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Document 62020TA0388

Rechtssache T-388/20: Urteil des Gerichts vom 14. April 2021 — Ryanair/Kommission (Finnair I; Covid-19) (Staatliche Beihilfen – Finnischer Luftverkehrsmarkt – Beihilfe, die Finnair von Finnland im Rahmen der COVID-19-Pandemie gewährt wurde – Staatliche Garantie für ein Darlehen – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen – Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs – Gleichbehandlung – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Begründungspflicht)

ABl. C 242 vom 21.6.2021, p. 43–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/43


Urteil des Gerichts vom 14. April 2021 — Ryanair/Kommission (Finnair I; Covid-19)

(Rechtssache T-388/20) (1)

(Staatliche Beihilfen - Finnischer Luftverkehrsmarkt - Beihilfe, die Finnair von Finnland im Rahmen der COVID-19-Pandemie gewährt wurde - Staatliche Garantie für ein Darlehen - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen - Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats - Fehlende Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und auf die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs - Gleichbehandlung - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Begründungspflicht)

(2021/C 242/61)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair DAC (Swords, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida, F.-C. Laprévote, S. Rating und I.-G. Metaxas-Maranghidis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, S. Noë und F. Tomat)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: L. Aguilera Ruiz), Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. de Moustier und P. Dodeller), Republik Finnland (Prozebesvollmächtigte: H. Leppo)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 3387 final der Kommission vom 18. Mai 2020 über die staatliche Beihilfe SA.56809 (2020/N) — Finnland COVID-19: Staatliche Garantie für Finnair

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten einschließlich der im Rahmen des Antrags auf vertrauliche Behandlung entstandenen Kosten.

3.

Das Königreich Spanien, die Französische Republik und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 262 vom 10.8.2020.


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