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Document 52018BP1356

Entschließung (EU) 2018/1356 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 190–193 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1356/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/190


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1356 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A8-0066/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 193 398 000 EUR belief, was einem Anstieg um 4,30 % gegenüber 2015 entspricht; in der Erwägung, dass 36 370 000 EUR der Haushaltsmittel der Agentur aus dem Haushalt der Union stammen und es sich bei 95 926 000 EUR um Einnahmen aus Gebühren der Agentur handelt;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2016 der Agentur (nachstehend „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

1.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die von der Industrie finanzierten Tätigkeiten im Jahr 2016 zwar zu einem Defizit von 7 600 000 EUR führten, dass sich die Haushaltsergebnisse allerdings von Jahr zu Jahr unterscheiden und die Agentur einen Überschuss in Höhe von 52 000 000 EUR aus dieser Art von Tätigkeit kumuliert hat; weist darauf hin, dass in der Gründungsverordnung der Agentur festgelegt ist, dass die von der Industrie zu entrichtenden Gebühren angemessen sein sollten, um die Kosten der Agentur für die damit zusammenhängenden Zulassungstätigkeiten zu decken, und darin daher kein kumulierter Überschuss vorgesehen ist;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99 % geführt haben, was gegenüber 2015 einem Anstieg um 1 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen mit 91 % stabil blieb;

3.

stellt fest, dass die Verpflichtungen für sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb in absoluten Zahlen um 2 140 000 EUR auf 24 060 000 EUR angestiegen sind und 16,5 % des Gesamtprozentsatzes des Haushalts der Agentur ausmachen; stellt fest, dass dieser Anstieg weitgehend auf die Kosten des Umzugs der Agentur in ihre neuen Räumlichkeiten am 6. Juni 2016 zurückzuführen ist;

Mittelbindungen und Übertragungen

4.

stellt fest, dass die Haushaltsvollzugsquote im Verhältnis der Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen zu den auf das Jahr 2016 übertragenen Mitteln über 96 % betrug (gegenüber 97 % im Jahr 2015), was über dem Ziel der Kommission von 95 % liegt;

5.

stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Personalpolitik

6.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2016 alle in ihrem Stellenplan bewilligten offenen Stellen, nämlich 676 AST- und AD-Stellen, besetzt hat;

7.

begrüßt die anhaltenden Stellenumschichtungen vom Verwaltungsbereich (Verwaltung und Unterstützung, Koordinierung und neutrale Stellen) in den operativen Bereich, was 81 % ausmacht;

8.

betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Bestandteil der Personalpolitik der Agentur sein sollte; stellt fest, dass sich die für Teambildung sowie für soziale und sportliche Aktivitäten ausgegebenen Mittel auf 176 207,54 EUR belaufen; stellt fest, dass die Agentur insgesamt 14,5 Tage für Teambildungsveranstaltungen vorgesehen hat; stellt fest, dass die durchschnittliche Fehlzeit infolge von Krankheit pro Mitarbeiter bei acht Tagen liegt;

9.

weist darauf hin, dass die Agentur bereits Verfahren im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Belästigung eingerichtet hat; schlägt vor, zur besseren Sensibilisierung der Mitarbeiter Schulungen und Informationsveranstaltungen zu organisieren; stellt fest, dass es 2016 keinen gemeldeten Fall gab;

10.

begrüßt, dass die Agentur 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

11.

stellt fest, dass die Agentur zwecks Bewältigung der Herausforderungen der Luftfahrtindustrie beschlossen hat, ein System für duale Laufbahnen zu betreiben, mit dem die im Rahmen der europäischen Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt geforderten Kompetenzen aufrechterhalten und erweitert werden sollen; sieht der Umsetzung dieses neuen Laufbahnsystems in den kommenden Jahren erwartungsvoll entgegen, bis es vollständig ausgefeilt sein wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieses neuen Laufbahnsystems Bericht zu erstatten;

12.

nimmt mit Genugtuung eine neue Initiative zur Kenntnis, die eingeleitet wurde, um begabte Nachwuchskräfte direkt nach dem Hochschulabschluss einzustellen („Junior Qualification Programme“); nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Pilotprojekt das Fachwissen von Hochschulabsolventen mit einem hohen Qualifikationsniveau ausgeschöpft werden soll, um berufliche Aufstiegsmöglichkeiten für Nachwuchstalente in den technischen Bereichen der Agentur einzurichten;

13.

begrüßt, dass die Agentur das Einstellungskonzept stufenweise ändert, und zwar von einem reaktiven Konzept (Ermittlung des Bedarfs bei der Schließung von Lücken, wobei ausscheidende Mitarbeiter automatisch ersetzt werden) hin zu einem proaktiven Konzept (Vorausplanung, Priorisierung und Umschichtung, wobei der Bedarf an Ressourcen auf die allgemeinen strategischen Ziele ausgerichtet wird);

14.

bedauert das unausgewogene Geschlechterverhältnis unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Agentur, das bei 78 % zu 22 % liegt; entnimmt den Angaben der Agentur, dass die Vertreter von den Mitgliedstaaten und der Branche direkt und selbstständig ernannt werden und daher nicht der Kontrolle durch die Agentur selbst unterliegen; stellt unter Verweis auf sämtliche am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen mit Bedauern fest, dass kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, da 34 % Frauen und 66 % Männer beschäftigt waren; bedauert zudem, dass alle fünf höheren Führungspositionen von Personen desselben Geschlechts besetzt waren; fordert die Agentur auf, dieses Ungleichgewicht dringend auszugleichen und zu beheben;

Auftragsvergabe

15.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2016 über 40 Vergabeverfahren im Wert von über 60 000 EUR abgewickelt hat; stellt zudem fest, dass ungefähr 400 Einzelaufträge im Zusammenhang mit Rahmenaufträgen und 150 Aufträge mit geringem Auftragswert abgeschlossen wurden;

16.

begrüßt die Abhilfemaßnahmen, die ergriffen wurden, um die Vergabeplanung in der Agentur insgesamt zu verbessern, etwa die Unterzeichnung von Leistungsvereinbarungen („Service Level Agreements“ — SLA) mit operativen Abteilungen, die Schulung von Auftragsmanagern und die Sensibilisierung zwecks Verringerung von Verzögerungen und ungeplanten Verfahren;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.

erkennt an, dass die Agentur im November 2014 eine Strategie zur Betrugsbekämpfung angenommen hat, um die wirksame Verhütung und Aufdeckung von Betrug zu verbessern und Verfahren auszuarbeiten, mit denen Betrug entgegengewirkt wird; stellt fest, dass Ende 2016 alle vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bereitstellung einer Schulung für mindestens 80 % der Mitarbeiter, abgeschlossen waren;

18.

stellt fest, dass die Agentur interne Vorschriften zur Meldung von Missständen aufgestellt und umgesetzt hat;

19.

betont, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung eingerichtet werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit gewahrt werden muss und die erforderliche Unterstützung und Beratung sichergestellt werden müssen;

20.

stellt fest, dass die Agentur 2016 einen spezifischen Verhaltenskodex für externe Sachverständige, die die Arbeit der Agentur unterstützen, erstellt hat, einschließlich einer Strategie zum Umgang mit Interessenkonflikten und einer Erklärung zur Anerkennung des Kodexes;

21.

entnimmt den Angaben der Agentur, dass sie dabei ist, ihre Personalpolitik unter der Bezeichnung „Policy on impartiality and independence: prevention and mitigation of Conflict of Interest“ (Strategie für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit: Vermeidung und Abschwächung von Interessenkonflikten“) zu überprüfen, um das interne Verfahren für das Ausfüllen, die Überprüfung und die Aktualisierung von Interessenerklärungen weiter zu verbessern; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

22.

begrüßt, dass die Agentur die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten und die Lebensläufe der jeweiligen Mitglieder ihres Verwaltungsrats auf ihrer Website veröffentlicht und dabei den Anmerkungen des Parlaments Rechnung getragen hat;

Wichtigste Erfolge

23.

würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

die Umsetzung des Aktionsplans für Germanwings: Die Agentur schlug Maßnahmen in den Bereichen Flugbetrieb und medizinisches Flugpersonal sowie ein Arbeitspapier zum Thema der Ausgewogenheit von ärztlicher Schweigepflicht und öffentlicher Sicherheit vor;

die Ausstellung von über 3 000 Scheinen, darunter 18 neuer Musterzulassungsscheine;

die Ausarbeitung eines Warnsystems für Konfliktgebiete als Reaktion auf einen neuen Tätigkeitsbereich in enger Zusammenarbeit mit der Kommission (GD MOVE und GD HOME);

Interne Prüfung

24.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) 2016 zwei Prüfungsaufträge durchgeführt hat, wobei die Gestaltung sowie die wirksame und effiziente Umsetzung der Systeme für Verwaltungskontrolle und interne Kontrolle der Rechtsetzung und die Tätigkeit im Rahmen des Europäischen Plans für die Flugsicherheit bewertet wurden; stellt zufrieden fest, dass der IAS bei der Prüfung der Rechtsetzung keine als „kritisch“ oder „sehr wichtig“ eingestuften Feststellungen vorgelegt hat;

25.

stellt fest, dass die interne Auditstelle drei Aufträge zur Erlangung von Prüfungssicherheit 2016 in der Agentur durchgeführt hat, unter anderem in Bezug auf Konten des Sozialausschusses, Flugverkehrsmanagement/Flugsicherungsdienste (ATM/ANS) und Flugplätze sowie Verwaltung von Dienstreisen; weist darauf hin, dass die wichtigsten Empfehlungen, die aus dem von der internen Auditstelle im Jahr 2016 durchgeführten Audit hervorgegangen sind, im Jahr 2017 umgesetzt werden sollten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über deren Umsetzung Bericht zu erstatten;

Interne Kontrolle

26.

stellt fest, dass die Normen der Agentur für die interne Kontrolle 16 Normen der Kommission für die interne Kontrolle sowie die internationalen Qualitätsnormen (ISO 9001) umfassen und die EASA daher über 24 Verwaltungsnormen verfügt; stellt fest, dass diese Normen 2016 vom Verwaltungsrat mit dem Ziel, sie an die jüngste Fassung der Norm ISO 9001:2015 anzugleichen, überarbeitet und angenommen wurden;

27.

stellt fest, dass die Agentur 2016 eine jährliche Bewertung der „Verwaltungsnormen der EASA“ durchgeführt hat, die sowohl deren Normen für die interne Kontrolle als auch die Normen der Internationalen Organisation für Normung umfasste; erkennt an, dass eine Schlussfolgerung der Bewertung darin liegt, dass das Verwaltungssystem der Agentur dank des soliden Systems der Überwachung, das sowohl auf der Ebene der Verwaltung als auch der Verfahren eingerichtet wurde, den Verwaltungsnormen entspricht; stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Kontinuität des Geschäftsbetriebs Möglichkeiten der Verbesserung ermittelt wurden; entnimmt den Angaben der Agentur, dass sich das Projekt für Betriebskontinuitätsmanagement im zweiten Jahr der Entwicklung befindet und dass sämtliche Abschätzungen der Folgen für den Geschäftsbetrieb durchgeführt und die meisten Betriebskontinuitätspläne für die ermittelten kritischen Verfahren bereits fertig ausgearbeitet wurden;

28.

begrüßt den Europäischen Plan für die Flugsicherheit der Agentur für den Zeitraum 2018-2022, mit dem ein transparenter Rahmen für die Sicherheit im Flugverkehr bereitgestellt werden soll und größere Risiken ermittelt sowie die zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt werden sollen; fordert zudem die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Umsetzung von Programmen für erhöhte Sicherheit und zum Austausch bewährter Verfahren auf;

29.

stellt fest, dass 2016 insgesamt 18 Ex-post-Kontrollen durchgeführt wurden, die sich auf jährliche Ex-post-Kontrollen der Schulzulagen, der Vergütung von Dienstreisen für externe Sachverständige, der abgeschlossenen Vergabeverfahren und der Erstattung von Dienstreisekosten erstreckten; begrüßt, dass insgesamt alle überprüften Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß waren;

Sonstige Bemerkungen

30.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur den Umzug in neue, eigens für diesen Zweck gestaltete Räumlichkeiten im Lauf des Jahres 2016 ohne Störungen des üblichen Geschäftsbetriebs abgeschlossen hat;

31.

stellt fest, dass die Agentur laut dem Bericht des Rechnungshofs für ihren Umzug in ein neues Gebäude im Zeitraum 2014-2016 9 400 000 EUR ihres kumulierten Überschusses (gegenüber 4 400 000 EUR im Jahr 2016) zur Finanzierung der Kosten in Höhe von 12 400 000 EUR für die Renovierung und den Umzug aufwendete; stellt fest, dass die Kommission ihrerseits 3 000 000 EUR aus dem Unionshaushalt zu diesem Zweck beitrug; stellt zudem fest, dass diese Aufteilung der Finanzierung zwischen Industrie- und Unionsbeiträgen der von der Agentur verwendeten üblichen Methode der Kostenzuweisung entsprach und dazu führte, dass diese Arbeiten weitgehend aus von der Industrie entrichteten Gebühren finanziert wurden;

32.

entnimmt den Angaben der Agentur, dass sie im Hinblick auf ein verbessertes Verfahren zur Behandlung eines kumulierten Überschusses eine Änderung sowohl ihrer Finanzvorschriften als auch ihrer Regelungen über Gebühren und Entgelte plant; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über diese Überarbeitung Bericht zu erstatten;

33.

betont, dass im Zusammenhang mit dem Sitz der Agentur bereits ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Sitzmitgliedstaat abgeschlossen wurde, das am 17. August 2017 in Kraft trat;

34.

betont, dass der Haushalt 2016 der Agentur dem Bericht des Rechnungshofs zufolge zu 70 % aus Gebühren der Luftfahrtindustrie und zu 30 % aus Mitteln der Union finanziert wurde; stellt fest, dass die Einnahmen der Agentur infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, in Zukunft voraussichtlich niedriger ausfallen werden, was sich möglicherweise erheblich auf das Tätigkeitsprogramm der Agentur auswirkt; begrüßt, dass zur Behandlung dieses Themas eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die bereits eine erste Analyse der möglichen Risiken und Auswirkungen des Brexits vorgenommen hat; fordert die Agentur auf, in Bezug auf die Brexit-Verhandlungen eng mit anderen europäischen Institutionen und insbesondere der Kommission zusammenzuarbeiten, um ausreichend vorbereitet zu sein, sodass gegebenenfalls auftretende negative operationelle oder finanzielle Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden können; schlägt vor, dass die Agentur dem Europäischen Parlament die Ergebnisse der Arbeitsgruppe rechtzeitig vorlegt;

35.

bekräftigt, dass die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) darauf abzielt, den Zuständigkeitsbereich der Agentur zu erweitern, und dass der Rolle, die neue Technologien wie ferngesteuerte Flugsysteme dabei spielen, bei der Zuweisung neuer Zuständigkeiten daher umfassend Rechnung getragen werden muss; betont, dass es wichtig ist, die Agentur mit Finanzmitteln in ausreichender Höhe auszustatten, damit sie diese neuen Verantwortlichkeiten mit Erfolg wahrnehmen kann, und für eine angemessene Ausstattung mit entsprechend qualifiziertem Personal zur Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben zu sorgen;

36.

hofft, dass die EU-Rechtsvorschriften zu Drohnen schneller in Kraft treten können; hebt hervor, dass die Agentur eine tragende Rolle einnimmt, wenn es darum geht, in ganz Europa für die größtmögliche Flugsicherheit zu sorgen; betont, dass der Agentur vor dem Hintergrund einer sich rasch entwickelnden Zivilluftfahrt — was sich unter anderem in dem Umstand zeigt, dass immer mehr Drohnen eingesetzt werden — die notwendigen finanziellen, materiellen und personellen Mittel bereitgestellt werden sollten, damit sie ihre Regulierungs- und Durchführungsaufgaben in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erfolgreich wahrnehmen kann, ohne dass dabei jedoch ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinträchtigt werden;

37.

begrüßt die im November 2017 vom Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte politische Einigung über die Überarbeitung der gemeinsamen Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (3); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit die neuen und erweiterten Zuständigkeiten — unter anderem im Zusammenhang mit den von Konfliktgebieten ausgehenden Risiken für die Zivilluftfahrt, umweltbezogenen Themen sowie der Zertifizierung und Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge — bewältigt werden können;

38.

begrüßt, dass die Agentur bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms Horizont 2020 eine aktive Rolle einnimmt; fordert die Agentur nachdrücklich auf, sich in den Bereichen Forschung und Entwicklung weiterhin aktiv einzubringen;

39.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 333 vom 9.9.2016, S. 16.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1).

(3)  Siehe COM(2015) 613: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.

(4)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133 (siehe Seite 393 dieses Amtsblatts).


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