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Document 62013CN0652

Rechtssache C-652/13: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Cagliari (Italien), eingereicht am 9. Dezember 2013 — Strafverfahren gegen Mirko Saba

ABl. C 112 vom 14.4.2014, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/22


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Cagliari (Italien), eingereicht am 9. Dezember 2013 — Strafverfahren gegen Mirko Saba

(Rechtssache C-652/13)

2014/C 112/27

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale ordinario di Cagliari

Parteien des Ausgangsverfahrens

Mirko Saba

Vorlagefragen

1.

Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie einer Ausschreibung von Konzessionen entgegenstehen, deren Laufzeit kürzer ist als bei früher erteilten Konzessionen, wenn die Ausschreibung durchgeführt worden ist, um die Folgen eines rechtswidrigen Ausschlusses bestimmter Bewerber zu beheben?

2.

Sind die Art. 49 ff. und 56 ff. AEUV sowie die Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 16. Februar 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-72/10 und C-77/10 aufgestellt hat, dahin auszulegen, dass sie das Erfordernis einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, als angemessenen Rechtfertigungsgrund für die Verkürzung der Laufzeit der ausgeschriebenen Konzessionen gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen ausschließen?


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