This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52019IE1444
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘The European Semester and Cohesion policy — Towards a new European strategy post-2020’(Own-initiative opinion)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Das Europäische Semester und die Kohäsionspolitik — Plädoyer für eine neue europäische Strategie nach 2020“(Initiativstellungnahme)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Das Europäische Semester und die Kohäsionspolitik — Plädoyer für eine neue europäische Strategie nach 2020“(Initiativstellungnahme)
EESC 2019/01444
ABl. C 353 vom 18.10.2019, p. 39–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
18.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 353/39 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Das Europäische Semester und die Kohäsionspolitik — Plädoyer für eine neue europäische Strategie nach 2020“
(Initiativstellungnahme)
(2019/C 353/07)
Berichterstatter: Etele BARÁTH
Mitberichterstatter: Petr ZAHRADNÍK
Rechtsgrundlage |
Artikel 32 Absatz 2 GO |
Beschluss des Plenums |
20.2.2019 |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt |
Annahme in der Fachgruppe |
2.7.2019 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
17.7.2019 |
Plenartagung Nr. |
545 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
154/1/5 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Die kommenden Jahre mit einem neuen politischen und finanziellen Rahmen sind eine Gelegenheit für die EU, Entschlossenheit zu zeigen, bessere Ergebnisse zu erzielen und neue Chancen gut zu nutzen. Es bedarf einer erneuerten, ehrgeizigeren und dynamischeren Strategie für 2030 für ein nachhaltiges, wettbewerbsfähiges, schützendes und faires Europa. |
1.1.1. |
Eine der größten Lektionen und Erfolge der jüngsten wirtschaftspolitischen Steuerung der EU im Zuge der Krise war die Einführung und praktische Umsetzung des Europäischen Semesters. Diese neue Form der wirtschaftspolitischen Koordinierung beinhaltet eine umfassende Überwachung und Analyse, eine praktische koordinierte Verwaltung sowie eine Reihe von Beschränkungen und Sanktionen (1), die eng mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten verbunden sind. Die Ergebnisse sollten sich in Form von strengerer Disziplin, mehr Verantwortung und einer stärkeren Fokussierung auf strategische Schlüsselfragen zeigen. Damit könnte es als zuverlässige Plattform für die neuen kohäsionspolitischen Maßnahmen dienen. |
1.2. |
Das Verfahren des Europäischen Semesters ergänzt das System der seit Jahrzehnten bestehenden Instrumente der Kohäsionspolitik. Die Verbindungen zwischen dem Europäischen Semester und der EU-Kohäsionspolitik (und vielleicht den meisten MFR-Programmen) bieten enorme Möglichkeiten zur Verbesserung der Koordinierung und Steuerung der Wirtschaftspolitik der EU. Dies ist Ausdruck einer besseren Governance und eines leistungsbasierten Ansatzes. Dieses Thema hat sowohl einen rational-technokratischen als auch einen politischen Hintergrund (mit Blick auf die Europawahlen, die Kompetenzverteilung zwischen der nationalen und der EU-Ebene, die Bewältigung eines Bottom-Up- und eines Top-Down-Ansatzes bzw. die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen beiden). Durch seinen koordinierenden Charakter vereint es die Umsetzung strategischer wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischer Ziele sowie politischer Prioritäten und die Interaktion zwischen kurz- und langfristigen Aufgaben. |
1.3. |
Aufgrund seiner ständig wachsenden Praxis und Philosophie der Selbstregulierung ist das Europäische Semester die einzige Arbeitsstruktur, die über einen Mehrzweckmechanismus verfügt, der in der Lage ist, über die länderspezifischen Empfehlungen das Zusammenspiel zwischen sehr unterschiedlichen Verfahren und die Umsetzung von etwa 32 europäischen Politiken zu messen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) glaubt an das Verfahren des Europäischen Semesters und meint, dass eine ausgewogenere Anwendung von Anreizen und differenzierten, begründeten und sorgfältig abgewogenen Sanktionen (2) möglich sein sollte. Dabei sollten die Umsetzung der wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Ziele koordiniert und nach Möglichkeit kurzfristige Fortschritte bei der Erreichung der langfristigen Ziele gemessen werden. |
1.4. |
Der EWSA nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass trotz eines klar definierten mehrstufigen Verfahrens (Jahreswachstumsberichte, länderspezifische Empfehlungen, nationale Reformprogramme, Partnerschaftsabkommen) das Leistungsniveau der Vereinbarungen je nach Stand der makroökonomischen Entwicklung der einzelnen Länder sehr unterschiedlich ist. Die Umsetzung der mehrjährigen Strategien ist allgemein unzureichend (zwischen 40 und 50 %). Es ist bemerkenswert, dass sozialpolitische Ziele zu den Aufgabenstellungen gehören, die am wenigsten erfüllt werden; dazu gehören: Löhne und Lohnfindung, Gesundheit und Langzeitpflege, Bildung, Ausbildung, lebenslanges Lernen und hochwertige Arbeitsplätze (insbesondere für junge Leute). |
1.5. |
Der EWSA stellt fest, dass ein gestärktes Verfahren des Europäischen Semesters, das seine ursprünglichen Ziele nicht aus den Augen verliert, das wichtigste Element der wirtschaftspolitischen Koordinierung sein sollte. Dieses gestärkte Verfahren sollte es ermöglichen, die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme abzuschließen, und möglicherweise zu einem zentralen Koordinierungselement eines zielgerichteten Investitionsverfahrens werden, durch das die Umsetzung der Reformen beschleunigt, das Gleichgewicht zwischen Wirtschaftsleistung und Kohäsionspolitik gemessen und soziale Ziele erreicht werden können. Kernthemen sind unter anderem die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, nachhaltige Beschäftigung, die Einführung im Zuge des Europäischen Semesters festgelegter sozialer Mindeststandards in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Rahmens sowie ehrgeizigere Klimaziele und ein besserer Schutz der biologischen Vielfalt. |
1.6. |
Nach Ansicht des EWSA muss Europa, wenn es ein nachhaltiges Wachstum, ein sozial und ökologisch tragfähiges Wachstum erreichen will, sich eingehender mit lokalen Ressourcen befassen und diese effizient nutzen. Die neue Strategie Europa 2030 muss eine realisierbare Brücke zwischen lokalen, regionalen und nationalen Zielsetzungen und den Zielen eines besser vernetzten Europas schlagen. |
1.7. |
Nach Ansicht des EWSA könnte eine verstärkte Koordinierung zwischen den europäischen Fonds (Kohäsionsfonds, InvestEU usw.) dazu beitragen, private Beteiligungen und Investitionen leichter anzuziehen. Um die Produktivität und die privaten Investitionen zu steigern, muss das Investitionsumfeld verbessert werden, wobei selbstverständlich die in den jeweiligen Mitgliedstaaten geltenden steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen sind. Im besten Fall könnte ein verbessertes Investitionsumfeld das Verhältnis zwischen der Steuerung auf europäischer Ebene und den verschiedenen Arten der eigenverantwortlichen Mitwirkung verbessern. |
1.8. |
Der EWSA schlägt vor, dass das erneuerte System der europäischen Governance auf der Grundlage der Strategie EU 2030 mehr auf Ergebnisse ausgerichtet sein und weniger Prioritäten setzen, einen leichteren Zugang zu Verwaltungsverfahren schaffen und sich stärker auf die Offenheit für und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft stützen sollte. All das muss Hand in Hand mit der Entwicklung von Überwachungs- und Bewertungssystemen gehen. Ein wichtiger Weg zur Stärkung der europäischen Governance ist es, die Mehrebenenverwaltung zu verbessern und offener für Partizipation zu sein. |
1.9. |
Der EWSA muss einen neu definierten Platz in der Vorbereitung und Umsetzung der europäischen Politik und europäischer Strategien finden und eine neue und stärkere Position innerhalb der europäischen Governance einnehmen, damit er eine besondere Mittlerrolle zwischen der Realitätswahrnehmung der Zivilgesellschaft und ihren Zukunftsabsichten ausüben kann. Der EWSA ist bestrebt, mithilfe eines verstärkten strukturierten Dialogs mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zu einer besseren Verständigung beizutragen. |
1.10. |
Der EWSA muss sich besser mit neuen Informationssystemen — einschließlich digitalisierter und sozialer Netze, die mit der Zivilgesellschaft verbunden sind — vertraut machen und sie stärker nutzen. Der EWSA kann dieses Ziel erreichen, wenn er sich am Verfahren des Europäischen Semesters beteiligt und die erhaltenen Informationen geschickt auswertet. |
1.11. |
Der EWSA weist auf eines der größten derzeitigen Hindernisse für die Freisetzung des Entwicklungspotenzials Europas hin: es mangelt an sachlicher und kontinuierlicher Kommunikation zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den europäischen Entscheidungsträgern. Auch hier müssen wir das Beziehungsgeflecht des EWSA kennen. |
1.12. |
Der EWSA ist der Ansicht, dass sich das Semester durch eine kontinuierliche Bewertung der komplexen Ziele, die Nutzung der umfassenden Partnerschaftsabkommen, den Aufbau einer umfassenden zivilgesellschaftlichen Unterstützung und die Messung des globalen Umfelds der Europäischen Union als geeignetes Mittel erweisen wird, um das Krisenrisiko in der Zukunft zu verringern und ein nachhaltige, sinnvolles und reaktionsschnelles wirtschaftliches und soziales Umfeld zu schaffen. |
2. Allgemeine und besondere Bemerkungen
2.1. Europa hat einen Wendepunkt erreicht
2.1.1. |
Europa hat einen neuen Wendepunkt erreicht. Zehn Jahre nach der schweren Wirtschaftskrise und trotz des kräftigen Aufschwungs in Europa leben wir in einem Zustand der politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen und mit einer aufkommenden neuen globalen Unsicherheit. Eine der größten Lektionen und Erfolge der jüngsten wirtschaftspolitischen Steuerung der EU im Zuge der Krise war die Einführung und praktische Umsetzung des Europäischen Semesters. Diese neue Form der wirtschaftspolitischen Koordinierung beinhaltet eine umfassende Überwachung und Analyse, eine praktische koordinierte Verwaltung sowie eine Reihe von Beschränkungen und Sanktionen, die eng mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten verbunden sind. Die Ergebnisse sollten sich in Form von strengerer Disziplin, mehr Verantwortung und einer stärkeren Fokussierung auf strategische Schlüsselfragen zeigen. Damit könnte es als zuverlässige Plattform für die neuen kohäsionspolitischen Maßnahmen dienen. |
2.1.2. |
In diesen Zeiten, in denen ein neuer politischer Fünfjahreszyklus für die Beschlussfassung der EU und ein neuer finanzieller Siebenjahreszeitraum für eine koordinierte europäische Entwicklung bevorstehen und das Ende der „Strategie Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum naht, muss die EU ihre Regierungsführung überdenken: Diese muss auf einer neuen, umfassenden Umsetzungsstrategie für die kommenden zehn Jahre als Kompass für eine nachhaltige Zukunft aufbauen. |
2.1.3. |
Der Gedanke, dass eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung einer neuen „Regierungsführung auf mehreren Ebenen und mit mehreren Akteuren“ die ungehinderte Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner in den Beschlussfassungs- und Durchführungsprozess ist, findet breite Unterstützung (3). |
2.1.4. |
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Mehrwert eines ausgeprägten Partnerschaftsprinzips in der Kohäsionspolitik weist der EWSA erneut auf die Bedeutung der Multi-Level-Governance hin. Diese verbessert die strukturierte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger an der Planung, Durchführung, Bewertung und Überwachung der Mittelverwendung. Das gleiche sollte auch für die makroökonomische Planung in den Mitgliedstaaten gelten. |
2.1.5. |
Der EWSA betont in diesem Zusammenhang, dass ein gemeinsamer europäischer Rahmen — ähnlich dem Partnerschaftsabkommen im Rahmen der EU-Strukturfonds — geschaffen werden muss, der eine starke und sinnvolle Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen in allen Phasen der Gestaltung und Umsetzung des Europäischen Semesters gewährleisten kann. Dies wird eine höhere Rechenschaftspflicht der nationalen Behörden sowie eine wirksame und sinnvollere Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen zur Folge haben. |
2.1.6. |
Die Revitalisierung der EU muss von derselben Kraft der Kontinuität, die den europäischen Werten wie Freiheit, Sicherheit, Recht, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte zugrunde liegt, sowie von einer entschlossenen weiteren Erneuerung gemäß den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung getragen werden. |
2.2. Die Komplexität des Europäischen Semesters
2.2.1. |
Die Kommission hat in den letzten zehn Jahren große und anscheinend erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um ein mehrstufiges Arbeitssystem der wirtschaftspolitischen Steuerung zu schaffen: das Europäische Semester. Es umfasst verschiedene Maßnahmen und Strategien, die sich auf sektorübergreifende und horizontale Fragen in allen Bereichen von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erstrecken. Mit diesem neuen Verfahren hat die Europäische Kommission das herkömmliche System der „offenen Methode der Koordinierung“ überwunden. |
2.2.2. |
Das Europäische Semester wurde in den letzten Jahren verstärkt und ergänzt, wobei wichtige sozial- und umweltpolitische Elemente der Strategie Europa 2020 direkt mit den kohäsionspolitischen Empfehlungen verknüpft wurden (4). Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der wirtschaftspolitischen Steuerung, der Umsetzung der Kohäsionspolitik und einem neuen Konzept für die europäische Entwicklung: der Investitionsoffensive für Europa (5). |
2.2.3. |
In mehreren Stellungnahmen hat sich der EWSA für Strukturreformen ausgesprochen, mit denen die Steigerung der Produktivität, das Wachstum. die Qualität und Sicherheit von Arbeitsplätzen und der Sozialschutz verbessert und gleichzeitig Investitionen gefördert und die auf der Autonomie der Sozialpartner beruhenden Tarifverhandlungen sowie der soziale Dialog gestärkt werden (6). Der EWSA ist auch „der Auffassung, dass das Reformhilfeprogramm noch stärker und unmittelbarer mit dem Europäischen Semester verknüpft werden kann, als im Verordnungsvorschlag vorgesehen ist“ (7). |
2.3. Eine nachhaltige Zukunft für Europa
2.3.1. |
Anfang dieses Jahres veröffentlichte die Kommission ihr Reflexionspapier über eine nachhaltigere Zukunft Europas und ebnete damit den Weg für eine umfassende Umsetzungsstrategie für die Zeit bis 2030. In dem Papier wird dargelegt, wie die Vision der EU für eine nachhaltige Entwicklung und der Schwerpunkt der sektorspezifischen Politiken nach 2020 weiterentwickelt werden können, während gleichzeitig die langfristige Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) vorbereitet wird. Der Ausschuss fordert ehrgeizigere, in das Europäische Semester integrierte Klimaziele, da das Europäische Semester im Hinblick auf die Gefahren des Klimawandels und die Fortschritte der EU bei der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris relativ schwach ist (8). Darüber hinaus hat der EWSA in einer vom Klimawandel betroffenen Welt wiederholt Empfehlungen ausgesprochen, um den Schutz der biologischen Vielfalt und der für unsere Existenz lebensnotwendigen Ressourcen zu verbessern (9). |
2.3.2. |
In dem Reflexionspapier werden drei Szenarien vorgestellt, um die Diskussion über Folgemaßnahmen zu den Nachhaltigkeitszielen innerhalb der EU anzuregen:
|
2.3.3. |
Eine intelligente Verschmelzung der ersten beiden Szenarien mit dem Europäischen Semester sollte eine entscheidende Rolle bei der Ausführung der Haushalte und Finanzierungsrahmen (wie der Struktur- und Investitionsfonds) der EU spielen; die Flexibilität des neuen MFR sollte möglichst umfassend genutzt und eine enge Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und anderen Politikbereichen gewährleistet werden. |
2.3.4. |
Es könnte erwogen werden, dem Verfahren des Europäischen Semesters, ergänzt um ein neues partizipatives Modell, eine wirksamere und effizientere Rolle bei der Entwicklung der Union zukommen zu lassen. |
2.3.5. |
Eine angemessen finanzierte Investitionsoffensive der EU und die EU-Kohäsionspolitik können beide in Abstimmung mit den länderspezifischen Empfehlungen dazu einen Beitrag leisten. Das setzt voraus, dass im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessene Flexibilität gewährt wird. Wie bereits in einer früheren Stellungnahme ausgeführt, ist auch weiterhin eine angemessene Mittelausstattung für die Kohäsionspolitik aus dem EU-Haushalt erforderlich (10). |
2.4. Die Kohäsionspolitik und das Verfahren des Europäischen Semesters
2.4.1. |
Durch die verschiedenen Vorschläge für die MFR-Verordnungen 2021–2027 (der Vorschlag für eine Dachverordnung sowie die Vorschläge für sektorspezifische Verordnungen) wurden einige neue Elemente eingeführt, die dazu beitragen könnten, die Koordinierung und Leistung der EU-Wirtschaftspolitik und die Effizienz der kohäsionspolitischen Maßnahmen zu verbessern (11). Eines der wichtigsten Elemente ist die Definition eines klaren Verhältnisses zwischen der Kohäsionspolitik und dem Verfahren des Europäischen Semesters sowie den verschiedenen damit verbundenen Schritten (12). |
2.4.2. |
Die Verordnungsvorschläge hingegen sind nach wie vor offen dafür, genügend Raum für Erfindung und Kreativität zu nutzen, um dieses Thema praktisch anzugehen. Diese Stellungnahme könnte einige Ideen dazu bieten, wie dies zu bewerkstelligen ist. Erstens könnten die Kohäsionspolitik und das Europäische Semester als miteinander verbunden betrachtet werden; sie sind eng miteinander verknüpft und bieten ein enormes Potenzial zur Verbesserung der derzeitigen Situation. |
2.4.3. |
Bei den Investitionen und Interventionen der Kohäsionspolitik hätte der Fokus vornehmlich auf die Bereiche gerichtet werden können, die im Rahmen des Europäischen Semesters hervorgehoben wurden. Dies gilt insbesondere, wenn mittels statistischer Plattformen wie dem sozialpolitischen Scoreboard Investitionslücken ermittelt worden sind. Es ist notwendig, den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der politischen Ziele anzupassen (im Allgemeinen sieben Jahre für die Kohäsionspolitik gegenüber einem kürzeren Zeitraum von in der Regel ein oder eineinhalb Jahren für die länderspezifischen Empfehlungen). |
2.4.4. |
Für einen bestimmten Mitgliedstaat könnten sie anhand der Bewertungsmatrix für die wichtigsten makroökonomischen, finanzpolitischen und strukturellen Indikatoren ermittelt werden, die jedes Jahr im November zu Beginn des neuen Europäischen Semesterzyklus veröffentlicht werden, insbesondere unter Verwendung des Verfahrens der nationalen Reformprogramme, die anschließend in länderspezifische Empfehlungen umgewandelt werden. |
2.4.5. |
Der neue Vorschlag für den MFR 2021–2027 muss auch auf stärkerer Flexibilität und thematischer Konzentration aufbauen. Die Instrumente der Kohäsionspolitik könnten deshalb flexibel den wirklichen Bedürfnissen angepasst werden, die für einen bestimmten Mitgliedstaat spezifisch sind. |
2.4.6. |
Die gegensätzlichen Richtungen im wechselseitigen Verhältnis können jedoch darauf hindeuten, dass das Abschneiden im Rahmen des Europäischen Semesters als ein Mittel zur Förderung einer guten Leistung oder für einen eindeutig differenzierten Ansatz verhältnismäßiger Sanktionen (13) bei schlechter Leistung wirken kann (14). Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters gute Leistungen erbringen, die makroökonomische Disziplin wahren und verantwortungsbewusst auf die länderspezifischen Empfehlungen reagieren, könnten durch eine Art Bonus durch die zusätzliche Zuweisung von Mitteln aus der Kohäsionspolitik (EFRE, ESF+ oder KF) gefördert werden; die finanzielle Basis der Mitgliedstaaten, die schlechte Leistungen erbringen, sowie derjenigen, die länderspezifische Empfehlungen ignorieren, könnte entsprechend verringert werden (15). |
2.4.7. |
Im neuen Vorschlag für den MFR 2021–2027 werden auch umfassend die Synergien zwischen mehreren Kapiteln und Programmen des MFR behandelt. Das Europäische Semester bestimmt den wichtigsten Reformbedarf, so wie er sich aus der Perspektive eines jeden Mitgliedstaats darstellt. In einem Vorschlag wird sogar ein neues Reformhilfeprogramm eingeführt; es wäre mehr als notwendig, ein gemeinsames Managementsystem für kohäsionspolitische Instrumente und Reformhilfeprogramme (16) in der Praxis einzuführen, am besten auf der Ebene eines bestimmten operationellen Programms der Kohäsionspolitik. In diesem Fall könnten optimale Bedingungen für Synergien geschaffen werden (17). |
2.4.7.1. |
Dasselbe gilt für das InvestEU-Programm (das teilweise auch auf der freiwilligen Zuweisung von Kohäsionsfondsmitteln der Mitgliedstaaten zu diesem zentralisierten Finanzinstrument beruht). |
2.4.8. |
Für den MFR 2021–2027 könnte es ein strategisches Handicap geben, da es keinen Nachfolger für die Strategie Europa 2020 mehr geben wird. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob mit dem Reflexionspapier über eine nachhaltige Zukunft Europas wirklich das Ziel verfolgt wird, dieser Rolle gerecht zu werden. Unlängst spielte es eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung der nächsten länderspezifischen Investitionsprioritäten (im Februar 2019 veröffentlichte Länderberichte (18)) sowie des Investitionsbedarfs (Frühjahrsprognose Mai 2019 (19)). |
2.4.8.1. |
Derzeit umfassen die Hauptziele der EU-Strategie im Verfahren des Europäischen Semesters und bei anderen politischen Instrumenten die Schlüsselmesspunkte für Fortschritt. Sie dienen als Ausgangspunkt für eine neue Strategie 2030. |
2.4.9. |
Sollte die neue Strategie 2030 verspätet aufgestellt werden, könnte für einen Übergangszeitraum empfohlen werden, ein Verfahren zur Ausarbeitung einer mittel- (bis lang-fristigen Strategie im Rahmen der Schritte, auf denen das Europäische Semester basiert, einzuführen (beispielsweise könnten die Grundzüge einer solchen Strategie für das Jahr 2021 und darüber hinaus im Jahr 2020 veröffentlicht und anschließend alle zwei oder drei Jahre Zustandsberichte über die tatsächliche Leistung und die tatsächlichen Ergebnisse veröffentlicht werden). |
2.4.10. |
Daher erwägt der EWSA einen neuen strategischen Ansatz, der zu einer Kohäsionspolitik führt, die den Fokus auf echte (leistungsbezogene und ergebnisorientierte) Prioritäten richtet, die thematisch konzentriert, ausgewogen und integriert, glaubwürdig (auf der Grundlage von Analysen), professionell umgesetzt und auf die Eigenverantwortung aller relevanten Akteure ausgerichtet sind. |
2.5. Die Bedeutung des Europäischen Semesters für den sozialen Zusammenhalt
2.5.1. |
Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Wiederherstellung des Vertrauens der europäischen Öffentlichkeit sind zwei Elemente, die Hand in Hand gehen. |
2.5.2. |
Die europäische Säule sozialer Rechte leistet zu beiden Elementen einen maßgeblichen Beitrag, u. a. durch Unterstützung und Beratung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen zur Schaffung nachhaltiger Beschäftigung in Form guter Arbeitsplätze mit erheblicher Wertschöpfung. |
2.5.3. |
In diesem Zusammenhang sollten das sozialpolitische Scoreboard und seine Indikatoren nicht nur zur Messung der Leistung einer Region oder eines Mitgliedstaats in den Bereichen der europäischen Säule sozialer Rechte, sondern auch für die Ermittlung eventueller Investitionslücken und zur möglichst effizienten Ausrichtung der Mittel des ESF+ genutzt werden. |
2.5.4. |
Die statistischen Bezugswerte sollten zur Ermittlung von Investitionslücken in den einzelnen Mitgliedstaaten und zur Ausrichtung der Investitionen und der politischen Empfehlungen auf den größten Nutzen in puncto sozialer Inklusion dienen. |
2.5.5. |
Die jüngsten Arbeiten bezüglich geschlechtsspezifischer Ungleichheit (20), der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und insbesondere in Bezug auf junge Menschen und Personen, für die der Zugang zum Arbeitsmarkt am schwierigsten ist, sowie Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen sollten aufmerksam beachtet werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auch Personen mit geringen oder keinen Kenntnissen in den Bereichen Computer und Digitaltechnik zu widmen. |
2.5.6. |
Die europäische Säule sozialer Rechte sollte dazu genutzt werden, die Berücksichtigung der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu messen. Die 20 Grundsätze der Säule sollten als Indikatoren bei der Bewertung dienen, inwiefern es den Mitgliedstaaten gelungen ist, ihr Engagement für die soziale Säule in ihre Wirtschaftspolitik einzubeziehen. |
2.5.7. |
Es könnte sich die Frage stellen, wie die europäische Säule sozialer Rechte zur Verstärkung und Intensivierung der Umsetzung des Europäischen Semesters herangezogen werden soll, anstatt das Verfahren zu überlasten. |
2.5.8. |
Die positive Antwort erscheint immer wieder: Es bedarf einer klar definierten Strategie mit horizontalen, übergreifenden Verknüpfungen zwischen den genannten Politikbereichen. Diese neue europäische Gesamtstrategie für die nachhaltige Zukunft Europas könnte die Umsetzung durch den starken Koordinierungsmechanismus des Europäischen Semesters gewährleisten. |
2.6. Wir müssen Ordnung in Vielfalt gewährleisten
2.6.1. |
Im Anhang der Dachverordnung (21) findet sich eine umfassende Sammlung verschiedener europäischer Politikbereiche, die in Anbetracht der siebzehn Nachhaltigkeitsziele zeigt, dass es nahezu unmöglich ist, eine Koordination zwischen diesen Politikbereichen zu erreichen. Dazu kommen noch die zwanzig Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte. Um die Lage zu klären und zu vereinfachen, liegt in der Regionalentwicklungs- und Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 der Fokus klar auf fünf Investitionsprioritäten:
|
2.6.2. |
Um die Komplexität der Arbeit an einer neuen Gesamtstrategie 2030 für Europa zu demonstrieren, werden in dem Reflexionspapier die zentralen Themen der EU-Vision für nachhaltige Entwicklung wie folgt zusammengefasst:
|
2.7. Eine bessser koordinierte Steuerung
2.7.1. |
Wird die bevorstehende große Chance, die die Neubesetzung der Europäischen Kommission darstellt, genutzt, kann die Gesamtstrategie für die Zeit nach 2020 mit neuen, frischen Impulsen und einem Schwerpunkt auf nachhaltiger Entwicklung in der Tat ein Handlungsinstrument sein, das auf dem Verfahren des Europäischen Semesters und einer neuen Governance-Struktur in der Kommission aufbaut. |
2.7.2. |
Angesichts des derzeitigen Demokratie- und Umsetzungsdefizits, das im Hinblick auf Europa 2030 zunehmend festgestellt wurde, hat eine wachsende Zahl von Interessengruppen einen erheblichen Bedarf an mehr partizipativer Demokratie, verbesserten Beziehungen zwischen den Sozialpartnern (stärkere Arbeitnehmerbeteiligung), Demokratie in allen Wirtschaftssektoren und einer wirksamen Umsetzung der Ziele der Strategie Ausdruck verliehen. Eine erneuerte langfristige Strategie könnte eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung einer auf mehr Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung ausgerichteten europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung spielen, sofern sie im Rahmen des Europäischen Semesters gut koordiniert wird. |
2.7.3. |
Dies kann nur durch entschlossene und sorgfältig geplante Maßnahmen erreicht werden, um die aktive Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an dem Verfahren zu gewährleisten. Deshalb könnte eine zentrale Anlaufstelle, eine Art Informationszentrum (23), eine Plattform für den Informationsaustausch bzw. ein virtuelles und physisches Kompetenzzentrum innerhalb der Strukturen des EWSA geschaffen werden, ohne allerdings den administrativen oder finanziellen Aufwand zu erhöhen. Deren Aufgabe sollte es sein, sich speziell der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie Europa 2030 zu widmen (wie zum Beispiel die geringe nationale Eigenverantwortung, der unklare institutionelle Rahmen und die Unterordnung der sozialen Säule). Um eine wirksame Koordinierung und Rationalisierung zu gewährleisten, sollten die damit verbundenen Aufgaben, Verfahren und das Management der behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf gesamteuropäischer und nationaler Ebene koordiniert werden. |
2.7.4. |
Das Modell des One-stop Shop könnte in allen Bereichen, in denen der zentrale Zugangspunkt gewährleistet ist, in passender Weise als Grundlage für eine integrierte Plattform für Informationsaustausch und Konsultation eingesetzt werden, was die weitere Politikgestaltung und Entscheidungsfindung erleichtern würde. Aufgrund des beratenden Charakters der dem EWSA übertragenen Aufgaben, seines gut etablierten Netzwerks nationaler Wirtschafts- und Sozialräte und der interinstitutionellen Beziehungen könnte das Modell der zentralen Anlaufstelle ein hervorragendes Instrument für die Durchführung von Konsultationen und die Erleichterung der Umsetzung der Strategie EU2030 sein. Dabei könnte das breitestmögliche Spektrum von Interessengruppen der Zivilgesellschaft in die Gewinnung von Informationen und den Austausch über die Verwirklichung der Prioritäten von EU2030 auf regionaler/nationaler sowie gesamteuropäischer Ebene einbezogen werden. |
2.7.5. |
Das auf der zentralen Anlaufstelle beruhende Informationszentrum des EWSA könnte sich mit Problemen der Umsetzung sowie Bedenken über ein Demokratiedefizit beschäftigen, die mit der Art und Weise zusammenhängen, wie die EU arbeitet. Die Einrichtung der Gruppe Europäisches Semester im Rahmen der Fachgruppe ECO war ein erster Schritt hin zu einem neuartigen Informationszentrum, um dem EWSA in der institutionellen Landschaft eine größere Sichtbarkeit zu verleihen. |
Brüssel, den 17. Juli 2019
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Dachverordnung 2021–2027, COM(2018) 375 final.
(2) Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und einzelnen EU-Ländern. Darin werden die Pläne der nationalen Behörden für die Mittelverwendung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt.
(3) Stellungnahmen des EWSA zur Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021–2027, ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 83 und zur Zukunft der Kohäsionspolitik, ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 50.
(4) Europäisches Semester 2019: Mitteilung der Kommission zu Länderberichten, COM(2019) 150 final.
(5) Investitionsoffensive für Europa und das Programm InvestEU (2021–2027).
(6) Stellungnahme des EWSA zum Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020, ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 106.
(7) Stellungnahme des EWSA zum Reformhilfeprogramm, ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 121.
(8) Stellungnahme des EWSA „Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören (Sibiu und darüber hinaus)“, ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37).
(9) Stellungnahme des EWSA „Die Zukunft der EU: Vorteile für die Unionsbürgerinnen und -bürger und Wahrung der europäischen Werte“, ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 57.
(10) Stellungnahme des EWSA zur Zukunft der Kohäsionspolitik, ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 50.
(11) MFR 2021–2027, COM(2018) 321 final und MFR 2021–2027 Anhang.
(12) Stellungnahme des EWSA zum Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020, ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 106.
(13) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören (Sibiu und darüber hinaus)“, ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37, Ziffer 11.4.
(14) Dachverordnung 2021–2027, COM(2018) 375 final.
(15) The legal nature of Country Specific Recommendations, Europäisches Parlament, Juni 2017.
(16) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms, COM(2018) 391 final.
(17) Stellungnahme des EWSA zum Reformhilfeprogramm, ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 121.
(18) Europäisches Semester 2019: Mitteilung der Kommission zu Länderberichten, COM(2019) 150 final.
(19) Europäische Wirtschaftsprognose.Frühjahr 2019.
(20) Stellungnahmen des EWSA zur Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Europa, ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 26, und zu Gleichstellungsfragen, Ziffer 1.4, ABl. C 240 vom 16.7.2019, S. 3.
(21) Vorschlag für eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa, COM(2018) 375 final.
(22) Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“, COM(2019) 22 final.
(23) Stellungnahme des EWSA zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 und den Möglichkeiten zur Erreichung ihrer Ziele bis 2020, ABl. C 251 vom 31.7.2015, S. 19.