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Document 52020BP1939

    Entschließung (EU) 2020/1939 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) für das Haushaltsjahr 2018 sind

    ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 310–312 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1939/oj

    11.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 417/310


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2020/1939 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 14. Mai 2020

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) für das Haushaltsjahr 2018 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2018,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0058/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (im Folgenden „Institut“) für das Haushaltsjahr 2018 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 7 981 001,45 EUR belief, was einer Aufstockung um 3,34 % gegenüber 2017 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel des Instituts aus dem Unionshaushalt stammen (2);

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2018 des Instituts (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Instituts zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Vollzugsquote von 99,38 % geführt haben, was einem Anstieg um 0,46 % gegenüber 2017 entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 81,15 % betrug, was einem Anstieg um 0,20 % gegenüber dem Vorjahr entspricht;

    Leistung

    2.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Institut bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren in Bezug auf operative Ziele sowie Finanz- und Personalverwaltung zugrunde legt, um den Mehrwert seiner Tätigkeiten zu bewerten und seine Haushaltsführung zu verbessern; stellt ferner fest, dass das Institut im Jahr 2018 98,80 % der im einheitlichen Programmplanungsdokument vorgesehenen Aktivitäten abgeschlossen hat;

    3.

    stellt fest, dass das Institut den Vorsitz im Netzwerk der in den Bereichen Justiz und Inneres tätigen Agenturen führte und regelmäßige Aktualisierungen und den Informationsaustausch zwischen den Agenturen koordinierte; stellt fest, dass das Institut Ende 2018 mit anderen Agenturen vereinbarte, Möglichkeiten für eine verstärkte behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte zum Kapazitätsaufbau mit Drittländern auszuloten; würdigt diese Zusammenarbeit als nachahmenswertes Beispiel für andere Agenturen; legt dem Institut nahe, sich um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit Agenturen der Union zu bemühen; legt dem Institut nahe, Gespräche über die gemeinsame Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die sich mit denen anderer Agenturen mit ähnlichen Tätigkeitsbereichen überschneiden, anzuregen;

    4.

    fordert die Kommission auf, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob zumindest Synergieeffekte mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) erzielt werden können, falls eine vollständige Zusammenlegung nicht in Betracht kommt; fordert die Kommission auf, zwei Szenarien zu prüfen, nämlich die Verlegung des Instituts an den Hauptsitz der FRA in Wien und die Verlegung des Hauptsitzes der FRA an den Hauptsitz des Instituts in Vilnius; stellt fest, dass eine solche Maßnahme die gemeinsame Nutzung von internen Diensten und Unterstützungsdiensten und die Bewirtschaftung der gemeinsamen Räumlichkeiten sowie gemeinsamer IKT-Infrastrukturen, Telekommunikationsinfrastrukturen und internetgestützter Infrastrukturen bedeuten würde, wodurch große Summen eingespart werden würden, die für die weitere Finanzierung des Instituts und der FRA verwendet werden würden;

    5.

    legt dem Institut nahe, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen;

    6.

    empfiehlt dem Institut, die Digitalisierung seiner Dienste voranzutreiben;

    7.

    weist darauf hin, dass das Institut mit dem Ziel eingerichtet wurde, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Union, einschließlich der durchgängigen Berücksichtigung der damit verbundenen Belange in allen Politikbereichen der Union und bei den darauf beruhenden einzelstaatlichen politischen Maßnahmen, und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beizutragen und die Gleichstellung zu stärken sowie das Bewusstsein der Unionsbürger für die Gleichstellung der Geschlechter zu schärfen;

    8.

    begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem Ausschuss des Parlaments für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter („FEMM-Ausschuss“) sowie den Beitrag, den das Institut zu den kontinuierlichen Anstrengungen des FEMM-Ausschusses leistet, unter anderem in Bezug auf die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, das geschlechtsbedingte Lohn- und Rentengefälle, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Gesundheit von Frauen, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, die Rechte von Frauen und die Entwicklung eines geschlechtersensiblen parlamentarischen Instruments; stellt fest, dass das Institut einen wertvollen Beitrag für alle Ausschüsse des Parlaments leisten kann, um eine bessere horizontale Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politikgestaltung der Union zu erreichen und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in den Strategien und Maßnahmen der Union besser umzusetzen, indem beispielsweise anderen Ausschüssen Schulungen angeboten und ihnen Daten zur Verfügung gestellt werden;

    9.

    nimmt die neue Strategie für Wissensmanagement und Kommunikation für den Zeitraum 2019–2021 zur Kenntnis, mit der eine Beteiligung von Interessenvertretern aus dem Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und eine Beobachtung der Kommunikationskanäle des Instituts angestrebt werden;

    10.

    unterstützt entschieden die Arbeit des Instituts, das es dem FEMM-Ausschuss mithilfe von Studien und Forschung ermöglicht, an Daten zu gelangen, die für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Tätigkeiten unerlässlich sind, und zwar indem es offizielle, hochwertige und objektive Daten zur Verfügung stellt;

    11.

    begrüßt die Erfolge, die das Institut im Jahr 2018 erzielt hat, und fordert das Institut auf, den Gleichstellungsindex 2017 ab 2020 jährlich zu aktualisieren; fordert, dass mehr methodische Instrumente entwickelt werden, um für eine bessere durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Strategien und bei allen Maßnahmen zu sorgen;

    12.

    hebt nachdrücklich die Rolle hervor, die dem Institut als Kompetenzzentrum der Union für die Gleichstellung der Geschlechter zukommt, wenn es darum geht, die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul zu überwachen;

    13.

    äußert sich besorgt über die von ehemaligen Leiharbeitnehmern erhobenen Ansprüche und über die Urteile des Bezirksgerichts Vilnius und des Regionalgerichts Vilnius; fordert ein klares Einstellungsverfahren und ersucht das Institut, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen;

    Personalpolitik

    14.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2018 100 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 27 im Rahmen des Haushaltsplans der Union vorgesehenen Bediensteten auf Zeit 27 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2017 waren es ebenfalls 27 bewilligte Stellen); stellt fest, dass das Institut im Jahr 2018 außerdem 14 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

    15.

    nimmt das beim Bezirksgericht Vilnius ergangene Urteil vom Februar 2019 zur Kenntnis, mit dem fünf ehemaligen Mitarbeitern des Instituts Recht gegeben wurde, die dem Institut vorgeworfen hatten, den Status von „Zeitarbeitnehmern“ fünf Jahre lang ausgenutzt zu haben, um ihnen geringere Gehälter zu zahlen als Mitarbeitern mit langfristigen Arbeitsverhältnissen; fordert die Kommission auf, sich mittels einer Untersuchung einen Überblick darüber zu verschaffen, wie die Agenturen und das Institut selbst ihre Mitarbeiter beschäftigen, und die Entlastungsbehörde vom abschließenden Ergebnis der Untersuchung in Kenntnis zu setzen;

    16.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass eine der Hauptpflichten nach Maßgabe der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und des litauischen Arbeitsrechts darin besteht, dafür zu sorgen, dass für Leiharbeiter dieselben Arbeitsbedingungen gelten wie für unmittelbar bei dem entleihenden Unternehmen angestellte Arbeitnehmer; stellt jedoch fest, dass die Leiharbeitsunternehmen in den betreffenden Verträgen nicht ausdrücklich zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet wurden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Institut selbst einen Vergleich der Arbeitsbedingungen seiner eigenen Bediensteten mit denen der Leiharbeiter vorgenommen hat, woraus sich die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden ergibt; fordert das Institut auf, die Arbeitsbedingungen seiner Zeitarbeitnehmer zu prüfen und sicherzustellen, dass sie mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Unionsebene und auf nationaler Ebene in Einklang stehen;

    17.

    nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat (sieben Männer und 23 Frauen) nicht ausgewogen ist;

    18.

    stellt fest, dass das Institut Stellenausschreibungen auf seiner eigenen Website und in sozialen Medien veröffentlicht, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen, dass es sie jedoch nicht auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlicht;

    Beschaffung

    19.

    stellt mit Besorgnis fest, dass das Institut Ende 2017 Beklagter in vier von abgelehnten Bietern vor den Gerichtshof der Europäischen Union („Gerichtshof“) gebrachten Streitsachen im Zusammenhang mit drei Vergabeverfahren war; stellt fest, dass der Gerichtshof im Jahr 2018 ein Urteil in zwei der vier Streitsachen fällte und die Klagen der Kläger mit der Feststellung abwies, dass das Institut nicht in die Pflicht genommen werden kann, und dass der Gerichtshof Anfang 2019 ein Urteil in den übrigen beiden Streitsachen fällte, welche dieselbe Zuschlagsentscheidung und denselben Vertrag betrafen; entnimmt der Antwort des Instituts, dass es die Vergabeverfahren weiter verbessert hat, um das Risiko einer möglichen Unzufriedenheit nicht erfolgreicher Bieter sowie das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten zu minimieren;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    20.

    nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen des Instituts zur Kenntnis, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten; begrüßt, dass die Lebensläufe der Mitglieder der höheren Führungsebene des Instituts auf dessen Website veröffentlicht werden;

    Interne Prüfung

    21.

    stellt fest, dass in dem am 17. Oktober 2017 veröffentlichten abschließenden Prüfbericht des Internen Auditdienstes über den Umgang mit Interessenträgern und die externe Kommunikation keine kritischen oder sehr wichtigen Probleme festgestellt wurden; stellt jedoch fest, dass in dem Prüfbericht weitere Verbesserungen in einer Reihe von Bereichen empfohlen wurden, darunter die Bereiche Wissensmanagement und Kommunikationsstrategie, wesentliche Leistungsindikatoren, Überwachung und Berichterstattung, Verwaltung der wichtigsten Projekte von Interessenträgern und externe Kommunikation; stellt fest, dass das Institut einen Aktionsplan zu allen im Zeitraum 2017 bis2018 umzusetzenden Empfehlungen und Einzelempfehlungen ausgearbeitet hat und dass im Jahr 2017 mehrere Einzelempfehlungen und im Jahr 2018 die übrigen Empfehlungen umgesetzt wurden;

    22.

    nimmt die Bemühungen des Instituts zur Kenntnis, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; stellt fest, dass das Institut zwar über keine spezifischen Maßnahmen zur Verringerung oder zum Ausgleich von CO2-Emissionen verfügt, jedoch an Sitzungen, Konsultationen und Präsentationen zu diesem Zweck teilnimmt und auch über Stellplätze für Fahrräder verfügt;

    23.

    fordert das Institut auf, seinen Schwerpunkt auf die Verbreitung seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und die Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle anzusprechen;

    24.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 128 vom 5.4.2019, S. 16.

    (2)  ABl. C 128 vom 5.4.2019, S. 18.

    (3)  Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9).

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.


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