This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62009CA0226
Case C-226/09: Judgment of the Court (Fourth Chamber) of 18 November 2010 — European Commission v Ireland (Failure of a Member State to fulfil obligations — Directive 2004/18/EC — Public procurement procedures — Award of a contract for interpretation and translation services — Services falling within the ambit of Annex II B of the Directive — Services not subject to all the requirements of the Directive — Weighting of the award criteria determined after tenders have been submitted — Weighting altered following an initial review of the tenders submitted — Compliance with the principle of equal treatment and the obligation of transparency)
Rechtssache C-226/09: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 18. November 2010 — Europäische Kommission/Irland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/18/EG — Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge — Vergabe eines Vertrags über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen — Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie — Dienstleistungen, die nicht allen von der Richtlinie aufgestellten Anforderungen unterliegen — Gewichtung der Vergabekriterien nach Vorlage der Angebote — Änderung der Gewichtung nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote — Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Transparenzpflicht)
Rechtssache C-226/09: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 18. November 2010 — Europäische Kommission/Irland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 2004/18/EG — Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge — Vergabe eines Vertrags über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen — Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie — Dienstleistungen, die nicht allen von der Richtlinie aufgestellten Anforderungen unterliegen — Gewichtung der Vergabekriterien nach Vorlage der Angebote — Änderung der Gewichtung nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote — Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Transparenzpflicht)
ABl. C 13 vom 15.1.2011, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/10 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 18. November 2010 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-226/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe eines Vertrags über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen - Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie - Dienstleistungen, die nicht allen von der Richtlinie aufgestellten Anforderungen unterliegen - Gewichtung der Vergabekriterien nach Vorlage der Angebote - Änderung der Gewichtung nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote - Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Transparenzpflicht)
2011/C 13/15
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Konstantinidis und A.-A. Gilly)
Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O’Hagan im Beistand von A. M. Collins, SC)
Gegenstand
Vertragsverletzung eine Mitgliedstaats — Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge — Vergabe eines Auftrags für Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen — Dienstleistungen, die nicht alle Anforderungen der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) erfüllen müssen — Gewichtung der Zuschlagskriterien nach der Abgabe von Angeboten — Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und Transparenzgrundsatz
Tenor
1. |
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der daraus fließenden Transparenzpflicht in der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union verstoßen, dass es die Gewichtung der Zuschlagskriterien eines Auftrags zur Erbringung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen nach einer ersten Prüfung der eingereichten Angebote geändert hat. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Die Europäische Kommission und Irland tragen ihre eigenen Kosten. |