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Document 62010CN0356

Rechtssache C-356/10: Klage, eingereicht am 16. Juli 2010 — Europäische Kommission/Irland

ABl. C 246 vom 11.9.2010, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/35


Klage, eingereicht am 16. Juli 2010 — Europäische Kommission/Irland

(Rechtssache C-356/10)

()

2010/C 246/59

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Walker und D. Kukovec)

Beklagter: Irland

Anträge

Die Klägerin beantragt

festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 53 der Richtlinie 2004/18/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, dass es im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung für einen öffentlichen Lieferauftrag über Tierkennzeichnungsmarken Kriterien, die die Leistungsfähigkeit des Bieters betreffen, als Zuschlagskriterien statt als Eignungskriterien angewandt hat;

Irland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht geltend, dass die vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung angewandten Zuschlagskriterien solche Kriterien beinhaltet hätten, die der Auswahlphase vorbehalten seien, nämlich Kriterien, die sich auf die konkrete Leistungsfähigkeit des Bieters bezögen, und dass Irland infolgedessen gegen seine Verpflichtungen aus Art. 53 der Richtlinie 2004/18/EG verstoßen habe.


(1)  ABl. L 134, S. 114.


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