EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92003E003616

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3616/03 von Esko Seppänen (GUE/NGL) an die Kommission. Festlegung von Fischfangquoten für die neuen Mitgliedstaaten.

ABl. C 78E vom 27.3.2004, p. 836–836 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/836


(2004/C 78 E/0890)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3616/03

von Esko Seppänen (GUE/NGL) an die Kommission

(5. Dezember 2003)

Betrifft:   Festlegung von Fischfangquoten für die neuen Mitgliedstaaten

Wie gedenkt die Kommission beim Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Union sinnvolle Quoten für den Fischfang in der Ostsee festzulegen? Ist es möglich, damit beispielsweise eine Verpflichtung der neuen Mitgliedstaaten zum Aussetzen von Junglachsen zu verknüpfen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(21. Januar 2004)

Die am Grundsatz der relativen Stabilität orientierte erste Verteilung von Fischfangquoten an die neuen Mitgliedstaaten ist im Beitrittsvertrag festgelegt. Bezüglich der Ostsee beruht sie auf der aktuellen Vorgehensweise der Internationalen Ostseefischereikommission (IBSFC). Für 2004 wurden die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für die Ostsee auf der Jahrestagung der IBSFC im September-Oktober 2003 festgelegt. Die Ergebnisse werden durch die TAC- und Quotenverordnung für 2004 in das Gemeinschaftsrecht übernommen.

Für das Aussetzen von Junglachsen sehen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften keinerlei Verpflichtungen der Mitgliedstaaten vor, es werden deshalb auch für die neuen Mitgliedstaaten keine Verpflichtungen gelten. Der IBSFC, in der alle neuen Mitgliedstaaten, die an die Ostsee grenzen, vertreten sind, liegen jedoch im Zusammenhang mit dem Lachsaktionsplan 1997-2010 mehrere Empfehlungen vor, nach denen unter anderem Wildlachspopulationen in potenziellen Lachsflüssen wiederherzustellen sind.


Top