EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CN0664

Rechtssache C-664/11: Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado Mercantil de Barcelona (Spanien), eingereicht am 30. Dezember 2011 — Serveis en Impressio i Retolacio Vargas, S.L./Banco Mare Nostrum, S.A.

ABl. C 80 vom 17.3.2012, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 80/11


Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado Mercantil de Barcelona (Spanien), eingereicht am 30. Dezember 2011 — Serveis en Impressio i Retolacio Vargas, S.L./Banco Mare Nostrum, S.A.

(Rechtssache C-664/11)

2012/C 80/15

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado Mercantil de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Serveis en Impressio i Retolacio Vargas, S.L.

Beklagte: Banco Mare Nostrum, S.A.

Vorlagefragen

1.

Ist es als Anlageberatung im Sinne der Begriffsbestimmung in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39 (1) anzusehen, wenn ein Kreditinstitut einem Kunden einen Zinsswap zur Deckung des Risikos von Zinsschwankungen bei vorangegangenen Geschäften anbietet?

2.

Hat die Nichtdurchführung des in Art. 19 Abs. 4 der Richtlinie vorgesehenen Geeignetheitstests bei einem Kleinanleger die Nichtigkeit des zwischen dem Anleger und dem beratenden Kreditinstitut vereinbarten Zinsswaps zur Folge?

3.

Für den Fall, dass die zuvor dargestellte Dienstleistung nicht als Anlageberatung anzusehen ist: Hat der bloße Erwerb eines komplexen Finanzinstruments wie eines Zinsswaps, wenn die Wertpapierfirma aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht den in Art. 19 Abs. 5 der Richtlinie 2004/39 vorgesehenen Angemessenheitstest durchgeführt hat, die Nichtigkeit des Vertrags mit dem Kreditinstitut über den Erwerb des Finanzinstruments zur Folge?

4.

Reicht nach Art. 19 Abs. 9 der Richtlinie 2004/39 die bloße Tatsache, dass ein Kreditinstitut ein komplexes Finanzinstrument anbietet, das an ein mit ihm oder einem anderen Kreditinstitut vereinbartes Hypothekendarlehen gekoppelt ist, aus, um von der Verpflichtung der Wertpapierfirma gegenüber Kleinanlegern zur Durchführung der in Art. 19 vorgesehenen Geeignetheits- und Angemessenheitstests absehen zu können?

5.

Muss das Finanzprodukt, an das das angebotene Finanzinstrument gekoppelt ist, ähnlichen gesetzlichen Standards für den Anlegerschutz unterliegen, wie sie die Richtlinie 2004/39 vorschreibt, um von den Verpflichtungen aus Art. 19 dieser Richtlinie absehen zu können?


(1)  Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145, S. 1).


Top