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Document 62013CN0019

Rechtssache C-19/13: Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 15. Januar 2013 — Ministero dell’Interno/Fastweb SpA

ABl. C 86 vom 23.3.2013, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/11


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 15. Januar 2013 — Ministero dell’Interno/Fastweb SpA

(Rechtssache C-19/13)

2013/C 86/18

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Ministero dell’Interno

Rechtsmittelgegnerin: Fastweb SpA

Vorlagefrage

1.

Ist Art. 2d Abs. 4 der Richtlinie 2007/66 (1) dahin auszulegen, dass es in Fällen, in denen ein öffentlicher Auftraggeber — bevor er den Auftrag direkt an einen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer vergibt, den er ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntmachung ausgewählt hat — im Amtsblatt der Europäischen Union die Bekanntmachung für die Zwecke der Ex-Ante-Transparenz veröffentlicht und für den Abschluss des Vertrags mindestens zehn Tage abgewartet hat, dem nationalen Gericht — automatisch und in jedem Fall — verwehrt ist, den Vertrag für unwirksam zu erklären, auch wenn es einen Verstoß gegen die Vorschriften feststellt, die unter bestimmten Bedingungen die Vergabe des Vertrags ohne Durchführung einer Ausschreibung erlauben?

2.

Steht Art. 2d Abs. 4 der Richtlinie 2007/66 — wenn er dahin ausgelegt wird, dass er die Möglichkeit ausschließt, den Vertrag nach nationalem Recht (Art. 122 des Codice del processo amministrativo) für unwirksam zu erklären, obwohl das Gericht einen Verstoß gegen die Vorschriften feststellt, die unter bestimmten Bedingungen die Vergabe des Vertrags ohne Durchführung einer Ausschreibung erlauben — mit den Grundsätzen der Gleichheit der Parteien, der Nichtdiskriminierung und des Schutzes des Wettbewerbs in Einklang und stellt er das in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtbehelf sicher?


(1)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge (ABl. L 335, S. 31).


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