Martinez, Carl Lang, Bruno Gollnisch und Marie-France Stirbois

6

23/2003

Mark Francis Watts, Catherine Stihler und Phillip Whitehead

60

24/2003

Cristiana Muscardini

45

25/2003

Marie Anne Isler Béguin, Inger Schörling, Paul A.A.J.G. Lannoye, Gérard Onesta und Yves Piétrasanta

15

26/2003

Caroline Lucas, Ulla Margrethe Sandbæk und Pernille Frahm

20

27/2003

Marco Cappato und Daniel Marc Cohn-Bendit

36

28/2003

Sebastiano (Nello) Musumeci, Cristiana Muscardini, Mauro Nobilia und Adriana Poli Bortone

10

38.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 148 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

39.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Die nächsten Sitzungen finden am 3. und 4. Dezember 2003 statt.

40.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

Die Sitzung wird um 17.20 Uhr geschlossen.

Julian Priestley

Generalsekretär

David W. Martin

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Aaltonen, Abitbol, Adam, Nuala Ahern, Ainardi, Almeida Garrett, Alyssandrakis, Andersen, Andersson, Andreasen, André-Léonard, Andria, Aparicio Sánchez, Arvidsson, Atkins, Attwooll, Auroi, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Bakopoulos, Balfe, Baltas, Banotti, Barón Crespo, Bartolozzi, Bastos, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Belder, Berend, Berenguer Fuster, van den Berg, Bergaz Conesa, Berger, Berlato, Bernié, Berthu, Beysen, Blokland, Böge, Bösch, von Boetticher, Bonde, Bordes, Borghezio, Boudjenah, Boumediene-Thiery, Bourlanges, Bouwman, Bowe, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Breyer, Brok, Buitenweg, Bullmann, Bushill-Matthews, Busk, Butel, Callanan, Calò, Camisón Asensio, Campos, Camre, Cappato, Cardoso, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Caudron, Caullery, Cauquil, Cederschiöld, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Chichester, Claeys, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Collins, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Cornillet, Corrie, Cox, Crowley, Cushnahan, van Dam, Dary, Daul, Davies, De Clercq, Dehousse, De Keyser, Dell'Alba, De Mita, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deva, De Veyrac, Dhaene, Díez González, Di Lello Finuoli, Dillen, Dimitrakopoulos, Di Pietro, Doorn, Dover, Doyle, Dührkop Dührkop, Duff, Duhamel, Duin, Dupuis, Dybkjær, Ebner, El Khadraoui, Elles, Esclopé, Ettl, Färm, Farage, Fava, Ferber, Fernández Martín, Ferrández Lezaun, Ferreira, Figueiredo, Fiori, Fitzsimons, Flautre, Flemming, Flesch, Florenz, Folias, Ford, Formentini, Foster, Fourtou, Frahm, Fraisse, Frassoni, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gahrton, Garaud, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garot, Garriga Polledo, Gasòliba i Böhm, de Gaulle, Gebhardt, Gemelli, Ghilardotti, Gill, Gillig, Gil-Robles Gil-Delgado, Glante, Glase, Gobbo, Goepel, Görlach, Gollnisch, Gomolka, Goodwill, Gorostiaga Atxalandabaso, Gouveia, Graça Moura, Gröner, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Guy-Quint, Hänsch, Hager, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedkvist Petersen, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Herzog, Hieronymi, Honeyball, Hortefeux, Howitt, Hudghton, Hughes, Huhne, van Hulten, Hyland, Iivari, Ilgenfritz, Imbeni, Inglewood, Isler Béguin, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jarzembowski, Jeggle, Jöns, Jonckheer, Jové Peres, Junker, Karas, Karlsson, Kastler, Katiforis, Kaufmann, Keppelhoff-Wiechert, Keßler, Khanbhai, Kindermann, Glenys Kinnock, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Koukiadis, Koulourianos, Krarup, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kronberger, Kuhne, Lage, Lagendijk, Laguiller, Lalumière, Lamassoure, Lang, Lange, Langen, Langenhagen, Lannoye, de La Perriere, Laschet, Lechner, Lehne, Leinen, Liese, Linkohr, Lipietz, Lisi, Lulling, Lund, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McCarthy, McCartin, MacCormick, McKenna, McMillan-Scott, McNally, Maes, Malliori, Manders, Manisco, Erika Mann, Thomas Mann, Marinho, Markov, Marset Campos, David W. Martin, Hans-Peter Martin, Hugues Martin, Martinez, Martínez Martínez, Mastorakis, Mathieu, Matikainen-Kallström, Mauro, Hans-Peter Mayer, Xaver Mayer, Medina Ortega, Meijer, Menéndez del Valle, Mennitti, Menrad, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Modrow, Mombaur, Monsonís Domingo, Montfort, Moraes, Morgantini, Morillon, Müller, Mulder, Murphy, Muscardini, Myller, Naïr, Napoletano, Napolitano, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, Nisticò, Nobilia, Nordmann, Ojeda Sanz, Ó Neachtain, Onesta, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Ortuondo Larrea, O'Toole, Paasilinna, Pannella, Parish, Pasqua, Pastorelli, Patakis, Patrie, Pérez Álvarez, Pérez Royo, Perry, Pesälä, Piecyk, Piétrasanta, Pirker, Pittella, Plooij-van Gorsel, Poettering, Pohjamo, Poignant, Pomés Ruiz, Poos, Posselt, Prets, Pronk, Provan, Puerta, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Randzio-Plath, Rapkay, Raschhofer, Raymond, Read, Ribeiro e Castro, Ries, Riis-Jørgensen, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rocard, Rod, Rodríguez Ramos, de Roo, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Rübig, Rühle, Ruffolo, Sacconi, Sacrédeus, Saint-Josse, Sakellariou, Salafranca Sánchez-Neyra, Sandbæk, Santini, dos Santos, Sartori, Sauquillo Pérez del Arco, Scallon, Scarbonchi, Schaffner, Scheele, Schierhuber, Schleicher, Gerhard Schmid, Olle Schmidt, Schmitt, Schörling, Ilka Schröder, Jürgen Schröder, Schroedter, Schulz, Schwaiger, Seppänen, Sjöstedt, Skinner, Smet, Soares, Sörensen, Sommer, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Staes, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stockton, Sudre, Sumberg, Suominen, Swiebel, Swoboda, Sørensen, Tajani, Tannock, Theato, Theorin, Thomas-Mauro, Thorning-Schmidt, Thyssen, Titley, Trakatellis, Trentin, Turchi, Turmes, Twinn, Vachetta, Väyrynen, Vairinhos, Valdivielso de Cué, Valenciano Martínez-Orozco, Vallvé, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Virrankoski, Vlasto, Voggenhuber, Volcic, Wachtmeister, Wallis, Walter, Watson, Watts, Weiler, Wenzel-Perillo, Whitehead, Wiersma, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Wuori, Wurtz, Wyn, Wynn, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimeray, Zimmerling, Zissener, Zorba, Zrihen.

Beobachter

Bagó Zoltán, Bastys Mindaugas, Chronowski Andrzej, Ciemniak Grażyna, Cilevičs Boriss, Demetriou Panayiotis, Fazakas Szabolcs, Filipek Krzysztof, Gałażewski Andrzej, Gawłowski Andrzej, Giertych Maciej, Grabowska Genowefa, Gruber Attila, Grzebisz-Nowicka Zofia, Gyürk András, Heriban Jozef, Holáň Vilém, Jaskiernia Jerzy, Kelemen András, Kiršteins Aleksandrs, Klukowski Wacław, Kolář Robert, Kowalska Bronisława, Kriščiūnas Kęstutis, Kroupa Daniel, Kuzmickas Kęstutis, Kvietkauskas Vytautas, Landsbergis Vytautas, Lepper Andrzej, Libicki Marcin, Lisak Janusz, Lydeka Arminas, Łyżwiński Stanisław, Maldeikis Eugenijus, Mallotová Helena, Manninger Jenő, Matsakis Marios, Mavrou Eleni, Őry Csaba, Palečková Alena, Pasternak Agnieszka, Pęczak Andrzej, Pieniążek Jerzy, Plokšto Artur, Podgórski Bogdan, Protasiewicz Jacek, Pusz Sylwia, Surján László, Szczygło Aleksander, Szent-Iványi István, Tabajdi Csaba, Tomaka Jan, Tomczak Witold, Vaculík Josef, Valys Antanas, Vareikis Egidijus, Vastagh Pál, Vella George, Vėsaitė Birutė, Widuch Marek, Wikiński Marek, Wiśniowska Genowefa, Wittbrodt Edmund, Záborská Anna, Żenkiewicz Marian.


ANLAGE 1

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (...,...,...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (...,...,...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmungen

ges.

gesonderte Abstimmungen

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl. antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl. antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

Geh.

Geheime Abstimmung

1.   Schengener Informationssystem SIS II

Bericht: COELHO (A5-0398/2003)

Gegenstand

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

NA

+

354, 56, 28

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

2.   Marktzugang für Hafendienste

Bericht: JARZEMBOWSKI (A5-0364/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Abstimmung: Gemeinsamer Entwurf

NA

209, 229, 16

Anträge auf namentliche Abstimmung

PSE, VertsALE, GUE/NGL, EDD Schlussabstimmung

3.   Gleichstellung von Frauen und Männern ***I

Bericht: KRATSA-TSAGAROPOULOU (A5-0396/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Zuschuss zu Betriebskosten

22

PPE-DE

ges.

+

 

24

PPE-DE

ges.

 

26

PPE-DE

ges.

 

29

PPE-DE

ges.

 

37

PPE-DE

ges.

 

38

PPE-DE

ges.

 

39

PPE-DE

ges.

 

1

Ausschuss

ges.

 

5

Ausschuss

EA

+

235, 201, 9

Europäische Frauenlobby – Übertragung in den Anhang

23

PPE-DE

ges.

 

25

PPE-DE

ges.

 

28

PPE-DE

ges.

 

30

PPE-DE

ges.

 

31

PPE-DE

ges.

 

2

Ausschuss

ges.

+

 

4

Ausschuss

ges.

+

 

6

Ausschuss

NA

+

264, 178, 18

7

Ausschuss

NA

+

239, 205, 14

Tätigkeitsbereiche der Organisationen

32

PPE-DE

ges.

 

33

PPE-DE

ges.

 

34

PPE-DE

ges.

 

35

PPE-DE

ges.

 

17

Ausschuss

ges.

+

 

18

Ausschuss

ges.

+

 

Programmdauer und Haushaltsmittel

8

Ausschuss

ges.

+

 

9

Ausschuss

EA

+

237, 213, 4

10

Ausschuss

ges.

+

 

11

Ausschuss

ges.

+

 

 

19

Ausschuss

EA

+

239, 200, 7

Rest des Textes

3

Ausschuss

ges.

+

 

12

Ausschuss

ges.

+

 

13

Ausschuss

ges.

+

 

14

Ausschuss

ges.

+

 

16

Ausschuss

ges.

+

 

20

Ausschuss

ges.

+

 

21

PPE-DE

ges.

 

27

PPE-DE

EA

+

253, 176, 25

36

PPE-DE

ges.

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

NA

+

243, 79, 139

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Änderungsantrag 15 betrifft nicht alle Sprachfassungen und wurde daher nicht zur Abstimmung gestellt (siehe Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe d GO).

Block 1 = Änd. 22, 24, 26, 29, 37, 38 und 39

Block 2 = Änd. 23, 25, 28, 30 und 31

Block 3 = Änd. 32, 33, 34, und 35

Block 4 = Änd. 8, 9, 10, und 11

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Änd. 6, 7, geänderter Vorschlag

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PSE: sämtliche Änderungsanträge

Verts/ALE: Änd. 7, 23, 25, 28, 30, 31

4.   Stabilitätspakt für Südosteuropa *

Bericht: SWOBODA (A5-0390/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Änderungsantrag des zuständigen Ausschusses

1

Ausschuss

 

+

 

nach Artikel 1

4 =

6 =

Ausschuss

PSE

 

+

 

2

Ausschuss

 

Z

 

5 =

7 =

Ausschuss

PSE

 

+

 

3

Ausschuss

 

Z

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

5.   Beziehungen EU/bestimmte nichtindustrialisierte Regionen der Welt *

Bericht: SACRÉDEUS (A5-0384/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung — en bloc

1-8

10-13

15

Ausschuss

 

+

 

Artikel 4, nach § 1

16

PPE-DE

 

+

 

9

Ausschuss

 

 

Artikel 4 § 2

17

PPE-DE

 

+

 

Artikel 8

18 S

PPE-DE

 

Z

 

14

Ausschuss

 

+

 

Anhang Nummer 3

19

PPE-DE

 

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

6.   Bürgerbeteiligung *

Bericht: RÜHLE (A5-0368/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-6

8-17

19-50

Ausschuss

 

+

 

nach Erwägung 10

51

PSE

 

+

 

7

Ausschuss

 

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

NA

+

371, 62, 10

Änderungsantrag 18 betrifft nicht alle Sprachfassungen und wurde daher nicht zur Abstimmung gestellt (siehe Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe d GO).

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Frau Pack trägt im Namen der PPE-DE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag vor, wonach in Änderungsantrag 37 die Worte „Netzwerk der Europa-Häuser“ eingefügt werden sollen.

Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags gibt.

7.   Persistente organische Schadstoffe *

Bericht: FRAHM (A5-0371/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung — en bloc

1-2

Ausschuss

 

+

 

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — gesonderte Abstimmungen

3

Ausschuss

ges.

+

 

4

Ausschuss

ges.

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: Änd. 3 und 4

8.   Grenzüberschreitende Luftverunreinigung *

Bericht: FRAHM (A5-0372/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung — en bloc

1-2

Ausschuss

 

+

 

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — gesonderte Abstimmungen

3

Ausschuss

ges.

+

 

4

Ausschuss

ges.

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: Änd. 3 und 4

9.   Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf

Entschließungsantrag: B5-0482/2003

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Entschließungsantrag B5-0482/2003

§ 1

2

PPE-DE

EA

188, 250, 9

Erwägung D

1

EVANS et al.

NA

123, 306, 7

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

360, 70, 14

Anträge auf namentliche Abstimmung

ELDR: Schlussabstimmung

EVANS et al. Änd. 1

10.   Euromed

Entschließungsanträge: B5-0471, 0475, 0481, 0484, 0489, 0511/2003

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0471/2003

 

GUE/NGL

 

 

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0475/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE, UEN)

§ 10

 

Originaltext

getr./NA

 

 

1

+

430, 7, 10

2

+

235, 196, 14

§ 11

 

Originaltext

NA

+

244, 173, 34

nach § 12

1

GUE/NGL

NA

103, 342, 9

§ 13

2

GUE/NGL

NA

70, 369, 13

6

Verts/ALE

NA

95, 345, 13

3

PSE

getr.

 

 

1 / EA

194, 242, 7

2 / EA

+

285, 155, 6

3 / EA

+

218, 212, 9

§

Originaltext

getr./NA

 

 

1

+

345, 90, 15

2

 

3

 

§ 14

 

Originaltext

ges.

+

 

nach § 21

4 =

5 =

PSEGUE/NGL

NA

+

273, 158, 13

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

414, 9, 22

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0475/2003

PSE

 

 

B5-0481/2003

PPE-DE

 

 

B5-0484/2003

Verts/ALE

 

 

B5-0489/2003

ELDR

 

 

B5-0511/2003

UEN

 

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 10

1. Teil: Text bis „Weg gestellt werden“

2. Teil: Rest

PSE, Verts/ALE

§ 13

1. Teil: Text bis „abspielen“

2. Teil: Rest

GUE/NGL

§ 13 und Änd. 3

1. Teil: Text bis „Rechnung zu tragen ist“

2. Teil: Text bis „abspielen“

3. Teil: Rest

Anträge auf gesonderte Abstimmung

GUE/NGL: §§ 13, 14

PPE-DE: § 11

Anträge auf namentliche Abstimmung

Verts/ALE: Änd. 6, § 13, Schlussabstimmung

GUE/NGL: Änd. 1, 2, 4/5, §§ 10, 11

UEN: §§ 10, 11

11.   Ergebnisse des Gipfels EU/Russland

Entschließungsanträge: B5-0479, 0483, 0485, 0486, 0487 und 0488/2003

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0479/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE, GUE/NGL, Collins)

§ 7

1

Verts/ALE

NA

120, 302, 16

§ 9

2

GUE/NGL

 

 

nach § 9

3

GUE/NGL

 

 

4

GUE/NGL

 

 

§ 13

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 17

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 19

 

Originaltext

ges.

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0479/2003

 

PPE-DE

 

 

B5-0483/2003

 

PSE

 

 

B5-0485/2003

 

Verts/ALE

 

 

B5-0486/2003

 

ELDR

 

 

B5-0487/2003

 

GUE/NGL

 

 

B5-0488/2003

 

UEN

 

 

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE, UEN: § 13

Verts/ALE: §§ 17, 19

Anträge auf namentliche Abstimmung

Verts/ALE: Änd. 1

12.   Beziehungen der Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn

Bericht: NAPOLETANO (A5-0378/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

§ 2

15

ELDR

 

 

§ 3

16

ELDR

 

 

§ 6

21

PPE-DE

 

+

als Zusatz

§ 10

20

ELDR

EA

+

215, 163, 7

§ 11

17

ELDR

 

+

Zusatz zu § 13

§ 12

4 S

Verts/ALE

 

 

§ 13

18

ELDR

 

 

§ 14

19

ELDR

 

 

§ 15

22

PSE

 

Z

 

24

PSE

 

+

 

§ 17

 

Originaltext

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 18, nach Spíegelstrich 2

23

PSE

getr.

 

 

1

+

 

2

 

§ 18 Spiegelstrich 3

27

PSE

 

+

 

§ 18, nach Spíegelstrich 4

5

Verts/ALE

 

 

§ 19, nach Spíegelstrich 2

25

PSE

 

+

 

§ 22

29

Verts/ALE

 

 

6

Verts/ALE

 

 

§ 23

7

Verts/ALE

EA

+

209, 172, 4

nach § 23

26

PSE

 

+

 

§ 26

8

Verts/ALE

 

 

§ 28

9

Verts/ALE

 

 

§ 29

10

Verts/ALE

 

+

mündlich geändert

§ 35

11

Verts/ALE

 

 

§ 40

28

PSE

 

+

 

§ 47

12

Verts/ALE

 

 

§ 48

13

Verts/ALE

 

 

§ 49 Spiegelstrich 4

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 50

 

Originaltext

ges.

 

§ 51

14

Verts/ALE

 

+

 

Erwägung A

 

Originaltext

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Erwägung C

1

Verts/ALE

 

+

 

Erwägung D

2

Verts/ALE

 

+

 

Erwägung I

3S

Verts/ALE

EA

+

203, 164, 9

Erwägung J

 

Originaltext

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE

Änd. 23

1. Teil: Text bis „aufgefordert wird“

2. Teil: Rest

§ 17

1. Teil: Text bis „regionaler Zusammenarbeit bestehen sollte“

2. Teil: Rest

Verts/ALE

Erwägung A

1. Teil: Text bis „ausbauen lassen“

2. Teil: Rest

Erwägung J

1. Teil: Text bis „Sicherheitsstrategie sein müssen“

2. Teil: Rest

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: § 50

PSE: § 50

Verts/ALE: §§ 49 Spiegelstrich 4, 50

Sonstige

Text von Änderungsantrag 20: „EWR“ soll durch „EFTA“ ersetzt werden.

Der Präsident teilt mit, dass Änderungsantrag 21 als Zusatz betrachtet werden soll.

Die PSE-Fraktion zieht Änderungsantrag 22 zurück.

Die Berichterstatterin trägt im Namen der PSE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 10, der wie folgt lauten soll: „weist ferner darauf hin, dass eines der letztendlichen Ziele des Barcelona-Prozesses die Schaffung einer gerechten Freihandelszone im Mittelmeerraum ist und hebt hervor, dass die Nachbarschaftspolitik nicht zuletzt darauf abzielt, die Armut zu verringern und ein Gebiet gemeinsamen Wohlstands zu schaffen;“ Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags gibt.

Die Berichterstatterin schlägt vor, Änderungsantrag 17 an Ziffer 13 anzufügen. Das Parlament erklärt sich hiermit einverstanden.

13.   Nördliche Dimension

Entschließungsanträge: B5-0472, 0473, 0474, 0477, 0480/2003

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0472/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE + GUE/NGL)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0472/2003

 

GUE/NGL

 

 

B5-0473/2003

 

PSE

 

 

B5-0474/2003

 

ELDR + Verts/ALE

 

 

B5-0477/2003

 

UEN

 

 

B5-0480/2003

 

PPE-DE

 

 

14.   Europäische Verteidigungsgüterpolitik

Bericht: QUEIRÓ (A5-0370/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

§ 2

 

Originaltext

ges.

+

 

nach § 4

6

PPE-DE+UEN

 

+

 

§ 5

3

Verts/ALE

NA

71, 281, 30

§ 6

 

Originaltext

ges.

+

 

nach § 11

4

Verts/ALE

 

 

§ 12

 

Originaltext

NA

+

270, 79, 34

§ 14

7

PPE-DE+UEN

 

+

 

§

Originaltext

ges.

 

§ 15

1S

UEN

 

 

Erwägung B

2

PSE

 

 

§

Originaltext

EA

+

190, 182, 5

Erwägung G

 

Originaltext

NA

+

280, 92, 8

nach Erwägung N

5

Verts/ALE

 

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

Verts/ALE: Erwäg. G, § 12, Änd. 3

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: § 6

PSE: Erwäg. B, G, §§ 2, 12, 14

Sonstige

Änderungsantrag 7 soll Ziffer 14 ersetzen.

M. Herr Swoboda trägt im Namen der PSE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2 vor: „in der Erwägung, dass über die verstärkte Zusammenarbeit und Interoperabilität hinaus, die die Prioritäten auf dem Gebiet der europäischen Verteidigung sind , auch eine Erhöhung von finanziellen Mitteln erforderlich sein kann,“

Der Berichterstatter spricht sich gegen diesen mündlichen Änderungsantrag aus.

Da sich mehr als 32 Abgeordnete gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags aussprechen, wird dieser nicht berücksichtigt.

15.   Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa

Bericht: LAGENDIJK (A5-0397/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

§ 2

9

PSE

NA

143, 216, 11

§

Originaltext

NA

+

189, 165, 13

nach § 4

4

Verts/ALE

 

+

 

nach § 5

5

Verts/ALE

 

 

§ 33

1

ELDR

 

+

 

§ 39

6

Verts/ALE

 

 

§ 40

7

Verts/ALE

 

+

 

nach § 43

8

Verts/ALE

 

+

 

§ 52

2

ELDR

EA

116, 169, 1

§ 53

3

ELDR

EA

113, 162, 1

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

UEN: § 2, Änd. 9

16.   Sri Lanka

Entschließungsanträge: B5-0490, 0492, 0495, 0498, 0505, 0510/2003

Gegenstand

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0490/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

73, 0, 0

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0490/2003

PPE-DE

 

 

B5-0492/2003

PSE

 

 

B5-0495/2003

UEN

 

 

B5-0498/2003

ELDR

 

 

B5-0505/2003

Verts/ALE

 

 

B5-0510/2003

GUE/NGL

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag

Sonstige

M. Herr Cushnahan trägt im Namen der PPE-DE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag vor, wonach folgender Text an Ziffer 1 angefügt werden soll: „auf der Grundlage der Erklärung von Oslo von Dezember 2002, in der die Regierung von Sri Lanka und die LTTE vereinbarten, eine Lösung zu suchen, die auf einer föderalen Struktur innerhalb eines vereinigten Sri Lanka basiert“. Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags gibt.

17.   Aceh

Entschließungsanträge: B5-0491, 0496, 0497,0501, 0507, 0508/2003

Gegenstand

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0491/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE, GUE/NGL, EDD)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0491/2003

PSE

 

 

B5-0496/2003

EDD

 

 

B5-0497/2003

ELDR

 

 

B5-0501/2003

PPE-DE

 

 

B5-0507/2003

Verts/ALE

 

 

B5-0508/2003

GUE/NGL

 

 

18.   Vietnam

Entschließungsanträge: B5-0493, 0494, 0499, 0502, 0503, 0506, 0509/2003

Gegenstand

Verfasser(in)

NA, etc.

Abstimmung

NA/EA – Bemerkungen

gemeinsamer Entschließungsantrag RC5-0493/2003

(PPE-DE, PSE, ELDR, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN, EDD, Dupuis, Pannella, Bonino, Cappato, Dell'Alba, Della Vedova, Turco)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B5-0493/2003

PSE

 

 

B5-0494/2003

EDD

 

 

B5-0499/2003

ELDR

 

 

B5-0502/2003

PPE-DE

 

 

B5-0503/2003

UEN

 

 

B5-0506/2003

Verts/ALE

 

 

B5-0509/2003

GUE/NGL

 

 


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Coelho A5-0398/2003

Entschließung

Ja-Stimmen: 354

EDD: Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Koulourianos

NI: Beysen, Hager, Ilgenfritz, Kronberger

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Averoff, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bastos, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Corrie, Cushnahan, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Hortefeux, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mennitti, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stenmarck, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, O'Toole, Patrie, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sakellariou, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Caullery, Collins, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Frassoni, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, Maes, Onesta, Ortuondo Larrea, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Schroedter, Sörensen, Staes, Wuori

Nein-Stimmen: 56

EDD: Abitbol, Andersen, Bernié, Bonde, Butel, Esclopé, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Kaufmann, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Patakis, Puerta, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Cappato, Claeys, Dillen, Dupuis, Garaud, Gollnisch, Gorostiaga Atxalandabaso, Lang, de La Perriere, Martinez, Pannella

PPE-DE: Schaffner

PSE: Paasilinna

Verts/ALE: Gahrton

Enthaltungen: 28

GUE/NGL: Jové Peres

NI: Borghezio

PPE-DE: Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Chichester, Deva, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Purvis, Tannock, Van Orden, Villiers, Vlasto

UEN: Camre

Verts/ALE: Boumediene-Thiery, Mayol i Raynal

2.   Bericht Jarzembowski A5-0364/2003

Gemeinsamer Entwurf

Ja-Stimmen: 209

ELDR: Andreasen, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sørensen, Väyrynen, Vermeer, Wallis, Watson

NI: Beysen, Hager, Ilgenfritz, Kronberger

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Ayuso González, Bartolozzi, Bastos, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Corrie, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Hortefeux, Inglewood, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mennitti, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Trakatellis, Twinn, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Díez González, Fava, Ghilardotti, Medina Ortega, Napoletano, Napolitano, Pittella, Ruffolo, Sacconi, Trentin

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Muscardini, Nobilia, Pasqua, Thomas-Mauro, Turchi

Nein-Stimmen: 229

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: André-Léonard, Ries, Sterckx, Virrankoski

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Gorostiaga Atxalandabaso, Lang, Martinez

PPE-DE: Beazley, Bourlanges, Perry, Smet, Sommer, Theato, Thyssen, Van Orden

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, O'Toole, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Poignant, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sakellariou, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Van Lancker, Walter, Watts, Weiler, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Camre

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Frassoni, Gahrton, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Schroedter, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Enthaltungen: 16

NI: Berthu, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, de La Perriere, Pannella

PPE-DE: Deva, Grosch, Hansenne, Klamt, Mayer Hans-Peter, Nicholson, Vlasto

PSE: Imbeni, Poos, Volcic

3.   Bericht Kratsa-Tsagaropoulou A5-0396/2003

Änderungsantrag 6

Ja-Stimmen: 264

EDD: Andersen, Belder, Blokland, Bonde, van Dam, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

PPE-DE: Atkins, Balfe, Banotti, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Corrie, Deva, Dover, Elles, Florenz, Foster, Goodwill, Grosch, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Marques, Nicholson, Parish, Purvis, Smet, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karlsson, Keßler, Kindermann, Kinnock, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zrihen

UEN: Camre

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Frassoni, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schroedter, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 178

EDD: Farage

NI: Beysen, Garaud, Gollnisch, Hager, Ilgenfritz, Kronberger, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Averoff, Ayuso González, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Hortefeux, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Baltas, Karamanou, Katiforis, Koukiadis, Malliori, Mastorakis, Souladakis, Zorba

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 18

EDD: Abitbol, Bernié, Butel, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis

NI: Berthu, Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PPE-DE: Wijkman

UEN: Ribeiro e Castro

4.   Bericht Kratsa-Tsagaropoulou A5-0396/2003

Änderungsantrag 7

Ja-Stimmen: 239

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Blokland, Bonde, van Dam, Farage, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Berthu, de La Perriere

PPE-DE: Banotti, Corrie, Doyle, Goepel

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karlsson, Keßler, Kindermann, Kinnock, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zrihen

UEN: Camre

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Frassoni, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schroedter, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 205

NI: Beysen, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Ilgenfritz, Kronberger, Lang, Martinez

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Ayuso González, Balfe, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Glase, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Hortefeux, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Baltas, Karamanou, Katiforis, Koukiadis, Malliori, Mastorakis, Souladakis, Zimeray, Zorba

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 14

EDD: Bernié, Esclopé, Mathieu, Raymond

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PPE-DE: Wijkman

UEN: Ribeiro e Castro

5.   Bericht Kratsa-Tsagaropoulou A5-0396/2003

Vorschlag der Kommission

Ja-Stimmen: 243

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Banotti, Bourlanges, Cocilovo, De Mita, Deprez, De Veyrac, Doyle, Wijkman

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Camre

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schroedter, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 79

EDD: Belder, Blokland, van Dam, Farage

NI: Berthu, Borghezio, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Ilgenfritz, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Atkins, Balfe, Beazley, Berend, Böge, von Boetticher, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Corrie, Deva, Dover, Elles, Fiori, Foster, Gahler, Glase, Goodwill, Graça Moura, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Kastler, Khanbhai, Klamt, Klaß, Koch, Konrad, Langen, Laschet, Lechner, Liese, Lisi, Lulling, Mauro, Montfort, Nicholson, Niebler, Parish, Pastorelli, Perry, Posselt, Purvis, Sacrédeus, Scallon, Schleicher, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Tannock, Twinn, Van Orden, Vatanen, van Velzen, Villiers

PSE: Marinho

UEN: Crowley, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro

Enthaltungen: 139

EDD: Abitbol, Bernié, Butel, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis

NI: Beysen, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Kronberger, Pannella

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Averoff, Ayuso González, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Sarnez, Descamps, Dimitrakopoulos, Doorn, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Goepel, Gomolka, Gouveia, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Hortefeux, Jeggle, Karas, Keppelhoff-Wiechert, Knolle, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langenhagen, Lehne, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pérez Álvarez, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schmitt, Smet, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Thomas-Mauro, Turchi

6.   Bericht Rühle A5-0368/2003

Entschließung

Ja-Stimmen: 371

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Boudjenah, Caudron, Dary, Di Lello Finuoli, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Manisco, Markov, Marset Campos, Modrow, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Vachetta, Wurtz

NI: Beysen, Kronberger

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenzel, Sudre, Suominen, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Theorin, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Muscardini, Nobilia, Queiró, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 62

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

GUE/NGL: Alyssandrakis, Krarup, Meijer, Patakis, Seppänen, Sjöstedt

NI: Berthu, Borghezio, Cappato, Claeys, Dell'Alba, Dillen, Dupuis, Garaud, Gollnisch, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez, Pannella

PPE-DE: Atkins, Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Deva, Dover, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Purvis, Scallon, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

UEN: Camre, Pasqua

Enthaltungen: 10

GUE/NGL: Bordes, Cauquil, Laguiller

NI: Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman, Montfort, Stenmarck, Wachtmeister

7.   B5-0482/2003 — Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 123

EDD: Abitbol, Andersen, Bernié, Bonde, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Maaten, Mulder, Nordmann, Plooij-van Gorsel

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Boudjenah, Caudron, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Patakis, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Descamps, Deva, Dover, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Nicholson, Parish, Perry, Pomés Ruiz, Purvis, Sacrédeus, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

PSE: Campos, Imbeni, Krehl, Lund

UEN: Camre, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 306

EDD: Belder, Blokland, van Dam, Farage

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Monsonís Domingo, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Wallis

NI: Beysen

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Caullery, Nobilia, Turchi

Enthaltungen: 7

ELDR: Manders

GUE/NGL: Puerta

NI: Berthu, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Pannella

8.   B5-0482/2003 — Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf

Entschließung

Ja-Stimmen: 360

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Plooij-van Gorsel, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Vallvé, Wallis, Watson

GUE/NGL: Bakopoulos, Bergaz Conesa, Caudron, Dary, Di Lello Finuoli, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Manisco, Markov, Marset Campos, Modrow, Naïr, Puerta, Scarbonchi

NI: Beysen, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Hager, Kronberger, Pannella

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Ferrández Lezaun, Flautre, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, Maes, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 70

EDD: Abitbol, Andersen, Bernié, Bonde, Butel, Esclopé, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Pesälä, Pohjamo, Väyrynen, Virrankoski

GUE/NGL: Figueiredo, Frahm, Krarup, Meijer, Seppänen, Sjöstedt

NI: Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Arvidsson, Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Cederschiöld, Chichester, Deva, Dover, Foster, Goodwill, Grönfeldt Bergman, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Sacrédeus, Stenmarck, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers, Wachtmeister

PSE: Karlsson, Lund, Marinho

UEN: Camre, Caullery, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Auroi, McKenna

Enthaltungen: 14

EDD: Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Manders

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Boudjenah, Patakis, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Montfort

Verts/ALE: Gahrton

9.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Ziffer 10, 1. Teil

Ja-Stimmen: 430

EDD: Andersen, Belder, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Berthu, Beysen, Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, de La Perriere, Pannella

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Queiró, Ribeiro e Castro, Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 7

EDD: Abitbol

NI: Garaud

PSE: Marinho

UEN: Camre, Caullery, Pasqua, Thomas-Mauro

Enthaltungen: 10

EDD: Bernié, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez

10.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Paragraphe 10, 2. Teil

Ja-Stimmen: 235

EDD: Andersen, Bonde, Esclopé, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Patakis, Puerta, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PPE-DE: Bourlanges, Doyle, Florenz, Pronk

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Marinho, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wynn, Zorba, Zrihen

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 196

EDD: Abitbol, Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Nordmann

GUE/NGL: Dary, Naïr, Scarbonchi

NI: Beysen, Garaud, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, von Boetticher, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Sakellariou

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 14

EDD: Bernié, Butel, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

NI: Berthu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Kronberger, Lang, Martinez

PPE-DE: Cocilovo

11.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Ziffer 11

Ja-Stimmen: 244

EDD: Andersen, Bonde, Butel, Esclopé, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Mulder, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Patakis, Puerta, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Kronberger, Pannella

PPE-DE: Nicholson, Parish, Tannock, Van Orden, Wijkman

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Ó Neachtain

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 173

EDD: Abitbol, Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Monsonís Domingo, Nicholson of Winterbourne, Nordmann

GUE/NGL: Dary, Naïr, Scarbonchi

NI: Berthu, Beysen, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Sakellariou, Walter

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Muscardini, Nobilia, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 34

EDD: Bernié, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

NI: Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Lang, Martinez

PPE-DE: Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Cocilovo, Deva, Dover, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Perry, Purvis, Twinn, Villiers

12.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 103

EDD: Andersen, Bonde, Esclopé, Sandbæk

ELDR: Andreasen, Schmidt

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PSE: Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, De Keyser, Désir, Duhamel, Fava, Ferreira, Fruteau, Garot, Gillig, Görlach, Guy-Quint, Hazan, Hedkvist Petersen, Lalumière, Leinen, Linkohr, Marinho, Martin Hans-Peter, Miguélez Ramos, Patrie, Poignant, Rocard, Roure, Scheele, Sousa Pinto, Zrihen

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 342

EDD: Abitbol, Belder, Blokland, van Dam

ELDR: André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

NI: Berthu, Beysen, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Kronberger, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Ford, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Glante, Gröner, Hänsch, Haug, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lange, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Trentin, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 9

EDD: Bernié, Butel, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

PSE: Dehousse, Titley, Vairinhos

13.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Änderungsantrag 2

Ja-Stimmen: 70

EDD: Esclopé

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Cappato, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PPE-DE: Bremmer

PSE: Marinho, Wiersma

UEN: Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 369

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Blokland, Bonde, van Dam, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

NI: Berthu, Beysen, Borghezio, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, De Keyser, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Enthaltungen: 13

EDD: Bernié, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis

NI: Kronberger

PSE: Dehousse, Désir, Fava, Ferreira, Vairinhos

14.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Änderungsantrag 6

Ja-Stimmen: 95

EDD: Esclopé

ELDR: Schmidt

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Pannella

PPE-DE: Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Deva, Dover, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

PSE: De Keyser, Marinho

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 345

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Blokland, Bonde, van Dam, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

NI: Berthu, Beysen, Borghezio, Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ford, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 13

EDD: Bernié, Butel, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Krarup

NI: Kronberger

PSE: Dehousse, Désir, Ferreira, Fruteau, Vairinhos

15.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Ziffer 13, 1. Teil

Ja-Stimmen: 345

EDD: Belder, Blokland, Butel, van Dam, Esclopé

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Seppänen, Sjöstedt

NI: Berthu, Beysen, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Kronberger, de La Perriere, Pannella

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Ferrández Lezaun, MacCormick, Ortuondo Larrea, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 90

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Patakis, Scarbonchi, Schröder Ilka, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager

PPE-DE: Balfe, Beazley, Böge, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Deva, Dover, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Sacrédeus, Scallon, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

UEN: Camre

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, McKenna, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes

Enthaltungen: 15

EDD: Abitbol, Bernié, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Puerta

NI: Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Lang, Martinez

PSE: Désir, Martin Hans-Peter

16.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Änderungsanträge 4 + 5

Ja-Stimmen: 273

EDD: Andersen, Bonde, Esclopé, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Dary, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Kronberger, Pannella

PPE-DE: Balfe, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Cushnahan, Deva, Dover, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Mayer Xaver, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Scallon, Schmitt, Tannock, Twinn, Van Orden

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Ó Neachtain, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 158

EDD: Belder, Blokland, van Dam

NI: Berthu, Beysen, Garaud, Gollnisch, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Coelho, Cornillet, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hansenne, Hatzidakis, Hermange, Hernández Mollar, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schröder Jürgen, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Camre, Nobilia, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Turchi

Enthaltungen: 13

EDD: Abitbol, Bernié, Butel, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

NI: Claeys, Dillen, Lang, Martinez

PSE: Dehousse, Martin Hans-Peter

17.   B5-0475/2003 RC — Euromed

Entschließung

Ja-Stimmen: 414

EDD: Belder, Blokland, Butel, van Dam, Esclopé

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Boudjenah, Caudron, Di Lello Finuoli, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Wurtz

NI: Berthu, Beysen, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, de La Perriere, Pannella

PPE-DE: Almeida Garrett, Andria, Arvidsson, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Hansenne, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Mayol i Raynal, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 9

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis, Schröder Ilka

NI: Borghezio, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez

Enthaltungen: 22

EDD: Abitbol, Andersen, Bernié, Bonde, Farage, Mathieu, Saint-Josse, Sandbæk

GUE/NGL: Bordes, Cauquil, Figueiredo, Frahm, Krarup, Laguiller, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta

NI: Garaud

PPE-DE: Böge

UEN: Camre

Verts/ALE: Boumediene-Thiery, Rod

18.   B5-0479/2003 RC — Ergebnisse des Gipfels EU/Russland

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 120

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Duff, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Nordmann, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Riis-Jørgensen, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Marset Campos, Meijer, Morgantini, Naïr, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta

NI: Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Dupuis, Garaud, Gollnisch, Lang, Martinez, Pannella

PPE-DE: Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman, Pomés Ruiz, Stenmarck, Wachtmeister, Wijkman

PSE: Corbett, Hedkvist Petersen, Lund, Marinho, Poos, Roure, Scheele

UEN: Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Ó Neachtain

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 302

EDD: Belder, Blokland, van Dam, Esclopé

NI: Berthu, Beysen, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Andria, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grosch, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hernández Mollar, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lisi, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Mennitti, Menrad, Mombaur, Montfort, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Vatanen, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbey, Dehousse, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Murphy, Napoletano, Napolitano, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Ruffolo, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Thorning-Schmidt, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

UEN: Camre, Caullery, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Enthaltungen: 16

EDD: Abitbol, Bernié, Butel, Farage, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

GUE/NGL: Alyssandrakis, Patakis

NI: Claeys, Dillen

PPE-DE: Posselt

UEN: Berlato, Muscardini, Nobilia, Turchi

19.   Bericht Queiró A5-0370/2003

Änderungsantrag 3

Ja-Stimmen: 71

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Bergaz Conesa, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Marset Campos, Vachetta

PPE-DE: Korhola

PSE: El Khadraoui, Lund, Marinho, Paasilinna, Schmid Gerhard, Van Lancker

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 281

EDD: Belder, Blokland, van Dam, Farage

GUE/NGL: Caudron, Naïr, Schröder Ilka

NI: Berthu, Beysen, Claeys, Dillen, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Balfe, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Khanbhai, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Sudre, Suominen, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Dehousse, De Keyser, Díez González, Duhamel, Duin, Ettl, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miranda de Lage, Müller, Myller, Patrie, Pérez Royo, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schulz, Skinner, Souladakis, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Titley, Trentin, Vairinhos, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Muscardini, Nobilia, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Sörensen

Enthaltungen: 30

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bordes, Boudjenah, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Meijer, Modrow, Patakis, Seppänen, Sjöstedt, Wurtz

NI: Cappato, Gorostiaga Atxalandabaso, Lang, Martinez

PPE-DE: Banotti

PSE: De Rossa, Désir, Ferreira

UEN: Crowley, Fitzsimons, Ó Neachtain

20.   Bericht Queiró A5-0370/2003

Ziffer 12

Ja-Stimmen: 270

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Flesch, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Caudron

NI: Berthu, Beysen, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Berend, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bremmer, Brok, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Cocilovo, Coelho, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hatzidakis, Hieronymi, Jeggle, Karas, Kastler, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Niebler, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Sudre, Suominen, Theato, Thyssen, Trakatellis, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

PSE: Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Dehousse, De Keyser, Désir, Díez González, Duhamel, Duin, Ettl, Ferreira, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hazan, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Leinen, Linkohr, Lund, McNally, Malliori, Mann Erika, Martin David W., Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Myller, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Souladakis, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Trentin, Volcic, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Cohn-Bendit, Sörensen

Nein-Stimmen: 79

EDD: Andersen, Belder, Blokland, Bonde, van Dam, Farage, Sandbæk

ELDR: Schmidt

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Patakis, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Cappato, Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Sacrédeus

PSE: Adam, Andersson, Bowe, Corbett, El Khadraoui, Ford, Haug, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Karlsson, McAvan, McCarthy, Vairinhos, Van Lancker

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Enthaltungen: 34

ELDR: Dybkjær

NI: Claeys, Dillen, Lang, Martinez

PPE-DE: Balfe, Banotti, Beazley, Bowis, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Deva, Dover, Elles, Foster, Goodwill, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Inglewood, Khanbhai, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Tannock, Twinn, Van Orden, Villiers

PSE: De Rossa, Lange

UEN: Camre

21.   Bericht Queiró A5-0370/2003

Erwägung G

Ja-Stimmen: 280

EDD: Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Naïr

NI: Berthu, Beysen, Claeys, Dillen, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Balfe, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Böge, Bourlanges, Bowis, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Khanbhai, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stauner, Stenmarck, Sudre, Suominen, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Bowe, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Colom i Naval, Corbett, Dehousse, De Keyser, Díez González, Duhamel, Ettl, Ford, Ghilardotti, Glante, Gröner, Hänsch, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Jöns, Junker, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Myller, Pérez Royo, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Rocard, Rodríguez Ramos, Rothe, Roure, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Souladakis, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Titley, Trentin, Vairinhos, Volcic, Walter, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Muscardini, Nobilia, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro, Turchi

Verts/ALE: Jonckheer, MacCormick, Sörensen

Nein-Stimmen: 92

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Schmidt

GUE/NGL: Ainardi, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Bordes, Boudjenah, Caudron, Cauquil, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Laguiller, Marset Campos, Meijer, Modrow, Patakis, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Wurtz

NI: Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Korhola, Pronk, Sacrédeus

PSE: Andersson, Berger, Bösch, Bullmann, Carlotti, Ceyhun, Désir, Duin, El Khadraoui, Ferreira, Fruteau, Garot, Gebhardt, Gill, Gillig, Görlach, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, Martin Hans-Peter, Paasilinna, Patrie, Poignant, Read, Roth-Behrendt, Van Lancker, Weiler

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Lagendijk, Lipietz, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Staes, Voggenhuber, Wuori, Wyn

Enthaltungen: 8

NI: Cappato

PPE-DE: Banotti

PSE: De Rossa, Guy-Quint

UEN: Collins, Crowley, Fitzsimons, Ó Neachtain

22.   Bericht Lagendijk A5-0397/2003

Änderungsantrag 9

Ja-Stimmen: 143

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Nicholson of Winterbourne

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Boudjenah, Caudron, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Seppänen, Sjöstedt, Wurtz

NI: Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Wuermeling

PSE: Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Myller, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Souladakis, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Walter, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

Verts/ALE: Auroi, Boumediene-Thiery, Cohn-Bendit, Ferrández Lezaun, Isler Béguin, Lipietz, Piétrasanta, Rod

Nein-Stimmen: 216

EDD: Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

NI: Berthu, Beysen, Cappato, Claeys, Dillen, Hager, de La Perriere

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Böge, Bourlanges, Bowis, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Khanbhai, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stauner, Stenmarck, Sudre, Suominen, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Muscardini, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Aaltonen, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Flautre, Gahrton, Lagendijk, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Wuori, Wyn

Enthaltungen: 11

GUE/NGL: Alyssandrakis, Bordes, Cauquil, Krarup, Laguiller, Patakis, Schröder Ilka, Vachetta

NI: Martinez

PSE: Dehousse, Martin Hans-Peter

23.   Bericht Lagendijk A5-0397/2003

Ziffer 2

Ja-Stimmen: 189

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

ELDR: Andreasen, Busk, Calò, Davies, De Clercq, Di Pietro, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Huhne, Lynne, Maaten, Monsonís Domingo, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Ries, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Väyrynen, Vallvé, Vermeer, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Boudjenah, Caudron, Di Lello Finuoli, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Kaufmann, Koulourianos, Marset Campos, Meijer, Modrow, Naïr, Seppänen, Sjöstedt, Wurtz

NI: Cappato, Gorostiaga Atxalandabaso

PSE: Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Berenguer Fuster, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Duhamel, Duin, El Khadraoui, Ettl, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, van Hulten, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Jöns, Junker, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin David W., Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Miranda de Lage, Moraes, Müller, Paasilinna, Patrie, Pérez Royo, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakellariou, dos Santos, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Skinner, Souladakis, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Titley, Trentin, Vairinhos, Van Lancker, Walter, Weiler, Whitehead, Wiersma, Zorba, Zrihen

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Boumediene-Thiery, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Dhaene, Ferrández Lezaun, Flautre, Gahrton, Isler Béguin, Lagendijk, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Onesta, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Sörensen, Staes, Wuori, Wyn

Nein-Stimmen: 165

ELDR: André-Léonard

NI: Berthu, Beysen, Claeys, Dillen, Hager, de La Perriere, Martinez

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Balfe, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bourlanges, Bowis, Bremmer, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cardoso, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, Deva, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Gouveia, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hieronymi, Inglewood, Jeggle, Karas, Kastler, Khanbhai, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langenhagen, Laschet, Lechner, Lehne, Liese, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Menrad, Mombaur, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santini, Sartori, Scallon, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stauner, Stenmarck, Sudre, Suominen, Tannock, Theato, Thyssen, Trakatellis, Twinn, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zacharakis, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Enthaltungen: 13

EDD: Belder, Blokland, van Dam

GUE/NGL: Alyssandrakis, Bordes, Cauquil, Krarup, Laguiller, Patakis, Schröder Ilka, Vachetta

PSE: Dehousse, Martin Hans-Peter

24.   B5-0490/2003 Sri Lanka

Entschließung

Ja-Stimmen: 73

EDD: Andersen, Belder, van Dam, Sandbæk

ELDR: André-Léonard, Lynne

GUE/NGL: Bakopoulos, Koulourianos, Markov, Meijer

NI: Berthu, Beysen, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Bowis, Camisón Asensio, Chichester, Cushnahan, Daul, Deva, Flemming, Fourtou, Friedrich, García-Margallo y Marfil, Goepel, Gomolka, Grönfeldt Bergman, Grossetête, Hatzidakis, Karas, Kastler, Koch, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, McCartin, Mann Thomas, Mayer Hans-Peter, Menrad, Mombaur, Nicholson, Ojeda Sanz, Perry, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Schröder Jürgen, Sommer, Stenmarck, Sudre, Zimmerling

PSE: Baltas, Berger, Casaca, De Keyser, Ettl, Kindermann, McAvan, Mastorakis, Medina Ortega, Miguélez Ramos, Myller, Scheele, Souladakis

Verts/ALE: Auroi, Buitenweg, Lagendijk, MacCormick, Onesta, Rod


ANGENOMMENE TEXTE

 

P5_TA(2003)0509

Schengener Informationssystem SIS II

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Schengener Informationssystem (SIS II) der zweiten Generation (2003/2180(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags von Carlos Coelho im Namen der PPE-ED-Fraktion für eine Empfehlung an den Rat zu dem Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (B5-0268/2003),

unter Hinweis auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Dezember 2002 zu der Initiative des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Rates über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, insbesondere im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki, insbesondere Ziffer 11,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom 5. und 6. Juni 2003, insbesondere bezüglich der Funktionen des SIS und des Aufbaus von SIS II,

unter Hinweis auf die Diskussionen im Rat über die beiden spanischen Initiativen im Hinblick auf die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, insbesondere im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission für die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) — Fortschrittsbericht 2002 (SEK(2003) 206),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen hinsichtlich des Zugangs der in den Mitgliedstaaten für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zuständigen Dienststellen zum Schengener Informationssystem (KOM(2003) 510),

unter Hinweis auf den fünften Jahresbericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Schengen,

unter Hinweis auf die Arbeitsdokumente betreffend die gemeinsamen Regeln zum Schutz der personbezogenen Daten im Rahmen des dritten Pfeilers, und insbesondere die Aufzeichnung des griechischen Vorsitzes vom 3. Juni 2003,

gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 und auf Artikel 107 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten (A5-0398/2003),

Das Schengener Informationssystem II

A.

in der Erwägung, dass das Schengener Informationssystem (SIS) als Ausgleichsmaßnahme geschaffen wurde, um die Freizügigkeit zu ermöglichen,

B.

in der Erwägung, dass das SIS im Laufe der Jahre nicht mehr als Ausgleichsmaßnahme gesehen wurde, sondern eher als nützliches und effizientes Instrument für die polizeiliche Zusammenarbeit, dessen Daten zu anderen Zwecken als ursprünglich vorgesehen genutzt werden können (2),

C.

in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union auch die Notwendigkeit entsteht, ein SIS der zweiten Generation zu entwickeln,

D.

in der Erwägung, dass der Beschluss gefasst wurde, SIS II bis zum Jahr 2006 zu entwickeln,

E.

in der Erwägung, dass bislang weder in Anwendung von Artikel 30 des Vertrags über die Europäische Union ein klarer Rechtsrahmen für die Grundsätze zur Regelung der polizeilichen Zusammenarbeit festgelegt noch eine klare Politik zum Grenzschutz formuliert wurde,

Neue Funktionen

F.

in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 5. und 6. Juni 2003 grundsätzlich übereinkam, dass im neuen SIS die Aufnahme neuer Kategorien von Ausschreibungen (sowohl zu Personen als auch zu Sachen) und neuer Felder vorgesehen sein sollte, sowie die Verknüpfung von Ausschreibungen, die Änderung der Dauer der Ausschreibungen und die Speicherung, die Übermittlung und den möglichen Abruf biometrischer Daten, insbesondere von Lichtbildern und Fingerabdrükken,

G.

in der Erwägung, dass der Rat zu konkreten Fragen wie der Aufnahme neuer Kategorien von Sachen oder Personen noch keinen Beschluss gefasst hat,

H.

in der Erwägung, dass die Diskussion im Rat über die beiden spanischen Initiativen im Hinblick auf die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, insbesondere im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung, zu einer Vereinbarung über bestimmte neue Sachen, wie beispielsweise bestimmte Fahrzeuge oder Dokumente geführt hat,

Der Europäische Haftbefehl

I.

in der Erwägung, dass der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (3) in Artikel 9 bei der Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls die Verwendung von SIS vorsieht,

Neue Nutzer

J.

in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 5. und 6. Juni 2003 grundsätzlich übereinkam, dass das SIS II so entwickelt werden sollte, dass die Möglichkeit besteht, neuen Behörden Zugang zum System zu gewähren (erforderlichenfalls einschließlich der Möglichkeit, eingeschränkten Zugang zu erteilen oder Zugang zu einem anderen als dem ursprünglichen in den Ausschreibungen festgelegten Zweck), während noch keine endgültige Einigung darüber erzielt wurde, welche Behörden Zugang erhalten sollen,

K.

in der Erwägung, dass der Rat offenbar einige der vorher vom Parlament in Bezug auf den Zugang von Europol zu SIS festgelegten Bedingungen akzeptiert hat (4), andere wichtige Anforderungen jedoch nicht, wie beispielsweise die Anforderung, dass Europol die Datenschutzbestimmungen in Artikel 117 des Schengener Übereinkommens erfüllt, dass es nur Daten für die Zwecke abrufen darf, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, dass es keine Daten, auf die es Zugriff hat, an einen Drittstaat oder eine Drittstelle übermittelt, und dass die Rolle der Gemeinsamen Kontrollinstanz verstärkt wird,

L.

in der Erwägung, dass das Gleiche auf den Zugang für nationale Mitglieder von Eurojust zutrifft, für die der Rat die Anforderungen des Parlaments nicht akzeptierte, dass Eurojust keine Daten, auf die es Zugriff hat, an einen Drittstaat oder an eine Drittstelle weiterleitet, und dass es nur Daten für die Zwecke abrufen darf, für die sie zur Verfügung gestellt wurden,

M.

in der Erwägung, dass in den Entwürfen des Rates zu den spanischen Initiativen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die nationalen Justizbehörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Zugang erhalten; in der Erwägung, dass die Gemeinsame Kontrollinstanz der Auffassung ist, dass der Zugang auf die Zwecke der Ausschreibungen im SIS eingeschränkt werden muss und nicht auf Aufgaben im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften ausgeweitet werden darf (5),

N.

in der Erwägung, dass die Kommission ihm und dem Rat vor kurzem in ihrem Verordnungsvorschlag den Zugang für Kraftfahrzeugregistrierungsstellen vorgeschlagen hat,

O.

in der Erwägung, dass der Zugang für eine Reihe anderer Behörden (nichtstaatliche Stellen, wie beispielsweise Kreditinstitute, ausgeweiteter Zugang für Behörden, die Aufenthaltstitel erteilen; Zugang für Asylbehörden für Daten gemäß Artikel 96, Sicherheits- und Nachrichtendienste, für Leistungsstellen für Daten gemäß Artikel 100, für Behörden, die für die Grenzkontrollen zuständig sind, ausgeweiteter Zugang für Vertretungen der Mitgliedstaaten im Ausland) zur Zeit in Arbeitsgruppen des Rates erörtert wird (6),

P.

in der Erwägung, dass der Zugang für neue Nutzer die Verwendung der Daten zu neuen Zwecken bedeutet,

Datenschutz

Q.

in der Erwägung, dass das SIS die größte Datenbank Europas ist,

R.

in der Erwägung, dass die Datenschutzregelung für das SIS derzeit nicht nur durch das Schengener Übereinkommen geregelt und von der Gemeinsamen Kontrollinstanz kontrolliert wird, sondern ebenfalls einer verwirrenden Zahl von Datenschutzvorschriften und Kontrollorganen im Rahmen des ersten und des dritten Pfeilers unterliegt,

S.

in der Erwägung, dass alle erörterten Änderungen am SIS sich auf den Datenschutz auswirken werden,

T.

in der Erwägung, dass Artikel 50 des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa ein allgemeines europäisches Datenschutzgesetz und eine unabhängige Kontrollbehörde vorsieht; in der Erwägung, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ebenfalls den Schutz personenbezogener Daten einschließt (Artikel 8),

Außenbeziehungen und das SIS

U.

in der Erwägung, dass die Umsetzung der Schengen-Vorschriften in Bezug auf die Außengrenzen durch die neuen Mitgliedstaaten zu neuen Grenzen in Europa führen wird,

V.

in der Erwägung, dass der Datenaustausch mit Drittländern die Gefahr der Verletzung der Datenschutzstandards der Europäischen Union birgt,

Verwaltung des SIS

W.

in der Erwägung, dass seine Forderung, das Schengener Informationssystem von einer aus dem EUHaushalt finanzierten gesonderten Agentur zu handhaben und der Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterstellen (7), zur Zeit als eine mögliche Lösung erörtert wird; in der Erwägung, dass bisher kein Konsens in dieser Frage erzielt wurde,

Sitz des SIS

X.

in der Erwägung, dass offenbar ein Konsens unter den Mitgliedstaaten besteht, Straßburg vorübergehend für die operationelle Verwaltung des SIS beizubehalten und ein Kontingenzsystem an einem anderen Ort vorzusehen,

Synergie mit dem Visa-Informationssystem (VIS)

Y.

in der Erwägung, dass der Rat die Kommission in seinen am 5. und 6. Juni 2003 angenommenen Schlussfolgerungen über die Entwicklung des VIS auffordert, ihre vorbereitenden Arbeiten für die Entwicklung des VIS-Informationssystems fortzusetzen, und zwar ausgehend vom Konzept einer zentralisierten Systemarchitektur sowie unter Berücksichtigung der Option einer mit dem SIS II gemeinsamen technischen Plattform und ohne Verzögerungen bei der Entwicklung von SIS II zu bewirken; in der Erwägung, dass der Rat spätestens im Dezember 2003 die notwendigen politischen Leitlinien über die grundlegenden Bestandteile des VIS, einschließlich der Architektur, der Funktionalitäten, der Wahl der biometrischen Identifikatoren und der Vorgehensweise bei der Umsetzung des Systems vorlegen wird, damit das VIS als mögliche Option bei der Ausschreibung für SIS II miteinbezogen werden kann; unter Hinweis darauf, dass die Kommission zwei Vorschläge zur Änderung der Verordnungen über eine einheitliche Visagestaltung und für eine einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vorgelegt hat, in denen die obligatorische Speicherung des Gesichtsbildes und von Fingerabdrücken als biometrische Identifikatoren vorgesehen wird (KOM(2003) 558),

Haushalt für SIS und VIS

Z.

in der Erwägung, dass die Entwicklung des SIS II schätzungsweise 14,45 Mio. Euro mehr als ursprünglich geplant kosten wird; in der Erwägung, dass die Rechtsgrundlage lediglich die Kosten für die Entwicklung von SIS II deckt, nicht aber die Betriebskosten; in der Erwägung, dass die Mittel für die Entwicklung von SIS II nichtobligatorische Ausgaben sind, die deshalb nicht im Rahmen der Mitentscheidung beschlossen werden,

AA.

in der Erwägung, dass die Entwicklung des VIS schätzungsweise 157 Mio. Euro kosten wird (mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von 35 Mio. Euro); in der Erwägung, dass die Kommission derzeit einen Rechtsakt vorbereitet, damit die notwendigen Mittel für die Entwicklung des VIS gemäß Artikel 66 des EG-Vertrags, der die Konsultation des Europäischen Parlaments vorsieht, in den Haushaltsplan eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass die sehr hohen voraussichtlichen Kosten für die Entwicklung und den für den Betrieb des VIS einen breiten vorherigen politischen Konsens über die Notwendigkeit des VIS und dessen Funktionalitäten erfordern,

1.

richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)

es soll eine öffentliche Debatte gefördert werden über die politischen Ziele, die mit dem SIS II verfolgt werden sollen, sowie über die Art des SIS; fordert ebenfalls eine klare Festlegung dieser Ziele;

b)

die Entwicklung eines neuen SIS soll künftig auf transparente und demokratische Weise stattfindet, wobei u.a. zu vermeiden ist, dem Parlament erst dann Legislativvorschläge vorzulegen, wenn im Rat bereits eine politische Einigung erzielt wurde;

c)

es soll eine ausführliche Studie darüber durchgeführt werden, ob bestehende oder künftige Datenbanken (SIS, Europol, Eurodac, VIS, Eurojust usw.) auf der Grundlage einer einheitlichen technischen Plattform für ein „Informationssystem der Union“ zusammengeführt werden können, das sich dahingehend entwickeln sollte, dass der künftige Bedarf für Systeme in allen relevanten Bereichen berücksichtigt wird; bekräftigt seine Forderung, soweit wie möglich Synergien zwischen den einzelnen Datenbanken zu entwickeln, mit dem Ziel, die Systeme wieder zu kombinieren, um die Ressourcen zu optimieren, Überschneidungen und Lücken zu vermeiden und eine kohärente Datenschutzregelung zu gewährleisten;

d)

es soll eine jährliche Bewertung der betrieblichen Verwendung, der Effizienz und der Achtung der Grundrechte, entsprechende der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, durchgeführt werden;

e)

jeder Vorschlag zur Erteilung des vollen oder partiellen Zugangs für neue Behörden ist gründlich zu prüfen, und zwar was den spezifischen Zweck anbelangt, für den diese Behörden den Zugang zum SIS benötigen, zu welchen Daten ihnen der Zugang gestattet werden soll, wie der Zugang stattfinden soll (direkt oder indirekt) und wie die Einhaltung der Datenschutzauflagen von Artikel 118 des Schengener Übereinkommens gewährleistet werden kann; bemerkt, dass insbesondere der Stellung von Privatpersonen (d.h. im Falle der Kraftfahrzeugregistrierung) besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

f)

es soll so bald wie möglich beschlossen werden, dass die strategische Verwaltung des SIS und anderer großer IT-Systeme in die Hände einer europäischen Agentur gelegt wird, die von einem Verwaltungsrat geleitet wird, der sich aus Vertretern der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten zusammensetzt und vollständig aus EU-Mitteln finanziert und daher vom Europäischen Parlament kontrolliert wird;

g)

es oll ebenfalls rasch ein endgültiger Standort für den Kernbereich des SIS II festgelegt werden; fordert, dass keine Aufgaben im Zusammenhang mit der Leistung des SIS an eine private Gesellschaft übertragen werden dürfen;

h)

es ist zu gewährleisten, dass jede Ausweitung des SIS mit den höchsten Datenschutzstandards einhergeht, dass immer danach gestrebt wird, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten und Sicherheit zu finden; auch ist den Folgen und Gefahren für die Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die mit der Aufnahme biometrischer Daten verbunden sind; ist der Auffassung, dass der wichtigste Grundsatz die Nutzung von Daten ausschließlich zu den Zwecken gestattet, die im Voraus ausdrücklich festgelegt wurden; fordert die Einhaltung dieses Grundsatzes; spricht sich daher gegen jede Ausnahme von diesem Grundsatz aus, wie beispielsweise die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. und 6. Juni 2003, in denen gefordert wird, zu prüfen, ob „bestimmte Behörden SIS-Daten zu anderen Zwecken als denen verwenden dürfen, zu denen die betreffenden Daten ursprünglich im SIS gespeichert wurden“;

i)

eine sehr enge Einbeziehung der Gemeinsamen Kontrollinstanz und der nationalen Datenschutzbehörden bei der Entwicklung des SIS II ist wünschenswert;

j)

es ist eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung vorzusehen, damit die Gemeinsame Kontrollinstanz ihre Arbeit aufnehmen kann; wiederholt seine Forderung nach einem gesonderten Einzelplan „Gemeinsame Kontrollinstanz“ des Haushaltsplans, unabhängig vom Einzelplan „Rat“ (8);

k)

die Gemeinsame Kontrollinstanz soll ermutigt werden, so eng wie möglich mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten, dessen Bennenung durch das Europäische Parlament und den Rat im Gang ist;

l)

der Prozess der Harmonisierung der Vorschriften für den Zugang zu Daten und Datenschutz, insbesondere im Rahmen des dritten Pfeilers, ist unverzüglich einzuleiten; fordert mit Nachdruck, dass sich eine solche Harmonisierung auf die Formulierung grundlegender Prinzipien stützen soll, die ausnahmslos einzuhalten sind;

m)

die auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen vereinbarte Schengen-Fazilität sollte ebenfalls für die nationale Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten für die Inanspruchnahme des SIS genutzt werden; besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu verwenden, dass die Aufrechterhaltung durchweg hoher Datenschutz- und Effizienzstandards bei den nationalen und zentralen Bestandteilen des SIS gewährleistet ist, und zwar insbesondere in Anbetracht jeglicher Unterschiede in Struktur und Technologie;

n)

die Bürger sollten besser über das SIS informiert werden; verweist auf den Grundsatz, dass erfasste Bürger ein Recht auf Zugriff und Rektifizierung ihrer persönlichen Daten haben und dass, wenn das Recht auf Zugriff nicht vollständig oder teilweise eingehalten werden kann, die Betroffenen von ihrem Recht in Kenntnis gesetzt werden müssen, die zuständige Behörde anzurufen; fordert ein Beschwerderecht auf europäischer Ebene beim Bürgerbeauftragten und/oder bei Datenschutzbeauftragten;

o)

die Kommission soll ermutigt werden, sich bei ihrem Vorschlag für einen Rechtsakt zur Einsetzung der erforderlichen Mittel für die Entwicklung des VIS in den Haushaltsplan der Union nicht nur auf Artikel 66 EGV zu stützen, sondern ebenfalls auf Artikel 62 Nummer 2 Buchstabe b Ziffer iv [Bestimmungen über ein einheitliches Visum] des Vertrags, der die Mitentscheidung ab 1. Mai 2004 vorsieht; wünscht, bei dieser Gelegenheit, aber auch fortlaufend, vom Rat umfassend über das VIS informiert zu werden, auch über das Ergebnis der Durchführbarkeitsstudie, die Einbeziehung biometrischer Daten, die externen Aspekte, die Entwicklung des VIS und die Datenschutzbestimmungen;

p)

das Parlament soll regelmäßig über die Entwicklungen des SIS II informiert werden;

q)

seine oben dargelegten Standpunkte sollten vom Rat berücksichtigt werden;

*

* *

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und der Kommission sowie der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Schengen zur Information zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2002)0611.

(2)  Aufzeichnung des Vorsitzes zu den Anforderungen an das SIS, Dok. 5968/02 vom 5.2.2002.

(3)  ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1.

(4)  Jüngste verfügbare Dokumente: Dok. 10054/03 und 10055/03.

(5)  SCHAC 2513/02, S. 3.

(6)  Dok. 5033/2003.

(7)  Ziffer 19 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. September 2001 zum Überschreiten der Außengrenzen und zur Entwicklung der Schengen-Kooperation (ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 141).

(8)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 21. September 2000 zur Initiative der Portugiesischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Gemeinsamen Kontrollinstanzen für den Datenschutz, die mit dem Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und dem Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Durchführungsübereinkommen) geschaffen wurden (ABl. C 146 vom 17.5.2001, S. 83).

P5_TA(2003)0510

Marktzugang für Hafendienste ***III

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste (PE-CONS 3670/2003 — C5-0461/2003 — 2001/0047(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezüglichen Erklärung der Kommission (PE-CONS 3670/2003 — C5-0461/2003),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung (1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2001) 35) (2),

in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2002) 101) (3),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung (4) zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates (5),

in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2003) 208 — C5-0182/2003) (6),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 83 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A5-0364/2003),

1.

lehnt den gemeinsamen Entwurf ab;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 283.

(2)  ABl C 154 E vom 29.5.2001, S. 290.

(3)  ABl. C 181 E vom 30.7.2002, S. 160.

(4)  Angenommene Texte vom 11.3.2003, P5_TA(2003)0078.

(5)  ABl. C 299 E vom 3.12.2002, S. 1.

(6)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0511

Gleichstellung von Frauen und Männern ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind (KOM(2003) 279 — C5-0261/2003 — 2003/0109(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2003) 279) (1),

gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 251 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C5-0261/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A5-0396/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

ist der Ansicht, dass der Finanzbogen unter Berücksichtigung der Änderungen mit der Obergrenze von Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 vereinbar ist;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TC1-COD(2003)0109

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2003 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission (1),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2) ,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts gemäß Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Laut Vertrag stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine besondere „Aufgabe“ und eine Zielsetzung der Gemeinschaft dar. Dieser hat die Verpflichtung, sie bei allen ihren Tätigkeiten zu fördern.

(2)

Artikel 13 des Vertrags verleiht dem Rat die Befugnis, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die zur Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art geeignet sind, insbesondere derjenigen, die auf dem Geschlecht beruhen. Gemäß Artikel 13 Absatz 2 beschließt der Rat gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, wenn er gemeinschaftliche Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Maßnahmen annimmt, die die Mitgliedstaaten treffen, um zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.

(3)

In Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts untersagt und der Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern für sämtliche Bereiche niedergelegt.

(4)

Die mit Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Praxis verschiedene Faktoren, vor allem legislative Instrumente und konkrete Aktionen, die sich gegenseitig verstärken, miteinander kombiniert werden müssen.

(5)

Das Weißbuch der Kommission zum Thema Europäisches Regieren propagiert den Grundsatz einer Beteiligung der Bürger von der Ausarbeitung bis zur Durchsetzung der Maßnahmen, eine Einbindung der Zivilgesellschaft und ihrer organisatorischen Bestandteile sowie eine effektivere und transparentere Konsultation der betroffenen Parteien.

(6)

Auf der Vierten Weltfrauenkonferenz vom 15. September 1995 in Peking wurden eine Erklärung und ein Aktionsprogramm verabschiedet, mit denen die Regierungen, die internationale Gemeinschaft und die Zivilgesellschaft aufgerufen wurden, strategische Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen sowie der Hindernisse für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu ergreifen.

(7)

Durch seine Entscheidung 2001/51/EG vom 20. Dezember 2000  (3) hat der Rat das Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern aufgestellt, dessen Maßnahmen durch eine Unterstützungsaktion in den betroffenen Kreisen zu ergänzen sind.

(8)

Mit Hilfe der Haushaltslinien A-3037 (Nr. ABB 040503) und A-3046 (Nr. ABB 040501) im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 und in den vorangegangenen Haushaltsjahre sollen die Europäische Frauenlobby und europäische Frauenorganisationen unterstützt werden, die im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind.

(9)

Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4) verlangt, dass die vorhandenen Unterstützungsaktionen auf einen Basisrechtsakt gestützt werden müssen.

(10)

Die Aktivitäten bestimmter Organisationen finden insbesondere im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen statt, die speziell für Frauen im Hinblick auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern konzipiert sind.

(11)

Insbesondere die Europäische Frauenlobby, der die meisten Frauenorganisationen der fünfzehn Mitgliedstaaten angehören und die über dreitausend Mitglieder zählt, übt eine grundlegende Förderungs-, Begleitungs- und Verbreitungstätigkeit auf dem Gebiet der Gemeinschaftsaktionen für Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen aus. Ihre Arbeit ist von allgemeinem europäischen Interesse.

(12)

Daher ist es angezeigt, ein strukturiertes Programm zu beschließen, mit dem diesen Organisationen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu Betriebskosten für Aktivitäten gewährt wird , die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgen oder ein Ziel, das einen Bestandteil der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich bildet.

(13)

Dieses Programm weist eine umfassende geografische Abdeckung auf, da das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) im Bereich Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation andererseits vorsieht. In dem EWR-Abkommen sind die Verfahren für eine Teilnahme der dem EWR angehörigen EFTA-Länder an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen festgelegt. Auch den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas sollte gemäß den in den Europa-Abkommen, deren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der jeweiligen Assoziationsräte festgelegten Bedingungen die Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Programm eröffnet werden, wie auch der Türkei, gemäß den Bedingungen des Rahmenabkommens vom 17. Dezember 2001 über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Türkei an den Programmen der Gemeinschaft (5).

(14)

Der besonderen Natur der auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätigen Organisationen ist bei den Unterstützungsmodalitäten Rechnung zu tragen.

(15)

Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (6) bildet.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Zielsetzung des Programms

(1)    Dieser Beschluss legt ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der Europäischen Frauenlobby und zur Förderung anderer Organisationen, die auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind, fest .

(2)   Die allgemeine Zielsetzung dieses Programms besteht darin, die Aktivitäten dieser Organisationen zu unterstützen, die mit ihrem fortlaufenden Arbeitsprogramm oder einer Einzelaktion ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgen oder ein Ziel, das einen Bestandteil der einschlägigen Politik der Europäischen Union bildet.

Artikel 2

Zugang zum Programm

(1)   Der Europäischen Frauenlobby, sofern sie die Bestimmungen des Anhangs einhält, wird ein Betriebskostenzuschuss gewährt, der es ihr ermöglicht, ihre Aktivitäten zur Vertretung und Koordinierung nichtstaatlicher Frauenorganisationen und zur Weiterverbreitung von Informationen über Frauen bei europäischen Organen und Nichtregierungsorganisationen auszuüben.

(2)   Um in den Genuss eines Zuschusses zu kommen, muss eine auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätige Organisation die Bestimmungen des Anhangs einhalten und die folgenden Merkmale aufweisen:

a)

ihre Aktivitäten tragen dazu bei, gemeinschaftliche Aktionen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu konzipieren und umzusetzen;

b)

ihre Aktivitäten müssen den Grundsätzen und Rechtsvorschriften entsprechen, die die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern regeln ;

c)

ihre Aktivitäten müssen ein transnationales Verbreitungspotenzial aufweisen;

d)

es muss sich um eine seit über einem Jahr rechtmäßig konstituierte Organisation handeln, die allein oder in Form von mehreren koordinierten Vereinigungen tätig ist.

Artikel 3

Beteiligung von Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Neben den Organisationen mit Sitz in den Mitgliedstaaten steht die Teilnahme an dem Programm auch auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätigen Organisationen mit Sitz in den folgenden Ländern offen:

a)

in den Beitrittsländern, die den Beitrittsvertrag von 2003 unterzeichnet haben ;

b)

in den EFTA/EWR-Ländern gemäß den im EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen;

c)

in Rumänien und Bulgarien, wobei die Teilnahmebedingungen gemäß den Europa-Abkommen, deren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der jeweiligen Assoziationsräte festzulegen sind;

d)

in der Türkei, wobei die Teilnahmebedingungen gemäß dem vorstehend genannten Rahmenabkommen vom 17. Dezember 2001 über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Türkei an den Programmen der Gemeinschaft festzulegen sind.

Artikel 4

Auswahl der Zuschussempfänger

(1)   Die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses erfolgt unmittelbar an die unter Ziffer 2.1 des Anhangs aufgeführten Begünstigten.

(2)   Für die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses im Rahmen eines fortlaufenden Arbeitsprogramms oder eines Zuschusses für eine Einzelaktion einer Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgt , das einen Bestandteil der Politik der Europäischen Union im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern bildet, gelten die unter den Ziffern 2.2 und 2.3 des Anhangs festgelegten allgemeinen Kriterien. Der Auswahl der Organisationen, die derartige Zuschüsse empfangen, liegt eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu Grunde.

Artikel 5

Gewährung eines Zuschusses

Die Grundsätze der Degressivität in realen Zahlen und bei der Kofinanzierung gelten für alle Begünstigten folgendermaßen:

Organisationen, die in einem Basisrechtsakt genannt sind: wenigstens 10% Kofinanzierung, auch in Form von Sacheinlagen, und keine Degressivität;

Organisationen, die aufgrund von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden: wenigstens 20% Kofinanzierung, auch in Form von Sacheinlagen, und Degressivität in realen Zahlen in Höhe von 2,5% ab dem dritten Jahr.

Artikel 6

Finanzierung

(1)   Das vorliegende Programm beginnt am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2008.

(2)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieses Programms beläuft sich für den Zeitraum 2004- 2008 auf 5,5 Mio. Euro.

(3)   Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen der finanziellen Vorausschau bewilligt.

(4)     Die für die Zeit nach 2006 vorgesehenen Haushaltsmittel unterliegen der Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Finanziellen Vorausschau über 2006 hinaus.

Artikel 7

Begleitung und Evaluierung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2007 einen Bericht über die Umsetzung der Ziele dieses Programms vor. Dieser Bericht beruht auf den von den Zuschussempfängern erreichten Ergebnissen und bewertet insbesondere deren Effizienz bei der Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang genannten Ziele.

Dieser Bericht stützt sich im wesentlichen auf einen externen Evaluierungsbericht, der spätestens Ende 2006 vorliegen muss, in dem zumindest die globale Dauerhaftigkeit und Kohärenz des Programms, seine wirksame Durchführung (Vorbereitung, Auswahl und praktische Umsetzung der Aktionen) sowie die globale und individuelle Wirksamkeit der verschiedenen Aktionen in Verbindung mit der Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang genannten Ziele geprüft werden.

Artikel 8

Inkrafttreten

Diese Entscheidung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu am ...493

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C ...

(2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 20. November 2003.

(3)  ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 61 vom 2.3.2002, S. 29 .

(6)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

ANLAGE

1.   Unterstützte Maßnahmen

Die in Artikel 1 festgelegte allgemeine Zielsetzung besteht darin, die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Wirksamkeit dieser Tätigkeit zu verstärken, wozu die Europäische Frauenlobby und andere auf europäischer Ebene im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätige Organisationen finanziell unterstützt werden.

1.1. Die Europäische Frauenlobby unternimmt hauptsächlich Folgendes:

sie begleitet die Umsetzung der Aktionsplattform von Peking (Vereinte Nationen);

sie setzt sich ein für eine Verbesserung der europäischen Rechtsvorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Berücksichtigung von Frauen in sämtlichen politischen Tätigkeitsbereichen;

sie leistet einen Beitrag zu Sitzungen und Konferenzen im Bereich Gleichstellung von Männern und Frauen;

sie wird tätig, um die Einbeziehung der Auffassungen und Interessen von Frauen in die einzelstaatlichen und europäischen Politikbereiche sicherzustellen, wobei sie insbesondere ihre Mitwirkung am Entscheidungsprozess ermutigt;

sie bemüht sich darum, die Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern im Prozess der EU-Erweiterung zu verstärken und die Zusammenarbeit mit den Frauenorganisationen der neuen Mitgliedstaaten zu entwickeln.

1.2. Bei den Aktivitäten der im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern tätigen Organisationen, die geeignet sind, zur Verstärkung und Wirksamkeit der Tätigkeit der Gemeinschaft beizutragen, handelt es sich vorzugsweise um Folgende:

Vertretung von betroffenen Kreisen auf Gemeinschaftsebene;

Sensibilisierungsaktionen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere durch Studien, Kampagnen, Seminare usw.;

Verbreitung von Informationen über die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern;

Aktionen, die insbesondere die Verbindung von Beruf und Familie, die Mitwirkung von Frauen am Entscheidungsprozess, die Bekämpfung von allen Formen der Gewalt gegen Frauen sowie den Kampf gegen geschlechtsspezifische Rollenklischees und gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz und die Integration der Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Bildung, des Sports, der Gesundheit und des sozialen Schutzes fördern;

Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Frauenorganisationen von Drittländern und der Sensibilisierung für die Situation der Frauen weltweit.

2.   Durchführung der unterstützten Maßnahmen

Die Aktivitäten der Organisationen, die für die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses im Rahmen des Programms in Frage kommen, fallen in einen der folgenden Aktionsbereiche:

2.1. Aktionsbereich 1: Fortlaufende Aktivitäten der Europäischen Frauenlobby, deren Mitglieder unter anderem Frauenorganisationen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, unter Beachtung der folgenden Grundsätze:

Auswahl der Mitglieder durch die Europäische Frauenlobby ohne jede Einflussnahme von außen;

weit gehende Selbständigkeit der Europäischen Frauenlobby bei ihren Aktivitäten unter Beachtung von Ziffer 1.1 .

2.2 Aktionsbereich 2: Fortlaufende Aktivitäten einer gemeinnützigen Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgt .

Gemäß Artikel 2 geht es hier um gemeinnützige Organisationen, die ihre Aktivitäten ausschließlich im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern ausüben, unter anderem durch die Bekämpfung der Gewalt als Hindernis für die Gleichstellung.

Es kann ein jährlicher Betriebskostenzuschuss gewährt werden, um die Durchführung des fortlaufenden Arbeitsprogramms derartiger Organisationen zu unterstützen.

2.3 Aktionsbereich 3: Einzelaktionen einer Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern oder ein Ziel verfolgt, das einen Bestandteil der einschlägigen Politik der Europäischen Union bildet.

3.   Auswahl der Zuschussempfänger

3.1 Der Betriebskostenzuschuss wird der Europäischen Frauenlobby gemäß Aktionsbereich 1 des Programms unmittelbar gewährt.

3.2 Die Organisationen, denen ein Betriebskostenzuschuss gemäß Aktionsbereich 2 des Programms gewährt wird, werden anhand von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

3.3 Die Organisationen, denen ein Zuschuss für eine Aktion gemäß Aktionsbereich 3 des Programms gewährt wird, werden anhand von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Die prioritären Themen und Arten von Tätigkeiten der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden dem Europäischen Parlament vor deren Veröffentlichung mitgeteilt.

4.   Kontrollen und Prüfungen

4.1 Der Empfänger eines Betriebskostenzuschusses hält sämtliche Belege über die im Laufe des Jahres, für das der Zuschuss gewährt worden ist, getätigten Ausgaben, insbesondere die geprüfte Finanzübersicht, 5 Jahre ab der Schlusszahlung der Kommission zu deren Verfügung. Der Zuschussempfänger sorgt dafür, dass gegebenenfalls die Belege, die sich im Besitz der Partner oder Mitglieder der Organisation befinden, der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

4.2 Die Kommission kann die Verwendung des Zuschusses entweder unmittelbar durch ihre Bediensteten oder durch eine von ihr bestimmte externe Einrichtung überprüfen lassen. Die Prüfungen können während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung und während eines Zeitraums von fünf Jahren ab Zahlung des Restbetrags durchgeführt werden. Die Kommission ordnet gegebenenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfungen eine Einziehung an.

4.3 Den Bediensteten der Kommission und den von der Kommission beauftragten Personen wird in angemessener Weise Zugang zu den Räumlichkeiten des Empfängers sowie zu allen für die Durchführung der Prüfungen erforderlichen Informationen, einschließlich der elektronisch gespeicherten Daten, gewährt.

4.4 Der Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben in Bezug auf Kontrollen und Prüfungen die gleichen Rechte wie die Kommission; dies gilt insbesondere für das Zugangsrecht.

4.5 Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, im Rahmen dieses Programms Kontrollen und Überprüfungen vor Ort gemäß der Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 des Rates (1) vorzunehmen. Gegebenenfalls werden Untersuchungen von OLAF gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) durchgeführt.


(1)  ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

(2)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

P5_TA(2003)0512

Stabilitätspakt für Südosteuropa *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 über die Unterstützung der UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo (UNMIK) und des Amtes des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina (OHR) (KOM(2003) 389 — C5-0325/2003 — 2003/0143(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2003) 389) (1),

gestützt auf Artikel 181a Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0325/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A5-0390/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

ARTIKEL 1 NUMMER 2

Artikel 1 Absatz 2 (Verordnung (EG) Nr. 1080/2000)

(2) Diese Finanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Haushalt der UNMIK, des OHR und des SP.

(2) Diese Finanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Haushalt der UNMIK, des OHR und des SP. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den Beiträgen aus den Mitgliedstaaten und wird Gegenstand des jährlichen Haushaltsverfahrens sein.

Abänderungen 4 und 6

ARTIKEL 1 NUMMER 3

Artikel 1a (Verordnung (EG) Nr. 1080/2000)

Die Kommission ernennt den Sonderkoordinator für den Stabilitätspakt nach Konsultationen mit dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden und anderen Beteiligten und Bestätigung durch den amtierenden OSZE-Vorsitzenden.

Der Rat ernennt auf Vorschlag der Kommission jährlich den Sonderkoordinator für den Stabilitätspakt für Südosteuropa nach Konsultationen mit dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden und anderen Beteiligten und Bestätigung durch den amtierenden OSZE-Vorsitzenden , wie in der Übereinkunft von Köln vom Juni 1999 über die Schaffung eines Stabilitätspakts für Südosteuropa vorgesehen .

Die Kommission unterrichtet innerhalb eines angemessenen Zeitraums den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments über ihren Vorschlag.

Abänderungen 5 und 7

ARTIKEL 1 NUMMER 3a (neu)

Artikel 1b (neu) (Verordnung (EG) Nr. 1080/2000)

 

3a.

Der folgende Artikel 1b wird eingefügt:

Artikel 1b

Der von der Kommission vorgeschlagene Kandidat wird aufgefordert, vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben.

Anhand des Ergebnisses dieser Anhörung spricht der Ausschuss eine Empfehlung an die Kommission und den Rat aus.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0513

Beziehungen EU/bestimmte nichtindustrialisierte Regionen der Welt *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm für Einrichtungen, die das gegenseitige Verständnis in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten nichtindustrialisierten Regionen der Welt fördern (KOM(2003) 280 — C5-0350/2003 — 2003/0110(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2003) 280) (1),

gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0350/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A5-0384/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.

ist der Ansicht, dass der Finanzbogen des Vorschlags der Kommission mit der Obergrenze von Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 vereinbar ist;

6.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 3

(3) Besondere Aufmerksamkeit ist der regionalen Dimension der Gemeinschaftshilfe zu widmen, wobei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prioritäten der wichtigsten Regionen, die unter die genannten Verordnungen fallen, zu berücksichtigen sind und ihr Ausbau zu fördern ist.

(3) Besondere Aufmerksamkeit ist der regionalen Dimension der Gemeinschaftshilfe zu widmen, wobei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prioritäten der wichtigsten Regionen, die unter die genannten Verordnungen fallen, zu berücksichtigen sind und ihr Ausbau auf ausgewogene und koordinierte Weise zu fördern ist.

Abänderung 2

Erwägung 4

(4) Die Vertiefung der Kenntnisse sollte gefördert werden , welche die Europäische Union und die von ihr unterstützten Partner voneinander haben.

(4) Die Vertiefung der Kenntnisse, welche die Europäische Union und die von ihr unterstützten Partner voneinander haben und das gegenseitige Verständnis sollten ebenso wie ihre Sichtbarkeit gefördert werden .

Abänderung 3

Erwägung 5

(5) Zur Vertiefung der gegenseitigen Kenntnisse der Union und ihrer Partner trägt die Tätigkeit von Einrichtungen bei, die auf die Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Regionen spezialisiert sind.

(5) Zur Vertiefung der gegenseitigen Kenntnisse und des gegenseitigen Verständnisses der Union und ihrer Partner trägt die Tätigkeit von Einrichtungen bei, die auf die Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Regionen spezialisiert sind und über den erforderlichen kulturellen Hintergrund verfügen .

Abänderung 4

Erwägung 7a (neu)

 

(7a) Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich bei der Verabschiedung der Haushaltsordnung dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein solcher Basisrechtsakt mit dem Haushaltsjahr 2004 in Kraft tritt .

Abänderung 5

Artikel 1 Absatz 1

(1) Es wird ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm eingerichtet, um Zentren, Institute oder Netzwerke, die sich auf die Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Regionen spezialisiert haben, zu fördern.

(1) Es wird ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm eingerichtet, um Zentren, Institute oder Netzwerke, die sich auf die Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten Regionen spezialisiert haben, zu fördern , wodurch der Dialog der Kulturen und Zivilisationen und der universelle Wert der Menschenrechte unterstützt wird.

Abänderung 6

Artikel 1 Absatz 2

(2) Das allgemeine Ziel des vorliegenden Programms besteht in der Unterstützung dieser Einrichtungen bei ihren Aktivitäten. Die Aktivitäten sind im jährlichen Arbeitsprogramm des Zentrums, Instituts bzw. Netzwerks niedergelegt und müssen den im Anhang beschriebenen Aktivitäten entsprechen. Die geförderten Aktivitäten müssen dazu beitragen, das Verständnis und den Dialog zwischen der Europäischen Union und den Regionen, die unter die Verordnungen ALA, MEDA, TACIS und CARDS fallen, und den Kandidatenländern zu verbessern.

(2) Das allgemeine Ziel des vorliegenden Programms besteht in der Unterstützung dieser Einrichtungen bei ihren Aktivitäten. Die Aktivitäten sind im jährlichen Arbeitsprogramm des Zentrums, Instituts bzw. Netzwerks niedergelegt und müssen den im Anhang beschriebenen Aktivitäten entsprechen. Die geförderten Aktivitäten müssen dazu beitragen, das Verständnis und den Dialog zwischen der Europäischen Union und den Regionen, die unter die Verordnungen ALA, MEDA, TACIS und CARDS fallen, und den Kandidatenländern zu verbessern und die soziale, kulturelle und menschliche Partnerschaft zu stärken .

Abänderung 8

Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 1

Es muss sich um eine unabhängige juristische Person ohne Erwerbszweck handeln, deren Haupttätigkeitsbereich die Förderung des Verständnisses in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Regionen ist und deren Zielsetzung von öffentlichem Interesse ist;

Es muss sich um eine unabhängige juristische Person ohne Erwerbszweck handeln, deren Haupttätigkeitsbereich die Förderung des Verständnisses in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Regionen ist und deren Zielsetzung von öffentlichem Interesse ist und der Würde des Menschen dient ;

Abänderung 7

Artikel 2 Absatz 1 Spiegelstrich 3

ihre Tätigkeit muss den Prinzipien, die den Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Außenbeziehungen zugrunde liegen, entsprechen und den in Artikel 5 genannten Prioritäten Rechnung tragen.

ihre Tätigkeit muss den Prinzipien, die den Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Außenbeziehungen zugrunde liegen, entsprechen und den in Nummer 5 des Anhangs genannten Prioritäten Rechnung tragen.

Abänderung 16

Artikel 4 Absatz 1a (neu)

 

(1a) Im Rahmen dieser Maßnahme des Programms können Zuschüsse zur Unterstützung bestimmter operationeller und administrativer Kosten von Einrichtungen gewährt werden, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse verfolgen und dabei in verschiedenen geographischen Bereichen tätig sind.

Zur Gewährung der Zuschüsse veröffentlicht die Kommission Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen. Die Kommission kann diese Zuschüsse allerdings ohne Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gewähren, wenn im Titel der Haushaltslinie ein Empfänger ausdrücklich genannt wird. Sie kann in derselben Weise verfahren, wenn im Haushaltsplan die Begünstigten und die ihnen jeweils zugeteilten Beträge genannt werden, sofern der Gesamtbetrag der betreffenden Haushaltslinie vollständig von der Haushaltsbehörde festgelegt wurde. In beiden Fällen gelten alle sonstigen Bestimmungen der Haushaltsordnung, ihre Durchführungsbestimmungen sowie der Basisrechtsakt.

Die Kommission kann den betreffenden Einrichtungen nach Erhalt eines geeigneten Arbeits- und Haushaltsplans Zuschüsse gewähren. Zuschüsse können jährlich oder auf erneuerbarer Grundlage gemäß einem Rahmenpartnerschaftsabkommen mit der Kommission gewährt werden.

Im Rahmen dieser Maßnahme gewährte Zuschüsse unterliegen nicht dem Grundsatz der Degressivität, der in Artikel 113 Absatz 2 der Haushaltsordnung festgelegt ist.

Abänderung 17

Artikel 4 Absatz 2

(2) Die Auswahl der Einrichtungen, die derartige Betriebskostenzuschüsse erhalten, erfolgt aufgrund eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für die gesamte Laufzeit dieses Programms, damit sich eine partnerschaftliche Beziehung zwischen diesen Einrichtungen und der Europäischen Union entwickeln kann.

Auf der Grundlage des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen stellt die Kommission im Einklang mit Artikel 116 der Haushaltsordnung die Liste der Empfänger mit den beschlossenen Beträgen auf.

entfällt

Abänderung 10

Artikel 5

(1) Mit den im Rahmen dieses Programms gewährten Betriebskostenzuschüssen dürfen im Kalenderjahr, für das der Zuschuss gewährt wird, nicht die gesamten förderfähigen Ausgaben der Einrichtung finanziert werden.

(1) Mit den im Rahmen dieses Programms gewährten Betriebskostenzuschüssen dürfen im Kalenderjahr, für das der Zuschuss gewährt wird, nicht die gesamten förderfähigen Ausgaben der Einrichtung finanziert werden. Die Grundsätze der Degressivität in realen Zahlen und bei der Kofinanzierung gelten für alle Begünstigten folgendermaßen:

(2) Der Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf höchstens 70% der förderfähigen Ausgaben der Einrichtung in dem Kalenderjahr, für das der Zuschuss gewährt wird.

(2) Der Betriebskostenzuschuss im Rahmen des Programms beläuft sich auf höchstens 80% der förderfähigen Ausgaben der Einrichtung in dem Kalenderjahr, für das der Zuschuss gewährt wird.

(3) Gemäß Artikel 113 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 wird bei wiederholter Gewährung einer als Betriebkostenzuschuss dienenden Finanzhilfe deren Betrag degressiv angesetzt. Bei Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an eine Einrichtung, die bereits im Vorjahr eine derartige Finanzhilfe erhalten hat, liegt der gemeinschaftliche Kofinanzierungsanteil um mindestens 10 Prozentpunkte unter dem Gemeinschaftsanteil des Vorjahres .

(3) Gemäß Artikel 113 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird bei wiederholter Gewährung einer als Betriebkostenzuschuss dienenden Finanzhilfe deren Betrag in realen Zahlen degressiv angesetzt. Bei Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an eine Einrichtung, die bereits im Vorjahr eine derartige Finanzhilfe erhalten hat, kommt eine Degressivität in Höhe von 2,5% ab dem dritten Jahr zur Anwendung .

Abänderung 11

Artikel 6 Absatz 1

(1) Dieses Programms beginnt am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2006 .

(1) Dieses Programms beginnt am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2008 .

Abänderung 12

Artikel 6 Absatz 2a (neu)

 

(2a) Die für die Zeit nach 2006 vorgesehenen Haushaltsmittel unterliegen der Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Finanziellen Vorausschau nach 2006.

Abänderung 13

Artikel 7

Die Kommission legt dem Rat spätestens bis 31. Dezember 2005 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms vor. In diesem Evaluierungsbericht stützt sie sich auf die Ergebnisse der Empfänger und bewertet insbesondere, in welchem Maße die Empfänger bei der Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang genannten Ziele auf Relevanz, Effizienz und Zweckmäßigkeit geachtet haben.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis 31. Dezember 2007 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms vor. In diesem Evaluierungsbericht stützt sie sich auf die Ergebnisse der Empfänger und bewertet insbesondere, in welchem Maße die Empfänger bei der Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang genannten Ziele auf Relevanz, Effizienz und Zweckmäßigkeit geachtet haben.

Abänderung 14

Artikel 8

Die Degressivität des Gemeinschaftsanteils an der Kofinanzierung bei wiederholter Gewährung eines Betriebskostenzuschusses im Sinne von Artikel 5 gilt im Falle von Einrichtungen, die für das Jahr vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses und für die beiden Vorjahre einen Betriebskostenzuschuss für die gleichen Aktivitäten erhalten haben, erst ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses.

Die Degressivität des Gemeinschaftsanteils an der Kofinanzierung bei wiederholter Gewährung eines Betriebskostenzuschusses im Sinne von Artikel 5 gilt im Falle von Einrichtungen, die für das Jahr vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses und für die beiden Vorjahre einen Betriebskostenzuschuss für die gleichen Aktivitäten erhalten haben, erst ab dem dritten Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses , sofern diese Einrichtungen alle Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung erfüllt haben .

Abänderung 19

Anhang Nummer 3

Die Einrichtungen, denen ein Betriebskostenzuschuss gewährt wird, werden im Einklang mit der Haushaltsordnung anhand von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ergeht jeweils zu Beginn des Programms und dient der Auswahl der Partner, mit denen die Europäische Union das Programm durchführen will.

Zur Gewährung der Zuschüsse veröffentlicht die Kommission Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen. Die Kommission kann diese Zuschüsse allerdings ohne Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen gewähren, wenn im Titel der Haushaltslinie ein Empfänger ausdrücklich genannt wird. Sie kann in derselben Weise verfahren, wenn im Haushaltsplan die Begünstigten und die ihnen jeweils zugeteilten Beträge genannt werden, sofern der Gesamtbetrag der betreffenden Haushaltslinie vollständig von der Haushaltsbehörde festgelegt wurde. In beiden Fällen gelten alle sonstigen Bestimmungen der Haushaltsordnung, ihre Durchführungsbestimmungen sowie der Basisrechtsakt.

Abänderung 15

Anhang Nummer 3 Absatz 1a (neu)

 

Vor der Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird das Europäische Parlament von den prioritären Themen und Arten von Aktivitäten dieser Aufforderungen in Kenntnis gesetzt.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0514

Bürgerbeteiligung *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung) (KOM(2003) 276 — C5-0321/2003 — 2003/0116(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2003) 276) (1),

gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0321/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport (A5-0368/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

ist der Ansicht, dass der Finanzbogen des Vorschlags der Kommission mit der Obergrenze der Rubriken 3 und 5 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 vereinbar ist;

3.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

4.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.

verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

6.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 1

(1) Der Vertrag führt eine Unionsbürgerschaft ein, die die nationale Staatsbürgerschaft ergänzt, aber nicht ersetzt und deren Förderung unter Wahrung der Subsidiarität erfolgt.

(1) Der Vertrag führt eine Unionsbürgerschaft ein, die die nationale Staatsbürgerschaft nicht ersetzt , sondern sie im Gegenteil ergänzt und erweitert, indem sie allen europäischen Bürgern eine Anzahl gemeinsamer Rechte zugesteht, und deren Förderung unter Wahrung der Subsidiarität erfolgt.

Abänderung 2

Erwägung 1a (neu)

 

(1a) Die Einführung der Unionsbürgerschaft entspricht der von den Mitgliedern dieser neuen Gemeinschaft von Bürgern empfundenen Notwendigkeit, über gemeinsame und gleiche demokratische Werte zu verfügen und sich als Teil des Integrationsprozesses der Europäischen Union wahrzunehmen.

Abänderung 3

Erwägung 2

(2) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen vor allem die Ziele der Beschäftigungsförderung, der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und der Bekämpfung von Ausgrenzungen.

(2) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen vor allem die Ziele der Beschäftigungsförderung, der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf die Vollbeschäftigung und der Bekämpfung von Ausgrenzungen.

Abänderung 4

Erwägung 3

(3) Die tatsächliche und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts stellt eine neue, für das gute Funktionieren des Binnenmarktes unerlässliche Priorität dar. Bürger, Verbraucher und Unternehmen können die ihnen aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zustehenden Rechte vor den einzelstaatlichen Gerichten nur geltend machen, wenn die Richter in ausreichendem Maße dafür ausgebildet und informiert sind. Eine gemeinsame Politik im Bereich der Anwendung des europäischen Rechts und der Jurisprudenz stellt ein vorrangiges Element des Ziels der Europäischen Union dar, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen.

(3) Die tatsächliche und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts stellt eine neue, für das gute Funktionieren eines Raums ohne Binnengrenzen unerlässliche Priorität dar. Bürger, Verbraucher und Unternehmen können die ihnen aufgrund der Gemeinschaftsrechtsordnung zustehenden Rechte vor den einzelstaatlichen Gerichten nur geltend machen, wenn die Mitglieder der Judikative in ausreichendem Maße dafür ausgebildet und informiert sind. Eine gemeinsame Politik im Bereich der Anwendung des europäischen Rechts und der Jurisprudenz stellt ein vorrangiges Element des Ziels der Europäischen Union dar, schrittweise einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufzubauen.

Abänderung 5

Erwägung 8a (neu)

 

(8a) Der Grundsatz der Demokratie ist einer der Eckpfeiler des gemeinschaftlichen Aufbauwerks. Der Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa sieht ein Kapitel über das demokratische Leben der Union vor. Nach Artikel 46 dieses Vertragsentwurfs pflegen die Organe einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.

Abänderung 6

Erwägung 10a (neu)

 

(10a) Die Internationale Europäische Bewegung, die aus mehr als 30 nationalen Sektionen und einer großen Zahl von Vereinigungen der Zivilgesellschaft besteht, bemüht sich seit 1948 aktiv um die europäische Integration. Sie dient somit seit 55 Jahren ununterbrochen einem allgemeinen europäischen Interesse.

Abänderung 51

Erwägung 10b (neu)

 

(10b) Der Rat hat seine Überzeugung bekräftigt, dass es notwendig ist, Städtepartnerschaften angesichts der wichtigen Rolle, die sie bei der Stärkung der Bürgeridentität und des Verständnisses der europäischen Völker füreinander spielen können, weiterhin zu fördern. Im Rahmen des Mehrjahresprogramms sollte eine angemessene finanzielle Ausstattung und kontinuierliche Förderung von Städtepartnerschaften gewährleistet werden, wie sie vom Europäischen Parlament alljährlich im Rahmen des Haushaltsverfahrens eingefordert wurde. Eine bürgernahe und verständliche Gestaltung des Antragsverfahrens und der Verwaltung der Förderung von Städtepartnerschaften ist unverzichtbar. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bis zum Inkrafttreten dieses Beschlusses die laufenden Programme — wie zum Beispiel die Unterstützung von Städtepartnerschaften in der Europäischen Union — durch die rechtzeitige Ausschreibung von Projektvorschlägen gesichert sind.

Abänderung 8

Erwägung 13

(13) Der Dialog in der Zivilgesellschaft spielt eine sehr wichtige Rolle für die Förderung der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kreisen der Zivilgesellschaft im sozialen Bereich , und er wurde bis 2001 aus Mitteln der Haushaltslinie B3-4101 gefördert; auch wenn die Aktivitäten der Plattform der europäischen Nichtregierungsorganisationen des sozialen Sektors 2001-2002 aus Mitteln der Haushaltslinie B3-4105 über vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der sozialen Ausgrenzung und 2003 über eine gemeinsame Finanzierung aus den Haushaltslinien B3-4105 und B5-803 finanziert wurden, so gehen sie doch weit über den Rahmen dieser Programme hinaus und tragen zur Umsetzung der von der in Nizza angenommenen Europäischen Sozialagenda empfohlenen neuen Form des Regierens bei.

(13) Der Dialog in der Zivilgesellschaft , insbesondere auch mit den Wohlfahrtsverbänden, spielt eine sehr wichtige Rolle für die Förderung der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kreisen der Zivilgesellschaft im sozialen Bereich . In der Erklärung Nr. 23 zur Schlussakte des Vertrags von Maastricht hat die Gemeinschaft die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden zur Erreichung der Ziele des Artikels 136 des EG-Vertrags anerkannt. Auch wenn die Aktivitäten der Plattform der europäischen Nichtregierungsorganisationen des sozialen Sektors 2001-2002 und der Wohlfahrtsverbände aus Mitteln der Haushaltslinien B3-410 und insbesondere B3-4105 über vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der sozialen Ausgrenzung und 2003 über eine gemeinsame Finanzierung aus den Haushaltslinien B3-4105 und B5-803 finanziert wurden, so gehen sie doch weit über den Rahmen dieser Programme hinaus und tragen zur Umsetzung der von der in Nizza angenommenen Europäischen Sozialagenda empfohlenen neuen Form des Regierens bei.

Abänderung 9

Erwägung 15

(15) Die Haushaltslinie A-3016 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2003 und die vorangegangenen Haushaltsjahre ist bestimmt zur Unterstützung der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union. Ihr Auftrag ist der Gedanken- und Erfahrungsaustausch über Fragen der Jurisprudenz, der Organisation und der Arbeitsweise ihrer Mitglieder in Ausübung ihrer Funktionen, seien sie gerichtlicher oder beratender Rat. Ihr Wirken ist unerlässlich, wenn es darum geht, die Rechtsgutachten der Staatsräte zum Gemeinschaftsrecht zu koordinieren und den Bürgern zu vermitteln und die gemeinsame Anwendung von Verfahren zur Umsetzung und Durchführung des europäischen Rechts auf nationaler Ebene zu fördern.

(15) Die Haushaltslinie A-3016 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 und die vorangegangenen Haushaltsjahre ist bestimmt zur Unterstützung der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union. Ihr Auftrag ist der Gedankenund Erfahrungsaustausch über Fragen der Jurisprudenz, der Organisation und der Arbeitsweise ihrer Mitglieder in Ausübung ihrer Funktionen, seien sie gerichtlicher oder beratender Art. Ihr Wirken ist unerlässlich, wenn es darum geht, die Koordinierung der rechtlichen Entscheidungen der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte zum Gemeinschaftsrecht zu fördern und den Bürgern zu vermitteln und die gemeinsame Anwendung von Verfahren zur Umsetzung und Durchführung des europäischen Rechts auf nationaler Ebene zu fördern.

Abänderung 10

Erwägung 15a (neu)

 

(15a) Die Haushaltslinie B3-4002 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 und die vorangegangenen Haushaltsjahre ist bestimmt zur Finanzierung von Informations- und Bildungsmaßnahmen, die sich aus der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Entwicklung der sozialen Dimension des Binnenmarktes ergeben, tragen damit wesentlich zur Verwirklichung und Umsetzung der Europäischen Sozialagenda bei und wecken das Interesse der Bürger für die soziale Dimension des Europäischen Binnenmarktes.

Abänderung 11

Erwägung 17

(17) Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich bei der Verabschiedung der Haushaltsordnung dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein solcher Basisrechtsakt mit dem Haushaltsjahr 2004 in Kraft tritt.

(17) Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich bei der Verabschiedung der Haushaltsordnung dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein solcher Basisrechtsakt mit dem Haushaltsjahr 2004 in Kraft tritt , wobei die Bemerkungen zum Haushaltsplan im Rahmen der Durchführung zu berücksichtigen sind .

Abänderung 12

Erwägung 17a (neu)

 

(17a) Die neuen Mitgliedstaaten können an dem gesamten Programm uneingeschränkt teilnehmen.

Abänderung 13

Erwägung 18

(18) Der Geltungsbereich dieses Programms sollte sich auf die Mitgliedstaaten und — für bestimmte Aktionen — gegebenenfalls auch auf die Kandidatenländer sowie die EFTA/EWR-Länder erstrecken.

(18) Der Geltungsbereich dieses Programms sollte sich auf die Mitgliedstaaten und auf die neuen Mitgliedstaaten sowie — für bestimmte Aktionen — gegebenenfalls auch auf die Kandidatenländer sowie die EFTA/EWR-Länder erstrecken.

Abänderung 14

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Unterabsatz 2 Einleitung

(1) Mit diesem Beschluss wird ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen und zur Förderung von Aktionen in diesem Bereich festgelegt.

Mit diesem Programm sollen:

(1) Mit diesem Beschluss wird ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen und zur Förderung von Aktionen in diesem Bereich festgelegt. Das allgemeine Ziel dieses Programms ist die Verringerung des Demokratiedefizits in der Europäischen Union bei gleichzeitiger Erhöhung der Transparenz.

Mit diesem Programm sollen insbesondere :

Abänderung 15

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a

a)

die Werte und Ziele der Europäischen Union gefördert werden,

a)

die Werte und Ziele der Europäischen Union gefördert und vermittelt werden,

Abänderung 16

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c

c)

die Bürger eng in die Nachdenkprozesse und Debatten über den Aufbau der Europäischen Union eingebunden werden,

c)

die Bürger im Rahmen der Tätigkeit von „Think Tanks“, Forschungseinrichtungen und akademischen Einrichtungen, die die Entwicklung der europäischen Integration aktiv fördern und einer konstruktiven kritischen Bewertung unterziehen, eng in die Nachdenkprozesse und Debatten über den Aufbau der Europäischen Union eingebunden werden,

Abänderung 17

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe ea (neu)

 

ea)

die Strukturen, die eine Verbindung zwischen den Bürgern und der Europäischen Union und ihren Institutionen herstellen, wie Vereinigungen und Verbände von europäischem Interesse, Städtepartnerschaftsprogramme, NRO und Gewerkschaftsorganisationen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, gestärkt werden,

Abänderung 19

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe eb (neu)

 

eb)

der Grundsatz der partizipativen Demokratie, einschließlich der Beteiligung von Frauen am Entscheidungsprozess, gefördert werden.

Abänderung 20

Artikel 1 Absatz 2

(2) Die mit dem vorliegenden Programm unterstützten Aktivitäten zielen darauf ab, die Arbeit der Einrichtungen, die im Sinne der Zielsetzungen dieses Programms tätig sind, entsprechend den im Anhang festgelegten Kriterien zu unterstützen und ihre Aktionen zu fördern.

(2) Die mit dem vorliegenden Programm unterstützten Aktivitäten zielen darauf ab, die Arbeit der Einrichtungen, die im Sinne der Zielsetzungen dieses Programms tätig sind, entsprechend den in Artikel 8a festgelegten Kriterien zu unterstützen und ihre Aktionen zu fördern.

Abänderung 21

Artikel 2 Absatz 1

Einrichtungen, die die im Anhang genannten Bedingungen erfüllen, können für eine Aktion eine Finanzhilfe der Gemeinschaft erhalten.

Einrichtungen, die die in Artikel 8a genannten Bedingungen erfüllen, können für eine Aktion eine Finanzhilfe der Gemeinschaft erhalten.

Abänderung 22

Artikel 2 Absatz 3

Um einen Betriebskostenzuschuss aufgrund des ständigen Arbeitsprogramms einer Einrichtung zu erhalten, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt, muss diese Einrichtung die Bestimmungen des Anhangs einhalten und eine Struktur aufweisen, die die Durchführung von Aktionen mit potenzieller Ausstrahlung auf die gesamte Europäische Union ermöglicht.

Um einen Betriebskostenzuschuss aufgrund des ständigen Arbeitsprogramms einer Einrichtung zu erhalten, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt, muss diese Einrichtung die Bestimmungen von Artikel 8a einhalten und eine Struktur aufweisen, die die Durchführung von Aktionen mit potenzieller Ausstrahlung auf die gesamte Europäische Union ermöglicht.

Abänderung 23

Artikel 4

 

Das Programm erfasst drei Arten von Begünstigten:

(1) Für die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses aufgrund des ständigen Arbeitsprogramms einer Einrichtung, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft oder Ziele im Rahmen der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich verfolgt, gelten die im Anhang aufgeführten allgemeinen Kriterien.

Gruppe 1: Betriebskostenzuschüsse werden Begünstigten gemäß Artikel 8a Nummer 2.1.1 unmittelbar gewährt, wobei Einrichtungen nicht auf der Grundlage subjektiver Kriterien oder aufgrund einer kritischen, doch konstruktiven Einstellung gegenüber der Politik der Union ausgeschlossen werden dürfen;

 

Gruppe 2: Betriebskostenzuschüsse werden Begünstigten gemäß Artikel 8a Nummer 2.1.2 auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt, und Betriebskostenzuschüsse werden Begünstigten gewährt, die ausdrücklich in Haushaltslinien genannt werden, deren Betrag im Voraus von der Haushaltsbehörde vollständig festgelegt wurde;

(2) Für die Gewährung einer Finanzhilfe für eine im Programm vorgesehenen Aktion gelten die im Anhang aufgeführten allgemeinen Kriterien. Grundlage für die Auswahl der Aktionen bildet eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Gruppe 3: Finanzhilfe für im Programm gemäß Artikel 8a Nummer 2.1.3 vorgesehene Aktionen wird auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt .

Abänderung 24

Artikel 5

Die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der verschiedenen Aktionen dieses Programms erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Anhangs .

(1) Die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der verschiedenen Aktionen dieses Programms erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen von Artikel 8a .

 

(1a) Die Grundsätze der Degressivität in realen Zahlen und bei der Kofinanzierung gelten für alle Begünstigten folgendermaßen:

Einrichtungen, die in einem Basisrechtsakt genannt sind: wenigstens 10% der Kofinanzierung, auch in Form von Sacheinlagen, und keine Degressivität;

Einrichtungen, die in den Haushaltslinien ausdrücklich genannt sind, und Einrichtungen, die aufgrund von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden: wenigstens 20% der Kofinanzierung, auch in Form von Sacheinlagen, und Degressivität in Höhe von 2,5% ab dem dritten Jahr.

Abänderung 25

Artikel 6

 

(1) Der finanzielle Rahmen für die Durchführung des Programms in der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Laufzeit beträgt 149 192 300 EUR.

Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

 

(3) Als Ausgangspunkt hierfür muss der Haushaltsplan 2004 dienen. Die Auswirkungen der Erweiterung müssen berücksichtigt werden.

 

(4) Die für die Zeit nach 2006 vorgesehenen Haushaltsmittel unterliegen der Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Finanziellen Vorausschau nach 2006.

Abänderung 26

Artikel 7 Absatz - 1 (neu)

 

(- 1) Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jedes Jahr einen kurzen Bericht über die Durchführung des Programms.

Abänderung 27

Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1

(1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2007 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen im Hinblick auf eine eventuelle Fortsetzung des Programms vor.

(1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament , dem Rat und den nationalen Parlamenten spätestens am 31. Dezember 2007 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen im Hinblick auf eine eventuelle Fortsetzung des Programms vor.

Abänderung 28

Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2

Dieser Bericht stützt sich vor allem auf einen externen Evaluierungsbericht, der spätestens Ende 2006 verfügbar sein muss und in dem zumindest die allgemeine Relevanz und Kohärenz des Programms, die Effizienz seiner Umsetzung (Vorbereitung, Auswahl und Durchführung der Aktionen), die allgemeine Effizienz sowie die Effizienz der einzelnen Aktionen (im Hinblick auf die Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang festgelegten Ziele) beurteilt werden.

Dieser Bericht stützt sich unter anderem auf eine Konsultation der durch dieses Programm unterstützten Einrichtungen und auf einen externen Evaluierungsbericht, der spätestens Ende 2006 verfügbar sein muss und in dem zumindest die allgemeine Relevanz und Kohärenz des Programms, die Effizienz seiner Umsetzung (Vorbereitung, Auswahl und Durchführung der Aktionen), die allgemeine Effizienz sowie die Effizienz der einzelnen Aktionen (im Hinblick auf die Verwirklichung der in Artikel 1 und in Artikel 8a festgelegten Ziele) beurteilt werden. Die Kommission übermittelt den externen Evaluierungsbericht dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Abänderung 29

Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 2

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms vor. Dieser Bericht stützt sich vor allem auf die Ergebnisse der externen Evaluierung und umfasst eine Prüfung der von den Begünstigten erzielten Ergebnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit und Effizienz der von den Begünstigten durchgeführten Aktionen (global und individuell gesehen) im Hinblick auf die Verwirklichung der in Artikel 1 und im Anhang genannten Ziele.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Verwirklichung der Ziele dieses Programms vor. Dieser Bericht stützt sich vor allem auf die Ergebnisse der externen Evaluierung und umfasst eine Prüfung der von den Begünstigten erzielten Ergebnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit und Effizienz der von den Begünstigten durchgeführten Aktionen (global und individuell gesehen) im Hinblick auf die Verwirklichung der in Artikel 1 und Artikel 8a genannten Ziele.

Abänderung 30

Anlage Titel

ANLAGE

Artikel 8a

Abänderung 31

Anhang Nummer 1 Absatz 6

Ziel der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union ist es, die Rechtsgutachten der Staatsräte zum Gemeinschaftsrecht zu koordinieren und den Bürgern zu vermitteln und die gemeinsame Anwendung von Verfahren zur Umsetzung und Durchführung des europäischen Rechts auf nationaler Ebene zu fördern.

Ziel der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union ist es, die Koordinierung der rechtlichen Entscheidungen der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte zum Gemeinschaftsrecht zu fördern und den Bürgern zu vermitteln und die gemeinsame Anwendung von Verfahren zur Umsetzung und Durchführung des europäischen Rechts auf nationaler Ebene zu fördern.

Abänderung 32

Anhang Nummer 2.1.1. Einleitung

2.1.1. Aktionsbereich 1: Ständiges Arbeitsprogramm der folgenden Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft verfolgen:

2.1.1. Aktionsbereich 1: Ständiges Arbeitsprogramm der Einrichtungen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft verfolgen und die in einer — nicht erschöpfenden — Liste aufgeführt sind, unter anderen :

Abänderung 33

Anhang Nummer 2.1.1. Spiegelstrich 6a (neu)

 

— Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR)

Abänderung 34

Anhang Nummer 2.1.1. Spiegelstrich 6b (neu)

 

— Internationale Europäische Bewegung

Abänderung 35

Anhang Nummer 2.1.1. Spiegelstrich 6c (neu)

 

„Venedig-Kommission“ (Europarat): Förderung von Initiativen zur Vertiefung der Beziehungen zwischen Verfassungsgerichten und europäischen Gerichten (Seminare und Förderung der Interoperabilität der Datenbanken und Dokumentationszentren, die die Rechtsprechung im Bereich des Verfassungsrechts betreffen, die für die Europäische Union von Interesse ist);

Abänderung 36

Anhang Nummer 2.1.1. Spiegelstrich 6d (neu)

 

Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europa-Angelegenheiten (COSAC) — Schaffung einer Internet-Seite „AGORA — parlamentarische Zusammenarbeit“

Abänderung 37

Anhang Nummer 2.1.1. Spiegelstriche 6e und 6f (neu)

 

Europäisches Netz für justizielle Ausbildung;

Netzwerk der Europa-Häuser;

Abänderung 38

Anhang Nummer 2.1.1a. (neu)

 

2.1.1a. Die Einrichtungen unterliegen einer periodischen Überprüfung.

Abänderung 39

Anhang Nummer 2.1.2. Spiegelstrich 2

ein europäisches Multiplikatorennetz aus gemeinnützigen Einrichtungen , die in den Teilnehmerländern tätig sind und sich für die unter das Programmziel fallenden Grundsätze und Politiken einsetzen,

gemeinnützige Einrichtungen mit Multiplikatoreffekt , die in den Teilnehmerländern tätig sind und sich für die unter das Programmziel fallenden Grundsätze und Politiken einsetzen,

Abänderung 40

Anhang Nummer 2.1.3. Buchstabe a

a)

Aktionen im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft, durchgeführt vor allem von Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Verbänden von europäischem Interesse; in Abweichung von Artikel 114 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 kommen die am europäischen sozialen Dialog beteiligten branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisationen für eine Förderung im Rahmen dieses Aktionsbereichs auch dann in Frage, wenn sie nicht den Status einer juristischen Person haben.

a)

Aktionen im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft, durchgeführt vor allem von Nichtregierungsorganisationen, den Medien, Vereinen und Verbänden von europäischem Interesse; in Abweichung von Artikel 114 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 kommen die am europäischen sozialen Dialog beteiligten branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisationen für eine Förderung im Rahmen dieses Aktionsbereichs auch dann in Frage, wenn sie nicht den Status einer juristischen Person haben.

Abänderung 41

Anhang Nummer 2.1.3a. (neu)

 

2.1.3a. Aktionsbereich 4: Innovative Maßnahmen

Jegliche innovative Maßnahme zur Förderung des Konzepts der Bürgerbeteiligung im weiteren Sinne, die nicht aus anderen Aktionsbereichen des Programms finanziert werden kann.

Abänderung 42

Anhang Nummer 2.1.3b. (neu)

 

2.1.3b. Aktionsbereich 5: INFO-POINTs EUROPA (IPE) und Carrefours: ständiges Arbeitsprogramm der INFO-POINTs EUROPA (IPE) und der Carrefours

Der INFO-POINT EUROPA und das Carrefour sind jeweils eine EU-Informationsstelle. Ihr Ziel besteht darin, der breiten Öffentlichkeit im Sinne größerer Bürgernähe Informationen über die EU zugänglich zu machen und die Bürger stärker in das europäische Aufbauwerk einzubeziehen. Die besondere Ausrichtung der Carrefours besteht darin, dass ein Carrefour im ländlichen Raum angesiedelt ist und die Entwicklung ländlicher Räume besonders berücksichtigt.

Der IPE/Das Carrefour wird bei einem Träger errichtet, der allein oder in Partnerschaft für den Betrieb verantwortlich ist.

Auftrag des IPE/Carrefours:

Der IPE/Das Carrefour hat einen vierfachen Auftrag zu erfüllen:

1. Er/Es vermittelt dem Publikum Basisinformationen über die Europäische Union, ihre Politiken und ihre Programme;

2. Er/Es hilft bei der Informationsvermittlung (Beantwortung von Fragen) und ermöglicht die Einsichtnahme in offizielle Schriftstücke (Dokumente und/oder Veröffentlichungen der EU-Organe);

3. Er/Es verweist gegebenenfalls auf andere, geeignetere Informationsquellen. Dazu arbeitet er/es mit den anderen EU-Verbindungsstellen auf regionaler Ebene eng zusammen und wertet dadurch ihre Arbeit auf;

4. Er/Es nimmt durch die Organisation von Seminaren, Treffen, Debatten usw. (in Verbindung mit anderen europäischen Verbindungsstellen und Informationsnetzen der Region) an der Diskussion über die Europäische Union teil.

Abänderung 43

Anhang Nummer 2.2. Spiegelstrich 2a (neu)

 

die Fördermittel für den Aktionsbereich 4 belaufen sich auf mindestens 5 % des für dieses Programm verfügbaren Jahresbudgets;

Abänderung 44

Anhang Nummer 3.1a. (neu)

 

3.1a. Die Kommission setzt das Europäische Parlament von ihrer Absicht in Kenntnis, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchzuführen, und gibt dabei gegebenenfalls ihre Prioritäten in Bezug auf Themen und Arten der geplanten Aktivitäten an.

Abänderung 45

Anhang Nummer 3.2.

3.2. Die Einrichtungen, die im Rahmen von Aktionsbereich 3 des Programms eine Finanzhilfe erhalten, werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Im Falle der am europäischen sozialen Dialog teilnehmenden branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisationen kann die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Form einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

3.2. Die Einrichtungen, die im Rahmen der Aktionsbereiche 3 , 4 und 5 des Programms eine Finanzhilfe erhalten, werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die Kommission sorgt dafür, dass die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „kundenfreundlich“ ist und kein unüberwindbares bürokratisches Hindernis darstellt. Wann immer dies möglich ist, wird die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in zwei Schritten abgehalten; dabei erfordert der erste Schritt nur die Einreichung einer begrenzten Zahl an Unterlagen, die für die Bewertung des Vorschlags unbedingt erforderlich sind. Im Falle der am europäischen sozialen Dialog teilnehmenden branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisationen kann die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Form einer beschränkten Ausschreibung erfolgen.

Abänderung 46

Anhang Nummer 6

Die Kommission kann auf Grundlage einer Kosten-Wirksamkeits-Analyse beschließen, in Übereinstimmung mit Artikel 55 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalts-plan der Europäischen Gemeinschaften die gesamten oder einen Teil der mit dem Programm verbundenen Verwaltungsaufgaben einer Exekutivagentur zu übertragen; im Rahmen von Verträgen über punktuelle Dienstleistungen kann die Kommission außerdem auf Experten und — zur technischen bzw. administrativen Unterstützung — auf sonstige Stellen zurückgreifen, sofern die betreffenden Aufgaben nicht die Ausübung hoheitlicher Befugnisse umfassen. Ferner kann sie Studien finanzieren und Expertensitzungen ausrichten, sofern dies der Umsetzung des Programms förderlich ist, und sie kann direkt mit der Verwirklichung der Programmziele verbundene Maßnahmen zur Weitergabe, Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen durchführen.

entfällt

Abänderung 47

Anhang Nummer 6 Absatz 1a (neu)

 

Die Kommission hält mit Vertretern der derzeitigen und potenziellen Begünstigten des Aktionsprogramms regelmäßige Aussprachen über die Gestaltung, Durchführung und Weiterverfolgung des Programms ab.

Abänderung 48

Anhang Nummer 6a (neu)

 

6a. Hinweis auf die Finanzhilfe

Für jede Einrichtung oder Tätigkeit, die im Rahmen dieses Programms eine Finanzhilfe erhält, ist auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinzuweisen. Zu diesem Zweck erlässt die Kommission ausführliche Leitlinien für die Sichtbarkeit.

Abänderung 49

Anhang Nummer 6b (neu)

 

6b. Verbreitung der Ergebnisse

Um die Verbreitung der Ergebnisse zu erleichtern, werden so viele Produkte wie möglich, die im Rahmen dieses Programms finanziert werden, kostenlos elektronisch zugänglich gemacht.

Abänderung 50

Anhang Nummer 7.5a. (neu)

 

7.5a. Einrichtungen, denen im Rahmen dieses Beschlusses ein Betriebskostenzuschuss gewährt wird, können an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für andere Programme und Projekte teilnehmen. Sie erhalten allerdings keine Vorzugsbehandlung gegenüber Organisationen, die nicht aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0515

Persistente organische Schadstoffe *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2003) 331 — C5-0315/2003 — 2003/0118(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2003) 331) (1),

in Kenntnis des Abschlusses des Stockholmer Übereinkommens über perstistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf Artikel 95 Absatz 1, Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0315/2003),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf die Artikel 63 und 67 sowie Artikel 97 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5-0371/2003),

1.

billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates in der geänderten Fassung und den Abschluss des Übereinkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Bezugsvermerk 1

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1 und Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Satz des ersten Unterabsatzes sowie Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Satz des ersten Unterabsatzes sowie Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz,

Abänderung 2

Erwägung 8

(8) Das Übereinkommen dient in erster Linie dem Umweltschutz , aber verschiedene Bestimmungen über die Kontrolle der absichtlichen Herstellung und der Verwendung von Chemikalien haben auch Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes . Deshalb sollten als Rechtsgrundlage Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 95 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 dienen.

(8) Die meisten Bestimmungen des Übereinkommens dienen dem Umweltschutz und dem Schutz der menschlichen Gesundheit . Deshalb sollte als Rechtsgrundlage Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 dienen.

Abänderung 3

Erwägung 10

(10) Im Übereinkommen ist vorgesehen, dass Vertragsparteien dem Sekretariat des Übereinkommens Vorschläge zur Aufnahme zusätzlicher Stoffe in die Anlagen A, B oder C vorlegen. Da diese Vorschläge sich auf einschlägige Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auswirken können und gewährleistet werden muss, dass Vorschläge begründet sind und in der Gemeinschaft ausreichende Unterstützung genießen, sollten dem Sekretariat ausschließlich gemeinsame Vorschläge der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Bei der Erstellung von Entwürfen für Vorschläge ist der Anlage D des Stockholmer Übereinkommens in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

entfällt

Abänderung 4

Artikel 2

Artikel 2

Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C des Übereinkommens werden von der Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Anschluss an einen Beschluss des Rates vorgelegt, den dieser auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit angenommen hat.

entfällt


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0516

Grenzüberschreitende Luftverunreinigung *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2003) 332 — C5-0318/2003 — 2003/0117(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2003) 332) (1),

in Kenntnis des Abschlusses des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe im Namen der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf Artikel 95 Absatz 1, Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0318/2003),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf die Artikel 63 und 67 sowie Artikel 97 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5-0372/2003),

1.

billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates in der geänderten Fassung und den Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Bezugsvermerk 1

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95 Absatz 1 und Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Satz des ersten Unterabsatzes und Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Satz des ersten Unterabsatzes und Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz,

Abänderung 2

Erwägung 6

(6) Das Protokoll dient in erster Linie dem Umweltschutz, aber verschiedene Bestimmungen über die Begrenzung der absichtlichen Herstellung und der Verwendung von Chemikalien haben auch Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes . Deshalb sollten als Rechtsgrundlage Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 95 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 dienen.

(6) Die meisten Bestimmungen des Protokolls dienen in erster Linie dem Umweltschutz und dem Schutz der menschlichen Gesundheit . Deshalb sollte als Rechtsgrundlage Artikel 175 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 dienen.

Abänderung 3

Erwägung 8

(8) Im Protokoll ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien dem Sekretariat des Protokolls Vorschläge zur Aufnahme zusätzlicher Stoffe in Anhang I, II oder III vorlegen. Da diese Vorschläge sich auf einschlägige Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auswirken können und gewährleistet werden muss, dass Vorschläge begründet sind und in der Gemeinschaft ausreichende Unterstützung genießen, sollten dem Sekretariat ausschließlich gemeinsame Vorschläge der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Bei der Erstellung von Entwürfen für Vorschläge ist dem Beschluss 1998/2 des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

entfällt

Abänderung 4

Artikel 3

Artikel 3

Vorschläge zur Änderung der Anhänge I, II und III des Protokolls werden von der Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Anschluss an einen Beschluss des Rates vorgelegt, den dieser auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit angenommen hat.

entfällt


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0517

Finanzvorschriften im Verfassungsentwurf

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Finanzvorschriften des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vertrags von 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften („Brüsseler Vertrag“),

gestützt auf den Fünften Teil Titel II des EG-Vertrags, insbesondere auf die Artikel 269 und 272,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (1),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. März 2003 zur Reform des Haushaltsverfahrens (2)und vom 24. September 2003 zur Europäischen Verfassung und Regierungskonferenz (3),

in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vom 18. Juli 2003 (4), insbesondere von dessen Finanzvorschriften,

gestützt auf die Artikel 37 und 42 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die der Europäischen Union durch den EG-Vertrag übertragenen Haushaltsbefugnisse seit dem Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags von 1975 auf einem institutionellen Gleichgewicht zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat beruhen, das gewährleistet, dass sich die Interessen der europäischen Bürger und auch der Regierungen der Mitgliedstaaten im Haushalt widerspiegeln,

B.

in der Erwägung, dass dieses 1975 geschaffene duale System und die Einführung der Finanziellen Vorausschau 1988 zusammen mit der Haushaltsdisziplin die Finanzierung der Tätigkeiten der Union durch die Annahme jährlicher Haushaltspläne sichergestellt haben, die weiterhin weit unter der Obergrenze der Eigenmittel liegen,

C.

in der Erwägung, dass die Eigenmittelobergrenze von 1,24% des Bruttonationaleinkommens im Jahre 2003 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 118,8 Milliarden Euro ermöglichen würde und dass das Europäische Parlament im Rahmen des Haushaltsplans 2003 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 97,5 Milliarden Euro festgestellt und somit die Eigenmittelobergrenze um 21,3 Milliarden Euro unterschritten hat,

D.

in der Erwägung, dass der Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa das Ergebnis eines langen und demokratischen Prozesses ist, der eingeleitet wurde, um ein Funktionieren der erweiterten Union mit dem Erbe der Vergangenheit zu ermöglichen, und an dem sowohl die Regierungen als auch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente beteiligt waren,

1.

begrüßt die im Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa vom 18. Juli 2003 festgelegten Finanzvorschriften, auch wenn es sich darüber im Klaren ist, dass darin das derzeitige Gleichgewicht der Befugnisse zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat als den beiden Teilen der Haushaltsbehörde, das die demokratische Kontrolle über die Genehmigung der Ausgaben sicherstellt, nicht aufrechterhalten wird;

2.

vertritt die Auffassung, dass nach dem vom Europäischen Konvent erarbeiteten Konsens die letzte Entscheidung über die Eigenmittel bei den Mitgliedstaaten bleibt, der Rat nach Konzertierung mit dem Europäischen Parlament und dessen Zustimmung die letzte Entscheidung über den nunmehr in den Vertrag aufgenommenen mehrjährigen Finanzrahmen trifft, das Parlament endgültig über den Jahreshaushaltsplan entscheidet und schließlich das Haushaltsverfahren vereinfacht wird;

3.

erinnert an die erheblichen Zugeständnisse, die es hingenommen hat, insbesondere dass der neue mehrjährige Finanzrahmen in den Vertrag aufgenommen wird und die endgültige Entscheidung über Eigenmittel vollständig den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten überlassen bleibt;

4.

verurteilt nachdrücklich die Vorschläge zu Änderungen an den im Entwurf der Vertrags über die Verfassung für Europa enthaltenen Finanzvorschriften, die auf der informellen Tagung des ECOFIN-Rates in Stresa und auf der Regierungskonferenz erörtert wurden;

5.

unterstreicht, dass diese Vorschläge einen erheblichen und nicht hinnehmbaren Rückschritt nicht nur gegenüber dem Vertragsentwurf, sondern sogar im Vergleich zur derzeitigen Situation bedeuten und das globale institutionelle Gleichgewicht radikal verändern würden, indem eine Verlagerung der Haushaltsbefugnisse zugunsten des Rates vorgenommen wird;

6.

fordert die Mitgliedstaaten auf zu bedenken, dass jeder Versuch, die Haushaltsbefugnisse des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde einzuschränken, ein schwerwiegendes demokratisches Defizit in der Funktionsweise der Union bewirken würde;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem italienischen Ratsvorsitz, dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten und der Regierungskonferenz zu übermitteln.


(1)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

(2)  P5_TA(2003)0081.

(3)  P5_TA(2003)0407.

(4)  ABl. C 169 vom 18.7.2003, S. 1.

P5_TA(2003)0518

Euromed

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Euromed

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Erklärung von Barcelona sowie des auf dieser Konferenz beschlossenen Arbeitsprogramms vom 28. November 1995,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik, insbesondere seine Entschließung vom 11. April 2002 zur Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister in Valencia vom 22. und 23. April 2002, (1)

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Vorbereitung der 6. Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 2. und 3. Dezember 2003 in Neapel (KOM(2003) 610),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. März 2003: „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003) 104),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 (3) zu der oben genannten Mitteilung vom 11. März 2003,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2003 an den Rat und das Europäische Parlament „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung — Strategische Leitlinien“ (KOM(2003) 294),

gestützt auf Artikel 37 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die neue Nachbarschaftspolitik insbesondere dazu beitragen wird, die Beziehungen der Europäischen Union zu den Mittelmeerländern zu verstärken, während sich die Union auf die Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten vorbereitet,

B.

in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es immer noch keine Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt gibt, die Entwicklung des Barcelona-Prozesses weiterhin negativ beeinflussen wird,

C.

in der Erwägung, dass der parlamentarische Dialog Europa-Mittelmeer in seiner ersten Stufe die Form eines parlamentarischen Forums angenommen hat, in dem die Parlamentarier der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Partnerländer im Mittelmeerraum zusammentreten, und dass die Umwandlung dieses Forums in eine parlamentarische Versammlung (PVEM) auf dem Programm der 6. Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister am 2. und 3. Dezember 2003 in Neapel steht,

D.

in der Erwägung, dass der Prozess einerseits einen Wendepunkt des Vorgehens der Europäischen Union in der Region darstellt, dass aber andererseits bei einer Gesamtbeurteilung der bisherigen EUPolitik im Mittelmeerraum Mängel festzustellen sind, was die Förderung der Zivilgesellschaft, die Achtung der Menschenrechte, die Schaffung gemeinsamer Sicherheitsmechanismen und die Entwicklung des Freihandels anbelangt,

E.

in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme der Frauen am sozialen und politischen Leben in mehreren Partnerländern leider noch keine Tatsache ist,

1.

bekräftigt die Notwendigkeit, mit Blick auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Region und die Erhaltung des Friedens durch den Dialog gegenseitiges Kennenlernen und Verständnis für eine wirklich faire Zusammenarbeit im Gebiet Europa-Mittelmeerraum sicherzustellen;

2.

bekundet nachdrücklich seinen Wunsch nach Vertiefung der parlamentarischen Zusammenarbeit und appelliert an alle Mitgliedstaaten, zur Entwicklung des parlamentarischen Dialogs Europa-Mittelmeer beizutragen; spricht sich für die Schaffung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer als geeignetstes Instrument zu diesem Zweck aus und fordert, dass die Außenministerkonferenz in Neapel die Umwandlung des parlamentarischen Forums Europa-Mittelmeer in eine parlamentarische Versammlung mit beratender Funktion billigt;

3.

vertritt die Auffassung, dass eine der Aufgaben dieser künftigen Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer darin besteht, das gute Funktionieren der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zu überwachen und zu bewerten, die ordnungsgemäße Anwendung der zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern im Mittelmeerraum geschlossenen Assoziierungsabkommen sicher zu stellen sowie im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft Empfehlungen anzunehmen und an die Ministerkonferenz zu richten; unterstreicht die Notwendigkeit einer Verstärkung des politischen Dialogs;

4.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Teufelskreis der Gewalt, unter dem der Nahe Osten leidet, durch die wirksame Umsetzung der „road map“ und die Verwirklichung des Ziels „Zwei Völker — Zwei Staaten“ unbedingt durchbrochen werden muss; bekräftigt seine Unterstützung für die Kräfte, die sich in Israel und in Palästina für eine gerechte Lösung des Konflikts einsetzen, sowie für die Koalition für den Frieden, die die Urheberin der Vereinbarungen von Genf ist; misst der Schaffung eines Klimas des Vertrauens zwischen Israelis, Palästinensern und den übrigen arabischen Ländern größte Bedeutung für die Europa-Mittelmeer-Beziehungen bei;

5.

bekräftigt, dass sich jede der am Prozess von Barcelona beteiligten Parteien in erster Linie für die Förderung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte der Frau, einsetzen muss; besteht insbesondere auf der Einhaltung der in den Assoziierungsabkommen Europa-Mittelmeer enthaltenen Demokratieklauseln;

6.

hofft, dass die „neue Nachbarschaftspolitik“ und die Mitteilung zum Thema „EU-Mittelmeerregion: Menschenrechte und Demokratie“ diesbezüglich die notwendige Klarheit bringen können, und fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen ihrer Aktionspläne klare Vergleichswerte zu definieren, um einen konkreten und konstruktiven Dialog mit den Partnerländern in diesem Bereich zu beginnen;

7.

fordert Kommission, Rat und Partnerländer auf, diesen Themen auf den Tagungen der Assoziierungsräte Vorrang zu geben, um nach Maßgabe der jährlichen Länderberichte echte Fortschritte zu erzielen;

8.

bekräftigt die Notwendigkeit, die Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt der Partnerschaft zu stellen, und fordert die Umsetzung von politischen Maßnahmen zur Schaffung eines förderlichen sozialen Gefüges;

9.

bekräftigt erneut seine Ablehnung der Todesstrafe und appelliert an die assoziierten Länder des Mittelmeerraums, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe auszurufen, und fordert ferner die Kommission auf, Initiativen zu ergreifen, um die Kampagnen zur Ausrufung eines Moratoriums für die Todesstrafe zu unterstützen;

10.

bedauert die Hindernisse, die der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit in mehreren Partnerländern in den Weg gestellt werden; bekundet diesbezüglich seine Solidarität vor allem mit Rechtsanwalt Radhia Nasraoui, der sich seit dem 15. Oktober 2003 im Hungerstreik befindet, und Ali Lmrabet, der wegen freier Meinungsäußerung seit Juli 2003 in Haft ist, und fordert die betroffenen Behörden auf, deren Fälle wohlwollend zu prüfen;

11.

weist darauf hin, dass die den NRO im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte zur Verfügung gestellten Finanzmittel in die alleinige Zuständigkeit der Kommission fallen, und ist in dieser Hinsicht besorgt, dass die tunesischen Behörden unter Verletzung des Assoziierungsabkommens EU-Tunesien beschlossen haben, die von der Kommission für die Tunesische Menschenrechtsliga bereitgestellten Mittel einzufrieren;

12.

bekräftigt die Notwendigkeit einer solidarischen Zusammenarbeit auf beiden Seiten des Mittelmeers im Kampf gegen den weltweiten Terrorismus und die weltweite organisierte Kriminalität, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass dies nicht dazu führen darf, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte nicht respektiert werden;

13.

ermahnt die Aufnahmeländer, strukturierte Maßnahmen für die Integration zu schaffen, die in der Lage sind, ein starkes Band zwischen der Einwanderungspolitik und der Politik der Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfepolitik entstehen zu lassen; bekräftigt, dass dem Kampf gegen die illegale Einwanderung und die dieser Vorschub leistenden Mafiaorganisationen Vorrang eingeräumt werden muss, wobei dem Grundsatz der solidarischen Mitverantwortung zwischen den Partnerländern im Mittelmeerraum stets Rechnung zu tragen ist; äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis angesichts der Tragödien, die sich fast täglich im südlichen Mittelmeerraum, insbesondere in der Küstenregion Andalusiens (Spanien) und in bestimmten Gebieten entlang der süditalienischen Küste, abspielen; ist der Auffassung, dass im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft die Steuerung der Migrationsströme und die Kontrolle der Grenzen verbessert und die Anstrengungen hinsichtlich der Rückübernahme in die Herkunfts- und Transitländer sowie die notwendige technische und finanzielle Unterstützung gefördert werden müssen;

14.

fordert, die Partnerschaft Europa-Mittelmeer auf die Verwirklichung einer Politik der wirtschaftlichen Öffnung und der internen Liberalisierung in den Partnerländern auszurichten, flankiert von einer dauerhaften Politik der inneren Entwicklung, die den Bedürfnissen der Länder des Mittelmeerraums Rechnung trägt;

15.

bekräftigt, dass die Verallgemeinerung von Prozessen der Süd-Süd-Zusammenarbeit nach dem Vorbild des Abkommens von Agadir gefördert werden muss, weil dies das einzige Mittel ist, damit eine echte Freihandelszone entstehen kann; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der grenzübergreifenden Projekte für die Verbesserung und Stärkung der regionalen Zusammenarbeit hin;

16.

fordert, den Bereich der Europäischen Investitionsbank, der dem Mittelmeer und dem Nahen Osten gewidmet ist, so auszubauen, dass er in der Lage ist, mit der finanziellen Unterstützung anderer Länder des Mittelmeerraums die in der neuen Strategie festgelegten Ziele zu erreichen;

17.

fordert den Rat auf, zu gewährleisten, dass die auf der Außenministertagung von Valencia gefassten Beschlüsse über die Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Stiftung für Kultur und Dialog zwischen den Zivilisationen tatsächlich umgesetzt und Thema einer operationellen Entscheidung auf der Ministertagung von Neapel werden und dass die erforderlichen Finanzmittel dafür bereitgestellt werden;

18.

wünscht, dass durch die Vereinfachung der Verfahren der neuen MEDA-Verordnung die Durchführung der Vorhaben sichergestellt wird, die Dezentralisierung gestärkt und der Zugang der lokalen Partner zu den Mitteln erleichtert wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die vorgenommene Überarbeitung den tatsächlichen Erfordernissen gerecht wird;

19.

wünscht eine Beschleunigung der Ratifizierung der zwischen Mittelmeerstaaten und der Europäischen Union unterzeichneten Assoziierungsabkommen und tritt für einen möglichst raschen Abschluss des Abkommens mit Syrien ein; weist die staatlichen syrischen Stellen auf die Notwendigkeit hin, innenund außenpolitische Reformen einzuleiten; bekräftigt den Willen der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments, voll und ganz an der Ausarbeitung der Ziele und an der Bewertung dieser Abkommen beteiligt zu werden;

20.

begrüßt die jüngsten positiven Schritte Libyens im Sinne von Entschädigungsleistungen und Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus, was zur Aufhebung von UN-Sanktionen geführt hat; wünscht nachdrücklich, dass Libyen und Mauretanien unter der Voraussetzung, dass sie die Grundsätze akzeptieren, voll am Prozess von Barcelona beteiligt werden, und appelliert an die assoziierten Mittelmeerländer, die sich bislang nicht am interparlamentarischen Dialog beteiligt haben, ihre Haltung zu überdenken; fordert die Kommission auf, die Durchführung von Kooperationsprojekten in Libyen ins Auge zu fassen, sobald Libyen die Grundsätze des Barcelona-Prozesses übernommen hat;

21.

fordert die Kommission und den Rat auf, eine Sondierungsdebatte über eine Europa-Mittelmeer-Landwirtschaft zu eröffnen, die mehrere Dimensionen umfasst und die die gegenseitige Ergänzung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz fördert;

22.

fordert die Außenminister Europas und der Mittelmeerländer auf, sich aktiv für die Lösung des Konflikts in der Westsahara durch die Umsetzung des Friedensplans der Vereinten Nationen einzusetzen;

23.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Partnerstaaten im Mittelmeerraum, die die Erklärung von Barcelona unterzeichnet haben, zu übermitteln.


(1)  ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 644.

(2)  P5_TA(2003)0462.

(3)  P5_TA-PROV(2003)0520.

P5_TA(2003)0519

Ergebnisse des Gipfels EU-Russland

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 12. Gipfeltreffen EU-Russland vom 6. November 2003 in Rom

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland,

in Kenntnis des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Russland, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat,

in Kenntnis der Gemeinsamen Strategie der Europäischen Union für Russland vom 4. Juni 1999, deren Geltungsdauer bis zum 24. Juni 2004 verlängert wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. April 2002 (1), 16. Januar 2003 (2) und 3. Juli 2003 (3) zu Tschetschenien,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2003 zum Gipfeltreffen EU/Russland (4),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003 an den Rat und das Europäische Parlament „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003) 104),

unter Hinweis auf das Sechste Treffen des Kooperationsrates EU-Russland vom 15. April 2003,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des 12. Gipfeltreffens EU-Russland, das am 6. November 2003 in Rom stattfand,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 (5) zu der oben genannten Mitteilung vom 11. März 2003,

in Kenntnis der Erklärung des Ratsvorsitzes vom 8. Oktober 2003 und der Erklärung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 17. November 2003,

A.

in der Erwägung, dass eine verstärkte und umfassende Zusammenarbeit mit Russland strategische Bedeutung für die Verwirklichung von Stabilität und Sicherheit in ganz Europa hat,

B.

in der Erwägung, dass sich durch die Erweiterung die Grenzen der Europäischen Union mit Russland verlängern werden, wodurch die Bindungen zwischen den beiden Seiten noch enger werden und die Notwendigkeit gutnachbarschaftlicher Beziehungen noch dringlicher wird,

C.

in der Erwägung, dass die Grundlagen der Russland-Politik der Union, insbesondere das Partnerschaftsund Kooperationsabkommen, die Gemeinsame Strategie und das Programm TACIS, bereits vor einigen Jahren geschaffen wurden und aktualisiert werden müssen,

D.

in der Erwägung, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, insbesondere von der russischen Seite, noch zu wenig genutzt wird und langwierige Beschlussfassungsverfahren bezüglich der Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der russischen Regierung die optimale Ausnutzung seiner Möglichkeiten beeinträchtigen,

E.

in der Erwägung, dass die Weiterentwicklung des demokratischen Prozesses in Russland, vor allem im Bereich freier und fairer Wahlen, der Informationsfreiheit, der Freiheit der Medien und der Rechtsstaatlichkeit, und die Einbeziehung Russlands in umfassendere politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und sicherheitspolitische Strukturen miteinander verknüpfte Prozesse sind,

F.

in der Erwägung, dass die Krise in Tschetschenien noch nicht beigelegt ist und weiterhin Verstöße gegen die Menschenrechte bei den russischen Sicherheitskräften und Truppen, die angeblich unter der Kontrolle des neugewählten tschetschenischen Präsidenten stehen, begangen werden, die sich zunehmend auf die Nachbarrepublik Inguschetien ausweiten; in der Erwägung, dass auch weiterhin angeblich von tschetschenischen Kämpfern begangene Angriffe gegen russische Truppen, gegen Mitglieder der tschetschenischen Verwaltung, gegen die unbewaffnete Zivilbevölkerung und gegen Personen im Umfeld von Präsident Achmad Kadyrow erfolgen,

G.

in der Erwägung, dass die Union ihrer Verantwortung, eine vorrangige Rolle in der Weltpolitik zu spielen, nicht gerecht wird, wenn sie gegenüber diesem Konflikt die Augen verschließt,

H.

unter Hinweis auf die jüngsten nicht transparenten Maßnahmen der russischen Justiz, z.B. in Bezug auf „Yukos“ und das Institut „Offene Gesellschaft“,

1.

nimmt die auf dem Gipfeltreffen erzielte Vereinbarung zur Kenntnis, die strategische Partnerschaft zwischen der Union und Russland auf der Grundlage gemeinsamer Werte und mit dem Ziel, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in einem Europa ohne Trennlinien zu konsolidieren, zu verstärken; unterstreicht jedoch im Hinblick auf die zweigleisige Politik gegenüber Russland, dass das Verständnis und die Definition dieser gemeinsamen Werte verbessert werden sollten;

2.

begrüßt das Engagement, eine weitere Annäherung und umfassende Integration der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der erweiterten Europäischen Union und Russlands zu fördern, „gemeinsame Räume“ zwischen beiden Seiten zu schaffen und dafür zu sorgen, dass der Ständige Partnerschaftsrat EURussland seine Tätigkeit aufnimmt;

3.

begrüßt insbesondere die Unterstützung des Konzepts eines Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraums, das einen Plan für die wirtschaftliche Integration bietet, und fordert beide Seiten auf, diese Arbeit fortzusetzen und Vorschläge zu unterbreiten, wie Handel und Investitionen gefördert und so rasch wie möglich greifbare Ergebnisse erzielt werden können;

4.

erkennt an, dass es wünschenswert ist, die langfristigen Beziehungen zwischen der Union und Russland auf dem Energiesektor zu stärken, um die gegenseitige Energiesicherheit zu gewährleisten, und begrüßt die Fortschritte, die im Rahmen des laufenden Energiedialogs erzielt wurden, der darauf ausgerichtet ist, eine Energiepartnerschaft zwischen Russland und der Union als Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraums zu begründen; unterstreicht die wichtige Rolle Russlands als Energielieferant der Union sowie die Bedeutung der Union für Investitionen in diesem Bereich, insbesondere für dringende Wartungsarbeiten und Investitionen in neue, ökologisch verlässlichere Techniken;

5.

begrüßt die Vereinbarung, die Arbeiten zur Schaffung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auszuweiten, wobei der Schwerpunkt auf gemeinsamen demokratischen Werten, insbesondere der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, liegt; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Rechtsvorschriften von den russischen Behörden und insbesondere der Justiz fair, transparent, nichtdiskriminierend und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit angewandt werden müssen; ist der Auffassung, dass Angeklagte ein faires Verfahren erhalten müssen, damit sie die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen;

6.

fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den demokratischen Prozess und vor allem die Durchführung von Justizreformen in Russland weiterhin zu unterstützen, da die Nichtachtung dieser Schlüsselgrundsätze nicht nur die Fortschritte untergraben würde, die Russland bei der Schaffung eines positiven Umfelds für die Entwicklung von Handel und Investitionen durch russische und ausländische Unternehmen erzielt hat, sondern auch die Integration Russlands in den Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum verzögern könnte;

7.

begrüßt die Erneuerung des Abkommens über Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie sowie die russische Beteiligung am Bologna-Prozess, der die gegenseitige Anerkennung von Diplomen vorsieht; weist insbesondere darauf hin, dass dieses Abkommen die Beteiligung russischer Wissenschaftler am Sechsten EG-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung ermöglicht; ruft beide Seiten auf, spezifische Programme zur Förderung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Spitzentechnologie und wissenschaftliche Forschung, einschließlich Flugzeugbau, Weltraumforschung, Kernenergie, Telekommunikation und gesamteuropäisches Verkehrssystem, zu verabschieden;

8.

begrüßt die Schaffung eines gemeinsamen Raums der äußeren Sicherheit sowie den hohen Grad an Einvernehmen in Bezug auf eine Reihe von aktuellen internationalen Themen und die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei internationalen Fragen; schließt sich beiden Seiten bei der Verurteilung aller Terrorakte und bei der Hervorhebung der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus in all seinen Formen an;

9.

äußert sich in diesem Zusammenhang tief besorgt über anhaltende Berichte über schwere Verstöße gegen die Menschenrechte in Tschetschenien und fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, eine ungehinderte Beobachtung der Achtung der Menschenrechte durch internationale Organisationen in Tschetschenien zuzulassen, unverzüglich den russischen Behörden, die versuchen, innerhalb des Landes vertriebene Tschetschenen und tschetschenische Flüchtlinge zu einer Rückkehr zu zwingen, solange Einhalt zu gebieten, bis sie freiwillig in Sicherheit und Würde an ihren Herkunftsort oder den Ort ihrer Wahl zurückkehren können, und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um jene Personen vor Gericht zu stellen, die für die schweren Verstöße während des Konflikts in Tschetschenien verantwortlich sind, sowie konkrete Informationen über alle strafrechtlichen Untersuchungen mutmaßlicher Verbrechen zur Verfügung zu stellen, die sich als Verletzung der Menschenrechte oder des humanitären Rechts erweisen können;

10.

fordert den Rat und die Kommission ferner auf, erneut ihre Besorgnis über die Entführung des niederländischen Mitarbeiters von „Ärzte ohne Grenzen“, Arjan Erkel, zum Ausdruck zu bringen;

11.

begrüßt den Beschluss des britischen Gerichts, die von den russischen Behörden beantragte Auslieferung des tschetschenischen Führers Achmed Sachajew abzulehnen;

12.

unterstützt die Erklärung seines Präsidenten zur unzureichenden Behandlung der Themen Tschetschenien und Kyoto in der Gemeinsamen Erklärung des Gipfeltreffens;

13.

bedauert die Erklärungen des amtierenden EU-Ratsvorsitzenden zum Abschluss des Gipfeltreffens EU-Russland, in denen er seine Unterstützung für die Haltung der russischen Regierung im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in Tschetschenien und dem Zustand der Demokratie in der Russischen Föderation äußerte;

14.

fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Tschetschenien-Frage als separaten Punkt im Rahmen der Beziehungen EU-Russland weiterhin vorrangig zu behandeln und die russischen Behörden erneut aufzufordern, die Verhandlungen mit allen Parteien wiederaufzunehmen, um eine sofortige politische Lösung des Konflikts zu erreichen, der nicht allein als Element der Terrorismusbekämpfung angesehen werden kann, wobei deutlich gemacht werden sollte, dass die Union bereit ist, als Vermittler tätig zu werden;

15.

weist darauf hin, dass die politische Lösung der Transnistrien-Frage nur in Kombination mit dem vollständigen Abzug der russischen Truppen aus der Republik Moldau möglich ist, und fordert Russland dringend auf, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und seine Truppen innerhalb der auf den OSZE-Tagungen in Istanbul und Porto vorgegebenen Frist zurückzuziehen;

16.

begrüßt die Übereinkunft, den Dialog über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Abrüstung, Rüstungskontrolle und Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der bestehenden internationalen Verträge zu verstärken; weist erneut darauf hin, wie wichtig die Abrüstung bei Atom- und Chemiewaffen für das Nichtverbreitungssystem ist, und fordert Russland und die EU-Mitgliedstaaten auf, in diesen Bereichen eine führende Rolle zu übernehmen;

17.

begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und Europol und drängt Russland, die Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland zügig zum Abschluss zu bringen, schärfer gegen das organisierte Verbrechen vorzugehen und die Zusammenarbeit im Bereich der Grenzverwaltung zu fördern;

18.

nimmt mit Befriedigung das Engagement zur Kenntnis, das Kaliningrad-Paket, einschließlich der Einleitung einer Durchführbarkeitsstudie für eine Hochgeschwindigkeitszugverbindung vor Ende 2003 und ihrer fristgerechten Fertigstellung, so rasch wie möglich und vollständig umzusetzen; begrüßt das Inkrafttreten der Grenzvereinbarung zwischen Russland und Litauen und fordert Russland auf, seine Grenzvereinbarung mit Estland und Lettland zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

19.

ist weiterhin davon überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, auf einen raschen Beitritt Russlands zur WTO hinzuarbeiten, und ruft beide Seiten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und die noch ungelösten Fragen zum Abschluss der Verhandlungen über den bilateralen Marktzugang und den Schutz ausländischer Direktinvestitionen im Zusammenhang mit dem Beitritt Russlands zur WTO zu regeln und dabei für beide Seiten akzeptable und wirtschaftlich tragfähige Bedingungen zu gewährleisten;

20.

bedauert, dass die Umweltprobleme, für die die Union und Russland gemeinsam Verantwortung tragen, auf dem Gipfel nicht erörtert wurden; weist darauf hin, dass die bedrohte Umwelt in der Ostseeregion zu den Fragen gehört, denen hohe Priorität hätte beigemessen werden müssen;

21.

betont, dass Russland die ESPO-Konvention über Umweltverträglichkeitsprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen ratifizieren und beachten muss, um wirksame Umweltschutzmaßnahmen für die Ostsee durchzusetzen; weist darauf hin, dass die gesamte Ölförderung im Bereich der Ostsee unabhängig vom Förderstandort einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss; weist darauf hin, dass diese UVP im Einklang mit internationalen Normen durchgeführt werden, allen anderen Ländern zugänglich sein und auch für den Bau neuer Großraumhäfen bzw. die Verlängerung der Betriebszeit von Kernkraftwerken gelten muss;

22.

erwartet von Russland konkrete und rasche Maßnahmen zu dem EU-Vorschlag, die Ausmusterung von Einhüllentankern zu beschleunigen;

23.

fordert die Duma auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten und möglichst rasch das Kyoto-Protokoll als ein Schlüsselelement für die Ausweitung des Multilateralismus zu ratifizieren;

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sowie dem Präsidenten, dem Parlament und der Regierung der Russischen Föderation zu übermitteln.


(1)  ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 585.

(2)  P5_TA(2003)0025.

(3)  P5_TA(2003)0335.

(4)  P5_TA(2003)0219.

(5)  P5_TA-PROV(2003)0520.

P5_TA(2003)0520

Beziehungen der Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003) 104 — 2003/2018(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003) 104),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument“ (KOM(2003) 393),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung — Strategische Leitlinien“ (KOM(2003) 294),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung einer Regelung für den kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten (KOM(2003) 502),

in Kenntnis des vom Hohen Vertreter für die GASP erstellten Dokuments „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“, das im Juni 2003 in Thessaloniki vom Europäischen Rat gebilligt wurde,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 zum Thema „Größeres Europa — Nachbarschaft“,

in Kenntnis des Zweiten Aktionsplans für die Nördliche Dimension, der vom Europäischen Rat im Oktober 2003 in Brüssel gebilligt wurde,

in Kenntnis des vom UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) veröffentlichten „Arab Human Development Report“ (Bericht über die menschliche Entwicklung in der arabischen Welt) für das Jahr 2002,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2002 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Union des Arabischen Maghreb: Umsetzung einer privilegierten Partnerschaft (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2003 zur Nördlichen Dimension — Neuer Aktionsplan 2004-2006 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2003 zu den Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Offener Koordinierungsmechanismus für die Migrationspolitik der Gemeinschaft und Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern (3),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Nachbarländern und -regionen der sich erweiternden Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A5-0378/2003),

A.

in der Erwägung, dass die erweiterte Europäische Union auf keinen Fall abgeschottete Außengrenzen haben darf und unbedingt eine Strategie für die Beziehungen zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn festlegen muss, mit deren Hilfe sich in einem weiten gemeinsamen Raum Frieden, Stabilität, Sicherheit, Wahrung der Menschenrechte, Demokratie und Wohlstand teilen und ausbauen lassen, um somit aktiv zum Aufbau einer auf Multilateralismus gestützten neuen Weltordnung beizutragen,

B.

in der Erwägung, dass der Union nach den positiven Erfahrungen in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern sehr viel daran liegt, dass der Aufbau einer Gesellschaft in den osteuropäischen Ländern, die demokratisch ist, sicher auf dem Rechtsstaatprinzip beruht und effiziente und nachhaltige Marktwirtschaftssysteme, Sozialsysteme und Umweltschutzmaßnahmen entwickelt; in der Erwägung, dass die Union daher auf allen geeigneten Ebenen Anreize und Unterstützung bereitstellen sollte, wobei den Anforderungen in Bezug auf die neuen Schengen-Grenzen in Osteuropa Rechnung zu tragen ist,

C.

in der Erwägung, dass sämtliche Länder an der neuen östlichen Außengrenze der Union zwar ähnliche strukturelle Probleme zu bewältigen haben, aber eine spezifische Analyse pro Land unumgänglich erscheint, um zum Beispiel der Konfliktbewältigung in Tschetschenien, den demokratischen Defiziten von Belarus, den regionalen Konflikten um Berg-Karabach bzw. Abchasien bzw. Süd-Ossetien und den Problemen der Republik Moldau aufgrund der Situation in Transnistrien gerecht zu werden, die den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Fortschritt schwieriger gestalten,

D.

in der Erwägung, dass eine der Herausforderungen der Strategie „Größeres Europa — Nachbarschaft“ sein wird, den betreffenden Ländern neuen Schwung zu verschaffen, um mit der Union die Werte Sicherheit, Demokratie und eine stabile Marktwirtschaft zu teilen, und dass eine Perspektive auf ein Assoziierungsabkommen als möglicher künftiger Rahmen für die Beziehungen zur Union hier einen bedeutenden Anreiz für Länder, mit denen die Union derzeit noch keine Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat, darstellen könnte,

E.

in der Erwägung, dass die initiierte Strategie „Größeres Europa — Nachbarschaft“ sicherlich der wichtigsten Aufgabe der Union entspricht, zu Frieden, Sicherheit, Demokratie und wirtschaftlicher Stabilität beizutragen, wo es ihr nur möglich ist; ferner in der Erwägung, dass diese Strategie daher vermeiden soll, dass eine neue Trennlinie zu unseren östlichen Nachbarn innerhalb Europas entsteht,

F.

in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht das Signal, das von der gemeinsamen Erklärung Russlands, der Ukraine, von Belarus und Kasachstan Ende September 2003 über die Bildung eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums ausgeht, mit in die Überlegungen zur Ausgestaltung der Initiative „Größeres Europa — Nachbarschaft“ einbezogen werden sollte,

G.

in der Erwägung, dass die gutnachbarlichen Beziehungen beiderseits der Seegrenze des Mittelmeerraums für das erweiterte Europa um so wichtiger sind; in der Erwägung, dass die Union parallel zu ihrer derzeitigen Erweiterung im Osten des europäischen Kontinents auch ihre Verbindungen zu ihren Nachbarn im Mittelmeerraum und im Nahen Osten neu beleben und festigen muss,

H.

in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Gegebenheiten in unseren östlichen und unseren südlichen Nachbarstaaten zunächst zu gleich gewichtigen, aber unterschiedlichen Ansätzen führen müssen, damit später ein Raum gemeinsamen Wohlstands und gemeinsamer Werte auf der Grundlage vertiefter wirtschaftlicher Integration, intensiverer politischer und kultureller Beziehungen und engerer grenzübergreifender Zusammenarbeit geschaffen werden kann,

I.

in der Erwägung, dass die Konfliktprävention, die friedliche Beilegung der bestehenden Streitigkeiten und der Kampf gegen den Terrorismus der Ausgangspunkt der europäischen Sicherheitsstrategie sein müssen, wofür das vom Hohen Vertreter für die GASP dem Europäischen Rat von Thessaloniki vorgelegte Dokument wertvolle erste Leitlinien enthält,

J.

in der Erwägung, dass auch Mittel entwickelt werden müssen, mit denen so genannte „weiche“ Sicherheitsprobleme wie nukleare Risiken, starke Umweltverschmutzung, Waffenschmuggel und Tätigkeiten internationaler krimineller Netze und der organisierten Kriminalität, insbesondere der schweren Verbrechen des Drogenhandels, des Handels mit illegalen Einwanderern sowie des Handels mit Frauen und Kindern zur sexuellen Ausbeutung effektiver zu bewältigen sind,

K.

in der Erwägung, dass die bestehenden Politiken und Abkommen der Union im Rahmen der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ bewertet werden müssen, um ungeachtet und ohne Widerspruch zu aktuellen und künftigen Bestrebungen einiger der betreffenden Länder, langfristig Mitglied der Union zu werden oder besondere vertragliche Beziehungen einzugehen, einen Schritt nach vorne darzustellen,

L.

in der Erwägung, dass sich die Mitteilung der Kommission „Größeres Europa — Nachbarschaft“ mit den Beziehungen zu Russland, den westlichen Neuen Unabhängigen Staaten sowie den Nachbarländern im Mittelmeerraum befasst, und dass alle Haushaltsauswirkungen daher Rubrik 4 des Gesamthaushalts der Union (externe Politikbereiche) betreffen würden,

M.

in der Erwägung, dass der empfohlene neue Rahmen noch nicht vollständig in konkrete Maßnahmen umgesetzt ist oder ausreichend definierte Elemente enthält, als dass die Haushaltsbehörde seine endgültigen Haushaltsauswirkungen bewerten könnte, sowie in der Erwägung, dass die Kommission mitteilt, dass diese sich in Haushaltsvorschlägen für die kommenden Jahre widerspiegeln werden,

1.

erklärt, dass die neue Grenze der erweiterten Union als positiver Anlass für diejenigen Staaten und Regionen, die direkt betroffen sind, betrachtet werden sollte, um ein engeres Beziehungsnetz aufzubauen; vertritt die Ansicht, dass es daher Aufgabe der Union sein sollte, mit diesen Staaten und Regionen ein umfassendes und wirksames Nachbarschaftskonzept zu entwickeln, das in der Lage ist, die Suche nach wirksameren Lösungen der durch die wechselseitige Abhängigkeit und die Globalisierung entstehenden Probleme zu erleichtern;

2.

hält es dazu für erforderlich, ein kohärentes System von Beziehungen zwischen den 25 Staaten der erweiterten Union, denjenigen Staaten, mit denen bisher schon diverse Vereinbarungen über einen künftigen Beitritt getroffen wurden, und denjenigen, bei denen noch nicht feststeht, ob sie der Union beitreten können, sowie allen anderen Nachbarn der Union festzulegen, das sich auf die Menschenrechte und die Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaats, des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen und der gemeinsamen Entwicklung durch konvergierende politische Strategien stützt, wobei den verschiedenen subregionalen Gegebenheiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

3.

geht davon aus, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ und das Instrument der neuen Nachbarschaft in seinen Beziehungen zu allen seinen Nachbarn umgesetzt werden müssen, und dass die geografische Dimension der „Nachbarschaft“ alle Bereiche berücksichtigen muss, die entscheidend sind, um tatsächliche territoriale Kontinuität und eine politische Nachhaltigkeit der Strategie der Union zu gewährleisten, wobei gleichzeitig eindeutig zwischen den in Betracht gezogenen Regionen und Ländern differenziert werden muss, insbesondere auf der Grundlage der zu erwartenden Herausforderungen, des Maßes der Wahrung der Demokratie, der Menschenrechte und der Freiheiten des Einzelnen sowie ihres Interesses und ihrer Fähigkeit, sich an einer engeren Zusammenarbeit zu beteiligen;

4.

weist darauf hin, dass zu diesem Zwecke einerseits die schon bestehenden Vereinbarungen, wirtschaftlichen Kontakte sowie kulturellen Bindungen geeignete Ausgangspunkte zur Vertiefung der bewährten Strukturen bieten, dass allerdings andererseits den prinzipiell unterschiedlichen Gegebenheiten zwischen den östlichen und den südlichen Nachbarn Rechnung getragen wird;

5.

weist ausdrücklich auf die schon existierenden Instrumente hin (Assoziierungsabkommen, Gemeinschaftsinititative und die Programme Interreg, PHARE, TACIS, CARDS, MEDA sowie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und Freihandelsabkommen) und betont, dass kein Drittstaat in seinen individuellen Fortschritten durch Defizite anderer Drittstaaten in dem betreffenden Bereich behindert werden darf;

6.

bekräftigt, dass die Analyse der neuen Bedrohungen der weltweiten Sicherheit, die durch Terrorismus, regionale Konflikte, ethnisch-religiöse Konflikte und extremistische Fundamentalismen aufkommen, sowie von Gewalt, die im Namen der Religion ausgeübt wird, ausgehen, eine noch größere Fähigkeit erfordern, integrierende Politiken zu entwickeln, die sich auf einen effektiven und demokratischen Multilateralismus stützen;

7.

befürwortet, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ als eines der Instrumente zur Weiterentwicklung der Partnerschaft EU-Russland genutzt wird; glaubt aber, dass aus Gründen, die mit Russlands Größe, seinen Ressourcen und seinen eigenen Ambitionen zusammenhängen, die Beziehungen zwischen der Union und Russland außerhalb des Rahmens dieser Politik weiterhin sehr wichtig sein werden; betont jedoch, dass hinsichtlich der Beachtung, die der Einhaltung der Menschenrechte geschenkt wird, kein Unterschied gemacht werden darf, und erwartet, dass Russland konkrete Schritte in diesem Bereich unternimmt; bekräftigt, dass die gegenwärtige Lage in Tschetschenien und die Lage der Demokratie derzeit dem uneingeschränkten Ausbau der Partnerschaft zwischen der Union und Russland im Wege stehen;

8.

fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ eine spezielle Strategie für die Länder des südlichen Kaukasus mit besonderer Berücksichtigung der Konfliktprävention zu entwickeln;

9.

fordert ferner, dass in den Beziehungen zum Mittelmeerraum neben den Ländern, die bereits an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer beteiligt sind, auch Libyen und Mauretanien, die daran als Beobachter teilnehmen und die vor allem der im Entstehen begriffenen Union des Arabischen Maghreb angehören, Berücksichtigung finden;

10.

fordert schließlich, den Ländern der EFTA, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, und jenen Ländern des europäischen Kontinents besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die wegen ihrer Größe und aus eigener Entscheidung nicht am Erweiterungsprozess der Union teilgenommen haben (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat), die jedoch bereits in unterschiedlicher Weise in die europäischen Strukturen integriert sind und daher aktiv zur Vertiefung dieses Prozesses beitragen können;

11.

betont, dass der Start der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ weder den Status Bulgariens und Rumäniens (mit dem Ziel des Beitritts 2007) und der Türkei (Beschluss des Europäischen Rats, im Dezember 2004 zu entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen eröffnet werden, und wenn ja, wann) als Beitrittskandidaten noch den Status der westlichen Balkanstaaten als potenzielle Beitrittskandidaten (Endziel des EU-Beitritts vom Europäischen Rat im März und Juni 2003 bestätigt) noch die Zulassungskriterien für die EU-Mitgliedschaft in irgendeiner Weise beeinträchtigen darf;

12.

ist der Auffassung, dass unabhängig von der Frage einer möglichen zukünftigen Mitgliedschaft auch die Türkei in die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ einbezogen werden sollte,

13.

ist der Auffassung, dass die Einbeziehung der westlichen Balkanstaaten in eine neue umfassende Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ auch über ihre Beteiligung an der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum erfolgen kann und dass dabei auf jeden Fall der subregionalen Integration dieses Gebiets als ein wesentlicher Schritt zur weiteren Integration in die europäischen Strukturen Priorität eingeräumt werden muss; betont, dass die volle Zusammenarbeit seitens der vom Internationalen Strafgerichtshof für Jugoslawien betroffenen Länder weiterhin ein wichtiger Faktor im Rahmen dieser Beteiligung ist, da er eine Grundlage für die Versöhnung und die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens zwischen den Völkern darstellt;

14.

geht davon aus, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ dem Bestreben einiger europäischer Nachbarstaaten um einen EU-Beitritt oder um unterschiedliche vertragliche Beziehungen keinesfalls entgegensteht, sondern dass sie — auch wenn sie mit der Erweiterungspolitik nicht deckungsgleich ist — ein wichtiges Instrument darstellen kann, um diese Länder in die Lage zu versetzen, auf der Basis der bis dahin erzielten Fortschritte einen Beitrittsantrag nach Artikel 49 des EU-Vertrags zu stellen; vertritt ferner die Ansicht, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ auch Formen der Assoziation zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen sollte;

15.

betont einstweilen, dass nach Artikel 49 des EU-Vertrags jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden, und dass die klare Anerkennung des Rechts derjenigen Länder, die, wie die Ukraine und die Republik Moldau, deutlich ihren Bestrebungen Ausdruck verleihen, Mitglied der Union zu werden, sobald sie alle erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllen, ein starker Anreiz für ihre Beteiligung im Rahmen der Initiative „Größeres Europa — Nachbarschaft“ sein sollte;

16.

ist der Auffassung, dass für jene Länder, die danach streben, schließlich Mitglied der Union zu werden, das Instrument des Screening, mit dem die Kommission die Annäherung an die Rechtsvorschriften der Union überprüft und das für die beitrittswilligen Länder geschaffen wurde, verfügbar gemacht werden sollte;

17.

geht davon aus, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“, wenn sie maximale Wirkung haben soll, eine große gesamteuropäische und mediterrane Region umfassen sollte, die in bilaterale, subregionale und regionale Dimensionen gegliedert ist (einschließlich der nördlichen Dimension und der Zusammenarbeit in den Regionen des Schwarzen Meeres und des Mittelmeers); weist auf die geopolitischen Unterschiede zwischen den östlichen und den südlichen Nachbarn hin und glaubt, dass zwar im Süden ein erheblicher Raum für den Ausbau subregionaler und regionaler Zusammenarbeit bestehen sollte, für die Nachbarstaaten im Osten ein bilateraler Ansatz aber erfolgversprechender ist, da eine regionale Zusammenarbeit angesichts der Unterschiede kaum möglich erscheint;

18.

in Bezug auf die neuen Nachbarn Osteuropas:

erkennt an, dass die Lösung des Transnistrien-Konflikts die Bedingungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in der Republik Moldau um ein Wesentliches verbessern und Europa von einer Quelle der Instabilität befreien würde; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass im Rat Überlegungen zur Entsendung einer zivilen oder militärischen Mission der Union angestellt werden;

stellt fest, dass die Union der Republik Moldau Zahlungsbilanzhilfe leistet und dass diese Hilfe nicht zuletzt auch aufgrund der Handelsschranken der Union gegen Exporterzeugnisse der Republik Moldau erforderlich ist; bedauert diese Inkohärenz zwischen verschiedenen die Republik Moldau betreffenden Politiken der Union und fordert die Kommission auf, sich mit dieser Frage zu befassen;

begrüßt die gemeinsame Initiative aller Parteien des Parlaments, mit der zur Unterstützung des Wunschs der Republik Moldau nach Integration in die Union, der in zunehmendem Maße zum verbindenden Element in dem Land wird, aufgefordert wird;

stellt fest, dass es aufgrund der politischen Bedingungen in Belarus, dem einzigen in Europa noch verbliebenen Land mit einer diktatorischen Regierung, weiterhin nicht angebracht ist, eine umfassende Zusammenarbeit mit diesem Land einzugehen; fordert jedoch, die Unterstützung der Bürgergesellschaft und der demokratischen Opposition durch die Union zu intensivieren und alle bestehenden Möglichkeiten in diesem Bereich zu nutzen; betont, dass es wichtig ist, zu diesem Zweck einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die Voraussetzungen für eine Beziehung der Union auch zu diesem Land zu schaffen;

vertritt die Ansicht, dass die Ukraine aufgrund ihrer Größe, geografischen Lage, tief-verwurzelten historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sonstigen Verbindungen zu Mittel- und Westeuropa und zu Russland sowie in Anbetracht ihres Potentials, in wichtigen Bereichen zu einem immer wertvolleren Partner der Union zu werden, besonders bedeutende Aufgaben im Rahmen der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ erhalten muss; befürwortet den Wunsch der Ukraine nach einer Integration in die Union sowie die derzeitige Schwerpunktsetzung des Rates und der Kommission auf die Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Ukraine;

stellt fest, dass die weitere Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Union durch die geplante Schaffung eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Russland, Belarus und Kasachstan behindert werden könnte; vertritt die Ansicht, dass nur eine völlig demokratische und unabhängige Ukraine, in der sich eine offene, mit den neuen EU-Mitgliedstaaten vergleichbare Gesellschaft entwickelt hat, über die endgültige Ausrichtung des Landes entscheiden kann; fordert eine genaue Überwachung der Lage der Demokratie im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2004; ist ferner der Auffassung, dass die Union die Tür zur Mitgliedschaft offen halten sollte, um die Kreise zu unterstützen, die den Reformprozess vorantreiben möchten;

19.

in Bezug auf den Mittelmeerraum und den Nahen Osten:

hält es für zweckmäßig, die derzeitige Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum durch bilaterale und multilaterale sektorbezogene Initiativen und die Gründung einer Stiftung für den Dialog zwischen den Kulturen umzugestalten, indem man sie in den weiteren Rahmen der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ einordnet; bekräftigt das vorrangige Bestreben um einen verstärkten Ausbau der subregionalen Beziehungen zum Maghreb und zum Maschrik, der im Übrigen das letztendliche Ziel der Assoziationsabkommen darstellt, die bilateral abgeschlossen wurden, aber weiterentwickelt werden und zu einer stärkeren regionalen Integration beitragen sollen; bekräftigt, dass die Union in diesen Regionen öffentlichkeitswirksame Programme durchführen muss, in die die Bürgergesellschaften der betreffenden Länder uneingeschränkt einbezogen werden sollten;

weist darauf hin, dass eine multilaterale, kohärente und wirksame Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum neben der sozialen und der wirtschaftlichen Dimension ohne Einschränkung auch die Wahrung und Förderung der Menschenrechte sowie die Bildung und den Kampf gegen Ausgrenzung und Armut umfassen muss; fordert, diese Grundprinzipien in den Beziehungen der Union zu den Partnern im Mittelmeerraum und ganz besonders im Rahmen der MEDA-Programme und der derzeitigen und künftigen Assoziationsabkommen entschlossen und beharrlich umzusetzen;

wünscht in diesem Zusammenhang die Umwandlung der bilateralen Assoziationsabkommen in multilaterale Abkommen mit allen Partnerstaaten des Prozesses von Barcelona;

20.

ist der Auffassung, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ eine Zusammenarbeit in drei Bereichen ermöglichen könnte:

erster Bereich — politisch, menschlich, bürgerrechtlich und kulturell,

zweiter Bereich — (innere und äußere) Sicherheit,

dritter Bereich — gemeinsame nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung;

ist ferner der Auffassung, dass in jedem dieser Bereiche eine gewisse Anzahl gemeinsamer Politiken entwikkelt werden könnte;

21.

geht davon aus, dass das Konzept „Größeres Europa — Nachbarschaft“ eine gemeinsame Politik für Menschenrechte, Bürgerrechte, Demokratie und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit sowie eine gemeinsame Politik für den Aufbau der Bürgergesellschaft , die ihr Augenmerk insbesondere auf glaubwürdige Medien und die Wahrung des Pluralismus richten muss, für Bildung, Forschung, Kultur und Gesundheitsfürsorge umfassen muss; begrüßt diesbezüglich die jüngste Mitteilung der Kommission zu den EU-Maßnahmen mit den Mittelmeer-Partnerländern in diesem Bereich und unterstreicht, dass die darin enthaltenen Empfehlungen unbedingt systematisch, entschlossen und kohärent umgesetzt werden müssen, insbesondere durch eindeutige und öffentlich gemachte Ziele und Maßstäbe für die einzelnen Aktionspläne, in die insbesondere die Beachtung der internationalen Regelungen über die Menschenrechte einbezogen werden muss; bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz der Rechte der Frauen uneingeschränkt in diese Praktiken einbezogen werden müssen; hält es für wichtig, alle Arten des Dialogs zwischen den Kulturen zu verstärken, um es den Völkern des europäischen Mittelmeerraums zu ermöglichen, die gegenseitige Achtung, das Verständnis und die Toleranz zu festigen; weist auf die aktive und entscheidende Rolle hin, die das Europäische Parlament in diesen Bereichen gespielt hat, und bekräftigt, dass es für die Gewährleistung jeder demokratischen Legitimität einer verschärften parlamentarischen Kontrolle dieser Prozesse bedarf;

22.

geht davon aus, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen illegale Einwanderung, Terrorismusbekämpfung, illegaler Handel, Bemühung um die internationale Rechtsordnung, Korruptionsbekämpfung sowie Konfliktprävention und -beilegung umfassen muss; ist der Auffassung, dass in allen diesen Bereichen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Union gewahrt bleiben müssen;

23.

vertritt die Ansicht, dass unter Berücksichtigung des Ziels der Entwicklung eines Klimas des Vertrauens und der verstärkten Zusammenarbeit mit den Nachbarländern sowie einer regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die Sicherung der Außengrenzen der Union in Bezug auf Drogenschmuggel, Subventionsbetrug, illegale Einwanderung, Menschenhandel, Terrorismusbekämpfung sowie Veterinär- und Lebensmittelkontrollen in enger Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarländern erfolgen sollte und dass in die Überwachung der Außengrenzen auch das Navigationssystem Galileo und das Satellitenbeobachtungssystem GMES einbezogen werden müssen; stellt ferner fest, dass die technologische Ausrüstung der Zollbehörden vereinheitlicht werden sollte;

24.

unterstützt insbesondere den Vorschlag, eine Agentur für die Verwaltung und operative Koordinierung der Grenzkontrollen zu schaffen, die vor allem den Auftrag hat, eine angemessene Beobachtung der Wanderungsströme aus dem Osten und aus dem Süden zu gewährleisten, auch um gegenüber den Nachbarstaaten das notwendige Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit aufzubauen;

25.

geht davon aus, dass die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ eine Politik zur Erleichterung des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, eine den sozialen Zusammenhalt bewahrende Gesamtwirtschafts- und Währungspolitik, eine Einzelwirtschafts- und Beschäftigungspolitik mit der Einleitung spezieller Programme für technische und finanzielle Unterstützung sowie eine Politik für Infrastrukturen und Netze umfassen muss; hält diesbezüglich den Energiefaktor für besonders wichtig, zu dem konvergierende politische Strategien der Union und ihrer über Energiequellen verfügenden Nachbarn entwickelt werden sollten; hält es schließlich für notwendig, eine Umweltpolitik und eine Sozialpolitik zu entwickeln, die eng mit den vorstehend genannten Wirtschaftspolitiken verknüpft sind;

26.

weist die Kommission auf die Gesundheits- und Umweltsituation in Belarus und der Ukraine nach der Tschernobyl-Katastrophe hin; fordert in Anbetracht der heiklen finanziellen und materiellen Lage dieser Staaten die Entwicklung eines ärztlichen Hilfsprogramms und Lieferungen von Krankenhausausrüstung;

27.

stellt fest, dass jedem der drei genannten Räume und den zugehörigen gemeinsamen Politiken eine angemessene Mittelausstattung zugewiesen werden muss, und dass die EBWE in diesem Rahmen eine zentrale Rolle spielen muss und der EIB ein Mandat und angemessene Mittel zugewiesen werden müssen, um die Darlehen auf ganz Osteuropa, einschließlich der Republik Moldau und der Ukraine auszuweiten, während die derzeitige EIB-Filiale für den Mittelmeerraum und den Nahen Osten zu einer Zweigstelle werden muss, die in der Lage ist, die künftigen Anforderungen der neuen Strategie — auch durch finanzielle Beiträge anderer Mittelmeerländer — zu erfüllen;

28.

vertritt die Auffassung, dass durch den Aufbau der drei Räume vor allem die allgemeinen Voraussetzungen geschaffen werden sollten, um allmählich mit allen betroffenen Staaten gemeinsame Werte und Grundsätze zu teilen; hält es gleichzeitig für nötig, vor allem für die Politik hinsichtlich des Wirtschaftsund Sozialraums die verschiedenen regionalen und subregionalen Dimensionen aufzubauen, um den spezifischen Merkmalen der einzelnen Gebiete und Länder Rechnung zu tragen;

29.

vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass als eine neue Option die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Union und ihren europäischen Nachbarn in Betracht gezogen werden könnte, die Aspekte des Binnenmarktes wie auch der inneren und äußeren Sicherheit („Europäischer Wirtschaftsraum Plus“) umfassen könnte, ohne eine künftige Mitgliedschaft dieser Staaten auszuschließen;

30.

weist ferner darauf hin, dass eines der letztendlichen Ziele des Barcelona-Prozesses die Schaffung einer gerechten Freihandelszone im Mittelmeerraum ist und hebt hervor, dass die Nachbarschaftspolitik nicht zuletzt darauf abzielt, die Armut zu verringern und ein Gebiet gemeinsamen Wohlstands zu schaffen;

31.

weist die Kommission darauf hin, dass es zwischen den neuen Mitgliedstaaten und den neuen Nachbarn Ökologische Euro-Regionen gibt, beispielsweise die Nationalparks von Biaowiea (Polen/Belarus), Niemen (Polen/Litauen/Belarus) und Polesie (Ukraine/Belarus/Polen), die für den europäischen Kontinent von größter Bedeutung sind;

32.

begrüßt die allgemeine Ausrichtung der Initiative „Größeres Europa — Nachbarschaft“ für ein größeres Europa, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Regionen, die sie angeht, bereits durch bedeutende geographische Kooperationsprogramme der Union abgedeckt sind, und stellt fest, dass die Mitteilung keine klaren Angaben enthält, wie selbige gestrafft und effektiver gestaltet werden und welchen Beitrag sie schlussendlich leisten sollen, um die ehrgeizigen Ziele der neuen Initiative zu verwirklichen;

33.

vermerkt, dass in der Mitteilung ausdrücklich eine „höhere Finanzhilfe“ erwähnt wird; vertritt, obwohl es die Bedeutung der Beziehungen zu den Nachbarländern der Union voll und ganz akzeptiert, die Auffassung, dass die im Rahmen der derzeitigen Finanziellen Vorausschau verbleibenden Margen nicht erlaubt haben, dass die Finanzierung der neuen Erfordernisse ohne negative Auswirkungen auf andere Bereiche erfolgt; unterstreicht, dass finanzielle Beträge ein wichtiges Element in den Verhandlungen über die neue Finanzielle Vorausschau für 2007 und darüber hinaus sein sollten;

34.

vertritt die Auffassung, dass die neue verstärkte Partnerschaft mit den Nachbarländern der Union über das hinaus geht, was traditionell als „externe Maßnahmen“ für Drittländer betrachtet wurde, und eine neue Dimension für die Partnerschaft schafft; ist deshalb der Meinung, dass die Möglichkeit einer Öffnung der Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau (Heranführungsstrategie) oder einer anderen Anpassung der derzeitigen Rubriken mit angemessenen Finanzmitteln nach 2006 erwogen werden könnte;

35.

ist der Ansicht, dass zumindest der CARDS-Finanzierungsanteil im Rahmen eines Nachbarschaftsinstruments aus Rubrik 7 (Heranführungsstrategie) finanziert werden könnte, und zwar im Einklang mit der Empfehlung, die Beziehungen der Union zu den Balkanländern aus Rubrik 4 (externe Politikbereiche) auf diese Rubrik zu übertragen;

36.

begrüßt den Aufruf des Rates in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Juni 2003 und dem Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 7. Oktober 2003 an die Kommission, durch die Ausarbeitung von Aktionsplänen die Voraussetzungen für eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zur Ukraine, zur Republik Moldau und zu den Partnern des südlichen Mittelmeerraums zu schaffen; hält es jedoch für notwendig, die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ insgesamt mit kohärenten Aktionsplänen auszustatten;

37.

fordert nachdrücklich, dass die vorgeschlagene Funktionsweise dieser Aktionspläne Legislativ- und Haushaltsvorrechte des Parlaments uneingeschränkt respektiert, und lehnt jeglichen Vorschlag ab, der dem Rat eine Vorherrschaft in Fragen hinsichtlich der Politiken einräumen würde; betont, dass Fragen bezüglich der Politiken im Rahmen der etablierten Verfahren behandelt und dabei die Rechte der beiden Teile der Legislativ- und Haushaltsbehörden respektiert werden müssen;

38.

bekräftigt, dass die Aktionspläne in die gemeinsamen Bereiche der Zusammenarbeit einbezogen werden sollten; zieht es daher vor, dass Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Integrationsebenen soweit wie möglich einander angepasst werden, was auch zu mehr Transparenz und dazu beiträgt, die administrative Belastung der Kommission in Grenzen zu halten; fordert insbesondere, einen klaren Mechanismus für die Durchführung der Maßnahmen betreffend Demokratie und Menschenrechte festzulegen, der in die Aktionspläne einbezogen wird, um einer Ineffizienz der derzeitigen Menschenrechtsklauseln vorzubeugen;

39.

hebt hervor, dass es besonders wichtig ist, dass als Ausgangspunkt der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ die Beurteilung der derzeit bestehenden Abkommen und Finanzinstrumente, die die neuen Nachbarn der Union betreffen, herangezogen wird und dass dieser Beurteilung durch die Ausarbeitung von länderspezifischen und regionalen Aktionsplänen Rechnung getragen wird; fordert, im Wege eines Jahresberichts eng an der Beurteilung der Durchführung der Aktionspläne beteiligt, und so in die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ einbezogen zu werden;

40.

ist der Auffassung, dass die Union in erster Linie die Anträge der Nachbarländer auf Beitritt zur WTO unterstützen muss, die noch nicht Mitglied der WTO sind, wozu einige wichtige Schritte zur Anpassung an das in den Mitgliedstaaten geltende Recht erforderlich sind;

41.

unterstützt den Vorschlag der Kommission in ihrer Mitteilung zu einem neuen Nachbarschaftsinstrument, Nachbarschaftsprogramme als vorläufige Lösungen der althergebrachten bürokratischen Probleme einzuführen, die die Unterstützung einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch die Union erheblich erschweren; fordert, diese Programme schnellstens einzuführen; bedauert, dass die Forderung des Parlaments nach Maßnahmen in diesem Bereich nicht viel früher Gehör fand und dass der Start des neuen Nachbarschaftsinstruments durch die Starrheit der finanziellen Vorausschau bis 2007 hinausgezögert wird; fordert, dass das vorgeschlagene Instrument neben der grenzübergreifenden Dimension an einigen Teilen der Grenze als Pilotprojekt eingesetzt wird und sich von jetzt an insbesondere gemäß dem Beispiel der Mechanismen von Interreg III B der staatenübergreifenden Zusammenarbeit dient; hebt hervor, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit auch die Regionen und Länder umfassen muss, die gemeinsame Seegrenzen haben;

42.

betont, dass die grenzüberschreitende und die interregionale Zusammenarbeit ein Schlüsselelement für den Ausbau der Beziehungen zu den Nachbarstaaten darstellt, und fordert die Anwendung eines Instruments mit den Mechanismen von Interreg III A und C, das auch die Beteiligung der regionalen und der lokalen Behörden umfasst;

43.

begrüßt den Vorschlag im Rahmen der Initiative „Größeres Europa — Nachbarschaft“, ein neues Nachbarschaftsinstrument einzurichten, um die grenzübergreifenden Maßnahmen zu fördern und die derzeit nicht zufriedenstellende Situation aufgrund der gegenwärtig genutzten unterschiedlichen Finanzinstrumente (Interreg für den Anteil der Mitgliedstaaten an Projekten und TACIS, PHARE für die Anteile der Nachbarländer) zu verbessern; stellt ferner fest, dass MEDA und CARDS durch die Initiative abgedeckt werden sollten;

44.

ist der Auffassung, dass das neue Nachbarschaftsinstrument für die Außengrenzen der erweiterten Union mit den außenpolitischen Programmen und Prozessen verknüpft werden muss, wobei die verschiedenen bestehenden regionalen Prioritäten zu berücksichtigen sind; ist der Auffassung, dass dieses Instrument Ziele umfassen muss, die sowohl die Außenpolitik als auch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt betreffen; weist nachdrücklich darauf hin, dass dieses Instrument auf den Lehren aufbauen muss, die zuvor aus der Schaffung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gezogen wurden;

45.

weist bei der Festlegung von Programmen und künftigen Instrumenten im Bereich der neuen Nachbarschaft auf die verschiedenen Probleme in Bezug auf Länder hin, die eine Landgrenze zur erweiterten Union oder eine gemeinsame Seegrenze mit der Union haben; ist diesbezüglich davon überzeugt, dass das Schengener Übereinkommen kleine und örtlich begrenzte Grenzbewegungen der Bevölkerung ermöglichen und auf diese Weise traditionelle grenzüberschreitende Beziehungen erhalten und vertiefen sollte;

46.

weist darauf hin, dass die Programme und Instrumente im Bereich der neuen Nachbarschaft für regionale und kommunale Gemeinschaften leicht zugänglich sein müssen, die auch in ihre Verwaltung direkt einbezogen werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in Grenzregionen mit der Schaffung einer konsularischen Infrastruktur der Union zu beginnen, um die erforderliche Vereinfachung der Visaverfahren durchzuführen und eine dezentralisierte Durchführung der Programme zu erleichtern;

47.

begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zum kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten und betrachtet diesen Vorschlag als wichtigen Schritt dahin, dass die neuen Schengen-Grenzen nicht zu einer Schranke für Handel, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch oder regionale Zusammenarbeit werden; stellt allerdings fest, dass solche Risiken in Bezug auf nicht unmittelbar angrenzende Regionen der entsprechenden Nachbarländer weiterbestehen und dass daher soweit möglich weitere Maßnahmen getroffen werden sollten;

48.

weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich auf die wichtige Rolle der neuen Mitgliedstaaten hin, verstärkt an ihren Grenzen durch nationale Aktionspläne und die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf den politischen Dialog und das schrittweise Aufbauen einer Freihandelszone hinzuarbeiten;

49.

ist überzeugt, dass die Tatsache, dass die in dieser Entschließung berücksichtigten Staaten mehreren verschiedenen Institutionen angehören, einen positiven Ausgangspunkt dafür darstellt, dass die Strategie der Union eine multilaterale institutionelle Dimension erhält und gemeinsame politische Strategien verfolgt werden; weist darauf hin, dass der politische Dialog und die beteiligten Institutionen die verschiedenen Ebenen — Regierungen, Parlamente, dezentrale Einrichtungen und organisierte Bürgergesellschaft — berücksichtigen müssen;

50.

tritt im Zusammenhang mit der Initiative „Größeres Europa — Nachbarschaft“ dafür ein, dass

das gemeinschaftliche Auftreten der Union in bestehenden internationalen Organisationen (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa — OSZE, Europarat) gestärkt wird;

die Zusammenarbeit mit dem Europarat, insbesondere wegen dessen Erfahrung mit der Konsolidierung demokratischer Prozesse und dem Aufbau des Rechtsstaats enger gestaltet wird;

die mögliche Erweiterung der OSZE auf die Staaten des Mittelmeerraums und des Nahen Ostens oder zumindest der Aufbau von Prozessen der Zusammenarbeit mit diesen Staaten in Erwägung gezogen wird;

die Europäische Konferenz als ein Instrument der Zusammenarbeit im Rahmen der Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ neu in Gang gebracht wird, wobei daran auch die Staaten des südlichen Kaukasus als vollwertige Mitglieder teilnehmen können;

die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer während des italienischen Ratsvorsitzes ins Leben gerufen wird, um dem Barcelona-Prozess eine stabile parlamentarische Dimension zu verleihen, und diese künftig auf weitere Staaten der Mittelmeerregion und des Nahen Ostens erweitert wird;

51.

fordert die in die Politik „Größeres Europa — Nachbarschaft“ einbezogenen Staaten, die dies noch nicht vollzogen haben, auf, sämtliche geltenden internationalen Verträge über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung unter vollständiger Achtung der UN-Charta zu unterzeichnen, zu ratifizieren und strikt anzuwenden; fordert gleichzeitig die Schaffung eines Netzes von Kontakten, die den Austausch von Informationen und Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus ermöglichen;

52.

befürwortet die Schaffung unabhängiger Institutionen in den betreffenden Ländern, mit denen eine wirksame Umsetzung der Rechte gemäß den von ihnen unterzeichneten bilateralen und multilateralen Übereinkommen gewährleistet würde, mit dem Ziel, die Achtung der Menschenrechte im Mittelmeerraum zu stärken; fordert alle betroffenen Länder, die dies noch nicht getan haben, auf, sich dem Vorschlag für die Aussetzung der Todesstrafe anzuschließen und dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten;

53.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE und den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Staaten zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2002)0296.

(2)  P5_TA(2003)0020.

(3)  P5_TA(2003)0292.

P5_TA(2003)0521

Nördliche Dimension

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nördlichen Dimension

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Zweiten Aktionsplans für die Nördliche Dimension 2004-2006, wie er vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 16. und 17. Oktober 2003 in Brüssel gebilligt wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2003 zur Nördlichen Dimension — Neuer Aktionsplan (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003 an den Rat und das Europäische Parlament „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003) 104),

gestützt auf Artikel 37 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Nördliche Dimension seit ihrer Schaffung 1999 ein großes Potenzial bewiesen, jedoch das angestrebte Niveau der Entwicklung der nördlichen Gebiete unseres Kontinents und der Arktis noch nicht erreicht hat,

B.

in der Erwägung, dass die Kommission im März 2003 ihr erstes Konzept „Größeres Europa — Nachbarschaftspolitik“ veröffentlicht hat und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Juni 2003 jetzt als Grundlage für die weitere Arbeit der Kommission dienen; in der Erwägung, dass diese Politik die Beziehungen zu den jetzigen und künftigen Nachbarn der erweiterten Union erneut in den Vordergrund rückt und die Nördliche Dimension ein integraler Bestandteil davon ist,

C.

in der Erwägung, dass sich die künftige Politik im Bereich der Nördlichen Dimension in erster Linie auf die Möglichkeiten und Herausforderungen richten muss, die sich aus der Erweiterung ergeben, durch die die Grenze der Europäischen Union zu Russland verlängert wird und Belarus sowie die Ukraine neue Nachbarländer der Europäischen Union werden, und in der Erwägung, dass mehrere Partnerländer in der Nördlichen Dimension Mitglieder der Europäischen Union werden, wodurch sich die Bedeutung der internen Aspekte der Nördlichen Dimension erhöht,

D.

in der Erwägung, dass die neuen Grenzregionen über umfangreiche Humanressourcen und ein großes wirtschaftliches Potenzial verfügen und es daher wichtig ist, die Bemühungen um eine Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Wirtschaftswachstums zu verstärken, die Ströme von Menschen und Waren über die Grenzen hinweg zu erleichtern und dabei eng zusammenzuarbeiten, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, Armut und soziale Ungleichgewichte zu verringern, die Gesundheit und das soziale Wohlergehen der Bevölkerung zu verbessern und eine produktive Beschäftigung sowie den sozialen und kulturellen Austausch zu fördern, wobei die Stärkung von Demokratie und Stabilität in der Region das übergeordnete Ziel ist,

E.

in der Erwägung, dass die Sicherheit des Seeverkehrs ein wichtiges Thema bleibt, vor allem in Bezug auf die Ostsee, wo der Transport von Erdöl mit Tankschiffen rasch zunimmt; in der Erwägung, dass die Ostsee bereits sehr stark verschmutzt und, da es sich hier um ein Binnenmeer handelt, besonders gefährdet ist,

F.

in der Erwägung, dass der globale Klimawandel in den nördlichen und arktischen Regionen dramatische Auswirkungen haben könnte,

G.

in der Erwägung, dass die Nördliche Dimension viel mehr umfasst als das nordwestliche Russland, nämlich auch die gesamte Arktis und das Ostseebecken,

H.

in der Erwägung, dass ein verstärktes Zusammenwirken auf allen Ebenen zwischen Russland und der Europäischen Union im Kontext der Nördlichen Dimension für das Erreichen dieser übergreifenden Ziele von wesentlicher Bedeutung ist und als Katalysator für engere Verbindungen Russlands zur Europäischen Union wirken wird,

I.

in der Erwägung, dass auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 9. April 2001 in Luxemburg beschlossen wurde, ein Forum für die Nördliche Dimension einzusetzen, dieser Beschluss jedoch noch nicht umgesetzt worden ist,

1.

begrüßt den Zweiten Aktionsplan für die Nördliche Dimension als wichtigen Teil der Entwicklung der Politik im Bereich der Nördlichen Dimension und als wichtigen Beitrag für die betroffene Region;

2.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der wichtigste Zweck des vorliegenden Aktionsplans darin besteht, einen klaren operativen Rahmen für alle an der Nördlichen Dimension Beteiligten zu schaffen sowie strategische Ziele und Prioritäten festzulegen;

3.

unterstreicht, dass der bevorstehende Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten die Bedeutung der Nördlichen Dimension weiter erhöhen wird, wie dies auch durch die Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik der Union im Bereich „Größeres Europa — Neue Nachbarschaftspolitik“ geschehen wird; ist der Auffassung, dass die Neue Nachbarschaftspolitik und das Neue Nachbarschaftsinstrument in den Beziehungen zu allen EU-Nachbarn umgesetzt werden müssen, womit die Finanzierung der Politik im Bereich der Nördlichen Dimension aufgestockt wird;

4.

unterstützt die in dem vorliegenden Aktionsplan erwähnten spezifischen Maßnahmen, die alle vom Europäischen Parlament in seinen früheren Entschließungen genannten wesentlichen Punkte berücksichtigen und sechs große prioritäre Bereiche abdecken:

Wirtschaft, Unternehmen und Infrastruktur auf dem neuesten Stand,

Humanressourcen, Bildung, wissenschaftliche Forschung und Gesundheit sowie soziale Fragen,

Zusammenarbeit im Energiesektor,

Umwelt, nukleare Sicherheit und natürliche Ressourcen,

grenzüberschreitende Zusammenarbeit und regionale Entwicklung,

Justiz und Inneres,

sowie Regionen mit speziellen Bedürfnissen wie Kaliningrad und der arktischen Region besondere Beachtung schenken;

5.

begrüßt die in den Aktionsplänen berücksichtigten ökologischen Aspekte, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit des Seeverkehrs in der Ostsee, den Beschluss, innerhalb der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation die Einstufung der Ostsee als besonders empfindlichen Bereich vorzuschlagen, sowie die umfassende Betonung der nachhaltigen Entwicklung und des nachhaltigen Einsatzes natürlicher Ressourcen, und unterstützt insbesondere das Ziel einer verstärkten Überwachung der Schadstoffe und einer wirksameren Abwasserbewirtschaftung;

6.

zeigt sich besorgt über die Tendenz, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu stark zu betonen und die wichtige Rolle, die erneuerbare Energiequellen in der Region spielen könnten, zu vernachlässigen;

7.

begrüßt insbesondere das in der Umweltpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDEP) verfolgte Konzept, einschließlich des NDEP-Förderfonds; begrüßt daher die am 27. Oktober 2003 in Oslo erfolgte Einrichtung einer Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension;

8.

begrüßt die am 21. Mai 2003 erfolgte Unterzeichnung des Multilateralen Programms für Umwelt und nukleare Sicherheit in der Russischen Föderation (MNEPR) als wichtigen Schritt auf dem Wege zu größerer Transparenz, Effizienz und Geschwindigkeit im Rahmen international finanzierter Programme für die Sanierung und Stilllegung von Kernkraftanlagen in Russland; ermutigt Russland, diese Vereinbarung unverzüglich zu ratifizieren; unterstreicht die Bedeutung von Umweltimpakt- und Risikostudien bei der Ausführung der Projekte;

9.

bedauert die mangelnde Koordinierung zwischen den bestehenden internationalen Programmen in den Bereichen Umwelt, nukleare Sicherheit und Nichtverbreitung; ersucht die Europäische Union, die Initiative zu ergreifen und die Einrichtung einer internationalen Umwelt- und Nichtverbreitungs-Kontrollagentur zu prüfen, um die Bemühungen zu koordinieren, Russland bei der Bewältigung der gravierenden Umweltprobleme durch radioaktive Abfälle zu unterstützen;

10.

begrüßt die besondere Betonung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, im Bereich des Menschenhandels und in der Zusammenarbeit bei der Überwachung der Grenzen sowie im Zivilschutz;

11.

begrüßt die Aufmerksamkeit, die der Frage des Frauenhandels gezollt wird, und unterstützt die im Aktionsplan vorgeschlagenen Projekte, durch die die Lage von Opfern und potenziellen Opfern verbessert und die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen von Frauen und Kindern eingedämmt werden soll;

12.

erkennt die besondere Rolle an, die das nordwestliche Russland im Rahmen der Politik im Bereich der Nördlichen Dimension spielt, weist jedoch darauf hin, dass sowohl die Entwicklung des Arktischen Fensters als auch die Notwendigkeit einer verstärkten politischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Kanada und den Vereinigten Staaten im Aktionsplan nicht angesprochen werden;

13.

fordert eine Verbesserung der Koordinierung zwischen der Europäischen Union, dem Arktischen Rat, dem Rat der Ostseestaaten, dem Nordischen Rat, dem Euro-arktischen Barents-Rat und anderen in der Arktis tätigen Organisationen und regionalen Einrichtungen einerseits sowie eine klare Aufgabenteilung zwischen allen beteiligten öffentlichen Stellen in der Europäischen Union andererseits;

14.

bedauert die Tatsache, dass es keine konkreten Vorschläge gibt, die ausdrücklich auf die indigenen Völker in der Region zugeschnitten sind, insbesondere im Hinblick auf die Sámi, deren politische Vertretung gestärkt werden sollte;

15.

ist der Auffassung, dass eine stärkere Verknüpfung zwischen der Politik im Bereich der Nördlichen Dimension und dem EU-Haushalt erforderlich ist, und fordert eine angemessene Finanzierung dieser Politik;

16.

ist besorgt über die Schwierigkeiten, die bei der Verwendung der Haushaltsmittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von TACIS aufgetreten sind; unterstreicht die Notwendigkeit einer Verbesserung des Regelungs- und Haushaltsrahmens für die Umsetzung des grenzüberschreitenden Programms im Rahmen von TACIS entsprechend den Empfehlungen für das Neue Nachbarschaftsinstrument und wird Vorschläge zur Ausweitung der Darlehensfazilitäten für die TACIS-Länder genau prüfen; betont ferner die Bedeutung der Koordinierung zwischen Interreg- und TACIS-Maßnahmen und erwartet, dass einige Pilotvorhaben in Teilen der Grenzregion noch vor der Einführung des Neuen Nachbarschaftsinstruments durchgeführt werden könnten;

17.

ersucht alle Beteiligten, aktiv daran mitzuwirken, die Energie-, Verkehrs- und Informationsnetze der Europäischen Union und Russlands miteinander zu verknüpfen, was ein stärkeres Engagement der Europäischen Investitionsbank erfordert; fordert den Rat auf, so bald wie möglich ein umfassenderes Mandat für die EIB zu beschließen, damit sie sich in Russland noch stärker engagieren kann;

18.

unterstreicht die Bedeutung einer Einbeziehung von Vorhaben mit Nördlicher Dimension in das von der Kommission vorgeschlagene TEN-Paket; erinnert daran, dass beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region der Nördlichen Dimension der ökologischen Nachhaltigkeit vorgeschlagener Lösungen besonderes Augenmerk zu widmen ist, wobei dem Schienen- und dem Seeverkehr Priorität eingeräumt werden sollte;

19.

fordert eine weitergehende Beteiligung gewählter Vertreter auf allen Ebenen an der Umsetzung und Evaluierung des Aktionsplans; bedauert, dass diese demokratische Dimension fehlt;

20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der zehn neuen Mitgliedstaaten sowie von Russland, Belarus, Kanada und den Vereinigten Staaten zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2003)0020.

P5_TA(2003)0522

Europäische Verteidigungsgüterpolitik

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Verteidigung — Industrie- und Marktaspekte — Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union (KOM(2003) 113 — 2003/2096(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2003) 113) und der vorhergehenden Mitteilungen der Kommission (KOM(1996) 10) und (KOM(1997) 583),

unter Hinweis auf seine diesbezüglichen Entschließungen vom 11. April 1984 (1), 13. Juli 1990 (2), 17. September 1992 (3), 19. Januar 1995 (4), 15. Mai 1997 (5), 14. Mai 1998 (6), 30. November 2000 (7), 10. April 2002 (8), 15. Mai 2002 (9) und 10. April 2003 (10),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes der verschiedenen Europäischen Räte zu diesem Thema, insbesondere der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln (3. und 4. Juni 1999) sowie des Europäischen Rates von Helsinki (10. und 11. Dezember 1999) zu einer verstärkten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, sowie der Berichte des Vorsitzes über die Entwicklung der Fähigkeit der Union zur militärischen und nichtmilitärischen Krisenbewältigung,

unter Hinweis auf die Absichtserklärung zur Flankierung der industriellen Umstrukturierung im Verteidigungsbereich, die am 6. Juli 1998 in London von den Verteidigungsministern Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und Schwedens unterzeichnet wurde und in der die Ziele und Grundsätze präzisiert werden, an denen sich die Regierungen orientieren wollen, um die Schaffung und effiziente Tätigkeit transnationaler Unternehmen im Bereich der Verteidigungsgüter in Europa voranzutreiben,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Verteidigungsminister dieser Staaten vom 20. April 1998, worin diese übereingekommen sind, den Bemühungen um eine Harmonisierung des Bedarfs ihrer Streitkräfte Vorrang einzuräumen, um Überschneidungen in den Bereichen Beschaffungswesen, Forschung und technologische Entwicklung zu vermeiden,

unter Hinweis auf die auf dem informellen Treffen der Außenminister der Europäischen Union vom 7. Mai 2000 auf den Azoren erzielte Vereinbarung, die Schaffung gemeinsamer Arbeitsgruppen der Europäischen Union und der NATO zu unterstützen, die Sicherheitsfragen, militärische Kapazitäten, Regelungen für die Nutzung militärischer Mittel der NATO durch die Union und die Ausarbeitung von mehr auf Dauer angelegten Vereinbarungen zwischen der Union und der NATO prüfen sollen,

unter Hinweis auf die Konferenz über die militärischen und die polizeilichen Fähigkeiten und den entsprechenden europäischen Aktionsplan vom 19. November 2001,

in Kenntnis der Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantischen Bündnisses vom 21. November 2002 auf dem Gipfel in Prag,

unter Hinweis auf das Ministertreffen des Nordatlantischen Rates und das Ministertreffen NATO-EU vom 3. Juni 2003 in Madrid,

unter Hinweis auf Artikel 17 des EU-Vertrags, insbesondere Absatz 1 Unterabsatz 3 zur rüstungspolitischen Zusammenarbeit, sowie Artikel 296 des EG-Vertrags zur Wahrung der nationalen Sicherheitsinteressen,

gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A5-0342/2003),

in Kenntnis des zweiten Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik (A5-0370/2003),

A.

in der Erwägung, dass durch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) unbeschadet der spezifischen Ziele der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten die Möglichkeit geschaffen wurde, Operationen zur nichtmilitärischen und auch der militärischen Krisenbewältigung unter der Führung der Union in Gang zu setzen und durchzuführen,

B.

in der Erwägung, dass die beharrliche Weigerung vieler europäischer Staaten, mehr für Verteidigung und die Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten und die Interoperabilität mit ihren Verbündeten auszugeben, den Zusammenhalt innerhalb der NATO gefährden kann,

C.

angesichts der Tatsache, dass die EU-Mitgliedstaaten etwa 50% des Verteidigungsbudgets der USA ausgeben, ihre militärischen Kapazitäten aber nur 10% von denen der USA entsprechen,

D.

in der Erwägung, dass sich beide Gesellschaften auf dieselben Werte der Freiheit, der Demokratie, des Rechtsstaats und der Menschenrechte gründen und deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen ihnen erforderlich ist,

E.

in der Erwägung, dass das Konzept einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität von allen Parteien des Atlantischen Bündnisses auf der Juni-Tagung 1996 in Berlin akzeptiert und anerkannt wurde,

F.

in der Erwägung, dass die Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft vom 16. Dezember 2002 und der Abschluss und die Umsetzung der ständigen Vereinbarungen zwischen der Union und der NATO, insbesondere der „Berlin-Plus“-Vereinbarungen, es der Union ermöglichen, die operationellen militärischen Planungskapazitäten der NATO sowie ihre Kommandostrukturen zur Durchführung von Operationen der Union zu nutzen, was eine verstärkte Kompatibilität der Verteidigungsgüter erfordert,

G.

in der Erwägung, dass das Ende des Kalten Kriegs zu einer Verminderung der Bestellungen von Militärgütern geführt hat, weswegen es notwendig ist, diesen Sektor wieder zu stärken, nicht nur um ihm wirtschaftlich und sozial wieder Bedeutung zu verleihen, sondern vor allem, um eine sicherere Welt zu fördern,

H.

in der Erwägung, dass die laufenden Umstrukturierungen in den nationalen Rüstungsindustrien zum Aufbau verschiedenartiger Abstimmungsmechanismen geführt haben, was seinen Niederschlag beispielsweise in der Absichtserklärung und der entsprechenden Rahmenvereinbarung sowie der Schaffung des Gemeinsamen Gremiums für die Rüstungszusammenarbeit gefunden hat,

I.

in der Erkenntnis, dass die innere Sicherheit der Union nach den Ereignissen des 11. September 2001 einen höheren Stellenwert bekommen hat, und dass denjenigen Mitgliedstaaten eine gesteigerte Verantwortung zukommt, denen der Schutz der Außengrenzen der Union obliegt,

J.

angesichts der Tatsache, dass die Zuständigkeiten im Bereich der parlamentarischen Kontrolle der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der ESVP geteilt sind zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, und dass Letztere weiterhin wesentliche Befugnisse im Bereich der Rüstungsausgaben sowie bei operativen Fragen im Zusammenhang mit den Streitkräften haben,

K.

angesichts der Erweiterung der NATO nach Osten parallel zur Erweiterung der Europäischen Union und der daraus folgenden Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung zwischen allen Mitgliedstaaten,

L.

in der Erwägung, dass die europäische Rüstungsindustrie für die Europäische Union von grundlegender wirtschaftlicher und politischer Bedeutung ist,

M.

in der Erwägung, dass es keinen Binnenmarkt für die Rüstungsbeschaffung gibt und die voneinander getrennten nationalen Beschaffungsmaßnahmen und unterschiedlichen Ausfuhrregulierungen eine Entwicklung in diese Richtung hemmen,

N.

unter Hinweis auf den potenziellen Nutzen für KMU und den Bedarf, der in der Rüstungsindustrie an einer koordinierten Verteidigungsgüterpolitik besteht,

1.

nimmt die Mitteilung der Kommission zur Kenntnis, die auf einen Wunsch des Europäischen Parlaments zurückgeht und durch die den Mitgliedstaaten ein angemessener Rahmen zur Verfügung gestellt wird, innerhalb dessen Überlegungen über eine verstärkte und wirkungsvollere Zusammenarbeit im Rüstungsbereich angestellt werden können;

2.

ist davon überzeugt, dass die Union über militärische Fähigkeiten verfügen muss, die die Glaubwürdigkeit der Zielsetzung ihrer Außen- und Verteidigungspolitik untermauern; ist sich der Tatsache bewusst, dass der Erfolg dieses Prozesses davon abhängt, dass sich die Mitgliedstaaten bereit erklären, langfristig entsprechend ihrer jeweiligen Verteidigungsverpflichtungen ihre Rüstungsausgaben zu bestreiten, und erwartet die Fertigstellung des Grünbuchs der Kommission 2004 mit Normen, die allgemein beim Ankauf von Verteidigungsgütern angewandt werden;

3.

drückt seine Überzeugung aus, dass die NATO nicht nur eine grundlegende Gewähr für die Stabilität und die Sicherheit im euro-atlantischen Raum bleibt, sondern auch der maßgebliche Rahmen für gemeinsame Operationen, weshalb es auch im gemeinsamen Interesse liegt, die Interoperabilität der innereuropäischen und der transatlantischen Verteidigungsgüter zu stärken;

4.

erkennt in diesem Rahmen die Notwendigkeit an, günstige Bedingungen für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und profitablen europäischen Verteidigungsgüterindustrie zu schaffen; unterstützt nachdrücklich die Absicht der Kommission, die Situation der Rüstungsindustrie in der Union durch die Erhebung von Daten festzustellen; fordert die Erarbeitung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms zur Verbesserung der Fähigkeiten der Union im Bereich der Verteidigung; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit, Modell- und Demonstrationsvorhaben auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen, um die europäischen Fähigkeiten in den Spitzentechnologiebereichen zu entwickeln;

5.

betont nachdrücklich, dass bei der Entwicklung eines europäischen Verteidigungsbeitrags keine Schattenhaushalte geschaffen werden sollten, und fordert dringend, dass die parlamentarische Kontrolle sichergestellt wird; weist darauf hin, dass diese Kontrolle derzeit größtenteils von den nationalen Parlamenten ausgeübt werden muss;

6.

ermuntert die Mitgliedstaaten, den Sektor der Verteidigungsgüterindustrien umzustrukturieren und das Prinzip der wechselseitigen industriellen und technologischen Abhängigkeit in dem Sektor zu akzeptieren, damit die öffentlichen Mittel im Bereich der Verteidigung besser genutzt und Doppelarbeiten vermieden werden;

7.

tritt zu diesem Zweck für eine innereuropäische Zusammenarbeit, die Wettbewerbsfähigkeit und den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz ein, ohne dass die Zusammenarbeit mit Drittstaaten oder die Beschaffung von Verteidigungsgütern außerhalb des europäischen Raums durch die Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden sollte, wenn die gebotenen Lieferbedingungen wirtschaftlich günstiger sind, als diejenigen, die innerhalb der Europäischen Union erzielt werden können, und wenn dies mit der Durchführung eines europäischen Projekts vereinbar ist;

8.

fordert, dass die Erwartungen der Beitrittsländer im Bereich nationale Sicherheit und Stabilität in vollem Umfang berücksichtigt werden, weswegen diese Länder in den Umstrukturierungsprozess der Rüstungsindustrie eingebunden werden müssen;

9.

ist der Auffassung, dass die verstärkte Öffnung der Märkte für Rüstungsgüter darauf gerichtet sein muss, die sichere Versorgung auf nationaler und europäischer Ebene zu gewährleisten; tritt in diesem Sinn für die Verminderung der Kontrollen bei der innergemeinschaftlichen Versendung von Verteidigungsgütern, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Angleichung der nationalen Genehmigungssysteme ein, wenn auch die Komplexität und die politische Sensibilität dieses Sektors anerkannt wird;

10.

erinnert an seinen Standpunkt, dass schrittweise ein europäischer Rüstungsmarkt geschaffen werden muss, was die Festlegung und Anwendung gemeinsamer Regelungen in diesem Bereich bedingt; fordert die Kommission auf, transparente Verfahren und Vereinfachungsmaßnahmen in diesem Bereich vorzuschlagen;

11.

weist darauf hin, dass die Normeninstitute der Union einer wichtigen Beitrag zur Interoperabilität der Rüstungsgüter leisten sollten, insbesondere bei den Produkten, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich verwendet werden;

12.

weist erneut darauf hin, dass die interne Öffnung militärischer Märkte durch eine weitere Stärkung der Waffenexportkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union begleitet werden sollte; unterstreicht insofern die Bedeutung der vollständigen Umsetzung durch die Union und ihre Mitgliedstaaten aller Empfehlungen des Parlaments zur Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren;

13.

schlägt vor, dass im Rahmen der Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau gemeinschaftliche Programme zur Unterstützung der Neuausrüstung zu Verteidigungszwecken geschaffen werden; schlägt insbesondere vor, dass ein Programm geschaffen wird, das ausschließlich dem Ausbau der Einrichtungen zum Schutz der Außengrenzen der Union dient, damit sie den Erfordernissen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen, die illegale Einwanderung, den Waffen-, Drogen- und Menschenhandel sowie der Bekämpfung von Straftaten auf See gerecht werden können;

14.

weist auf die Entscheidung des Europäischen Rates von Thessaloniki hin, im Jahr 2004 eine zwischenstaatliche Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung zu schaffen, die dem Rat unterstellt sein und allen Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen stehen wird; weist aber auch darauf hin, dass vorab und genau die Aktivitäten bestimmt werden müssen, die die künftige Agentur entwickeln wird, damit dieser ein Mehrwert verliehen werden kann; fordert, dass diese Festlegung und die praktischen Einzelheiten der Funktionsweise in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament erarbeitet werden;

15.

vertritt die Auffassung, dass sich die Agentur zunächst und vor allem mit der Ausrüstung und Bewaffnung der europäischen Eingreiftruppe befassen sollte, insbesondere mit deren Kompatibilität; ist außerdem der Ansicht, dass die Agentur ein langfristiges Konzept in Bezug auf Kapazitätserfordernisse entwickeln sollte; vertritt die Auffassung, dass die Agentur analysieren sollte, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Bereich ein neuer Bedarf entstehen wird und welche technischen Möglichkeiten zu diesem Zeitpunkt existieren werden, um den entsprechenden Bedarf zu decken; ist außerdem der Ansicht, dass die Agentur über ihren eigenen Haushalt verfügen sollte, wobei der Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung bei neuen Technologien gelegt werden sollte;

16.

erwartet die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens, wenn Entscheidungen im Bereich der Industriepolitik zu treffen sind;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 127 vom 14.5.1984, S. 70.

(2)  ABl. C 231 vom 17.9.1990, S. 209.

(3)  ABl. C 284 vom 2.11.1992, S. 138.

(4)  ABl. C 43 vom 20.2.1995, S. 89.

(5)  ABl. C 167 vom 2.6.1997, S. 137.

(6)  ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 190.

(7)  ABl. C 228 vom 13.8.2001, S. 173.

(8)  ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 582.

(9)  ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 392.

(10)  P5_TA(2003)0188.

P5_TA(2003)0523

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa: Zweiter Jahresbericht (KOM(2003) 139 — 2003/2094(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des zweiten Jahresberichts der Kommission über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa (KOM(2003) 139),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Vierten Parlamentarischen Konferenz EU-Stabilitätspaktländer vom 21. Mai 2003,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. Juni 2003 zu dem Treffen der Troika und der am Stabilitätspakt für Südosteuropa teilnehmenden Länder (1) und vom 3. Juli 2003 zu der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki (2),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfels EU-Westliche Balkanstaaten von Thessaloniki vom 21. Juni 2003 und der auf diesem Gipfeltreffen angenommenen Gemeinsamen Erklärung der Westlichen Balkanstaaten,

unter Hinweis auf die Resolutionen 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 zum Kosovo, 1503 (2003) vom 28. August 2003, soweit sie die Beziehungen und die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das Ehemalige Jugoslawien (ICTY) betrifft, 1491 (2003) vom 11. Juli 2003 zu Bosnien und Herzegowina, den Bericht des UN-Generalsekretärs vom 26. Juni 2003 über die VN-Übergangsverwaltung in Kosovo und seine Entschließungen vom 28. Februar 2002 (3), 26. September 2002 (4) und 24. Oktober 2002 (5) zum Internationalen Strafgerichtshof,

gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A5-0397/2003),

Allgemeine und horizontale Bereiche

1.

bekräftigt die Überzeugung, die es in Ziffer 3 seiner Entschließung vom 7. November 2002 zu dem Bericht der Kommission „Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa — Erster Jahresbericht“ (6) zum Ausdruck gebracht hat, wonach es nur eine europäische Perspektive geben kann, wenn die Länder die Kopenhagener Kriterien erfüllen, und fordert den Rat und die Kommission auf, Hilfe für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens beteiligten Länder (SAP-Länder) und die mögliche Einleitung der nächsten Phase des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses von den folgenden Bedingungen abhängig zu machen:

Zusammenarbeit mit dem ICTY;

Umsetzung von Maßnahmen zur Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

Umsetzung aktiver Maßnahmen gegen Korruption, organisiertes Verbrechen und den Menschen-, Drogen- und Waffenhandel;

2.

hält es für nicht wünschenswert, dass in Zukunft ein SAP-Land Mitglied der Europäischen Union wird, wenn es ein bilaterales Abkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen hat, welches der uneingeschränkten Effizienz des IStGH zuwiderläuft;

3.

weist darauf hin, dass der erfolgreiche Abschluss der Arbeit der Anklagebehörde beim ICTY von einer vollständigen und reibungslosen Zusammenarbeit mit allen Regierungen der SAP-Länder abhängt, insbesondere mit denjenigen, von denen die Überstellung flüchtiger Personen gefordert wird (die Regierung von Kroatien, die Regierung von Serbien und Montenegro und die bosnisch-serbischen staatlichen Stellen);

4.

ruft die Kommission und den Rat dazu auf, ihre volle Unterstützung der Anklägerin des ICTY bei der Durchsetzung ihrer Prioritäten für die nächsten vier Jahre zu geben, wie sie vom UN-Sicherheitsrat festgelegt wurden: Abschluss der Ermittlungen bis 2004, Erreichung der Überstellung aller verbleibender flüchtigen Personen und Beendigung der Verfahren im Jahr 2008 sowie der Berufungsverfahren im Jahr 2010;

5.

stellt fest, dass die SAP-Länder mit inländischen Gerichtsverfahren gegen Personen, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, einen Anfang gemacht haben; betont, dass Gerichtsverfahren gegen Verdächtige ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit eingeleitet werden sollten;

6.

wiederholt die in Ziffer 35 seiner oben genannten Entschließung vom 3. Juli 2003 formulierte Aufforderung an den Rat und die Kommission, einen nachhaltigen Finanzrahmen für die SAP-Länder unter der umstrukturierten Haushaltslinie 7 der Finanziellen Vorausschau vorzulegen;

7.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, mit den Vorbereitungen für den wahrscheinlichen Rückzug der US-Truppen vom UN-Kontingent in Südosteuropa zu beginnen und zu gegebener Zeit ihre Ersetzung durch EU-geführte Friedenerhaltungstruppen zu planen;

8.

fordert die SAP-Länder auf, sich ernsthaft mit der Diskriminierung der Roma-Bevölkerung zu befassen, auch durch die Verabschiedung wirksamer Antidiskriminierungsgesetze und die systematische Überwachung des Zugangs von Roma zu Bildung, Wohnraum, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und sozialen Diensten;

9.

bekräftigt den in Ziffer 4 seiner oben genannten Entschließung vom 7. November 2002 formulierten Vorschlag, dass die künftige Entwicklung der derzeitigen institutionellen Rahmen und der Status staatenähnlicher Einheiten im Rahmen der einschlägigen UN-Resolutionen gründlich überdacht werden sollten;

10.

stellt fest, dass es für Staaten, in denen in der Praxis die Rechte von Bürgern von ihrer ethnischen Zugehörigkeit abhängen, keine Perspektive für den Beitritt zur Europäischen Union gibt;

11.

weist darauf hin, dass das derzeitige Visumsystem zwischen der Europäischen Union und den SAP-Ländern die europäische Perspektive dieser Länder untergräbt und beeinträchtigt, und dass es mittlerweile von den Bürgern als Demütigung empfunden wird; fordert den Rat und die Kommission auf, klare Benchmarks dafür aufzustellen, wie die Visumverfahren mit den SAP-Ländern schrittweise entwickelt und gelokkert werden können, während die Länder die notwendigen Reformen durchführen; ist der Auffassung, dass dies ein aussagekräftiges Signal dafür sein wird, dass sich die Europäische Union auf die Bürger der SAPLänder zu bewegt;

12.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Schaffung von Räumen zu fördern, in denen die Bewegungsfreiheit zwischen benachbarten Regionen erleichtert wird, was dem Ausbau von grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit zuträglich sein wird;

13.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Schaffung von „Twinning“-Programmen auf allen Ebenen zu fördern und zu unterstützen und alle Maßnahmen zu unterstützen, die die Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Europäischen Union und den SAP-Ländern erleichtern;

14.

fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer effizienten Verwaltung zu vereinfachen, indem die staatlichen Strukturen, aber auch diejenigen der regionalen und kommunalen Verwaltungen in den SAP-Ländern gestärkt und die Gemeinden bei der Programmplanung wirtschaftlicher Entwicklungsmaßnahmen unterstützt werden und ihnen Hilfestellung geleistet wird;

15.

ermuntert die Bürger, sich an der örtlichen Verwaltung zu beteiligen, was den Gemeinschaftsgeist stärkt; ruft die Kommission und die Europäische Agentur für Wiederaufbau auf, die örtlichen Behörden bei der Verabschiedung von partizipativen Haushalten und bei der Förderung der kommunalen Raumplanung zu unterstützen;

16.

fordert die Kommission auf, die Arbeit an Vorschlägen zur Umsetzung der Zusagen des Europäischen Rates von Thessaloniki aufzunehmen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu gemeinschaftlichen Programmen wie etwa Sokrates; ermuntert die SAP-Länder, sich als Teil der EU-Heranführungsstrategie an Gemeinschaftsprogrammen zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu beteiligen;

17.

ruft die SAP-Länder auf, rasch die bereits unterzeichneten Freihandelsabkommen umzusetzen; weist darauf hin, dass die Nichtumsetzung dieser Abkommen ein Hindernis für die Entwicklung des SAP und von nachhaltigen regionalen Märkten ist, was die wirtschaftliche Lage verschlimmern würde;

18.

fordert die Kommission auf, die Tatsache gebührend zu berücksichtigen, dass eine verstärkte Hilfe beim Institutionenaufbau eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung des SAP ist, und dies mit dem Einsatz aller Hilfekapazitäten für den Aufbau einer funktionsfähigen Infrastruktur zu begleiten;

19.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, innerhalb des CARDS die Regierungen auf Ortsebene bei der Auswahl von Produktionssektoren zu unterstützen, in denen die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen vereinfacht wird, wobei traditionelle heimische Wirtschaftszweige bevorzugt werden, sowie die Förderung von Kleinkrediten und eines lokalen Finanzsystems als einer konkreten Hilfe für die Wirtschaft und Erziehung zu verantwortungsbewusstem Handeln zu unterstützen;

20.

weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass strukturellen und wirtschaftlichen Reformen, die zu funktionierenden Marktwirtschaften führen und mit denen eine nachhaltige Entwicklung erzielt werden kann, im Rahmen des bevorstehenden Aktionsplans Priorität eingeräumt werden muss;

21.

fordert angesichts der Tatsache, dass der Frauen- und Kinderhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (insbesondere in Albanien und Bosnien-Herzegowina) unvermindert fortgeführt wird, die Staaten in der Region auf, sowohl auf innerstaatlicher als auch auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit den „Bestimmungsländern“ aktiv zu werden, wobei den Bereichen Opferhilfe, Ausbildungsprogramme für die zuständigen Behörden sowie Vorbeugung durch Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit höchste Priorität einzuräumen ist;

Albanien

22.

erinnert daran, dass es für die Beschleunigung der Umsetzung von Reformen von ausschlaggebender Bedeutung sein wird, dass das reibungslose Funktionieren von Demokratie sichergestellt und politische Stabilität angestrebt wird; bedauert die offensichtlich unbefriedigende Durchführung der letzten Kommunalwahl;

23.

legt den albanischen Regierungsstellen nahe, ihre Entschlossenheit zu bekräftigen, die eingeleiteten Reformen voranzutreiben, denn der erfolgreiche Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wird von ihrer Fähigkeit abhängen, die verabschiedeten Rechtsvorschriften umzusetzen und die notwendigen Reformen durchzuführen;

24.

empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Bereitstellung der Mittel, die für den Kampf gegen Korruption, organisiertes Verbrechen, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel, das Funktionieren eines unabhängigen und effizienten Justizwesens, die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten Albaniens, insbesondere die Grenzsicherung, den Aufbau eines freien und unabhängigen Mediensektors und die Förderung und Gewährleistung der Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte erforderlich sind;

25.

besteht darauf, dass es notwendig ist, vor Ende 2003 eine realistische Einschätzung der Größe nationaler Minderheiten vorzulegen, um in der Lage zu sein, die nationalen Rechtsvorschriften über Minderheiten und die Übereinkommen des Europarats im ganzen Land ordnungsgemäß umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen auf, die Strukturen der für den Schutz der Minderheiten zuständigen Behörden zu stärken;

Bosnien und Herzegowina

26.

erkennt die wichtige und schwierige Arbeit des Amtes des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina (OHR) und des EU-Sonderbeauftragten bei der Umsetzung seiner „Reformagenda“ an; ist der Auffassung, dass die internationalen Bemühungen schrittweise zu Überwachung, Vereinfachung und Lenkung übergehen sollten, um den Grundsatz der Eigenverantwortung umzusetzen;

27.

beglückwünscht die Regierung und das Parlament von Bosnien und Herzegowina dazu, dass sie die Streitkräfte der Teilstaaten unter ein Oberkommando gestellt haben;

28.

begrüßt die Einrichtung einer Direktion für die Europäische Integration und die Einsetzung eines Ausschusses beider Kammern für europäische Angelegenheiten; ermuntert das bosnische Parlament, bald eine Entscheidung über das Gesetz über eine gemeinsame Mehrwertsteuer und eine gemeinsame Zollreform zu treffen;

29.

hebt die Widersprüchlichkeit einiger politischer Kräfte in Bosnien und Herzegowina hervor, die öffentlich für die europäische Integration eintreten, aber die für einen funktionierenden Staat unverzichtbaren Reformen behindern; weist darauf hin, dass Bosnien und Herzegowina die Verantwortung für seine eigene Entwicklung zu übernehmen hat und weniger auf die internationale Gemeinschaft bauen darf;

30.

erinnert die bosnischen Regierungsstellen daran, dass der Aufbau staatlicher Strukturen eine Vorbedingung für eine Annäherung an die Europäische Union ist; fordert alle politischen und gesellschaftlichen Akteure nachdrücklich auf, eine gründliche Bewertung der bestehenden Institutionen, die auf das Abkommen von Dayton zurückgehen, einzuleiten, um sie funktionsfähig und effizient zu machen, und erforderlichenfalls über Dayton hinauszugehen und Mechanismen zu schaffen, die den Aufbau staatlicher Strukturen fördern; begrüßt in diesem Sinne die Einführung längerer Amtszeiten für die Exekutivorgane, was zu einer wirkungsvolleren Regierungsarbeit führen wird;

31.

begrüßt die Rückkehr von Flüchtlingen zu ihren Heimatorten in Teilen des Landes, was, wenn es auch langsam geschieht, Beweis dafür ist, dass sich das allgemeine Klima stetig verbessert; fordert die staatlichen Stellen aller Ebenen in der Republika Srpska nachdrücklich auf, sich endlich entschlossen dafür einzusetzen, dass die Flüchtlinge zurückkehren können, insbesondere in die Region Posavina und nach Banja Luka;

32.

weist besonders darauf hin, dass die ernstesten Probleme weiterhin die anhaltende Straffreiheit erwiesener Kriegsverbrecher und die Probleme mit ihrer Auslieferung sind, was ein Hindernis für die Aus-sÖhnung und das Entstehen gegenseitigen Vertrauens zwischen den VÖlkern darstellt; fordert die bosnischen staatlichen Stellen auf, uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeiten; fordert die bosnischen staatlichen Stellen aller Ebenen, die Zivilgesellschaft und alle übrigen verantwortlichen Akteure auf, alles zu unternehmen, um Karadzić und Mladić vor dieses Gericht zu bringen;

33.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Durchführbarkeitsstudie für die Möglichkeit der Einleitung von Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vor Ende 2003 abzuschließen;

Kroatien

34.

bekräftigt die in Ziffer 31 seiner oben genannten Entschließung vom 7. November 2002 zum Ausdruck gebrachte feste Überzeugung, dass ein intensiver Dialog und diplomatische Instrumente weiterhin das geeignetste Verfahren für die Erreichung einer Grenzregelung sind; bedauert, dass die kroatischen Regierungsstellen beschlossen haben, die Fischerei- und Umweltschutzzone ohne geeigneten Dialog und ordnungsgemäße Abstimmung mit allen Ländern des Adriatischen Beckens festzulegen; erwartet, dass nach der für den 25. und 26. November 2003 in Venedig geplanten Konferenz eine Einigung über die weiteren Schritte erreicht wird;

35.

begrüßt das neue Minderheitenschutzgesetz;

36.

beglückwünscht Kroatien zu seiner Entscheidung, trotz des Verlustes umfassender finanzieller Unterstützung durch die Vereinigten Staaten, kein bilaterales Abkommen mit den Vereinigten Staaten bezüglich des Internationalen Strafgerichtshofs abzuschließen;

37.

begrüßt den Antrag Kroatiens auf Beitritt zur Europäischen Union und fordert die Kommission auf, ihre Stellungnahme zu diesem Antrag bis Ende März 2004 abzugeben;

38.

erinnert die kroatischen Regierungsstellen daran, dass es in ihrem Interesse liegt, wesentliche Verbesserungen vor der Annahme der Stellungnahme der Kommission zu Kroatiens Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union in folgenden Bereichen zu erreichen:

vollständige Umsetzung aller Bestimmungen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes über nationale Minderheiten, speziell die Vertretung von Minderheiten in Justiz- und Polizeiorganen und der Bestimmungen über Wohnraum für rückkehrende Flüchtlinge, was sich direkt auf die Praktiken der Kommunalbehörden auswirken und die ungehinderten Rückkehr aller Flüchtlinge gewährleisten wird;

Kampf gegen Korruption;

uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY als eine notwendige Grundlage für eine Aussöhnung;

Unabhängigkeit und Freiheit der Medien (besonders entsprechend internationalen oder gemeinschaftlichen Empfehlungen zur Gewährleistung der notwendigen Transparenz und Unabhängigkeit dieses Bereichs und seiner Regulierungsbehörden);

Umsetzung der Strategie für die 2002 beschlossene Reform des Justizsystems;

Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien

39.

begrüßt die vorgeschlagene Polizeimission nach der Operation Concordia, erwartet jedoch auch, dass die militärische Präsenz der Europäischen Union so lange wie notwendig aufrecht erhalten wird;

40.

fordert weitere Anstrengungen zur vollständigen Entwaffnung der Albanischen Nationalen Befreiungsarmee (NLA); bekräftigt, dass der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union eine Schlüsselrolle bei dem Bemühen zukommt, dem Waffenhandel ein Ende zu setzen;

41.

fordert dringend die Beschleunigung der Umsetzung des Ohrid-Abkommens, insbesondere hinsichtlich der Reform der Polizei- und Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie des Amnestiegesetzes für ehemalige NLA-Kämpfer und der Reform der Gebietskörperschaften;

42.

unterstreicht die Dringlichkeit entschlossenerer Maßnahmen gegen Korruption und organisiertes Verbrechen; fordert aller politischen Parteien auf, die Anwendung von Gewalt zu verurteilen und dagegen vorzugehen;

Serbien und Montenegro

43.

äußert seine Auffassung, dass die Europäische Union bereit sein sollte, Serbien und Montenegro bei der Erarbeitung einer dauerhaften Regelung zu unterstützen, und sich gegenüber der Frage neutral zu verhalten, in welcher Form diese Beziehung geregelt werden sollte;

44.

unterstreicht die Notwendigkeit, die technische Unterstützung im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und -abkommens der beiden Republiken auf praktische Fragen zu konzentrieren, die gelöst werden müssen, unabhängig von der Form, die ihre Beziehung schlussendlich haben wird;

45.

nimmt die anhaltenden Schwierigkeiten der serbischen Regierung zur Kenntnis, eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen; äußert seine Besorgnis über die daraus resultierende Blockade politischer und wirtschaftlicher Reformen;

46.

ermuntert die serbische Regierung, die laufende Reform der Streitkräfte entschlossen voranzutreiben, um sie bald und wirkungsvoll abzuschließen;

47.

weist darauf hin, dass in Serbien und Montenegro weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erforderlich sind; fordert die Kommission auf und ersucht die OSZE und den Europarat, als Angelegenheit von äußerster Dringlichkeit die Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen, von mangelnder Unabhängigkeit der Justiz und von wachsender staatlicher Einflussnahme auf die Medien zu untersuchen;

48.

fordert die Kommission auf, Wege zu finden, um in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalen Zentrum in Bukarest ein europäisches Netzwerk von Organisationen für den Kampf gegen organisierte Kriminalität, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel aufzubauen;

49.

fordert die staatlichen Stellen der Republik Serbien und der Union Serbien und Montenegro auf, uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenzuarbeiten;

50.

äußert seine ernste Besorgnis über das derzeitige Ruhen der Tätigkeit des Parlaments der Republik Montenegro; fordert beide Parteien auf, die Gespräche wieder aufzunehmen, um eine nachhaltige Lösung zu finden;

51.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Durchführbarkeitsstudie für die Möglichkeit der Einleitung von Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vor Ende 2003 abzuschließen;

Kosovo

52.

begrüßt den Beginn des „SAP Tracking Mechanism“ für Kosovo, der als technischer, nichtpolitischer Prozess Kosovo in die Lage versetzen wird, die durch den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eröffneten Möglichkeiten zu nutzen; glaubt aber dennoch, dass ohne die Festlegung des endgültigen Status von Kosovo zahlreiche nachgeordnete Probleme nicht wirksam gelöst werden können;

53.

begrüßt den Beginn direkter Gespräche zwischen den Regierungsstellen in Belgrad und Pristina, deren Schwerpunkt praktische Fragen von gemeinsamem Interesse ist; sieht der Fortsetzung dieser Gespräche erwartungsvoll entgegen;

54.

schlägt vor, dass die Europäische Union in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen eine aktivere Rolle bei der Aufstellung eines Fahrplans und eines zeitlichen Rahmens mit dem Ziel spielt, eine Entscheidung über den endgültigen Status von Kosovo so schnell wie möglich und vorzugsweise innerhalb der nächsten zwei Jahre zu erreichen;

55.

ist der Auffassung, dass staatlichen Stellen von Kosovo unabhängig von der Form des endgültigen Status — weiterreichende Autonomie oder Unabhängigkeit — ihre Anstrengungen für eine tolerante Gesellschaft mit gegenseitiger Anerkennung aller ethnischen Gruppen entsprechend den europäischen Standards festigen und verstärken müssen; fordert deshalb die staatlichen Stellen von Kosovo auf, sich streng an die Grundsätze einer multiethnischen, multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft zu halten und aktiv mit der UNMIK zusammenzuarbeiten, damit die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, insbesondere Minderheiten, verbessert wird;

56.

fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, den Prozess der Rückgabe von Machtbefugnissen an die vorläufige Selbstverwaltung, mit Ausnahme in den vereinbarten reservierten Gebieten, zu beschleunigen;

*

* *

57.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der SAP-Länder und dem Sonderkoordinator des Stabilitätspakts zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2003)0264.

(2)  P5_TA(2003)0320.

(3)  ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88.

(4)  ABl. C 273 E vom 14.11.2003, S. 291.

(5)  P5_TA(2002)0521.

(6)  P5_TA(2002)0534.

P5_TA(2003)0524

Sri Lanka

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sri Lanka

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 (1) und vom 14. März 2002 (2) zu Sri Lanka,

unter Hinweis auf das Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung von Sri Lanka und den Befreiungstigern von Tamil Eelam (LTTE), das am 23. Februar 2002 in Kraft getreten ist,

in Kenntnis der Osloer Erklärung vom Dezember 2002, in der die Regierung von Sri Lanka und die LTTE übereinkamen, eine Lösung auf der Grundlage einer föderalen Struktur innerhalb eines vereinigten Sri Lanka anzustreben,

unter Hinweis auf die Unterstützung, die die Europäische Union und die Völkergemeinschaft im weiteren Sinne für den Friedensprozess zum Ausdruck gebracht haben, wie auf der Konferenz von Tokio vom 9. und 10. Juni 2003 über den Wiederaufbau und die Entwicklung von Sri Lanka deutlich wurde, auf der 4,5 Mrd. US-Dollar für die nächsten vier Jahre zur Unterstützung dieses Prozesses zugesagt wurden und die von den Geberländern zugesagte Hilfe an wesentliche und gleichzeitige Fortschritte im Friedensprozess geknüpft wurde,

A.

in der Erwägung, dass das Waffenstillstandsabkommen nunmehr seit 21 Monaten in Kraft ist, länger als jemals zuvor, und Anlass zu der großen Hoffnung bietet, dass der zwanzig Jahre dauernde Bürgerkrieg, der mehr als 60 000 Todesopfer gefordert und die Entwicklungschancen des Landes behindert hat, beendet werden kann,

B.

in der Erwägung, dass die politische Stabilität für die Suche nach einer langfristigen Lösung mit den LTTE unerlässlich ist,

C.

in der Erwägung, dass die 2001 gewählte Regierung von Ministerpräsident Ranil Wickremesinghe die Beilegung des Konflikts als ihre wichtigste Priorität genannt hat,

D.

in der Erwägung, dass die von Präsidentin Kumaratunga Anfang November 2003 getroffene Entscheidung, drei Minister zu entlassen und das Parlament zu suspendieren, während sich Ministerpräsident Wickremesinghe außerhalb des Landes aufhielt, eine Bedrohung für den Friedensprozess darstellt und mehr denn je die Notwendigkeit deutlich macht, ein wirklich von beiden Seiten getragenes Engagement zur Gewährleistung einer politischen Lösung in Sri Lanka unter Beteiligung der wichtigsten Parteien zu erreichen,

E.

in der Erwägung, dass Norwegen eine Schlüsselrolle in den Vermittlungsgesprächen gespielt, seine Beteiligung am Friedensprozess jedoch bis zur Beilegung der politischen Krise innerhalb der Regierung unterbrochen hat,

F.

in der Erwägung, dass der bislang erreichte Frieden vor dem 4. November 2003 bereits erhebliche Veränderungen im Alltag der Bürger von Sri Lanka und auch in der gesamten Wirtschaft bewirkt hatte, was daran deutlich wurde, dass die Börse von Colombo nach neun Jahren einen Höchststand zu verzeichnen hatte, das BIP des Landes eine Wachstumsrate von 5,6 %, verglichen mit 1,5 % im Jahr 2001, aufwies und darüber hinaus die Zahl der das Land besuchenden Touristen stark zugenommen hat,

G.

in der Erwägung, dass die Erwartungen nach wie vor hoch sind, dass das Ende des militärischen Konflikts die problematische Menschenrechtssituation in Sri Lanka verbessern könnte, was in dem in diesem Monat angenommenen vierten periodischen Bericht der UN-Menschenrechtskommission zu Sri Lanka erneut dokumentiert wurde,

1.

würdigt die von der Regierung von Sri Lanka und den LTTE unternommenen weitreichenden Schritte zur Schaffung der Voraussetzungen, unter denen Verhandlungen zu einer politischen Lösung und einem dauerhaften Frieden führen können, auf der Grundlage der Erklärung von Oslo von Dezember 2002, in der die Regierung von Sri Lanka und die LTTE vereinbarten, eine Lösung zu suchen, die auf einer föderalen Struktur innerhalb eines vereinigten Sri Lanka basiert;

2.

begrüßt daher die Veröffentlichung der Vorschläge der Regierung von Sri Lanka für eine provisorische Verwaltungsstruktur und der Vorschläge der LTTE für eine autonome Interimsbehörde;

3.

würdigt den Beitrag der norwegischen Regierung, der die laufenden Verhandlungen mit der Regierung von Sri Lanka und den LTTE erleichtert hat, und bedauert zutiefst, dass die derzeitige politische Krise und die fehlende Klarheit darüber, wer über die politische Autorität verfügt, die Regierung von Norwegen gezwungen haben, ihre Vermittlungsbemühungen zu unterbrechen;

4.

würdigt ferner den Beitrag der Sri Lanka-Überwachungsmission, insbesondere die Fortsetzung ihrer Arbeit trotz jüngster Rückschläge;

5.

äußert sich tief besorgt über die jüngsten Entwicklungen in Sri Lanka, die den von internationaler Seite unterstützten Friedensprozess bedrohen, insbesondere die Entscheidungen von Präsidentin Kumaratunga, die drei Minister für Verteidigung, Inneres und Information zu entlassen und das Parlament von Sri Lanka zu suspendieren;

6.

bedauert ferner die Kommentare von Präsidentin Kumaratunga zur Gültigkeit des von Ministerpräsident Ranil Wickremesinghe mit den LTTE geschlossenen Waffenstillstandsabkommens;

7.

hält es für äußerst wichtig, dass die politischen Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden wichtigsten Parteien im Süden unverzüglich beigelegt werden; ist ferner der Auffassung, dass dies am besten durch die vollständige und sofortige Wiederherstellung der Funktionen von Parlament und Regierung erreicht werden kann;

8.

fordert die Präsidentin nachdrücklich auf, im nationalen Interesse mit der demokratisch gewählten Regierung und ihrem Ministerpräsidenten zusammenzuarbeiten; begrüßt daher die kürzlich erfolgte Einsetzung eines Ausschusses von Beamten, der die Details eines künftigen Arbeitsrahmens ausarbeiten soll, der es der Präsidentin und dem Ministerpräsidenten ermöglicht, in diesen wichtigen Fragen zusammenzuarbeiten;

9.

begrüßt die von allen Seiten, einschließlich der LTTE, gegebenen Zusagen, das Waffenstillstandsabkommen einzuhalten und den Friedensprozess zu respektieren, und drängt auf eine strikte Achtung der Menschenrechte durch die Streitkräfte und die LTTE;

10.

fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch weiterhin die Fortschritte bei der Suche nach einer dauerhaften und gerechten politischen Lösung auf der Grundlage der Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, durch die die Interessen aller Völker und Volksgruppen auf der Grundlage einer föderalen Struktur innerhalb eines vereinigten Sri Lanka gewahrt werden, zu überwachen;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten, der Präsidentin, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament von Sri Lanka, den LTTE, der norwegischen Regierung und den anderen Ko-Vorsitzenden der Geberkonferenz von Tokio sowie der UN-Menschenrechtskommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 278.

(2)  ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 613.

P5_TA(2003)0525

Aceh

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aceh

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des jüngsten Aufrufs des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, die Provinz Aceh für Menschenrechtsorganisationen und humanitäre Hilfsorganisationen zu öffnen,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Indonesien, insbesondere seine Entschließung vom 5. Juni 2003 zur Lage in Indonesien, insbesondere in der Provinz Aceh (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Intensivierung der Beziehungen zwischen Indonesien und der Europäischen Union“ (2),

in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Union, Japans und der USA, die am 6. November 2003 nach dem Beschluss Djakartas abgegeben wurde, das Kriegsrecht in Aceh um weitere sechs Monate zu verlängern,

A.

in der Erwägung, dass die indonesische Regierung das Kriegsrecht in der Provinz Aceh um weitere sechs Monate verlängert hat,

B.

in der Erwägung, dass die Provinz für nationale und internationale Mitarbeiter humanitärer Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, für die Presse und Rechtsbeobachter effektiv gesperrt ist,

C.

tief besorgt über die Tatsache, dass Hunderte von Kämpfern und Zivilisten ums Leben gekommen sind, seit das harte Durchgreifen im Mai 2003 begonnen hat,

D.

unter Hinweis darauf, dass gemäß dem Präsidentendekret Nr. 28/2003 ein demokratischer Anhörungsprozess unter Beteiligung des Abgeordnetenhauses (DPR) sowie eine sachgemäße Beurteilung der Verlängerung des Kriegsrechts am 19. November 2003 hätten vorangehen müssen,

E.

unter Hinweis darauf, dass das indonesische Militär- und Polizeipersonal in Aceh auf 45 000 Mann geschätzt wird, während sich die Anzahl der Rebellen auf 5 000 beläuft, von denen gemäß offiziellen Angaben 2 000 während der vergangenen sechs Monate getötet, verwundet oder gefangengenommen wurden,

F.

unter Hinweis darauf, dass GAM-Unterhändler, die nach den gescheiterten Friedensgesprächen im Mai 2003 verhaftet wurden, wegen Terrorismus und Rebellion zu Haftstrafen von 11 bis 15 Jahren verurteilt wurden, wobei gegen einen gefangengenommenen GAM-Führer am 5. November 2003 die Todesstrafe beantragt wurde,

G.

in der Erwägung, dass Soldaten, die der Folter für schuldig befunden wurden, nur zu geringfügigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden,

H.

unter Hinweis darauf, dass etwa 12 000 Zivilisten aus Aceh während des 26-jährigen Kriegs ums Leben kamen und dass das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten (COHA), das am 9. Dezember 2002 zwischen der Bewegung Freies Aceh (GAM) und der Regierung Indonesiens unterzeichnet wurde, ein Versuch war, die Provinz zu befrieden,

I.

unter Hinweis darauf, dass die ersten sechs Monate der erneuten Militärkampagne in Aceh die Ernährungs- und Gesundheitssicherheit der Einheimischen gestört, zur Zerstörung der Infrastruktur und von mindestens 600 Schulen sowie dazu geführt haben, dass Zehntausende freiwillig gegangen oder gewaltsam intern vertrieben wurden und keine Hilfe erhalten, die diesen Namen verdient,

J.

unter Hinweis darauf, dass die Verteilung von humanitärer Hilfe durch das Militär nach internationalen Normen nicht akzeptabel ist,

K.

in der Erwägung, dass nach Angaben des Gouverneurs von Nanggroe Aceh Darussalam, Abdullah Puteh, Arbeitslosigkeit und Armut alarmierende Ausmaße angenommen haben,

L.

in der Erwägung, dass die Zerschlagung der Komnas HAM (Komisi Nasional Hak Asasi Manusia, Nationale Menschenrechtskommission), die mit der Ausbildung für die Überwachung der Menschenrechte in Banda Aceh tätig war, durch die Polizei am 20. Oktober 2003 die Schwierigkeiten illustriert, mit denen Menschenrechtsaktivisten in der Provinz konfrontiert werden,

M.

unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission, Indonesien eine Beihilfe von 8,5 Millionen Euro zu gewähren, um den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau des Landes zu unterstützen,

1.

ist zutiefst besorgt über die Verlängerung des Kriegsrechts und der militärischen Einsätze in Aceh sowie über die anhaltende Gewalt, einschließlich der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Entführungen, Morde und anderen Gewaltakte, insbesondere außerhalb der großen Städte von Aceh;

2.

fordert die indonesische Regierung auf, die Offensive zu beenden und die Gespräche mit der Freien Bewegung Aceh wiederaufzunehmen sowie die Zivilgesellschaft — und insbesondere die Frauen von Aceh — an ihrem Dialog und am Friedensprozess voll zu beteiligen;

3.

äußert sich besorgt über den Angriff von Militär und Polizei vom 19. Oktober 2003 in der Provinz Aceh auf ein Trainingslager zur Überwachung der Menschenrechte, das von einem Regierungsorgan, der Nationalen Menschenrechtskommission (Komnas Ham) organisiert wird;

4.

fordert den Rat und die Kommission auf, Indonesien zu helfen, um die Gespräche mit der GAM wiederaufzunehmen;

5.

fordert die GAM auf der Grundlage des Genfer Übereinkommens auf, ihre Sache durch den demokratischen Prozess weiterzuverfolgen und ihre Waffen abzugeben, und fordert die indonesische Armee auf, sich zurückzuziehen;

6.

fordert die gewählten politischen Behörden auf, eine strenge Kontrolle der militärischen Aktivitäten in der Provinz durchzuführen, insbesondere um die Einhaltung der internationalen Gesetze über den Schutz von Zivilpersonen zu überwachen;

7.

fordert die indonesische Regierung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das internationale humanitäre Recht und die Menschenrechte während der Operationen der Sicherheitskräfte respektiert werden;

8.

fordert die indonesische Regierung dringend auf, allen humanitären Organisationen, unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern, diplomatischen Vertretern (einschließlich denen von der Tokio-Gruppe), Journalisten und anderen Parteien mit einem legitimen Interesse sofortigen und ungehinderten Zugang in ganz Aceh zu verschaffen;

9.

fordert die Gol auf, den gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsprozess transparent und verantwortungsbewusst durchzuführen, einschließlich der Legislativorgane, der Komnas Ham, politischer Parteien und der Menschenrechtsgemeinde, damit im Namen des Evaluierungsprozesses auch geprüft wird, ob das Kriegsrecht humanitäre Helfer in die Lage versetzt, den Opfern des Konflikts zu helfen, und welches die Auswirkungen auf die soziale Struktur von Aceh sind;

10.

fordert die indonesische Regierung auf, diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen in Aceh sowie in anderen Teilen des Landes verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen, ganz gleich ob sie von Zivilisten, Separatistengruppen, Milizen, paramilitärischen Gruppen oder vom Militär begangen wurden;

11.

fordert die indonesische Regierung auf, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die beim Schutz von Zivilisten, insbesondere Vertriebenen, helfen können, Zugang zu verschaffen;

12.

fordert die indonesische Regierung auf, UN-Beobachter die Provinz besuchen zu lassen, insbesondere den Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Menschenrechtler, den UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, den UN-Sonderbeauftragten für intern Vertriebene und den UN-Sonderberichterstatter für Folter;

13.

fordert die indonesische Regierung auf zu gewährleisten, dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz umfassenden Zugang zu Häftlingen hat, die sich im Gewahrsam der Polizei und des Militärs befinden;

14.

ersucht die indonesische Regierung, die humanitäre Hilfe direkt an die Bedürftigen liefern zu lassen, anstatt jegliche Hilfe über die Behörden zu leiten;

15.

fordert die indonesischen Behörden auf, mit anderen Parteien zusammenzuarbeiten und bessere Kapazitäten bereitzustellen, um humanitäre Bedürfnisse zu befriedigen und für intern Vertriebene zu sorgen;

16.

appelliert an die indonesische Regierung, gemäß ihrer Verantwortung im Rahmen der UN-Erklärung über Menschenrechtler vom 9. Dezember 1998, Überfälle auf humanitäre Organisationen und ihre Mitarbeiter zu verhindern und geeignete Maßnahmen gegen die an solchen Überfällen Beteiligten zu ergreifen;

17.

fordert die indonesische Regierung auf, das Recht auf einen fairen Prozess und auf Verteidigung zu gewährleisten und die Justiz zu reformieren und zu stärken, damit das Gesetz Schutz vor Menschenrechtsverletzungen bieten kann;

18.

fordert Religionsfreiheit und verurteilt die Einschränkung der Pressefreiheit unter dem Kriegsrecht;

19.

fordert, dass die Kommission der indonesischen Regierung in ihren Bemühungen hilft, die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die Empfehlungen des Komitees gegen Folter und die Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters über die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten umzusetzen;

20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der Regierung und dem Parlament von Indonesien, dem Gouverneur und dem regionalen Abgeordnetenhaus (DPRD) von Aceh, der indonesischen Nationalen Menschenrechtskommission (Komnas HAM), den Ständigen Mitgliedern des Sekretariats der Vorbereitungskonferenz von Tokio zu Frieden und Wiederaufbau in Aceh, dem Henri-Dunant-Zentrum für humanitären Dialog, dem UNO-Generalsekretär, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und dem Sekretariat von ASEAN zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2003)0271.

(2)  ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 186.

P5_TA(2003)0526

Vietnam

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Vietnam

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Vietnam, insbesondere die vom 16. November 2000 (1), vom 5. Juli 2001 (2) und vom 15. Mai 2003 (3),

unter Hinweis auf Artikel 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam vom 17. Juli 1995, in dem die Wahrung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze als Grundlage für diese Kooperation festgelegt wird,

in Kenntnis der Artikel 69 und 70 der vietnamesischen Verfassung, die die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht, gewährleistet,

in Kenntnis des Artikels 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der von Vietnam unterzeichnet wurde und das die Religionsfreiheit gewährleistet,

in Kenntnis des 1985 zwischen der Europäischen Union und Vietnam unterzeichneten Kooperationsabkommens,

unter Hinweis auf seinen Bericht über die Situation der Menschenrechte in der Welt im Jahre 2002,

in Kenntnis des EG-Vietnam-Strategiepapiers 2002-2006,

gestützt auf Artikel 50 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Religionsfreiheit eine der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten und durch verschiedene internationale Übereinkommen, die von Vietnam unterzeichnet wurden, gewährleisteten Freiheiten ist,

B.

in der Erwägung, dass das Kooperationsabkommen EU-Vietnam sich ausdrücklich auf die Wahrung der Grundrechte, wie sie in diesen Übereinkommen verankert sind, gründet,

C.

in der Erwägung, dass die Situation hinsichtlich der Grundfreiheiten in Vietnam, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit, trotz der wiederholten Erklärungen der vietnamesischen Behörden äußerst besorgniserregend bleibt,

D.

unter Hinweis auf den multiethnischen, multikulturellen und multireligiösen Charakter dieses Landes,

E.

vor dem Hintergrund der Hoffnungen, die das Treffen zwischen Premierminister Phan Van Khai und Thich Huyen Quang, dem 86-jährigen Patriarch der Vereinigten Buddhistischen Kirche Vietnams (VBKV), der 21 Jahre im Gefängnis verbracht hat, geweckt hat,

F.

in tiefem Bedauern darüber, dass nach dem unerwarteten und stark in die Öffentlichkeit gerückten Treffen am 2. April 2003 zwischen Premierminister Phan Van Khai und Patriarch Thich Huyen Quang die Unterdrückung dieser Organisation fortgesetzt und verstärkt wurde, sowie darüber, dass andere nicht anerkannte Konfessionen wie die protestantischen Kirchen der Montagnards und die buddhistische Hoa Hao-Glaubensgemeinschaft weiterhin verfolgt werden,

G.

im Bedauern über den Beschluss, den Patriarchen Thich Huyen Quang und den ehrwürdigen Thich Quang Do unter Hausarrest zu stellen, und über die sofortige Verurteilung der Würdenträger Thich Tue Sy, Thich Thanh Huyen und Thich Nguyen Ly sowie des persönlichen Assistenten des Patriarchen, Thich Dong Tho, zu zwei Jahren Verwaltungshaft auf schriftlichen Befehl des Volkskomitees von Ho Chi Minh-Stadt und über die Verurteilung vier weiterer Mönche, Thich Thien Hanh, Thich Vien Dinh, Thich Thai Hoa und Thich Nguyen Vuong zu zwei Jahren Verwaltungshaft auf Anweisung der Behörden von Hue und Ho Chi Minh-Stadt,

H.

in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte eines der grundlegenden Elemente des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam darstellt,

I.

in Kenntnis des Treffens des Gemischten Ausschusses EU-Vietnam im Rahmen des Kooperationsabkommens,

J.

unter Hinweis auf die Verurteilung des Priesters Nguyen Van Ly und drei seiner Verwandten sowie auf die ständigen Unterdrückungsmaßnahmen, die die christlichen Montagnards und die buddhistische Hoa Hao-Glaubensgemeinschaft erleiden,

K.

unter Hinweis darauf, dass trotz der Gewährleistung der Religions- und Glaubensfreiheit für die Bürger in der vietnamesischen Verfassung weitere Glaubensgemeinschaften ebenfalls unter Regierungsüberwachung stehen,

1.

verurteilt mit Nachdruck die neue und noch massivere Welle der Unterdrückung der religiösen Freiheit der VBKV und der christlichen Montagnards in Vietnam und die vorsätzliche Politik der vietnamesischen Regierung, die nicht anerkannten Glaubensgemeinschaften, insbesondere die VBKV, auszumerzen;

2.

fordert die vietnamesischen Behörden auf, die Politik der Unterdrückung der VBKV, der Katholischen Kirche, der christlichen Montagnards-Gruppen und der Hoa Hao-Buddhisten sofort einzustellen und unverzüglich alle erforderlichen Reformen vorzunehmen, um all diesen Gruppen einen legalen Status zuzusichern;

3.

fordert die vietnamesische Regierung auf, unverzüglich alle vietnamesischen Bürger freizulassen, die wegen ihres Glaubens, der Ausübung ihrer Religion oder einfach ihres Eintretens für die Religionsfreiheit in Haft sind, und zwar in erster Linie Patriarch Thich Huyen Quang und Thich Quang Do, seinen Stellvertreter;

4.

fordert die vietnamesischen Behörden auf, die Religionsfreiheit aller Religionsgemeinschaften zu respektieren und das Recht aller Vietnamesen, die Religion ihrer Wahl auszuüben, einschließlich der Freiheit der Abhaltung von Gottesdiensten und der Versammlungsfreiheit, zu gewährleisten, und fordert die Schaffung eines regierungsunabhängigen Gerichtssystems;

5.

fordert die Kommission auf, die Frage der Religionsfreiheit in Vietnam an oberster Stelle auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-Vietnam zu setzen, die am 21. November 2003 in Brüssel stattfindet;

6.

fordert den Rat und die Kommission auf, alle politischen und diplomatischen Mittel einzusetzen, um darauf hinzuwirken, dass die Religionsfreiheit in Vietnam endlich Wirklichkeit wird;

7.

fordert die Kommission und den Rat auf sicherzustellen, dass die Menschenrechtsklauseln in den Abkommen und Verträgen strikt eingehalten werden;

8.

fordert die diplomatischen Vertretungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in Vietnam auf, den Fall der Würdenträger der VBKV, die sich in Haft befinden oder unter Hausarrest stehen, zu verfolgen, der Situation der Religionsfreiheit in dem Land besondere Beachtung zu schenken und ihre Bemühungen zur Förderung dieser Freiheit in konkreter Weise zu koordinieren;

9.

empfiehlt, eine Delegation des Europäischen Parlaments zu benennen, die nach Vietnam entsandt wird, um die Situation bezüglich der Religionsfreiheit zu beurteilen, insbesondere die der VBKV, und sich mit ihren führenden Persönlichkeiten zu treffen, und zwar an erster Stelle mit dem Patriarchen Thich Huyen Quang und dem ehrwürdigen Thich Quang Do;

10.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Präsidenten der Volksversammlung von Vietnam, dem Patriarchen der VBKV und seinem Stellvertreter, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit zu übermitteln.


(1)  ABl. C 223 vom 8.8.2001, S. 337.

(2)  ABl. C 65 E vom 14.3.2002, S. 369.

(3)  P5_TA(2003)0225.


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