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Document 62009FN0097

    Rechtssache F-97/09: Klage, eingereicht am 16. November 2009 — Taillard/Parlament

    ABl. C 24 vom 30.1.2010, p. 81–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 24/81


    Klage, eingereicht am 16. November 2009 — Taillard/Parlament

    (Rechtssache F-97/09)

    2010/C 24/156

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Christine Taillard (Thionville, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen N. Camboine und C. Lelievre)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung, mit der das Europäische Parlament ein ärztliches Attest für unzulässig erklärt hat, in dem eine Dienstunfähigkeit der Klägerin bescheinigt wurde, und der hierauf beruhenden Entscheidung, zehn Urlaubstage abzuziehen; Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

    die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009, mit der ein ärztliches Attest, in dem eine Dienstunfähigkeit bescheinigt wurde, für unzulässig erklärt wurde, und die hierauf beruhende Entscheidung, zehn Urlaubstage abzuziehen, und, soweit erforderlich, die bestätigende Entscheidung vom 14. August 2009 aufzuheben;

    festzustellen, dass das Europäische Parlament für den ihr entstandenen Schaden haftet und ihr daher Schadensersatz in Höhe von 12 000 Euro oder einen anderen, auch höheren Betrag zuzusprechen, der vom Gericht festzulegen ist;

    dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.


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