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Document 62017TB0574

    Rechtssache T-574/17: Beschluss des Gerichts vom 21. März 2018 — UD/Kommission (Öffentlicher Dienst — Empfänger einer Hinterbliebenenversorgung — Soziale -Sicherheit — Ablehnung eines Antrags auf vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten — Neuer Antrag — Rein bestätigende Handlung — Klagefrist — Unzulässigkeit)

    ABl. C 182 vom 28.5.2018, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.5.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 182/23


    Beschluss des Gerichts vom 21. März 2018 — UD/Kommission

    (Rechtssache T-574/17) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Empfänger einer Hinterbliebenenversorgung - Soziale -Sicherheit - Ablehnung eines Antrags auf vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten - Neuer Antrag - Rein bestätigende Handlung - Klagefrist - Unzulässigkeit))

    (2018/C 182/27)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: UD (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und M. Mensi)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der der Klägerin die vorherige Genehmigung der Erstattung bestimmter Krankheitskosten verweigert wurde

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die UD trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 369 vom 30.10.2017.


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