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Document 62009TN0460
Case T-460/09: Action brought on 16 November 2009 — CheapFlights International v OHIM — Cheapflights (Cheapflights)
Rechtssache T-460/09: Klage, eingereicht am 16. November 2009 — CheapFlights International/HABM — Cheapflights (Cheapflights)
Rechtssache T-460/09: Klage, eingereicht am 16. November 2009 — CheapFlights International/HABM — Cheapflights (Cheapflights)
ABl. C 24 vom 30.1.2010, p. 58–58
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/58 |
Klage, eingereicht am 16. November 2009 — CheapFlights International/HABM — Cheapflights (Cheapflights)
(Rechtssache T-460/09)
2010/C 24/103
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: CheapFlights International Ltd (Ballybofey, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hartwig und A. von Mühlendahl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Cheapflights Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 31. August 2009 in der Sache R 1356/2007-4 aufzuheben; |
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die von der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Beklagten vom 22. Juni 2007 im Widerspruchsverfahren B 806 531 eingelegte Beschwerde zurückzuweisen; |
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dem Beklagten die Kosten einschließlich derjenigen, die der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen; |
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der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sofern sie dem vorliegenden Verfahren beitritt, die Verfahrenskosten einschließlich derjenigen, die der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstanden sind, aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Cheapflights“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43 und 44; angemeldete irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 43; eingetragene irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 38, 41, 42 und 44; eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights.ie“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39, 41, 42 und 43; eingetragenes internationales Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 39 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, weil die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass zwischen den betroffenen Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.