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Document 62015FN0119
Case F-119/15: Action brought on 20 August 2015 — ZZ v Europol
Rechtssache F-119/15: Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol
Rechtssache F-119/15: Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol
ABl. C 354 vom 26.10.2015, p. 56–56
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 354/56 |
Klage, eingereicht am 20. August 2015 — ZZ/Europol
(Rechtssache F-119/15)
(2015/C 354/67)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der in Durchführung eines Urteils des Gerichts erlassenen Entscheidung von Europol, mit der die Entscheidung, dem Kläger einen unbefristeten Vertrag zu verweigern, bestätigt und ihm ein Pauschalbetrag angeboten worden sei, der nicht ausreiche, um den Schaden auszugleichen, der ihm durch die Nichtdurchführung der Urteile des Gerichts entstanden sei
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung von Europol vom 29. Juli 2014, soweit ihm mit ihr ein unbefristeter Vertrag verweigert und ihm ein Ausgleichsbetrag von 10 000 Euro angeboten wird, sowie die Entscheidung vom 22. Mai 2015, soweit mit ihr seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 29. Juli 2014 zurückgewiesen wird, aufzuheben; |
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Europol die Kosten einschließlich der Anwaltskosten aufzuerlegen. |