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Document 52020AE1412

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: a) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“ (COM(2020) 94 final), b) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“ (COM(2020) 93 final)

    EESC 2020/01412

    ABl. C 364 vom 28.10.2020, p. 116–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.10.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 364/116


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: a) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“

    (COM(2020) 94 final)

    b) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen“

    (COM(2020) 93 final)

    (2020/C 364/16)

    Berichterstatter:

    Gerardo LARGHI

    Mitberichterstatter:

    Gonçalo LOBO XAVIER

    Befassung

    a)

    Europäische Kommission, 22/04/2020

    b)

    Europäische Kommission, 22/04/2020

    Rechtsgrundlage

    für a) und b): Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

    Annahme in der Fachgruppe

    25.6.2020

    Verabschiedung im Plenum

    16.7.2020

    Plenartagung Nr.

    553

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    212/2/5

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (1).

    1.2.

    Der EWSA befürwortet zudem die Mitteilung der Kommission zum Thema Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen und ist gewillt, sie zu unterstützen (2).

    1.3.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Anwendung der EU-Vorschriften schon viel zu lange die Achillesferse des EU-Rechts ist und dass viele Fälle von Betrug und rechtswidrigem Verhalten nicht verfolgt wurden. Die Anwendung des EU-Rechts ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher zu stärken und sicherzustellen, dass der Binnenmarkt sein volles Potenzial für Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher entfalten kann.

    1.4.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass eine Umsetzungsstrategie nur dann wirksam sein kann, wenn sie: 1) auf einer starken Partnerschaft zwischen allen relevanten Interessenträgern beruht, 2) auf europäischer Ebene eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Netzen zur Durchsetzung des EU-Rechts ermöglicht, um sicherzustellen, dass Probleme, die mehrere Sektoren gleichzeitig betreffen, angegangen werden, 3) die Entwicklung von Strategien und Mitteln zur Bekämpfung weitreichender Verstöße gegen EU-Recht ermöglicht, bei denen mit einer einzigen effizienten und transparenten Durchsetzungsmaßnahme alle Interessenträger geschützt und die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden können, 4) das Potenzial neuer Technologien nutzt.

    1.5.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, in ihrem Aktionsplan den Akteuren der Zivilgesellschaft sowie den Unternehmen, Arbeitnehmern und Verbrauchern eine klar definierte Rolle einzuräumen.

    1.6.

    Der EWSA unterstützt voll und ganz den Vorschlag der Europäischen Kommission, SOLVIT zu einem wirksamen Standardinstrument für ungerechtfertigte Hindernisse im Binnenmarkt zu machen. SOLVIT muss aber mit einem strukturierteren Verfahren versehen werden, um wichtige Fälle an die Kommission verweisen und in allen Sektoren und Politikbereichen arbeiten zu können.

    1.7.

    Der EWSA begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Ex-ante-Verhältnismäßigkeitsprüfungen einschränkender Reglementierungen im Rahmen der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (3). Die Einbeziehung der Interessenträger in die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ sollte die Norm und nicht die Ausnahme sein.

    1.8.

    Das zentrale digitale Zugangstor ist eine Möglichkeit, den Bedarf von Unternehmen und Verbrauchern an Online-Informationen digital zu decken. Die einheitlichen Ansprechpartner werden zügig in dieses Zugangstor integriert, damit sich die Unternehmen und Verbraucher mit ihren Ersuchen um Unterstützung und Information nur noch an eine einzige Stelle wenden müssen.

    1.9.

    Der EWSA schließt sich der Forderung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat an, den Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen anzunehmen (4).

    1.10.

    Der Ausschuss betont, dass die Krise im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 große Risiken für den Binnenmarkt mit sich bringt, vor allem die Gefahr, dass die Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, die sozialen Garantien und das Wohlstandsniveau nach der Pandemie zunehmen könnten.

    1.11.

    Der Ausschuss stellt fest, dass Unternehmen und Verbraucher trotz der Errungenschaften des Binnenmarkts nach wie vor mit zu vielen Hindernisse konfrontiert sind.

    1.12.

    Der EWSA stimmt dem Aktionsplan der Kommission zu, wonach „für die Überwindung bestehender Binnenmarkthindernisse ist eine echte Partnerschaft zwischen den verschiedenen für die Umsetzung und Durchsetzung zuständigen Akteuren auf europäischer Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung [ist]“.

    1.13.

    Der EWSA fordert die Kommission daher auf, den neuen Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts zu nutzen, um einen starken Kooperationsrahmen zu schaffen und dabei alle an der Anwendung des EU-Rechts beteiligten Akteure einzubeziehen. Unter anderem sollten die Verbände und Organisationen umfassend in die Arbeit der geplanten Taskforce für die Durchsetzung des Binnenmarkts einbezogen werden, die als Forum für horizontale Durchsetzungsfragen dienen soll.

    1.14.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Durchsetzung im Wesentlichen ein horizontales Problem darstellt und daher nicht segmentiert behandelt werden darf. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Abläufe zwischen den verschiedenen Durchsetzungsnetzen besser zu organisieren und zu straffen und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen ihnen zu erleichtern.

    1.15.

    Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat zu einer besseren Anerkennung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Rechtsdurchsetzungsbehörden geführt und so dazu beigetragen, eine Brücke zwischen ihnen zu schlagen. Dieser Rahmen ist durchaus zu begrüßen, aber nach wie vor unvollständig und muss weiter verbessert werden, beispielsweise in Bezug auf die Reaktionsgeschwindigkeit, wenn seitens der Bürger Verstöße gegen die Vorschriften gemeldet werden.

    1.16.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass Daten und künstliche Intelligenz zur Überwachung der Märkte genutzt werden können und dass diese digitalen Instrumente daher auf EU-Ebene entwickelt und unter allen Interessenträgern ausgetauscht werden sollten.

    1.17.

    Die Durchsetzungsbehörden sehen sich heute mit einer starken Zunahme unlauterer Praktiken im Binnenmarkt konfrontiert und arbeiten zugleich häufig unter strengen Sparzwängen. In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss eine bessere Nutzung der knappen Ressourcen, eine bessere Koordinierung zwischen den bestehenden Netzen, die Entwicklung neuer Synergien zwischen allen Akteuren sowie neue Instrumente auf der Grundlage neuer Technologien, die zur wirksamen Umsetzung des EU-Rechts beitragen können.

    2.   In Bezug auf den langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (COM(2020) 94 final) — INT/899

    2.1.   Herausforderungen für den Binnenmarkt

    2.1.1.

    Der Binnenmarkt ist das Herzstück des europäischen Projekts und hat den europäischen Verbrauchern und Unternehmen das Leben erleichtert. Ein gut funktionierender Binnenmarkt soll die Bürgerinnen und Bürger der EU eine größere Auswahl an Dienstleistungen und Produkten und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Der Binnenmarkt soll Handel und Wettbewerb fördern und ist von entscheidender Bedeutung für das Gelingen des ökologischen, industriellen und digitalen Wandels in der EU.

    2.1.2.

    Um dies zu erreichen, muss Europa auf der Grundlage bewährter Kriterien Prioritäten und klare politische Leitlinien festlegen, in denen der Mensch zentral steht.

    2.1.3.

    Um die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften zu stärken, wird die Kommission dafür eine Taskforce einrichten, die die Aufgabe hat, die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften im nationalen Recht zu prüfen‚ Prioritäten hinsichtlich der dringendsten Hindernisse zu setzen, gegen unnötige Überregulierung vorzugehen, horizontale Durchsetzungsfragen zu erörtern und die Umsetzung des vorgeschlagenen Aktionsplans zu überwachen. In diesem Zusammenhang sollte diese Taskforce klare Kriterien festlegen, anhand derer entschieden werden kann, welche Hindernisse aufgrund ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen am dringendsten sind.

    2.1.4.

    Die Kommission plant auch den Einsatz von Präventivmechanismen mit folgenden Zielen: Vermeidung neuer Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt; Kapazitätsaufbau zur Aufdeckung von Verstößen; Einrichtung einer Plattform für die Online-Rechtsdurchsetzung („E-Durchsetzungslabor“), um Informationen über rechtswidrige und nicht konforme Produkte für Industrie und Verbraucher auszutauschen; für die Behörden Einrichtung einer zentralen europäischen Eingabestelle für Informationen über die Kontrolle von Nichtlebensmitteln sowie baldige Einrichtung des „Customs Single Window“ (zentrale Anlaufstelle für Zollbehörden); Sicherstellung, dass das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) zum Standardinstrument wird; Einrichtung eines Instruments, das es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, regulatorische Hürden, auf die sie bei der Ausübung ihrer Binnenmarktrechte gestoßen sind, anonym zu melden; Verbesserung der Durchsetzung des EU-Lebensmittelrechts (einschließlich Tier- und Pflanzengesundheit); Prüfung, ob ein im Rahmen des Binnenmarktprogramms oder des Programms „Digitales Europa“ finanziertes Labor zur Erprobung und Anwendung fortgeschrittener IT-Lösungen in bestehende Strukturen wie das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, das EU-Netz für Produktkonformität oder die Beobachtungsstelle des EUIPO integriert werden kann; verstärkte Bekämpfung von gefälschten und rechtswidrigen Produkten einschließlich illegaler Produkte, die aus importierten Komponenten innerhalb der EU hergestellt oder zusammengesetzt werden, sowie Ausweitung des Mandats des OLAF; Stärkung der Durchsetzung in der Lebensmittelkette; Entwicklung von Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitssystemen durch den Einsatz digitaler Instrumente, um gezieltere Kontrollen an den Außengrenzen und innerhalb der EU zu ermöglichen; SOLVIT als Standardinstrument für die Beilegung von Streitigkeiten im Binnenmarkt; Straffung der Verfahren zur Fallbearbeitung, erste Prüfung von Beschwerden innerhalb von zwei Monaten, um die nächsten Schritte festzulegen, sowie Nutzung des Systems EU-Pilot mit klaren Bedingungen und Fristen in solchen Fällen, in denen eine rasche Lösung binnen kurzer Zeit erreichbar scheint.

    2.2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.2.1.

    Der EWSA ist die Auffassung, dass die Vollendung und wirksame Durchsetzung des Binnenmarktes von entscheidender Bedeutung ist. Denn der Binnenmarkt ist kein Selbstzweck, sondern vielmehr ein Mittel, um die in den Gründungsverträgen der Europäischen Union verankerten politischen Ziele zu erreichen.

    2.2.2.

    Die wichtigsten in der Mitteilung genannten Hindernisse sind: Regulierungsentscheidungen auf EU- und nationaler Ebene, Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften, Verwaltungskapazitäten und -praktiken in den Mitgliedstaaten, allgemeine Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher sowie Ursachen nicht ordnungspolitischer Art wie Sprache oder Kultur.

    2.2.3.

    SOLVIT zum Standardinstrument machen: der EWSA unterstützt das Ziel, SOLVIT zum Standardinstrument für ungerechtfertigte Hindernisse im Binnenmarkt zu machen. Das Instrument verfügt jedoch lediglich über Möglichkeiten des Dialogs und ist ein soft power tool, es kann nicht parallel zu Gerichtsverfahren eingesetzt werden. Das SOLVIT-System sollte mit einem strukturierteren Verfahren versehen werden, um wichtige Fälle an die Kommission verweisen zu können. Gleichzeitig kommt es darauf an, dass SOLVIT in allen Sektoren und Politikbereichen eingesetzt werden kann.

    2.2.4.

    Die Verbesserung der Ex-ante-Verhältnismäßigkeitsprüfungen einschränkender Reglementierungen im Rahmen der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (5) wird nachhaltig begrüßt. Die Kommission sollte jedoch strukturierte Unterstützung und Leitlinien für die Mitgliedstaaten bereitstellen und sie damit bezüglich der Durchführung der Ex-ante-Verhältnismäßigkeitsprüfungen für neue nationale Rechtsvorschriften über Berufe gemäß der Richtlinie über die Verhältnismäßigkeitsprüfung beraten. Darüber hinaus sollte die Einbeziehung der Interessenträger in die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ die Norm und nicht die Ausnahme sein.

    2.2.5.

    Informationen und Verwaltungsverfahren: Das zentrale digitale Zugangstor ist eine Möglichkeit, den Bedarf von Unternehmen und Verbrauchern an Online-Informationen digital zu decken. Nach den geltenden Binnenmarktvorschriften müssen die Mitgliedstaaten jedoch auch Unternehmen über einheitliche Ansprechpartner informieren. Eine Zentralisierung dieser einheitlichen Ansprechpartner bzw. zentralen Anlaufstellen ist bereits in mehreren EU-Rechtsvorschriften vorgesehen. Diese Anlaufstellen sollen zügig in das zentrale Zugangstor integriert werden, damit sich die Unternehmen und Verbraucher mit ihren Ersuchen um Unterstützung und Information nur an eine einzige Stelle wenden müssen. Unternehmen sollten eine einzige koordinierte Antwort auf ihre Anfragen erhalten.

    2.2.6.

    Die Europäische Union wird derzeit durch äußere Einflüsse wie die Pandemie, die Panik und Tod verursacht und die gesamte Wirtschaft in eine Rezession gestürzt hat, sowie durch interne Faktoren wie das Ausbleiben einer Welle der Solidarität, die ja seinerzeit zu ihrer Entstehung geführt hatte, in ihren Grundfesten erschüttert. Deshalb stellt sich die Frage, was für die Schaffung eines Binnenmarktes über das rein Technisch-Rechtliche hinaus erforderlich ist. Das Projekt Europa muss in seiner Gesamtheit überdacht werden. Es ist absolut legitim zu hinterfragen, ob das vereinte Europa, das sich einige erträumt hatten, das so viele im mit großem Engagement aufzubauen und andere wiederum — zumindest nach der Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags — nach und nach zu zerstören versuchten, auch noch im Jahr 2050 und darüber hinaus ein Leuchtfeuer der Freiheit und Kultur und Vorreiter für den Frieden sein wird, das die Völkerverständigung fördert und für die Gleichheit von Mann und Frau in einer Welt ohne Diskriminierung und ohne Grenzen eintritt.

    2.2.7.

    Dies gilt umso mehr in der gegenwärtigen, besonders turbulenten Zeit: Europa wird von einer anhaltenden Krise systemischer — und nicht nur konjunktureller — Art erdrückt. Dies ist nicht nur eine wirtschaftliche und finanzielle Krise, sondern auch eine Krise der gesellschaftlichen und kulturellen Werte. Eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sieht die einzig glaubhafte Möglichkeit zur Überwindung der nur auf Finanzen und Wirtschaft ausgerichteten Vision in einer wahrhaft politischen Union.

    2.2.8.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die COVID-19-Krise, von der alle Länder in Europa betroffen sind, ein Überdenken des gesamten Systems erfordert, und zwar nicht nur in organisatorischer Hinsicht, sondern auch, um neue Ideen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

    2.2.9.

    Die Katastrophenschutzsysteme zur Bewältigung der Krise haben nicht in allen Ländern funktioniert. Ganz im Gegenteil — vielfach haben diese Systeme versagt: Weder die Zentralregierungen noch die Kommunen noch die Bürger waren auf einen Notfall vorbereitet, und Maßnahmen waren oft langsam und kostspielig, zuweilen sogar nicht nachvollziehbar.

    2.2.10.

    Die Krise hat deutlich gemacht, dass Europa in einigen Bereichen von Drittländern abhängig ist. Diese Situation erfordert ein Überdenken bestimmter Grundlagen der Europäischen Union, die jetzt unter Beweis stellen muss, dass sie in der Lage ist, zu reagieren und sich neu aufzustellen. Die kommunale, regionale und staatliche Auftragsvergabe und die Unterstützung lokaler Anbieter erfordern besondere Aufmerksamkeit: Das öffentliche Auftragswesen muss zu einer Garantie für die wirtschaftliche Sicherheit werden.

    2.2.11.

    Eine bedeutende Rolle kommt der marktorientierten Normierung oder Standardisierung nicht nur von Produkten, sondern auch von Dienstleistungen nach dem Modell des „neuen Konzepts“ zu.

    2.2.12.

    Es sollte eine genaue Analyse der Notwendigkeit, der Wirksamkeit und der Wirkung der zu ergreifenden Maßnahmen durchgeführt werden, damit bei der Regulierung im Dienstleistungsbereich zwischen binnenmarktrelevanten und anderen Dienstleistungen klar unterschieden wird.

    2.2.13.

    Der EWSA stimmt mit der Kommission überein, dass jede Maßnahme zur Entwicklungsförderung und zur Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts im Binnenmarkt wichtig ist. Bereiche wie Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Marktüberwachung, Gesellschaftsrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Bekämpfung von Geldwäsche, freier Kapitalverkehr, Finanzdienstleistungen, Wettbewerb und Entwicklung von Steuerungsinstrumenten bedürfen dringend eines Binnenmarkts, auf dem die Rechte der Bürger, Hersteller, Arbeitnehmer und Verbraucher geschützt werden, ohne die ausgewogene Wirtschaftstätigkeit zu gefährden.

    2.2.14.

    Der EWSA fordert, dass in einem fairen Binnenmarkt die Regeln in den Bereichen Arbeit, Verbraucher und Umwelt gemäß des neuen Vorschlags für eine EU-Industriestrategie (6) eingehalten werden. Ebenso muss den im Programm der Kommission genannten Grundsätzen für die Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen werden. Er hat sich bereits rückhaltlos für diese Grundsätze ausgesprochen und ist der Ansicht, dass Europa hier eine Vorreiterrolle übernehmen muss.

    2.2.15.

    Der EWSA befürwortet den Beschluss, eine Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften einzurichten, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt. Dies entspricht den mehrfach geäußerten Vorschlägen und Empfehlungen des EWSA. (7)

    2.2.16.

    Der EWSA unterstreicht, dass gegen jeden Fall ungerechtfertigter Überregulierung und unsachgemäßer Anwendung der Rechtsvorschriften vorgegangen werden muss, denn häufig wurde dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes beeinträchtigt. Der EWSA fordert nachdrücklich, zumindest als Beobachter in dieser Taskforce vertreten zu sein.

    2.2.17.

    Wie bereits in mehreren früheren Stellungnahmen (8) dargelegt, teilt der EWSA die Auffassung der Kommission bezüglich der Gefahren und Verzögerungen bei der Vollendung des Binnenmarkts aufgrund der Marktfragmentierung, der Disparität der durchsetzbaren Vorschriften, der Unsicherheit beim Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der Daten, des skrupellosen und nicht immer kontrollierbaren Einsatzes von Informationsnetzen sowie illegaler Online-Dienste, deren Existenz vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die zuständigen Kommissionsdienststellen nicht konsequent genug mit steuerlichen Maßnahmen und Sanktionen dagegen vorgehen. Der EWSA empfiehlt den Generaldirektionen der Kommission, diese Probleme mithilfe eines übergreifenden Ansatzes anzugehen.

    2.2.18.

    Der EWSA bedauert, dass die wirksame Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften bis heute zu wünschen übrig lässt. Für die Unionsbürger ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie ein wirkliches Recht auf Sammelklage auf europäischer Ebene haben, das eindeutig und ohne weitere Verzögerungen verankert werden sollte. Das würde erheblich dazu beitragen, dass Verstöße gegen EU-Recht im äußersten Fall geahndet werden können und dass auf diese Weise die freiwillige Einhaltung der Rechtsvorschriften gefördert wird. (9)

    2.2.19.

    Der EWSA unterstreicht, dass Mitgliedstaaten selbst häufig gegen die vereinbarten Binnenmarktvorschriften verstoßen oder Hürden im nationalen Recht schaffen und tolerieren, um ihren Markt stärker zu schützen und den Unternehmen im Inland dadurch Vorteile zu verschaffen. Diese möglichen Vorteile sind oft sehr kurzfristiger Natur und schaden KMU und Jungunternehmen. Aber auch Bürger und Verbraucher werden durch nicht konforme Produkte gefährdet oder haben eine geringere Auswahl.

    2.2.20.

    Aus diesem Grund schließt sich der EWSA der Forderung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat an, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Modifizierung nationaler Vorschriften im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie (10) anzunehmen. Dabei darf jedoch die bestehende Dienstleistungsrichtlinie nicht durch Ausnahmen von der Pflicht zur Meldung von Gebietsbeschränkungen (einschließlich städtischer Raumplanung) oder durch Entziehung der derzeitigen Entscheidungsbefugnisse der Kommission untergraben werden.

    2.3.   Besondere Bemerkungen

    2.3.1.

    Die Tragweite des Binnenmarkts bedeutet, dass die EU in der Lage ist, das Handelssystem multilateral, offen, diskriminierungsfrei und regelbasiert zu gestalten. Unternehmen aus Drittländern müssen die Rechtsvorschriften der EU einhalten, um Zugang zum Binnenmarkt zu erhalten, auch in den Bereichen Gesundheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie Verbraucherschutz.

    2.3.2.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung der Kommission, die bereits bestehenden Instrumente zur Förderung der Entwicklung eines Binnenmarktes u. a. durch folgende neue Instrumente zu ergänzen: eine zentrale Informationsstelle, an die sich Beamte der Mitgliedstaaten mit praktischen Fragen wenden können; Plattformen für den Austausch mit den Mitgliedstaaten, wie sie beispielsweise für die Vergaberichtlinien verwendet werden; und einen verbesserten Zugang der Nutzer zu Informationen über Vorschriften und Anforderungen mithilfe des einheitlichen digitalen Zugangstors.

    2.3.3.

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, Leitlinien zu folgenden Grundsätzen hinzuzufügen:

    a)

    Subsidiarität und „doppelte Subsidiarität“;

    b)

    gegenseitige Anerkennung;

    c)

    Innovation und Vorsorge;

    d)

    das Allgemeininteresse im Hinblick auf bestimmte Dienstleistungen (z. B. des Banken- und Versicherungssektors).

    2.3.4.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung, dem öffentlichen Beschaffungswesen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Verwalter und Empfänger von EU-Mitteln müssen dabei unterstützt werden, ihre Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern, um gleiche Bedingungen zu gewährleisten und das Beschaffungswesen als strategisches Instrument zur Verfolgung wichtiger politischer Ziele wie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zu nutzen.

    3.   In Bezug auf die Mitteilung — Hindernisse für den Binnenmarkt ermitteln und abbauen (COM(2020) 93 final) — INT/908

    3.1.   Hindernisse für den Binnenmarkt

    3.1.1.

    Im Mittelpunkt der Kommissionsmitteilung zur Ermittlung und Beseitigung von Binnenmarkthindernissen stehen 13 größere Hindernisse. Dabei handelt es sich nicht nur regulatorische und administrative, sondern auch um praktische Hindernisse. Unternehmen und Verbraucher werden beim Geschäftsverkehr in der EU häufig durch mehrere Barrieren gleichzeitig eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige und Verbraucher.

    3.1.2.

    Im Hinblick auf mögliche Lösungen auf europäischer und nationaler Ebene werden in der Mitteilung fünf Hauptursachen für diese Hindernisse genannt: Regulierungsentscheidungen auf EU- und nationaler Ebene, Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften, Verwaltungskapazitäten und -praktiken in den Mitgliedstaaten, allgemeine Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher sowie Ursachen nicht ordnungspolitischer Art wie Sprache und Kultur.

    3.1.3.

    Manchmal kommt es dazu, dass Mitgliedstaaten gegen die vereinbarten Binnenmarktvorschriften verstoßen oder Hürden im nationalen Recht schaffen und tolerieren, um ihren Markt stärker zu schützen und den Unternehmen im Inland dadurch Vorteile zu verschaffen.

    3.2.   Allgemeine Bemerkungen

    3.2.1.

    Der EWSA stellt fest, dass die Kommission die in ihrer Mitteilung aufgeführten Hindernisse als die größten noch bestehenden Barrieren für einen echten Binnenmarkt ansieht. Dabei handelt es sich nicht nur um regulatorische und administrative, sondern auch um praktische Hindernisse. Das bedeutet, dass Unternehmen und Verbraucher beim Geschäftsverkehr in der EU häufig durch mehrere Barrieren gleichzeitig eingeschränkt werden. Dies hat insbesondere auf KMU und freie Berufe negative Auswirkungen.

    3.2.2.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass eine Umsetzungsstrategie nur dann wirksam sein kann, wenn sie: 1) auf einer starken Partnerschaft zwischen allen relevanten Interessenträgern beruht, 2) auf europäischer Ebene eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Netzen zur Durchsetzung des EU-Rechts ermöglicht, um sicherzustellen, dass Verstöße geahndet und komplexe Probleme, die gleichzeitig mehrere Sektoren betreffen, angegangen werden, 3) die Entwicklung von Strategien und Mitteln zur wirksamen Bekämpfung weitreichender Verstöße gegen EU-Recht ermöglicht, bei denen mit einer einzigen Durchsetzungsmaßnahme alle Interessenträger geschützt und die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung gewährleistet werden können, und 4) das Potenzial neuer Technologien nutzt, um wirksamere Durchsetzungsmaßnahmen und eine engmaschigere Marktüberwachung zu fördern.

    3.2.3.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Anwendung der EU-Vorschriften schon viel zu lange die Achillesferse des EU-Rechts ist und dass viele Fälle von Betrug und rechtswidrigem Verhalten nicht verfolgt wurden. Eine konsequente Durchsetzung des EU-Rechts ist unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und sicherzustellen, dass Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher das Potenzial des Binnenmarkts voll ausschöpfen können.

    3.2.4.

    Der durch die COVID-19-Krise verursachte Schaden für den Binnenmarkt wird den durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entstehenden Schaden noch vergrößern. Dies könnte bedeuten, dass die Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, die sozialen Garantien und das Wohlstandsniveau nach der Pandemie zunehmen werden, was sich auch auf den Binnenmarkt und seine Entwicklung auswirken wird.

    3.2.5.

    Nach Auffassung des EWSA führen die derzeitigen Rahmenbedingungen dazu, dass der Binnenmarkt immer mehr auf eine reine Freihandelszone reduziert wird; seine Zukunft zeichnet sich daher nicht als natürliche Folge eines supranationalen politischen Projekts ab, sondern allenfalls als kleinster gemeinsamer Nenner der nationalen Interessen der europäischen Staaten.

    3.2.6.

    Der EWSA fordert die Europäischen Institutionen und die betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, die europäischen Bürger klar über die Grenzen des Binnenmarkts zu informieren, damit sie ein realistisches Bild davon bekommen, was sie von seiner Verwirklichung und Durchsetzung tatsächlich erwarten können. Daher ist es wichtig, weder Maßnahmen, die mitunter überflüssig und unangebracht sind und die nur das Funktionieren der Unternehmen — insbesondere der KMU (11) und der freien Berufe — beeinträchtigen, noch eine vollständige Harmonisierung vorzuschreiben, die nicht zu rechtfertigen ist, weil andere Grundsätze — beispielsweise Verbraucherrechte und Verbraucherschutz Vorrang haben müssen. Der Binnenmarkt muss den Grundsatz „Stärke in der Vielfalt“ widerspiegeln, der in der europäischen Politik neben den Aspekten der Harmonisierung eine zentrale Rolle spielen sollte.

    3.2.7.

    Eine bedeutende Rolle kommt der Normierung oder Standardisierung nicht nur von Produkten, sondern auch von Dienstleistungen nach dem Modell des „neuen Konzepts“ zu.

    3.2.8.

    Ein langfristiger Plan, wie er von der Kommission vorgelegt wurde und mit dem die verbleibenden Hindernisse beseitigt werden sollen, ist ein ehrgeiziges und lobenswertes Unterfangen. Allerdings sollte er von umfangreichen Investitionen in Informations- und Lernprozesse, Frühwarnsysteme sowie Aus- und Weiterbildungssysteme, Integrationsprozesse und Normungsverfahren flankiert werden.

    3.3.   Die soziale Dimension des Binnenmarktes

    3.3.1.

    Der EWSA fordert die Kommission erneut auf, die soziale Dimension der EU zu berücksichtigen, um die Schaffung hochwertiger und attraktiver Arbeitsplätze und die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern, Qualifikationen und Kompetenzen zu verbessern und die Investitionen in diejenigen KMU zu erhöhen, die der Ansicht sind, dass sie durch die von der EU auferlegten Vorschriften besonders stark eingeschränkt werden und am wenigsten von der derzeitigen Situation profitieren. Aus diesem Grunde begrüßt der EWSA die Annahme der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa.

    3.3.2.

    Der EWSA hält die für den Binnenmarkt vorgesehenen Vorschriften nur insofern für nützlich, als dass sie die Entwicklung einer gesunden sozialen Marktwirtschaft ermöglichen, um Armut, Ungleichheiten, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung zu verhindern, wobei der gesellschaftlichen Eingliederung junger Menschen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

    3.3.3.

    KMU und abhängig Beschäftigte sehen sich als die größten Verlierer wirtschaftlicher Krisen, der Einführung des Euro und jetzt der gravierenden Pandemie, die die europäische Wirtschaft in eine Rezession getrieben hat. Deshalb muss jede Maßnahme zugunsten des Binnenmarkts mit einer einfacheren, direkteren und wirksameren Kommunikation, weniger Verwaltungsaufwand und für alle verständlicheren Vorschriften einhergehen.

    3.3.4.

    Der EWSA fordert die Kommission zudem auf, die künftige grüne Wirtschaft und ihren Aktionsplan für den Binnenmarkt durch Vorschriften für die Sozialwirtschaft zu ergänzen, die den Unternehmen dieses Sektors gleiche Wettbewerbsbedingungen garantieren und seine Entwicklung fördern.

    3.3.5.

    Die Förderung von Jungunternehmern sowie innovativen Produkten und Dienstleistungen ist einer der Eckpunkte des Programms zur Vollendung des Binnenmarkts. Der EWSA befürwortet die Entscheidung, neue Geschäftsmodelle zu unterstützen, insbesondere die Kreislaufwirtschaft, Spitzentechnologien, kohlenstoffarme und ressourcensparende Lösungen sowie andere Initiativen z. B. zur Internationalisierung von Unternehmen, zur Anwerbung von Talenten und zum Ausbau der Qualifikationen der Beschäftigten.

    3.3.6.

    Der EWSA befürwortet den Gedanken, KMU, die in digitale Projekte investieren, zu unterstützen. Diese Projekte sollten so ausgerichtet sein, dass sie dem Unternehmenssektor, den Verbrauchern und der Zivilgesellschaft als Ganzes zugutekommen.

    3.4.   Besondere Bemerkungen

    3.4.1.

    Der EWSA weist auf die Schwierigkeiten hin, denen europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb mit Oligopolen oder Monopolen, die in bestimmten Fällen in staatlichem Besitz sind, ausgesetzt sind. Beispiele dafür sind unter anderem die Bereiche Schienen- und Luftverkehr sowie Windkraftanlagen, in denen europäische Unternehmen einem enormen Wettbewerbsdruck (von Unternehmen aus Drittländern, insbesondere aus China) standhalten müssen.

    3.4.2.

    Der EWSA unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen um Produktkonformität auf Online-Plattformen, um sicherzustellen, dass keine illegalen und unsicheren Produkte in Verkehr gebracht werden. Er unterstreicht, wie wichtig jede einzelne Maßnahme ist, mit der die Konformität der auf Online-Plattformen verkauften Produkte überprüft und versucht werden soll, die Produktsicherheit in der globalen Online-Lieferkette zu gewährleisten.

    3.4.3.

    Der EWSA empfiehlt jedoch der Kommission, dabei auch Fragen wie künstliche Intelligenz, kommerzielle Kommunikation, Marketing und Werbung, rechtliche und vertragliche Garantien beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie spezifische Vorschriften für die Umsetzung und Durchsetzung des Binnenmarktes im Banken- und Versicherungssektor zu berücksichtigen.

    Brüssel, den 16. Juli 2020

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Luca JAHIER


    (1)  COM(2020) 94 final.

    (2)  COM(2020) 93 final.

    (3)  ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25.

    (4)  COM(2016) 821 final.

    (5)  ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25.

    (6)  COM(2020) 102 final.

    (7)  Siehe ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 14 und weitere oben genannte Stellungnahmen.

    (8)  Siehe Liste im Anhang.

    (9)  Der EWSA hat diesem Thema mehrere Stellungnahmen gewidmet, darunter: ABl. C 309 vom 16.12.2006, S. 1, ABl. C 324 vom 30.12.2006, S. 1, ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 1, ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 40 und ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 97.

    (10)  COM(2016) 821 final.

    (11)  ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 51.


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