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Dokument 52020BP1857
Resolution (EU) 2020/1857 of the European Parliament of 14 May 2020 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget for the Shift2Rail Joint Undertaking for the financial year 2018
Entschließung (EU) 2020/1857 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail für das Haushaltsjahr 2018 sind
Entschließung (EU) 2020/1857 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail für das Haushaltsjahr 2018 sind
ABl. L 417 vom 11.12.2020, str. 62–66
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 417/62 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2020/1857 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 14. Mai 2020
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail für das Haushaltsjahr 2018 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail für das Haushaltsjahr 2018, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0055/2020), |
A. |
in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen Shift2Rail (im Folgenden „gemeinsames Unternehmen“) im Juni 2014 mit der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 (1) für die Dauer von zehn Jahren errichtet wurde; |
B. |
in der Erwägung, dass die Gründungsmitglieder die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, und Partner aus dem Schienenverkehrssektor (die wichtigsten Akteure einschließlich der Hersteller von Eisenbahnausrüstung, Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern und Forschungszentren) sind und sich andere Einrichtungen als assoziierte Mitglieder an dem gemeinsamen Unternehmen beteiligen können; |
C. |
in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen folgende Ziele verfolgt: die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, die Erhöhung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schienenverkehrssystems, die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und die Aufrechterhaltung der führenden Stellung des europäischen Schienenverkehrssektors auf dem Weltmarkt; |
D. |
in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen seit Mai 2016 selbstständig arbeitet; |
Allgemeine Bemerkungen
1. |
stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2018 des gemeinsamen Unternehmens (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) zu dem Schluss kommt, dass die Vermögens- und Finanzlage des gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2018 und die Ergebnisse seiner Tätigkeiten, seine Mittelflüsse und die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Tag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt werden; |
2. |
stellt fest, dass die der Jahresrechnung des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde liegenden Vorgänge dem Bericht des Rechnungshofs zufolge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
3. |
stellt fest, dass sich der Beitrag der Union zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens auf höchstens 450 000 000 EUR beläuft, die aus Mitteln des Programms Horizont 2020 aufzubringen sind; stellt fest, dass die aus der Industrie stammenden Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens mindestens 470 000 000 EUR beitragen müssen, die sich aus Sach- und Barbeiträgen zu den operativen Tätigkeiten und Verwaltungskosten des gemeinsamen Unternehmens in Höhe von mindestens 350 000 000 EUR und Sachbeiträgen zu den zusätzlichen Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens in Höhe von mindestens 120 000 000 EUR zusammensetzen; |
4. |
stellt fest, dass wirksame Kommunikation ein wesentliches Element erfolgreicher von der Union finanzierter Projekte ist; hält es für wichtig, die Sichtbarkeit der Errungenschaften des gemeinsamen Unternehmens zu erhöhen und verstärkt Informationen über deren Mehrwert zu verbreiten; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, eine proaktive Kommunikationspolitik zu verfolgen, indem es seine Forschungsergebnisse beispielsweise über soziale oder andere Medien in der Öffentlichkeit verbreitet, damit die Öffentlichkeit stärker für die Wirkung der Unterstützung durch die Union — insbesondere im Hinblick auf die Markteinführung — sensibilisiert wird; |
5. |
fordert den Rechnungshof auf, die Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Methode für die Berechnung und Bewertung von Sachbeiträgen zu prüfen und bei dieser Prüfung die Gestaltung und die Solidität der Leitlinien für die Umsetzung des Verfahrens für Sachbeiträge zu beurteilen, um bei der Planung, der Meldung und der Bestätigung von Sachbeiträgen Unterstützung zu leisten; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
6. |
weist darauf hin, dass der endgültige Haushaltsplan für 2018 verfügbare Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 84 756 000 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 71 890 204 EUR vorsah; betont, dass die Verwendungsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 100 % und bei den Mitteln für Zahlungen 82,3 % betrug und damit vor allem bei den Zahlungen niedrig war; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen geringer als erwartet ausfiel, weil noch ein Rechtsentscheid über die Besetzung des gemeinsamen Unternehmens ausstand; nimmt die geringe Ausführungsquote (63,4 %) bei den Mitteln für Zahlungen in Titel II (Verwaltungsausgaben, 3 % der Haushaltsmittel des gemeinsamen Unternehmens) zur Kenntnis, die auf Verzögerungen bei der Rechnungsstellung durch die Lieferanten bei mehrjährigen Rahmenverträgen zurückzuführen ist; stellt zudem fest, dass es sich bei den im Jahr 2018 von dem gemeinsamen Unternehmen geleisteten Zahlungen größtenteils um Zwischenzahlungen für die Horizont-2020-Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Jahre 2015 und 2016 ausgewählt worden waren, sowie um Vorfinanzierungszahlungen für Horizont-2020-Projekte, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2018 ausgewählt worden waren, handelte; |
7. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen bis Ende 2018 von den 411 200 000 EUR (einschließlich des Höchstbetrags für Barbeiträge der Union in Höhe von 158 900 000 EUR und des Barbeitrags der Mitglieder aus der Industrie zu den Verwaltungskosten des gemeinsamen Unternehmens in Höhe von 6 500 000 EUR) für die Durchführung der ersten Runde von Projekten Mittel in Höhe von 84 756 000 EUR gebunden und 59 155 000 EUR ausgezahlt hatte; somit hat das gemeinsame Unternehmen bislang ineinandergreifende mehrjährige Finanzhilfevereinbarungen und Beschaffungsverträge für die Umsetzung von 39 % seines Forschungs- und Innovationsprogramms geschlossen, was seinem mehrjährigen Arbeitsplan entspricht; |
8. |
begrüßt, dass die Mitglieder aus der Industrie von den Beiträgen in Höhe von 350 000 000 EUR, die sie zu den operativen Tätigkeiten und den Verwaltungskosten des gemeinsamen Unternehmens zu leisten haben, bis Ende 2018 — d. h. vier Monate nach dem Start der ersten Horizont-2020-Projekte des gemeinsamen Unternehmens — Sachbeiträge im Wert von 63 700 000 EUR für operative Tätigkeiten gemeldet hatten, von denen 21 700 000 EUR bestätigt worden waren; stellt außerdem fest, dass die Mitglieder aus der Industrie von den Beiträgen in Höhe von 120 000 000 EUR, die sie zu den zusätzlichen Aktivitäten des gemeinsamen Unternehmens leisten müssen, Barbeiträge in Höhe von 6 500 000 EUR für andere Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsplan des gemeinsamen Unternehmens verzeichnet sind, gemeldet hatten; |
9. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtbeiträge der Mitglieder aus der Industrie Ende 2018 auf 252 300 000 EUR und der Barbeitrag der Union auf 158 900 000 EUR beliefen; |
10. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen infolge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2018 in jenem Jahr 17 Finanzhilfevereinbarungen geschlossen hat und sich der Wert der damit verbundenen Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf 152 600 000 EUR belief, die von dem gemeinsamen Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 77 300 000 EUR kofinanziert werden mussten; stellt fest, dass die anderen Mitglieder vereinbart haben, ihre Anträge auf Kofinanzierung auf 44,44 % der gesamten Projektkosten zu beschränken, was im Rahmenprogramm Horizont 2020 den niedrigsten Prozentsatz darstellt; stellt mit Bedauern fest, dass sich nur 76 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (120 im Jahr 2017) an der Aufforderung 2018 beteiligt haben, von denen 40 KMU (50 im Jahr 2017) für eine Förderung ausgewählt wurden (21,6 % aller für eine Förderung ausgewählten Teilnehmer); |
Leistung
11. |
stellt fest, dass die dritte Gruppe der zentralen Leistungsindikatoren wegen der Art der Projekte auf der Grundlage der ersten Ergebnisse von Horizont 2020 erstellt werden wird; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen die Entwicklung eines Modells für zentrale Leistungsindikatoren fortgesetzt hat, um den Beitrag der Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu seiner Verordnung zu ermitteln; stellt fest, dass diese Arbeiten noch andauern und die ersten Ergebnisse im Dezember 2018 dem Verwaltungsrat vorgestellt wurden; |
12. |
stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben/operative Ausgaben) nach wie vor unter 5 % liegt, was darauf hindeutet, dass das gemeinsame Unternehmen über eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur verfügt; |
13. |
nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen im Schienenverkehrssektor zu Kontinuität und zu einer gemeinsamen Vorstellung von der Forschung in dieser Branche beigetragen hat; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen außerdem einen Beitrag zum Aufbau von Vertrauen zwischen den Akteuren geleistet hat, die andernfalls nicht die Möglichkeit hätten, sich außerhalb ihrer kommerziellen Beziehungen über Ideen und gemeinsame Interessen auszutauschen; stellt fest, dass mit der Zeit mehr Eisenbahnunternehmen an dem gemeinsamen Unternehmen beteiligt werden sollten; |
14. |
ist der Ansicht, dass das gemeinsame Unternehmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Schienenverkehrssektor beitragen sollte, indem es sich — auch in Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet es kein Eisenbahnsystem gibt — auf die Anforderungen des Eisenbahnsystems und seiner Nutzer konzentriert; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen zu diesem Zweck unter Mitwirkung von Akteuren und Mitgliedstaaten das Programm Shift2Rail sowie Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Schienenverkehrssektor in Europa durchführt; nimmt zur Kenntnis, dass besonderes Augenmerk auf die Förderung konkreter Maßnahmen zum Abbau der verbleibenden technischen Hindernisse, die einer besseren Interoperabilität entgegenstehen, sowie auf Maßnahmen zugunsten eines stärker integrierten, effizienteren und sicheren Eisenbahnmarkts der Union gerichtet werden sollte, damit letztendlich der einheitliche europäische Eisenbahnraum verwirklicht wird; |
15. |
nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen 2018 die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen auf seine Mitglieder beschränkte und als Pauschalfinanzierungsprogramm auflegte; stellt fest, dass die an der Evaluierung der Vorschläge im Hinblick auf die Gewährung von Finanzhilfe beteiligten Finanzexperten jedoch mehrere bedeutende Abweichungen in den Finanzierungsvorschlägen festgestellt haben; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen die Vorbereitungsphase für die Finanzhilfevereinbarungen für die Analyse der Erklärungen der Begünstigten für die Abweichungen und — sofern angezeigt — für die Berichtigung des Pauschalbetrags genutzt hat; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, die Finanzdaten in seiner Datenbank der Begünstigten auch weiterhin zu stärken und wichtige Anmerkungen von Finanzexperten im zusammenfassenden Bewertungsbericht offenzulegen; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass sämtliche rechtlichen und finanziellen Vorgaben des Kommissionsbeschlusses C(2017)7151 (2) strikt eingehalten wurden und dass der Anweisungsbefugte dafür gesorgt hat, dass allen Anmerkungen von Sachverständigen (sowohl technischer als auch finanzieller Art) ordnungsgemäß Rechnung getragen wurde; weist außerdem darauf hin, dass das Verfahren bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2019 in Anbetracht der Empfehlung des Rechnungshofs generell weiter verbessert werden wird; |
16. |
stellt fest, dass die zentralen Leistungsindikatoren für das Geschlechterverhältnis dem jährlichen Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Unternehmens für das Jahr 2018 zufolge deutlich machen, dass die Beteiligungsquote von Frauen im Verwaltungsrat in dem Jahr sehr niedrig war und bei gerade einmal 15 % lag, während sie bei den Vertretern des gemeinsamen Unternehmens 34 % und im Wissenschaftlichen Beirat 40 % betrug; |
Auswahl und Einstellung von Personal
17. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen 2018 zwei abgeordnete nationale Sachverständige im Einklang mit dem Stellenplan und — mit Zustimmung der Haushaltsbehörde — einen dritten für eine einjährige Abordnung eingestellt hat, um einen Programm-Manager zu ersetzen; |
18. |
stellt fest, dass im gemeinsamen Unternehmen Ende 2018 22 von 23 im Stellenplan vorgesehenen Planstellen besetzt waren; |
Interne Kontrolle
19. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen zuverlässige Ex-ante-Kontrollverfahren auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge eingerichtet hat und dass der Gemeinsame Auditdienst der Generaldirektion Forschung und Innovation der Kommission (im Folgenden „Gemeinsamer Auditdienst“) für die Ex-post-Prüfung der Kostenaufstellungen im Rahmen von Horizont-2020-Projekten zuständig ist; weist außerdem darauf hin, dass sich Ende 2018 gezeigt hat, dass die wichtigsten Standards für die interne Kontrolle größtenteils angewandt wurden, wobei 2019 noch einige Maßnahmen — insbesondere die Überarbeitung des Modells für zentrale Leistungsindikatoren — abzuschließen waren; |
20. |
stellt fest, dass die Restfehlerquote für das Programm Horizont 2020 mit 0,97 % dem Rechnungshof zufolge unter der Wesentlichkeitsschwelle lag; weist darauf hin, dass das gemeinsame Unternehmen Ende 2018 die Berechnung seiner Fehlerquote auf vier Ex-post-Auditberichte stützen konnte, von denen sich einer auf die risikobasierte Prüfung und drei auf die repräsentative Stichprobe des gemeinsamen Unternehmens konzentrierten; |
21. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst bei dem gemeinsamen Unternehmen die Funktion des internen Prüfers erfüllt und in dieser Eigenschaft indirekt dem Verwaltungsrat und dem Exekutivdirektor Bericht erstattet; stellt fest, dass bei dem ersten Kontrollbesuch ein Risikoprofil des gemeinsamen Unternehmens erstellt wurde, um einen Dreijahresplan für interne Prüfungen aufzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass der Strategieplan des Internen Auditdienstes für interne Prüfungen 2017–2019 im Juni 2017 vorgelegt wurde; weist außerdem darauf hin, dass der Interne Auditdienst 2018 im Einklang mit diesem Prüfungsplan eine begrenzte Prüfung der Umsetzung der Standards für die interne Kontrolle vorgenommen hat; stellt mit Genugtuung fest, dass von den fünf an das Management gerichteten Empfehlungen zur Behebung der festgestellten Mängel, die noch nicht vollständig umgesetzt waren, 2019 nur bei einer noch Umsetzungsmaßnahmen ergriffen werden mussten; |
22. |
nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die gemeinsamen Instrumente der Kommission für die Verwaltung und Überwachung der Horizont-2020-Finanzhilfen Ende 2017 noch nicht so weit entwickelt waren, dass die Sachbeiträge des gemeinsamen Unternehmens damit hätten bearbeitet werden können; stellt jedoch fest, dass der Exekutivdirektor 2018 Sachbeiträge validiert hat; |
23. |
stellt fest, dass die Kommission die Zwischenbewertung der operativen Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens im Rahmen von Horizont 2020 für den Zeitraum 2014–2016 durchgeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass ein Aktionsplan ausgearbeitet und im Juni 2018 vom Verwaltungsrat angenommen wurde; weist darauf hin, dass nicht alle in der Zwischenbewertung abgegebenen Empfehlungen im Zuge des laufenden Finanz-Rahmenprogramms aufgegriffen werden; stellt jedoch fest, dass einige Maßnahmen aus dem Aktionsplan bereits eingeleitet wurden und andere voraussichtlich bis 2020 umgesetzt werden; |
Sonstiges
24. |
betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen dem gemeinsamen Unternehmen und der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) ist; stellt fest, dass die ERA an den Sitzungen des Verwaltungsrats des gemeinsamen Unternehmens teilgenommen hat und in die Gruppen, die mit der Ausarbeitung des mehrjährigen Aktionsplans befasst waren, einbezogen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen die Forschungs- und Innovationsanträge der ERA geprüft hat, um Überschneidungen zu vermeiden und die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel auf ein Höchstmaß zu steigern; |
25. |
stellt fest, dass 2018 ein assoziiertes Mitglied eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines Gründungsmitglieds wurde, wodurch das Gründungsmitglied stärker im Verwaltungsrat vertreten war; weist darauf hin, dass die Bestimmungen im aktuellen Rechtsrahmen des gemeinsamen Unternehmens Firmenübernahmen unter den aus der Industrie stammenden Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens und ihre etwaigen Auswirkungen auf die ausgewogene Vertretung der Mitglieder im Verwaltungsrat nicht ausreichend berücksichtigen; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass es nach dem für ihn geltenden Rechtsrahmen nicht gestattet ist, dass ein Gründungsmitglied seinen Einfluss auf die Beschlussfassung und das Management generell erhöht; nimmt zur Kenntnis, dass die Feststellung des Rechnungshofs bei einer etwaigen Überarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden wird; |
26. |
stellt fest, dass die Zwischenbewertung des gemeinsamen Unternehmens innerhalb des im Rechtsrahmen vorgegebenen Zeitrahmens abgeschlossen wurde; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass ihr Mehrwert für das Beschlussfassungsverfahren des gemeinsamen Unternehmens so kurz nach der Aufnahme seiner Tätigkeiten nicht optimal war; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass die Bewertung in einer frühen Phase des Bestehens des gemeinsamen Unternehmens erfolgte, was jedoch in der Verordnung für das gemeinsame Unternehmen und im Programm Horizont 2020 generell so vorgesehen war; |
27. |
stellt fest, dass die Personalfluktuation in den letzten beiden Jahren ausnahmslos der Fluktuation von Vertragsbediensteten geschuldet ist; begrüßt die vom gemeinsamen Unternehmen zur Bewältigung dieser Situation ergriffenen Maßnahmen; nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen für etwa 17 % seines gesamten Personals auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen hat; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass dies in erster Linie durch die derzeitige Struktur des Stellenplans bedingt ist, aufgrund derer das gemeinsame Unternehmen nicht dieselben vorteilhaften Vertragsbedingungen wie andere Einrichtungen und Organe bieten kann; stellt fest, dass „weiche“ Maßnahmen eingeführt wurden, um die hohe Personalfluktuation zu verringern; fordert die Kommission auf, diese Sache weiterzuverfolgen; |
Verkehr und Tourismus
28. |
hebt hervor, dass die Ziele des gemeinsamen Unternehmens die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsystems der Union sind; weist darauf hin, dass der Schienenverkehr im Rahmen künftiger Unionsmaßnahmen wesentlich dazu beitragen wird, den Umstieg auf emissionsarme Mobilität voranzutreiben und negative externe Effekte zu verringern; betont, dass dem gemeinsamen Unternehmen die erforderlichen finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen an die Hand gegeben werden müssen, damit es diese zentralen Ziele erreichen und zu einer tatsächlichen Verkehrsverlagerung beitragen kann; |
29. |
nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem gemeinsamen Unternehmen um eine öffentlich-private Partnerschaft handelt, die 2014 als Bestandteil des Rahmenprogramms „Horizont 2020“ gegründet wurde; stellt fest, dass das Shift2Rail-Programm über Beiträge der Union (im Wege des operativen Haushalts des gemeinsamen Unternehmens) und über Sachbeiträge der anderen Mitglieder, d. h. der acht Gründungsmitglieder (mit Ausnahme der EU) und der 19 assoziierten Mitglieder, finanziert wird; |
30. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Laufe des Jahres 2018 Fortschritte bei der Verwirklichung seiner Vorgaben erzielt hat, indem es bei der Umsetzung des Shift2Rail-Programms für eine wirksame und effiziente wirtschaftliche Haushaltsführung gesorgt hat; stellt fest, dass im Jahr 2018 Fortschritte bei den in den Vorjahren auf den Weg gebrachten Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Innovation (FuI) verzeichnet wurden, die sich nun positiv entwickeln und größtenteils rasch voranschreiten; stellt fest, dass zum Jahresende eine neue Welle von Forschungs- und Innovationsaktivitäten (Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018) eingeleitet wurde; stellt fest, dass sich die Projektkosten der Tätigkeiten im Jahr 2018 schätzungsweise auf insgesamt 83 400 000 EUR belaufen; |
31. |
hebt hervor, dass die Erhöhung der Attraktivität der Schiene für Frachtführer und Fahrgäste notwendig ist, um eine nachhaltige Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu erreichen, und merkt an, dass die nächsten fünf Jahre für den Erfolg der Schiene kritisch sind und dass das gemeinsame Unternehmen eine tragende Rolle spielt, wenn es gilt, die Schiene kostengünstiger, effizienter und attraktiver zu machen; |
32. |
hebt hervor, dass allein Weichen bzw. fehlerhafte Weichen 25 % bis 30 % aller Wartungsarbeiten im Schienennetz und einen erheblichen Teil der Infrastrukturkosten verursachen; begrüßt die Anstrengungen des gemeinsamen Unternehmens, die Zuverlässigkeit des Systems zu erhöhen und die Kosten zu senken; |
33. |
begrüßt die Ziele des gemeinsamen Unternehmens, die Lebenszykluskosten des Systems Schiene zu halbieren, die Kapazität zu verdoppeln und die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit um 50 % zu verbessern; fordert, dass das gemeinsame Unternehmen uneingeschränkt über die für die Erreichung dieser Ziele notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen kann; |
34. |
begrüßt, dass das gemeinsame Unternehmen Anstrengungen unternimmt, um den automatischen Fahrbetrieb (ATO) einzuführen; weist warnend darauf hin, dass der Straßenverkehr bei der Automatisierung weiter ist als die Schiene; |
35. |
begrüßt die Entscheidung des gemeinsamen Unternehmens, seinem Verwaltungsrat im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2018 die Einführung von Finanzhilfen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen vorzuschlagen, was anschließend im Wege des Pilotprojekts „Pauschalbetrag“ im Rahmen des an die Mitglieder gerichteten Teils der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahr 2018 umgesetzt wurde; |
36. |
ist der Ansicht, dass es im Sinne der Rechtsklarheit des Beschlussfassungsverfahrens und des gesamten Managements des gemeinsamen Unternehmens von größter Bedeutung ist, die Bestimmungen des Rechtsrahmens des gemeinsamen Unternehmens, die Firmenübernahmen unter seinen aus der Industrie stammenden Mitgliedern und ihre Auswirkungen auf die Vertretung dieser Mitglieder im Verwaltungsrat betreffen, zu präzisieren; ersucht daher den Rat, dieses Thema nach Möglichkeit durch die Annahme von Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates aufzugreifen; |
37. |
stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2018 (zusätzlich zu den 15 repräsentativen Prüfungen und einer risikobasierten Prüfung, die 2017 in die Wege geleitet wurden) 14 repräsentative Prüfungen in Bezug auf seine Population und eine risikobasierte Prüfung lanciert hat, wodurch Ausgaben des gemeinsamen Unternehmens in Höhe von 4 660 000 EUR einer direkten Prüfung unterworfen waren; stellt fest, dass die bei den drei repräsentativen Prüfungen und der risikobasierten Prüfung, die zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen waren, ermittelte Gesamtfehlerquote im arithmetischen Mittel bei 0,94 % und im gewogenen Mittel bei 1,19 % lag; stellt fest, dass alle anderen Fehlerquoten (repräsentative Fehlerquote und Restfehlerquote) hinsichtlich ihres Erhebungsumfangs zwar begrenzt sind, aber ebenfalls unter dem Schwellenwert von 2 % liegen; |
38. |
begrüßt die weitere Umsetzung der von dem gemeinsamen Unternehmen verfolgten Betrugsbekämpfungsstrategie 2017–2020, die dazu geführt hat, dass es weder einen Fall einer genauen Überwachung aufgrund einer Bewertung, die ein hohes Betrugsrisiko ergeben hätte, noch zur Untersuchung an das OLAF übermittelte Vorgänge gegeben hat. |
(1) Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9).
(2) Beschluss C(2017)7151 der Kommission vom 27. Oktober 2017 über die Genehmigung der Inanspruchnahme von Erstattungen auf der Grundlage eines Pauschalbetrags für förderfähige Kosten von Maßnahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 und des Programms der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014–2018).