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Document 62022TN0803

Rechtssache T-803/22: Klage, eingereicht am 30. Dezember 2022 — TZ/Rat

ABl. C 63 vom 20.2.2023, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/64


Klage, eingereicht am 30. Dezember 2022 — TZ/Rat

(Rechtssache T-803/22)

(2023/C 63/81)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: TZ (vertreten durch Rechtsanwalt J. Janssen)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Klagegründe für zulässig zu erachten und ihnen stattzugeben;

Kapitel III der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (1) („angefochtene Verordnung“) für nichtig zu erklären;

hilfsweise, Art. 15 der angefochtenen Verordnung insoweit für nichtig zu erklären, als er die rückwirkende Erhebung eines Solidaritätsbeitrags für das Jahr 2022 zulässt;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Klagegründe gestützt:

1.

Erster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei fehlerhaft auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 1 AEUV erlassen worden und hätte vom Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden müssen, da die angefochtene Verordnung steuerliche Maßnahmen enthalte.

2.

Zweiter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen das in Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf Eigentum sowie gegen die Grundsätze der Europäischen Union der Rechtmäßigkeit und der Rechtssicherheit, da sie eine rückwirkende Anwendung ihrer Bestimmungen zulasse.


(1)  ABl. 2022, L 261 I, S. 1.


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