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Document 62015FN0119

Rechtssache F-119/15: Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol

ABl. C 354 vom 26.10.2015, p. 56–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 354/56


Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol

(Rechtssache F-119/15)

(2015/C 354/67)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in Durchführung eines Urteils des Gerichts erlassenen Entscheidung von Europol, mit der die Entscheidung, dem Kläger einen unbefristeten Vertrag zu verweigern, bestätigt und ihm ein Pauschalbetrag angeboten worden sei, der nicht ausreiche, um den Schaden auszugleichen, der ihm durch die Nichtdurchführung der Urteile des Gerichts entstanden sei

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung von Europol vom 29. Juli 2014, soweit ihm mit ihr ein unbefristeter Vertrag verweigert und ihm ein Ausgleichsbetrag von 10  000 Euro angeboten wird, sowie die Entscheidung vom 22. Mai 2015, soweit mit ihr seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 29. Juli 2014 zurückgewiesen wird, aufzuheben;

Europol die Kosten einschließlich der Anwaltskosten aufzuerlegen.


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