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Document 52019AP0147

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2019 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von DNA-Daten im Vereinigten Königreich (13123/2018 — C8-0474/2018 — 2018/0812(CNS))

    ABl. C 23 vom 21.1.2021, p. 215–215 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.1.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 23/215


    P8_TA(2019)0147

    Durchführungsbeschluss über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von DNA-Daten im Vereinigten Königreich *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2019 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von DNA-Daten im Vereinigten Königreich (13123/2018 — C8-0474/2018 — 2018/0812(CNS))

    (Anhörung)

    (2021/C 23/39)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (13123/2018),

    gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0164/2018),

    unter Hinweis auf den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (1), insbesondere auf Artikel 33,

    gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0092/2019),

    1.

    billigt den Entwurf des Rates;

    2.

    fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    3.

    fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1.


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