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Document 62016FN0008

    Rechtssache F-8/16: Klage, eingereicht am 5. Februar 2016 — ZZ/EMA

    ABl. C 145 vom 25.4.2016, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 145/39


    Klage, eingereicht am 5. Februar 2016 — ZZ/EMA

    (Rechtssache F-8/16)

    (2016/C 145/48)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

    Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für das Jahr 2014 und der Entscheidung vom 1. April 2015 der zum Abschluss von Verträgen ermächtigten Behörde, den Vertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit nicht zu verlängern, sowie Schadensersatz für den angeblich erlittenen immateriellen Schaden

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die am 31. März 2015 vom Berufungsbeurteilenden (Assessor) fertiggestellte und von der Klägerin am 14. April 2015 gegengezeichnete Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 16. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014 aufzuheben;

    die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 1. April 2015, keine Verlängerung des Vertrags der Klägerin als Bedienstete auf Zeit zu gewähren, aufzuheben;

    die beiden Entscheidungen der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 26. Oktober 2015, mit denen die beiden Beschwerden der Klägerin vom 30. Juni 2015 gegen die beiden vorgenannten Entscheidungen zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

    der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zuzusprechen;

    der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.


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