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Document 52020BP1869

    Entschließung (EU) 2020/1869 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2018 sind

    ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 93–95 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1869/oj

    11.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 417/93


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2020/1869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 14. Mai 2020

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2018 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2018,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0067/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für das Europäische GNSS (im Folgenden „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 32 230 582 EUR belief, was einem Anstieg um 13,22 % gegenüber 2017 entspricht; in der Erwägung, dass der Anstieg mit den Titeln 2 und 3 zusammenhing; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird (2);

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2018 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben, die der Quote des Jahres 2017 entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 83,72 % betrug, was gegenüber 2017 einem Rückgang um 2,48 % entspricht;

    2.

    stellt fest, dass die Agentur zusätzlich zu ihrem Kernhaushalt im Jahr 2018 weiterhin einen großen Betrag an übertragenen Mitteln für die europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (European Geostationary Navigation Overlay System, EGNOS), die Übertragungsvereinbarung für Galileo, die Übertragungsvereinbarung für den öffentlichen regulierten Dienst und die Übertragungsvereinbarung für Horizont 2020 verwaltet hat; stellt fest, dass im Jahr 2018 übertragene Mittel in Höhe von insgesamt 1 173 219 279 EUR gebunden und Zahlungen in Höhe von 796 500 300,84 EUR getätigt wurden;

    Annullierung übertragener Mittel

    3.

    begrüßt, dass sich die Annullierung der von 2017 auf 2018 übertragenen Mittel nach einem Rückgang um 2,05 % im Vergleich zu 2017 auf 3,25 % beläuft;

    Leistung

    4.

    stellt fest, dass die Agentur bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu messen und ihre Haushaltsführung zu verbessern;

    5.

    stellt fest, dass sich die Programme Galileo und EGNOS der Agentur nun vollständig in der Betriebsphase befinden und dass die Agentur neben dem erfolgreichen Start der letzten vier Satelliten im Jahr 2018 vor Los 3 die Auftragsvergabe abgeschlossen hat;

    6.

    begrüßt, dass die Agentur ihr Rechnungswesen seit 2015 an die Kommission ausgelagert hat und die Bereitstellung von Diensten im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit und der internen Auditstelle mit anderen Agenturen teilt;

    7.

    stellt fest, dass angesichts der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde im vergangenen Jahr die Halbzeitbewertung der Programme Galileo und EGNOS sowie der Leistung der Agentur von der Kommission abgeschlossen und dem Parlament und dem Rat im Oktober 2017 vorgelegt wurde;

    8.

    empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

    Personalpolitik

    9.

    stellt fest, dass am 31. Dezember 2018 90,63 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 128 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (gegenüber 116 bewilligten Stellen im Jahr 2017) 116 besetzt waren; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2018 außerdem 51 Vertragsbedienstete und 3 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt fest, dass der Agentur für ihren Stellenplan 2018 zusätzlich zu den beiden bereits vorgesehenen Stellen zehn zusätzliche Stellen zugewiesen wurden;

    10.

    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass 2018 weder unter den Führungskräften (10 Männer und 2 Frauen) noch im Verwaltungsrat (44 Männer und 7 Frauen) ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern gegeben war;

    11.

    begrüßt, dass die Agentur dem Vorschlag des Rechnungshofs gefolgt ist und schließlich die Stellenausschreibungen auf der Website des EPSO veröffentlicht hat, um eine größere Öffentlichkeit zu erreichen; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie beabsichtigt, alle Stellenausschreibungen auf dem agenturübergreifenden Portal zu veröffentlichen, das aus Sicht der Agenturen als dem EPSO gleichwertig angesehen wird, und dass die Agentur darüber hinaus ihre Stellenausschreibungen in Fachpublikationen des Raumfahrtsektors veröffentlicht;

    Auftragsvergabe

    12.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur am 15. Dezember 2016 einen Rahmenvertrag im Wert von 1 500 000 000 EUR über den Betrieb des Galileo-Satellitensystems für den Zeitraum 2017–2027 abgeschlossen hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Auftrag im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben wurde; weist darauf hin, dass einer der beteiligten Bieter ein Verfahren gegen die Agentur angestrengt hat, um das Ergebnis des Verfahrens anzufechten; nimmt zu Kenntnis, dass das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens für den Rahmenvertrag und alle damit verbundenen Einzelverträge und künftigen Zahlungen entscheiden wird; weist darauf hin, dass das schriftliche Verfahren im ersten Quartal 2019 abgeschlossen wurde und dass die mündliche Anhörung voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2019 stattfinden sollte und das Urteil des Gerichtshofs im letzten Quartal 2019 ergehen sollte, dass der Gerichtshof das Verfahren jedoch am 3. Dezember 2019 eingestellt hat (Rechtssache T-99/17) (3); entnimmt der rechtlichen Analyse der Agentur zu den Folgen einer möglichen Nichtigerklärung des Vergabebeschlusses, dass die Agentur wahrscheinlich nicht verpflichtet wäre, den Vertrag zu kündigen, sondern vielmehr für die Rechtskosten des Klägers in Höhe von etwa 300 000 EUR sowie für mögliche Entschädigungen aufkommen müsste, die im Jahresabschluss der Agentur aufgeführt sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    13.

    stellt fest, dass nach einer internen Bewertung und unter Berücksichtigung der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe der Schluss gezogen wurde, dass das Modul für die elektronische Einreichung von Vorschlägen in seinem derzeitigen Entwicklungsstadium nicht dem komplexen Beschaffungsbedarf der Agentur entspricht und dass beschlossen wurde, dass Ausschreibungen vorerst nicht elektronisch durchgeführt werden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    14.

    stellt fest, dass ein ehemaliger hochrangiger Beamter der Kommission im Rahmen der Initiative „Aktive Senioren“ eine beratende Funktion ausübt, ohne Dienstbezüge von der Agentur zu erhalten;

    15.

    stellt vor dem Hintergrund der Bemerkungen und der Stellungnahmen der Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit den Interessenerklärungen und der Veröffentlichung der Lebensläufe der obersten Führungsebene der Agentur auf ihrer Website fest, dass für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Agentur nur die Interessenerklärungen auf der Website der Agentur veröffentlicht werden; stellt fest, dass die Agentur beabsichtigt, die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats nach gebührender Prüfung der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen;

    16.

    bedauert, dass die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats immer noch nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

    17.

    stellt fest, dass die Agentur im Juni 2018 eine interne Strategie zum Schutz von Hinweisgebern angenommen hat;

    18.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission dem Bericht des Rechnungshofs zufolge im Jahr 2018 eine Prüfung zur IT-Governance bei der GSA durchgeführt hat und dass die Agentur einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, um auf einige Bereiche einzugehen, in denen Verbesserungspotenzial besteht; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    Sonstige Bemerkungen

    19.

    stellt angesichts der Bemerkungen und Stellungnahmen der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Zusage der Agentur, etwaige negative Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union so gering wie möglich zu halten, fest, dass die Agentur allen Auftragnehmern und Empfängern von Aufträgen und Finanzhilfen, die von dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union betroffen sind, Schreiben übermittelt hat, in denen die Durchführung von Abhilfemaßnahmen bis Ende Oktober 2019 gefordert wird, insbesondere um sicherzustellen, dass Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer keine Einrichtungen mit Sitz im Vereinigten Königreich sind, und dass der Zweitstandort der Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrale vom Vereinigten Königreich nach Spanien verlegt wurde; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

    20.

    fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu wenden;

    21.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 14. Mai 2020 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 116 vom 28.3.2018, S. 21.

    (2)  ABl. C 116 vom 28.3.2018, S. 22.

    (3)  ECLI:EU:T:2019:847.

    (4)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0121.


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