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Document 62021TA0524

    Rechtssache T-524/21: Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2022 — Saure/Kommission (Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Kommunikation der Kommission mit AstraZeneca und den deutschen Behörden zur Menge der Covid-19-Impfstoffe und deren Lieferzeiten – Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren – Dokumente, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorgelegt wurden, das zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der der Zugang zu ihnen verweigert wurde, abgeschlossen war – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten)

    ABl. C 463 vom 5.12.2022, p. 33–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 463/33


    Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2022 — Saure/Kommission

    (Rechtssache T-524/21) (1)

    (Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Kommunikation der Kommission mit AstraZeneca und den deutschen Behörden zur Menge der Covid-19-Impfstoffe und deren Lieferzeiten - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren - Dokumente, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorgelegt wurden, das zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der der Zugang zu ihnen verweigert wurde, abgeschlossen war - Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten)

    (2022/C 463/46)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: Hans-Wilhelm Saure (Berlin, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Partsch)

    Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch G. Gattinara, K. Herrmann und A. Spina als Bevollmächtigte)

    Gegenstand

    Mit seiner Klage gemäß Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung C(2021) 5327 final der Kommission vom 13. Juli 2021, mit der der Zweitantrag auf Zugang zu bestimmten Dokumenten abgelehnt wurde, und zum anderen der Entscheidung C(2022) 870 final der Kommission vom 7. Februar 2022, mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert wurde.

    Tenor

    1.

    Der Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2021) 5327 final der Kommission vom 13. Juli 2021, mit der der Zweitantrag auf Zugang zu bestimmten Dokumenten abgelehnt wurde, hat sich erledigt.

    2.

    Die Entscheidung C(2022) 870 final der Kommission vom 7. Februar 2022 wird für nichtig erklärt, soweit Herrn Hans-Wilhelm Saure darin der Zugang zu folgenden Dokumenten verweigert wird:

    Anhang zum Angebot von AstraZeneca (Dokument 1.2);

    ein Dokument vom 12. Juni 2020, das AstraZeneca und die Regierungen mehrerer Mitgliedstaaten zwecks Aushandlung und Abschluss eines Finanzierungsvertrags austauschten (Dokument 2);

    Entwurf eines Finanzierungsvertrags, der von AstraZeneca am 24. Juni 2020 an die Regierungen mehrerer Mitgliedstaaten übermittelt wurde (Dokument 3);

    ein Dokument vom 20. November 2020 über die Entrichtung der zweiten Ratenzahlung, die in der mit AstraZeneca geschlossenen Abnahmegarantie vorgesehen ist (Dokument 5);

    die von AstraZeneca in den Sitzungen des Lenkungsausschusses vom 4. Dezember 2020, vom 22. Januar, vom 1., 11., 19. und 23. Februar sowie vom 11. März 2021 verwendeten Präsentationen (Dokument 6);

    eine von AstraZeneca in einer Sitzung vom 7. Dezember 2020 verwendete Präsentation (Dokument 7);

    eine von AstraZeneca in einer Sitzung vom 19. Januar 2021 verwendete Präsentation (Dokument 8);

    ein Dokument über die Liefertermine der Impfstoffe (Dokument 9) mit fünf Anhängen (Dokumente 9.1 bis 9.5);

    eine Präsentation, die AstraZeneca in einer Sitzung des Lenkungsausschusses vom 25. Januar 2021 verwendet hat (Dokument 10);

    ein Teil der zwischen der Kommission und AstraZeneca am 27. Juli 2020 ausgetauschten E-Mails (Dokument 11).

    3.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    4.

    Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 412 vom 11.10.2021.


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