Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016AE2740

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative — Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016) 178 final)

    ABl. C 487 vom 28.12.2016, p. 86–91 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.12.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 487/86


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative — Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“

    (COM(2016) 178 final)

    (2016/C 487/14)

    Berichterstatter:

    Antonio LONGO

    Befassung

    Europäische Kommission, 19.4.2016

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    7.9.2016

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    21.9.2016

    Plenartagung Nr.

    519

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    149/1/1

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der EWSA begrüßt und unterstützt die strategische Entscheidung der Kommission für eine offene und für die Wissenschaft bestimmte Europäische Cloud im Rahmen eines starken politischen und wirtschaftlichen Engagements für die digitale Innovation. Bereits seit 2011 hat er der Kommission wiederholt eine Reihe von Empfehlungen dazu unterbreitet, wie sich Europa mithilfe führender Unternehmen in diesem vielversprechenden Sektor eine Spitzenposition verschaffen kann.

    1.2.

    Dies hat nach Auffassung des EWSA oberste Priorität und ist sowohl im Hinblick auf die Überwindung der technologischen Kluft als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritts der Gesellschaft von strategischer Bedeutung.

    1.3.

    Der EWSA schlägt eine allen Bürgern und Unternehmen zugängliche Europäische Cloud vor. Vor allem fordert er die Klärung und Präzisierung der Fristen und Modalitäten für die Ausweitung der Nutzerbasis, die innovativen KMU und der Industrie zugesagt wurden.

    1.4.

    Der EWSA pflichtet der Analyse der Kommission hinsichtlich der Probleme bei, die Europa daran hindern, das Potenzial der Daten auszuschöpfen, insbesondere im Hinblick auf die unzureichende Interoperabilität, die Fragmentierung der Strukturen und deren mangelnde Offenheit gegenüber anderen Beiträgen und einem Austausch. In der Mitteilung werden positive Maßnahmen zur Überwindung der Unterschiede bei den nationalen Gegebenheiten aufgeführt, die der Verwirklichung eines echten europäischen digitalen Binnenmarkts im Wege stehen; Ziel dieser Maßnahmen sind die Verbesserung der Zugänglichkeit und die Stärkung des Vertrauens zwischen dem öffentlichen Sektor und den Hochschulen, die häufig völlig voneinander getrennt sind und nicht miteinander kommunizieren.

    1.5.

    Der EWSA fordert, die Integrationsmaßnahmen so durchzuführen, dass mithilfe von Mechanismen zur Verflechtung der Hochschulinfrastrukturen, Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen sowie mittels Überarbeitung der Struktur der Anreize für eine stärkere gemeinsame Nutzung der Daten ein Umdenken unter den Wissenschaftlern gefördert wird; Gemeinschaften, in denen die gemeinsame Nutzung von Daten bereits recht weit verbreitet ist, sollten ermutigt werden, eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung der Einzelheiten im Bereich Open Data zu übernehmen.

    1.6.

    Der EWSA empfiehlt, größere Klarheit darüber zu schaffen, wie die europäische Dateninfrastruktur, mit der auch die Förderung, Entwicklung und Einführung von Hochleistungsrechnern vorangetrieben werden soll, und die angekündigte Leitinitiative zur Stärkung der Quantentechnologien interagieren werden.

    1.7.

    Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission zu der entscheidenden Frage der Verwaltung sowie zu der schrittweisen Öffnung für alle und den Modalitäten für die Datennutzung und -speicherung eine umfassende Konsultation unter direkter Einbeziehung der Wissenschaft und der Interessenverbände der Bürger einleitet.

    1.8.

    Der EWSA empfiehlt, dass die für die Europäische Cloud erforderliche Hardware und Software in Europa erworben wird, und fordert größere Klarheit hinsichtlich der aus verschiedenen Rahmenprogrammen, Strukturfonds, der Fazilität „Connecting Europe“ und dem EFSI stammenden Finanzmittel.

    1.9.

    Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ein umfassendes Programm zur Entwicklung und Erschließung neuer hoch qualifizierter Berufe einleitet, das neue qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und in anderen Ländern tätige junge Wissenschaftler zur Rückkehr in die EU ermutigt.

    1.10.

    Der EWSA schlägt vor, ein „zentrales Portal des digitalen Europas“ zu schaffen, über das die Bürger und Unternehmen auf die bestehenden EU-Texte leicht zugreifen können, um den Unternehmen und Bürgern in einem derart strategischen, aber auch derart komplexen und in stetem Wandel begriffenen Bereich wie dem digitalen Sektor einen klaren und sicheren Rechtsrahmen zu bieten.

    1.11.

    Schließlich bekräftigt der EWSA, dass für eine echte digitale Revolution Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für alle Altersgruppen der europäischen Bevölkerung und in sämtlichen Phasen der Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit erforderlich sind. Insbesondere betont der EWSA die Notwendigkeit, in die technologische Ausbildung der Frauen sowie deren Zugang zu verantwortungsvollen und leitenden Positionen zu investieren.

    2.   Kontext und Inhalt

    2.1.

    Die Kommission hat eine Reihe von Leitlinien zur Schaffung der Grundlagen für eine offene und für die Wissenschaft bestimmte Europäische Cloud-Initiative ausgearbeitet und einen Vorschlag veröffentlicht, in dem angesichts der Entwicklung der Massendatenverarbeitung — der sogenannten Big Data — die Cloud als ein Instrument angesehen wird, mit dem sich die von den öffentlichen und privaten Nutzern generierten Datenmengen in vollem Umfang nutzen lassen. Es wird davon ausgegangen, dass die Fähigkeit zur Nutzung der Big Data Auswirkungen auf die Weltwirtschaft hat und Möglichkeiten für bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und die Schaffung neuer Finanzdienstleistungen und -produkte eröffnet.

    2.2.

    Dieser Vorschlag ist Teil eines am 19. April 2016 angekündigten ersten Pakets industriepolitischer Maßnahmen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt mit einem umfassenden Finanzierungsplan in Höhe von 50 Mrd. EUR, der auf einen konkreten „Weg für die Digitalisierung der europäischen Industrie“ ausgerichtet ist und „Maßnahmen [vorsieht], um nationale Initiativen zu unterstützen und zu verknüpfen. Damit fördert [die Kommission] die Digitalisierung von Unternehmen aus allen Branchen und der entsprechenden Dienstleistungen und schafft — gestützt auf strategische Partnerschaften und Netze — neue Investitionsanreize“.

    2.3.

    Die Cloud-Initiative gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen mit dem Ziel, dass Europa „in der Datenwirtschaft weltweit führend wird“. Wie Carlos Moedas, für Forschung, Wissenschaft und Innovation zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte, ist diese Entscheidung auch eine Reaktion auf den „Appell der Wissenschaftler, eine Infrastruktur für offene Wissenschaft aufzubauen. (…) Der Nutzen der offenen Daten für Europas Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wird enorm sein“.

    2.4.

    Nach Auffassung der Kommission muss Europa eine Antwort auf vier Fragen finden:

    Wie lässt sich der Austausch von Daten bestmöglich nutzen?

    Wie lässt sich eine möglichst weitreichende Nutzung der Daten über wissenschaftliche Fachrichtungen hinweg sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gewährleisten?

    Wie lassen sich die bereits vorhandenen und neuen Dateninfrastrukturen in ganz Europa besser verknüpfen?

    Wie lässt sich die für die europäischen Dateninfrastrukturen vorhandene Unterstützung am besten koordinieren?

    2.5.

    Das von der Kommission aufgezeigte Instrument ist die Entwicklung einer Europäischen Cloud für offene Wissenschaft  — einer zuverlässigen und offenen Umgebung, in der die wissenschaftliche Gemeinschaft Daten und Ergebnisse speichern, gemeinsam nutzen und wiederverwenden kann. Dieses wichtige Instrument zum Aufbau der Rechenkapazitäten, der Netzverbindungen und der Lösungen für die Hochleistungscloud würde eine europäische Dateninfrastruktur nutzen, die zunächst die wissenschaftliche Gemeinschaft und dann auch den öffentlichen Sektor und die Industrie miteinander verbindet. All dies erfordert eine offene Zusammenarbeit all derjenigen, die ein Interesse daran haben, die Datenrevolution in Europa zu nutzen.

    2.6.

    Die Kommission stellt klar, dass die Initiative von weiteren Maßnahmen auf der Grundlage der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt in Bezug auf Cloud-Verträge für gewerbliche Nutzer und den Anbieterwechsel von Cloud-Diensten sowie von der Initiative für den freien Datenfluss flankiert werden wird.

    2.7.

    Die Kommission nennt fünf Gründe, warum Europa das Datenpotenzial noch nicht voll ausschöpft:

    Daten aus öffentlich geförderter Forschung sind nicht immer offen zugänglich;

    unzureichende Interoperabilität;

    Fragmentierung der Daten- und Recheninfrastrukturen;

    Mangel an Hochleistungsrechnern der Spitzenklasse für die Datenverarbeitung und

    Bedarf an fortgeschrittenen Analysetechniken, wie der gezielten Text- und Datensuche, in einer zuverlässigen Umgebung.

    2.8.

    Mit der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft soll Europa die weltweite Führung bei den wissenschaftlichen Dateninfrastrukturen übernehmen; sie wird 1,7 Millionen Forschern und 70 Millionen Fachkräften eine virtuelle Umgebung bieten, in der sie kostenfrei Dienste in Anspruch nehmen können. Die Entwicklung der Cloud würde von den Wissenschaftlern vorangetrieben und künftig auch für Bildungs- und Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen. Die Festlegung anerkannter Standards würde die Schaffung eines sicheren Datenumfelds für die Nutzer ermöglichen.

    2.9.

    Aufbauend auf der bestehenden Infrastruktur will die Kommission auch bereits vorgesehene Maßnahmen wie beispielsweise den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Daten im Rahmen von Horizont 2020 als Hebel nutzen. Die Frage der Verwaltung der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft wird nach Abschluss eines eingehenden Vorbereitungsprozesses geregelt, der bereits im Gang ist.

    2.10.

    In der Mitteilung werden folgende spezifische Maßnahmen für die Verwirklichung der Cloud aufgeführt:

    standardmäßig offene Zugänglichkeit aller im Rahmen des Horizont-2020-Programms generierten Daten;

    Sensibilisierung und Veränderung der Anreizstrukturen;

    Weiterentwicklung der Interoperabilität und des Datenaustauschs;

    Schaffung einer zweckmäßigen europaweiten Verwaltungsstruktur;

    Entwicklung cloudgestützter Dienste für die offene Wissenschaft;

    Ausweitung der wissenschaftlichen Nutzerbasis der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft.

    2.11.

    Die Kommission sieht eine europäische Dateninfrastruktur mit integrierten Hochleistungsrechenkapazitäten der Spitzenklasse vor, die für Europa eine Notwendigkeit darstellt; diese ist bis 2022 im Exa-Maßstab zu realisieren und würde Europa zu einem der drei Spitzenreiter in diesem Bereich machen.

    2.12.

    Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die europäische Dateninfrastruktur auch zur Digitalisierung der Industrie, zur Förderung der industriellen Innovation und zur Entwicklung strategischer europäischer Plattformen in der Forschung beitragen wird.

    2.12.1.

    Die Maßnahmen werden im Zeitraum von 2016 bis 2020 durchgeführt.

    2.13.

    In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission außerdem eine Leitinitiative zur Förderung der Forschung und der Entwicklung der Quantentechnologien an.

    2.14.

    Schließlich plant die Kommission, den Zugang zu verbessern und das Vertrauen zwischen dem öffentlichen Sektor und den Hochschulen zu stärken, indem die Europäische Cloud für den öffentlichen Sektor geöffnet wird.

    2.15.

    Die Nutzerbasis würde schrittweise auf öffentliche Dienste, innovative KMU und die Industrie ausgeweitet. Die Ausweitung der Initiative auf öffentliche Dienste wird sich auf bestehende Exzellenzbeispiele wie die INSPIRE-Richtlinie für Geodaten und das Gesundheitstelematiknetz stützen. Grundlage für die Ausweitung auf die Industrie werden aktuelle Beispiele für die Bereitstellung wichtiger wissenschaftlicher Infrastrukturen wie Helix-Nebula, EBI-EMBL und PRACE sein. Der nächste Schritt für KMU könnte die Beteiligung als Anbieter innovativer Lösungen für EOSC sein, wie dies bereits bei Horizont 2020 der Fall ist.

    2.16.

    Die Kommission sieht verschiedene Finanzierungsquellen vor:

    das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020);

    die Fazilität „Connecting Europe“;

    die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF);

    den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI).

    2.16.1.

    Erste Schätzungen für die notwendigen öffentlichen und privaten Zusatzinvestitionen belaufen sich auf 4,7 Mrd. EUR für einen Zeitraum von fünf Jahren.

    2.17.

    Mit der Zeit wird die Initiative mit zunehmender Nutzung der Dienste durch die wissenschaftliche Gemeinschaft, innovative Start-ups und den öffentlichen Sektor selbst Einnahmen erzielen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA stimmt dem politischen und wirtschaftlichen Engagement der Kommission für die digitale Innovation nachdrücklich zu, insbesondere was die Entscheidung für eine Europäische Cloud angeht.

    3.1.1.

    Die Kommission definiert eine sehr ehrgeizige Strategie. Wenn diese auch sehr komplex ist, werden doch die politischen Ziele klar dargelegt. Die Schwächen Europas und die Herausforderungen, mit denen es hinsichtlich der Schaffung der notwendigen Dienste zur Nutzung der von der Wissenschaft und den öffentlichen Diensten generierten Big Data konfrontiert ist, werden genau aufgezeigt, und dies sollte der Ausgangspunkt für die gesamte in den kommenden Jahren zu leistende Arbeit sein.

    3.2.

    Bereits seit 2011 (1) hat der Ausschuss mehrfach der Kommission dahingehend Empfehlungen unterbreitet, „wie sich Europa in diesem lohnenswerten Bereich mithilfe führender Unternehmen an die Spitze setzen kann“.

    3.3.

    Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der EWSA eine allen Bürgern und Unternehmen zugängliche Europäische Cloud vorgeschlagen hat. Allerdings könnte der Titel der Mitteilung die Leser in die Irre führen, da daraus nicht hervorgeht, dass sie sich ausschließlich an die Wissenschaftler richtet.

    3.4.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung der Kommission und unterstreicht die strategische Bedeutung der Optionen, sowohl im Hinblick auf die Überwindung der technologischen Kluft als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritts der europäischen Gesellschaft. Die wissenschaftliche Cloud erfüllt außerdem die Forderung der Wissenschaft, Zugang zu den Daten der öffentlichen Forschung zu erhalten und diese gemeinsam zu nutzen.

    3.5.

    Der EWSA pflichtet der Analyse der Kommission hinsichtlich der Probleme bei, die Europa daran hindern, das Potenzial der Daten auszuschöpfen, insbesondere im Hinblick auf die unzureichende Interoperabilität, die Fragmentierung der Strukturen und deren mangelnde Offenheit gegenüber anderen Beiträgen und einem Austausch. Ferner bekräftigt der EWSA, dass Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für alle Altersgruppen der europäischen Bevölkerung und in sämtlichen Phasen der Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit erforderlich sind (2). Insbesondere betont der EWSA die Notwendigkeit, in die technologische Ausbildung der Frauen sowie deren Zugang zu verantwortungsvollen und leitenden Positionen zu investieren.

    3.6.

    Der Ausschuss stimmt den Zielen und den in der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen zur Überwindung der Unterschiede bei den nationalen Gegebenheiten zu, die der Verwirklichung eines echten europäischen digitalen Binnenmarkts im Wege stehen. Außerdem ist der Übergang von der Speicherung der persönlichen und arbeitsbezogenen Daten auf dem eigenen Computer hin zur diesbezüglichen Nutzung öffentlicher oder kommerzieller Clouds mittlerweile zu einem generellen Trend geworden. Die Cloud-Initiative geht daher in die richtige Richtung.

    3.7.

    Positiv zu sehen ist auch die Zusage der Kommission, Maßnahmen durchzuführen, um die Zugänglichkeit zu verbessern und gemeinsam das Vertrauen zwischen dem öffentlichen Sektor und den Wissenschaftlern zu stärken, die häufig völlig voneinander getrennt sind und nicht miteinander kommunizieren.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1.

    Einige Aspekte sollten genauer geklärt werden. Der Plan der Kommission scheint zugleich hinsichtlich der Ziele äußerst komplex, jedoch bei einigen grundlegenden Punkten allgemein gehalten zu sein.

    4.2.

    Zunächst einmal empfiehlt der EWSA, die für die Europäische Cloud erforderliche Hard- und Software in Europa zu erwerben. Da Softwarelösungen in Europa hoch entwickelt sind, sollte die technologische Abhängigkeit von anderen Regionen der Welt vermieden werden können. Bezüglich der Hardware ist positiv zu vermerken, dass mindestens einer der beiden Hochleistungsrechner im Exa-Maßstab aus europäischer Produktion stammen soll.

    4.3.

    Der EWSA ist außerdem besorgt über die für die Verwirklichung und Entwicklung der Cloud erforderlichen Ressourcen — nicht nur die Finanzmittel, sondern auch die Fachkräfte. Um das Potenzial von Big Data für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa voll auszuschöpfen, wird die Verfügbarkeit von Arbeitskräften mit geeigneten Qualifikationen von entscheidender Bedeutung sein. Er fordert die Kommission überdies auf, grenzübergreifende Cloud-Systeme sorgfältig zu berücksichtigen, die bereits existierenden und bewährten grenzübergreifenden Cloud-Systeme einzelner Wissenschaftsgemeinschaften sorgfältig zu berücksichtigen. Dies gilt auch für nationale Maßnahmen mit demselben Ziel.

    4.3.1.

    Der EWSA begrüßt die Zielsetzung von Horizont 2020 und der Finanzierung des Edison-Projekts zur beschleunigten Einführung des Berufs des „Datenwissenschaftlers“; er plädiert jedoch dafür, dass die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ein umfassendes Programm zur Entwicklung neuer hoch qualifizierter Berufe einleitet, das qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten fördert und in anderen Ländern tätige junge Wissenschaftler zur Rückkehr in die EU ermutigt. Insbesondere besteht ein hoher Bedarf an „Datenverwaltern“, die die Wissenschaftler, die Industrie und die öffentlichen Verwaltung dabei unterstützen können, die erfassten Daten optimal zu nutzen und auszutauschen. Diese Maßnahmen der Kommission sind von allerhöchster Dringlichkeit und müssen auch auf die Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen.

    4.4.

    Darüber hinaus herrscht Unklarheit darüber, wie die vorgeschlagene europäische Dateninfrastruktur, mit der auch die Förderung, Entwicklung und Einführung von Hochleistungsrechnern vorangetrieben werden soll, und die Leitinitiative interagieren werden, durch die sie zur Stärkung der Quantentechnologien flankiert werden soll. Die beiden Initiativen ergänzen einander, obgleich es Unterschiede gibt. Während die Hochleistungsrechner im Exa-Maßstab bis 2018 realisiert werden sollen, befindet sich die Strategie für die Quantentechnologie noch in einer Vorbereitungsphase und stellt sich als langfristiger Ansatz dar.

    4.5.

    Die Mitteilung bleibt auch dort sehr vage, wo sie von Mechanismen einer natürlichen Verflechtung zwischen Hochschulinfrastrukturen, Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen dank der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft und der europäischen Dateninfrastruktur ausgeht. Diese Strategie kann nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle interessierten Parteien abstimmen. Die Bewusstseinsbildung und die Veränderung der auf Hochschulen, Industrie und öffentliche Dienste abzielenden Anreizstrukturen für den Datenaustausch ist ein notwendiger Schritt für die Entwicklung der Cloud für offene Wissenschaft. Insbesondere könnten Gemeinschaften, in denen die gemeinsame Nutzung von Daten bereits recht weit verbreitet ist, wie beispielsweise in zahlreichen Forschungsbereichen, eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung der Einzelheiten im Bereich Open Data in einem von der Basis ausgehenden Prozess übernehmen.

    4.5.1.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung der Kommission, ab 2017 für alle neuen Projekte des Horizont-2020-Programms offen zugängliche Forschungsdaten als Standard festzulegen. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Empfehlungen aus dem Jahr 2012 über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung zu prüfen.

    4.6.

    Ferner muss präzisiert werden, wie die den innovativen KMU und der Industrie zugesagten Mechanismen für die Ausweitung der Nutzerbasis mithilfe von Daten- und Software-Exzellenzzentren sowie Innovationspolen für Datendienste für KMU aussehen.

    4.7.

    Der EWSA fordert einen besseren Aufbau der Verwaltung der Cloud, die laut der Kommission nach Abschluss eines eingehenden Vorbereitungsprozesses geregelt wird, der bereits im Gang ist. Die Wissenschaft, die Unternehmen und die Bürger haben das Recht, an dieser Verwaltung mitzuwirken, und die Kommission hat die Pflicht, vorzugeben, wie und in welchem Maße dies geschehen soll. Die Nutzung der Plattform für eine Politik der offenen Wissenschaft (OSPP) kann ein nützliches Instrument sein.

    4.8.

    Der EWSA schlägt vor, zu Themen wie die Verwaltung, die schrittweise Öffnung für alle und die Modalitäten für die Datennutzung und -speicherung eine umfassende Konsultation unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Interessenverbände der Bürger einzuleiten.

    4.9.

    Insbesondere sollte die Kommission detailliertere Angaben zu der Plattform für die Verwaltung der Cloud machen.

    4.10.

    Die Finanzierung hält der EWSA angesichts der zahlreichen Staaten, in der sie zu implementieren wäre, aber auch vor dem Hintergrund des schwachen Wirtschaftswachstums in Europa, das private Investitionen in eine sich de facto nur indirekt und sekundär auf die Industrie und die KMU auswirkende europäische Initiative äußerst schwierig gestaltet, für eine absolute Priorität für Europa.

    4.11.

    Die Unternehmen würden von den positiven Auswirkungen der Cloud und der Dateninfrastruktur erst dann profitieren, wenn sie unter Wahrung noch auszuarbeitender gemeinsamer technischer Vorschriften verwirklicht würden, und zwar in einem Rechtsrahmen in Bezug auf die Privatsphäre, die Cybersicherheit und das geistige Eigentum, der bislang weder auf Ebene der europäischen Rechtsvorschriften noch in Bezug auf die Umsetzung in den Mitgliedstaaten konsolidiert ist.

    4.12.

    In diesem Zusammenhang schlägt der EWSA vor, ein „zentrales Portal des digitalen Europas“ zu schaffen, über das die Bürger und Unternehmen auf die bestehenden EU-Texte zugreifen können

    Brüssel, den 21. September 2016

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Georges DASSIS


    (1)  ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 40; ABl. C 76 vom 14.3.2013, S. 59.

    (2)  ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 25.


    Top