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Document 62010TB0012

    Rechtssache T-12/10 P: Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2011 — Marcuccio/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Kostenerstattung — Schreiben der Kommission, mit dem der Rechtsmittelführer von ihrer Absicht informiert wird, einen Teilbetrag seines Invalidengeldes einzubehalten — Fehlen einer beschwerenden Maßnahme — Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

    ABl. C 238 vom 13.8.2011, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 238/17


    Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2011 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache T-12/10 P) (1)

    (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Kostenerstattung - Schreiben der Kommission, mit dem der Rechtsmittelführer von ihrer Absicht informiert wird, einen Teilbetrag seines Invalidengeldes einzubehalten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

    2011/C 238/28

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 29. Oktober 2009, Marcuccio/Kommission (F-94/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.


    (1)  ABl. C 63 vom 13.3.2010.


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