Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020BP1933

    Entschließung (EU) 2020/1933 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur (ESA) für das Haushaltsjahr 2018 sind

    ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 288–289 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1933/oj

    11.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 417/288


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2020/1933 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 14. Mai 2020

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur (ESA) für das Haushaltsjahr 2018 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2018,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0056/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Euratom-Versorgungsagentur (im Folgenden „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge — wie schon für 2017 — auf 123 000 EUR belief; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2018 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 bei den Mitteln für Verpflichtungen zu einer Vollzugsquote von 97,84 % geführt haben, was gegenüber 2017 einen Rückgang um 1,04 % darstellt; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 72,90 % lag, was einem Rückgang um 1,73 % gegenüber 2017 entspricht;

    Verfall übertragener Mittel

    2.

    zeigt sich besorgt, dass die Annullierungsquote bei den von 2017 auf 2018 übertragenen Haushaltsmitteln mit 21 % hoch ist, was auf ungerechtfertigte Mittelbindungen im Vorjahr schließen lässt; fordert die Agentur auf, Haushaltsmittel nur dann zu übertragen, wenn dies gerechtfertigt ist;

    Leistung

    3.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2018 331 Vorgänge bearbeitet hat, darunter Verträge, Änderungen und Mitteilungen, und weiterhin die Verantwortung für die gemeinsame Kernmaterialversorgungspolitik der Union im Einklang mit ihrem gesetzlichen Auftrag übernommen hat, um die Sicherheit der Versorgung mit Kernmaterialien zu gewährleisten; erkennt die anhaltenden Bemühungen der Agentur um die Diversifizierung der Versorgungsquellen an;

    4.

    empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

    Personalpolitik

    5.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Ende 2018 16 Bedienstete, die alle Beamte der Kommission sind, beschäftigte, wobei im Stellenplan wie bereits im Jahr 2017 25 Stellen bewilligt waren;

    Sonstige Bemerkungen

    6.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Vereinigte Königreich aus der Union, einschließlich der Euratom, ausgetreten ist; fordert die Agentur auf, sicherzustellen, dass sie bezüglich der Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf dem Laufenden bleibt und dass sie der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht erstattet;

    7.

    fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu wenden;

    8.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.


    Top