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Document 62020TA0712
Case T-712/20: Judgment of the General Court of 13 October 2021 — Škoda Investment v EUIPO — Škoda Auto (Representation of an arrow with wing) (EU trade mark — Opposition proceedings — Application for an EU figurative mark representing an arrow with wing — Earlier EU figurative mark representing an arrow with wing — Relative ground for refusal — Partial rejection of the opposition — Limited scope of the opposition in the context of the appeal before the Board of Appeal — Partial withdrawal of the opposition — Plea raised by the Board of Appeal of its own motion — Prohibition on ruling ultra petita)
Rechtssache T-712/20: Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Škoda Investment/EUIPO — Škoda Auto (Darstellung eines Pfeils mit Flügel) (Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs – Beschränkung des Umfangs des Widerspruchs im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor der Beschwerdekammer – Teilweise Rücknahme des Widerspruchs – Durch die Beschwerdekammer von Amts wegen geprüfter Grund – Verbot, ultra petita zu entscheiden)
Rechtssache T-712/20: Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Škoda Investment/EUIPO — Škoda Auto (Darstellung eines Pfeils mit Flügel) (Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs – Beschränkung des Umfangs des Widerspruchs im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor der Beschwerdekammer – Teilweise Rücknahme des Widerspruchs – Durch die Beschwerdekammer von Amts wegen geprüfter Grund – Verbot, ultra petita zu entscheiden)
ABl. C 490 vom 6.12.2021, p. 40–41
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 490/40 |
Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Škoda Investment/EUIPO — Škoda Auto (Darstellung eines Pfeils mit Flügel)
(Rechtssache T-712/20) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt - Ältere Unionsbildmarke, die einen Pfeil mit Flügel darstellt - Relatives Eintragungshindernis - Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs - Beschränkung des Umfangs des Widerspruchs im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vor der Beschwerdekammer - Teilweise Rücknahme des Widerspruchs - Durch die Beschwerdekammer von Amts wegen geprüfter Grund - Verbot, ultra petita zu entscheiden)
(2021/C 490/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Škoda Investment a.s. (Pilsen, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Lorenc)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: D. Gája)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Škoda Auto a.s. (Mladá Boleslav, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fesenmair)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Oktober 2020 (Sache R 284/2020-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Škoda Investment und Škoda Auto
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Škoda Investment a.s. trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Škoda Auto a.s. im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten. |