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Document 52019AP0178

    P8_TA(2019)0178 Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen sowie Schutz geografischer Angaben für Spirituosen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen (COM(2016)0750 — C8-0496/2016 — 2016/0392(COD)) P8_TC1-COD(2016)0392 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

    ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 492–493 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.1.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 23/492


    P8_TA(2019)0178

    Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen sowie Schutz geografischer Angaben für Spirituosen ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Namen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln sowie den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen (COM(2016)0750 — C8-0496/2016 — 2016/0392(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2021/C 23/65)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0750),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 43 Absatz 2 und 114 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0496/2016),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die vom italienischen Senat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. März 2017 (1),

    unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 und 27. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0021/2018),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend verändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu verändern;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 209 vom 30.6.2017, S. 54.

    (2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 1. März 2018 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2018)0049).


    P8_TC1-COD(2016)0392

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/787.)


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