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Document 62016TA0646(01)

    Rechtssache T-646/16 P-RENV-RX: Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Simpson/Rat (Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Weigerung des Rates, die betroffene Person nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem allgemeinen Auswahlverfahren in die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehene Besoldungsgruppe neu einzustufen – Abweisung der Klage als unbegründet – Rechtsmittel – Aufhebung – Vom Gerichtshof überprüftes und aufgehobenes Rechtsmittelurteil – Zurückverweisung an das Gericht als Rechtsmittelgericht – Begründungspflicht – Gleichbehandlung)

    ABl. C 490 vom 6.12.2021, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 490/26


    Urteil des Gerichts vom 13. Oktober 2021 — Simpson/Rat

    (Rechtssache T-646/16 P-RENV-RX) (1)

    (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Weigerung des Rates, die betroffene Person nach ihrer erfolgreichen Teilnahme an einem allgemeinen Auswahlverfahren in die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens vorgesehene Besoldungsgruppe neu einzustufen - Abweisung der Klage als unbegründet - Rechtsmittel - Aufhebung - Vom Gerichtshof überprüftes und aufgehobenes Rechtsmittelurteil - Zurückverweisung an das Gericht als Rechtsmittelgericht - Begründungspflicht - Gleichbehandlung)

    (2021/C 490/26)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Rechtsmittelführer: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

    Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 24. Juni 2016, Simpson/Rat (F-142/11 RENV, EU:F:2016:136), auf Aufhebung dieses Beschlusses

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Herr Erik Simpson trägt seine eigenen Kosten sowie jene, die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache T- 646/16 P entstanden sind.

    3.

    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Rechtssachen T-441/18 RENV und T-646/16 P-RENV-RX.


    (1)  ABl. C 419 vom 14.11.2016.


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