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Document 52020BP1839

    EntschlieBung (EU) 2020/1839 des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2020 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2018 sind

    ABl. L 417 vom 11.12.2020, p. 14–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2020/1839/oj

    11.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 417/14


    ENTSCHLIEBUNG (EU) 2020/1839 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 14. Mai 2020

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2018 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2018,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0030/2020),

    A.

    in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (im Folgenden „FCH“) durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates (1) im Mai 2008 als öffentlich-private Partnerschaft für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Ziel gegründet wurde, sich auf die Entwicklung marktfähiger Anwendungen zu konzentrieren und dadurch zusätzliche Bemühungen der Industrie im Hinblick auf eine rasche Einführung von Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien zu fördern; in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 durch die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates (2) aufgehoben wurde;

    B.

    in der Erwägung, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 559/2014 im Mai 2014 das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (im Folgenden „FCH2“) gegründet wurde, das das FCH ersetzt und bis zum 31. Dezember 2024 als dessen Nachfolger betrieben wird;

    C.

    in der Erwägung, dass die Mitglieder des FCH die Union, vertreten durch die Kommission, der Industrieverband „Fuel Cell and Hydrogen Joint Technology Initiative“ und der Forschungsverband N.ERGHY waren;

    D.

    in der Erwägung, dass die Mitglieder des FCH2 die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, der Industrieverband „New Energy World Industry Grouping AISBL“ (im Folgenden „Industrieverband“), der im Jahr 2016 in „Hydrogen Europe“ umbenannt wurde, und der europäische Forschungsverband „New European Research Grouping on Fuel Cells and Hydrogen AISBL“ (im Folgenden „Forschungsverband“) sind;

    E.

    in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union zur ersten Phase der Tätigkeiten des FCH2 auf 470 000 000 EUR aus dem Siebten Rahmenprogramm beläuft; in der Erwägung, dass die Beiträge der anderen Mitglieder mindestens so hoch wie der Beitrag der Union sein müssen;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des FCH2 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) festgestellt hat, dass die Vermögens- und Finanzlage des FCH2 zum 31. Dezember 2018 und die Ergebnisse seiner Tätigkeiten, Mittelflüsse und Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Tag endende Jahr in der Jahresrechnung 2018 in Übereinstimmung mit der Finanzregelung des FCH2 und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt werden; stellt zudem fest, dass die Rechnungsführungsvorschriften des FCH2 auf international anerkannten Normen des öffentlichen Rechnungswesens beruhen;

    2.

    stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des FCH2 für das Haushaltsjahr 2018 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 85 504 157 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 126 526 307 EUR umfasste;

    3.

    stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote 2018 bei den Mitteln für Verpflichtungen insgesamt 93 % und bei den Mitteln für Zahlungen insgesamt 83 % betrug;

    Mehrjähriger Haushaltsvollzug im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms

    4.

    stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für das FCH2 auf 421 300 000 EUR aus dem Siebten Rahmenprogramm beläuft, einschließlich Sachleistungen in Höhe von 19 100 000 EUR, und dass die Mitglieder des Industrie- und des Forschungsverbands Mittel in Höhe von 442 500 000 EUR beisteuern, der sich auf 420 000 000 EUR aus Sachleistungen zu den vom FCH2 finanzierten Projekten des Siebten Rahmenprogramms und 17 900 000 EUR aus Barmitteln für Verwaltungskosten beläuft;

    5.

    stellt fest, dass im Hinblick auf die für Projekte des Siebten Rahmenprogramms verfügbaren Haushaltsmittel des FCH2 für 2018 die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen aufgrund von Verzögerungen bei der Einreichung von Kostenerstattungsanträgen für laufende Projekte des Siebten Rahmenprogramms bei 79,6 % lag;

    Mehrjähriger Haushaltsvollzug im Rahmen von Horizont 2020

    6.

    stellt fest, dass sich der Beitrag der Union für das FCH2 auf 318 800 000 EUR aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 beläuft und dass die Mitglieder des Industrie- und des Forschungsverbands Mittel in Höhe von 649 400 000 EUR beisteuern, einschließlich 1 800 000 EUR aus Sachleistungen zu den vom FCH2 finanzierten Horizont-2020-Projekten, 7 700 000 EUR aus Sachleistungen für zusätzliche Tätigkeiten und 3 600 000 EUR aus Barmitteln für Verwaltungskosten;

    7.

    stellt fest, dass die geringe Höhe der Sachleistungen der Mitglieder aus der Industrie für operative Tätigkeiten darauf zurückzuführen ist, dass das FCH2 diese Sachleistungen zusammen mit den endgültigen Kostenaufstellungen bescheinigt; weist darauf hin, dass deshalb die Bescheinigung der meisten zugesagten Sachleistungen zu einem späteren Zeitpunkt des Programms Horizont 2020 erfolgt, wenn die Zahlung des Restbetrags für die Projekte getätigt wird und die Bescheinigungen über den Jahresabschluss fällig sind;

    8.

    stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mittel für Verpflichtungen 95,8 % und bei den Mitteln für Zahlungen 84,4 % betrug; stellt fest, dass bis Ende 2018 für das Siebte Rahmenprogramm 29 Zahlungen für regelmäßige Zwischen- und vor allem Abschlussberichte in Höhe von insgesamt 21 400 000 EUR geleistet wurden; stellt fest, dass sich die Haushaltsvollzugsquote (bei den Mitteln für Zahlungen) auf 79,6 % belief (2017: 73,8 %);

    9.

    stellt fest, dass für das Rahmenprogramm Horizont 2020 aus Mitteln für Zahlungen 19 Vorfinanzierungszahlungen für Projekte im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus den Jahren 2017 und 2018, elf Zahlungen für Studien und zwei Zahlungen für das Gemeinsame Forschungszentrum getätigt wurden; stellt zudem fest, dass bei der Haushaltsvollzugsquote (bei den Mitteln für Zahlungen) 83,4 % erreicht wurden (2017: 93,3 %); stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 95,8 % betrug (2017: 98,3 %), was auf das Ergebnis der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, wobei ein Thema nicht abgedeckt wurde, und auf die Verzögerung bei der Auftragsvergabeplanung zurückzuführen ist;

    10.

    stellt fest, dass das FCH2 einen Aktionsplan ausgearbeitet hat, der im März 2018 vom Verwaltungsrat des FCH2 gebilligt wurde und ein breites Bündel von Maßnahmen umfasst, die vom FCH2 durchzuführen sind und für die bereits eine Reihe von Tätigkeiten eingeleitet wurde; stellt fest, dass die Mehrzahl dieser Maßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt werden sollte, während eine kleine Zahl für den nächsten Programmplanungszeitraum in Betracht gezogen wird;

    Leistung

    11.

    stellt fest, dass das FCH2 bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert seiner Tätigkeiten in Bereichen wie erneuerbare Energie, Energieeffizienz für Endverbraucher, intelligente Netze und Speicherung zu bewerten; stellt darüber hinaus fest, dass das FCH2 hierzu auch weitere Maßnahmen wie Demonstrationsprojekte in Mitgliedstaaten und Regionen, die Unionsmittel erhalten, heranzieht; stellt fest, dass die 2018 vom FCH2 aufgrund des erheblichen technischen Fortschritts in den vergangenen Jahren gebilligten wesentlichen Leistungsindikatoren überarbeitet und neue Anwendungen entwickelt wurden;

    12.

    stellt fest, dass der Anteil der Verwaltungskosten (Verwaltungsausgaben/operative Ausgaben) nach wie vor unter 5 % liegt, was darauf hindeutet, dass das FCH2 eine eher schlanke und effiziente Organisationsstruktur aufweist;

    13.

    stellt fest, dass die Hebelwirkung im Jahr 2018 den Faktor 1,36 aufwies — gefordert wird der Faktor 0,56; stellt darüber hinaus fest, dass die Hebelwirkung unter Berücksichtigung der von allen privaten Partnern aufgebrachten Sachleistungen zu den Projekten den Faktor 1,96 aufwies;

    14.

    begrüßt, dass alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß den jeweiligen Arbeitsplänen und dem Jahresarbeitsprogramm 2018 veröffentlicht und abgeschlossen wurden und 20 Themen umfassten;

    15.

    stellt fest, dass Ende 2018 im FCH2 27 Personen aus zehn Mitgliedstaaten beschäftigt waren, und stellt mit großer Zufriedenheit einen mit 49 % bzw. 51 % ausgewogenen Frauen- und Männeranteil fest; stellt außerdem fest, dass im Jahr 201831 % Frauen an Projekten im Rahmen von Horizont 2020 beteiligt waren, dass 26 % der Programmkoordinatoren weiblich waren und dass 22 % der Mitglieder der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten beim FCH2 und 33 % der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des FCH2 weiblich waren;

    16.

    stellt fest, dass wirksame Kommunikation ein wesentliches Element erfolgreicher, von der Union finanzierter Projekte ist; hält es für wichtig, die Errungenschaften des FCH 2 in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen und verstärkt Informationen über deren Mehrwert zu verbreiten; fordert das FCH2 auf, eine vorausschauende Kommunikationspolitik zu verfolgen und dabei seine Forschungsergebnisse z. B. über soziale oder andere Medien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dadurch anzustreben, dass die Öffentlichkeit stärker für die Wirkung der Unterstützung durch die Union — insbesondere im Hinblick auf die Markteinführung — sensibilisiert wird;

    17.

    stellt fest, dass das FCH2 im Verkehrsbereich den Vorführbetrieb von über 1 900 leichten Nutzfahrzeugen unterstützt hat, von denen im Jahr 2018 bereits über 630 in Betrieb genommen wurden; stellt außerdem fest, dass das FCH2 im Jahr 2018 in zehn Städten der Union 45 Busse im Vorführbetrieb eingesetzt hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die eingesetzten elektrischen Brennstoffzellenbusse dem weltweit neuesten Stand der Technik entsprechen und bei allen FCH2-Projekten erhebliche Fortschritte erzielt wurden;

    Interne Prüfung

    18.

    stellt fest, dass das FCH2 im Jahr 2018 die Umsetzung aller Aktionspläne abgeschlossen hat, in denen auf die Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) eingegangen wurde, die sich aus der Prüfung des Leistungsmanagements durch den IAS im Jahr 2016 ergeben hatten, einschließlich einer Empfehlung zur Überarbeitung des mehrjährigen Arbeitsprogramms und der strategischen und operativen Ziele; stellt fest, dass das FCH2 dem IAS im Januar 2018 einen Aktionsplan in Bezug auf drei Empfehlungen des IAS zur Koordinierung mit dem zentralen Unterstützungsdienst und zur Umsetzung der Instrumente und Dienste des zentralen Unterstützungsdiensts vorlegte; stellt fest, dass das FCH2 im Rahmen des Aktionsplans seinen ersten Workshop mit dem zentralen Unterstützungsdienst organisierte; begrüßt, dass das FCH2 dem IAS im Dezember 2018 alle Aktionspläne zur Umsetzung der Empfehlungen des Prüfberichts 2017 zur Überprüfung vorlegte; stellt darüber hinaus mit Zufriedenheit fest, dass der IAS dem Verwaltungsrat im Jahr 2019 ein Schreiben übermittelte, in dem er bestätigt, dass alle Empfehlungen und Aktionspläne erfolgreich umgesetzt wurden;

    19.

    stellt fest, dass die Ex-post-Prüfungen mit der Einleitung von 141 Prüfungen von Finanzhilfen des Siebten Rahmenprogramms fortgesetzt wurden, von denen 132 abgeschlossen wurden und die verbleibenden im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden mussten, was einem kumulativen Prüfungsumfang von 23 % des Werts der validierten Kostenaufstellungen entspricht; stellt fest, dass die Restfehlerquote bei unter 2 % lag; stellt fest, dass im Jahr 201814 neue Prüfungen in Bezug auf das Rahmenprogramm Horizont 2020 eingeleitet wurden;

    20.

    stellt fest, dass die Kommission eine Abschlussevaluierung des FCH für den Zeitraum 2008 bis 2016 sowie eine Zwischenevaluierung des im Rahmen von Horizont 2020 tätigen FCH2 für den Zeitraum 2014 bis 2016 durchgeführt hat, dass der dazugehörige Aktionsplan, aus dem mehrere Maßnahmen bereits eingeleitet wurden, im März 2018 vom Verwaltungsrat gebilligt wurde und dass ein Großteil des Programms voraussichtlich zwischen 2018 und 2019 abgeschlossen wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass einige wenige Maßnahmen wahrscheinlich erst im folgenden Programmplanungszeitraum umgesetzt werden;

    Interne Kontrolle

    21.

    begrüßt, dass das FCH2 Ex-ante-Kontrollverfahren auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge und Ex-post-Prüfungen bei Begünstigten von Zwischenzahlungen und Zahlungen des Restbetrags von Finanzhilfen des Siebten Rahmenprogramms sowie zu Kostenaufstellungen zu Projekten des Programms Horizont 2020 eingerichtet hat, während die Kommission für die Ex-post-Prüfungen verantwortlich ist; begrüßt, dass die Restfehlerquote bei den Ex-post-Prüfungen Ende 2018 bei 1,10 % für das Siebte Rahmenprogramm und bei 0,46 % für das Programm Horizont 2020 lag und mithin Werte unter dem Wesentlichkeitsschwellenwert des Rechnungshofs aufweist;

    22.

    stellt fest, dass das FCH2 im Jahr 2017 in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Auditdienst der GD Forschung und Innovation der Kommission die erste Ex-post-Prüfung einer Zufallsstichprobe von Zwischenkostenaufstellungen zum Programm Horizont 2020 einleitete; stellt fest, dass das FCH2 Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge eingerichtet hat; stellt fest, dass das FCH2 Zwischenzahlungen und Zahlungen des Restbetrags zum Siebten Rahmenprogramm Ex-post-Prüfungen bei den Begünstigten unterzieht, während für die Ex-post-Prüfungen der Kostenaufstellungen zu Projekten des Programms Horizont 2020 der Gemeinsame Auditdienst der Kommission zuständig ist; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass Ende 2018 zwei im Jahr 2017 eingeleitete Prüfungen noch nicht abgeschlossen waren, weil das FCH2 mit den Begünstigten noch Gespräche führte, die auch eine Koordinierung mit anderen Dienststellen der GD Forschung und Innovation erforderten, damit in Bezug auf die einzelnen Interessenträger kohärente Prüfungsergebnisse erstellt werden.

    23.

    fordert den Rechnungshof auf, die Stichhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Methode für die Berechnung und Bewertung von Sachbeiträgen zu prüfen und bei dieser Prüfung die Gestaltung und die Solidität der Leitlinien für die Umsetzung des Verfahrens für Sachbeiträge zu beurteilen, um bei der Planung, der Meldung und der Bestätigung von Sachbeiträgen Unterstützung zu leisten.

    (1)  Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff (ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1).

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH2) (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 108).


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