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Document 62010FN0112
Case F-112/10: Action brought on 2 November 2010 — Trentea v FRA
Rechtssache F-112/10: Klage, eingereicht am 2. November 2010 — Trentea/FRA
Rechtssache F-112/10: Klage, eingereicht am 2. November 2010 — Trentea/FRA
ABl. C 13 vom 15.1.2011, p. 43–44
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/43 |
Klage, eingereicht am 2. November 2010 — Trentea/FRA
(Rechtssache F-112/10)
()
2011/C 13/88
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Cornelia Trentea (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde, mit der die Bewerbung der Klägerin für eine Stelle als Verwaltungsassistentin in den Bereichen „Procurement and Finance“ abgelehnt wurde und der Entscheidung, mit der ein anderer Bewerber ernannt wurde, sowie Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 5. Juni 2010, mit der die Bewerbung der Klägerin für eine Stelle (Ref. TAADMIN-AST4-2009) abgelehnt wurde, und die Entscheidung, mit der ein anderer Bewerber ernannt wurde, aufzuheben; |
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falls erforderlich, die Entscheidung vom 22. Juli 2010, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, und die Entscheidung vom 27.September 2010, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung und Ergänzung der Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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die Beklagte zu verurteilen, den materiellen Schaden der Klägerin, der der Differenz zwischen ihrem derzeitigen Gehalt und dem Gehalt in der Besoldungsgruppe AST 4 entspricht, bis zum Rentenalter einschließlich aller Zulagen und eines Ausgleichs für die Ruhegehaltsansprüche zu ersetzen; |
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die Beklagte zu verurteilen, den immateriellen Schaden der Klägerin, der nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro veranschlagt wird, zu ersetzen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |