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Document 52014DC0451
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Better situational awareness by enhanced cooperation across maritime surveillance authorities: next steps within the Common Information Sharing Environment for the EU maritime domain
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU
/* COM/2014/0451 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU /* COM/2014/0451 final */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bessere
Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen
Informationsraum für den maritimen Bereich der EU 1. Einleitung Ein verbesserter
Informationsaustausch zwischen den Meeresüberwachungsbehörden ist eines der
wichtigsten strategischen Ziele der Union im Rahmen der integrierten
Meerespolitik und ein entscheidender Baustein der Strategie für Maritime
Sicherheit[1].
Zudem bildet die Verbesserung der Sicherheit unserer Meere und Ozeane einen
wesentlichen Bestandteil der Agenda für blaues Wachstum zur Schaffung von
Wachstum und Beschäftigung. Der Aufbau eines
gemeinsamen Informationsraums (CISE) für den maritimen Bereich der EU ist ein
laufendes Kooperationsprojekt, das bereits 2009 und 2010 jeweils Gegenstand
einer Mitteilung der Kommission war[2].
Zu den positiven Ergebnissen zählen die verstärkte Zusammenarbeit zwischen
EU-Agenturen, Initiativen verschiedener maritimer Sektoren auf EU-Ebene sowie
mehrere Initiativen auf nationaler Ebene. Der gemeinsame Informationsraum für
den maritimen Bereich wird von den Interessenträgern in den Mitgliedstaaten,
vom Rat und vom Europäischen Parlament unterstützt[3]. Die Behörden der
Mitgliedstaaten haben zahlreiche verschiedene operative Überwachungsaufgaben,
von denen viele dazu dienen, den gemäß EU-Recht bestehenden Verpflichtungen
nachzukommen, die Sicherheit unserer Meere und Ozeane zu gewährleisten. Hierzu
bedarf es spezifischer Kompetenzen und Kapazitäten auf unterschiedlichen
Gebieten: Verteidigung, Zoll, Grenzkontrollen, allgemeine Durchsetzung von
Rechtsvorschriften, Fischereiaufsicht, Schutz der Meeresumwelt/Bekämpfung von
Umweltverschmutzung und Sicherheit auf See. Maritime Risiken
und Bedrohungen machen nicht an nationalen oder administrativen Grenzen halt
und können sich über das offene Meer ausbreiten. Vor dem Hintergrund, dass sich
diese Behörden zunehmenden Risiken gegenübersehen und lediglich über begrenzte
operative und finanzielle Ressourcen verfügen, kann ein verbesserter
Informationsaustausch die Wirksamkeit und Kosteneffizienz erhöhen. Alle, die an
operativen Überwachungsmaßnahmen beteiligt sind, wünschen sich, zeitnah Zugang
zu relevanten und möglichst präzisen Informationen zu erhalten, um ihre
Tätigkeiten durchführen und nahtlos Daten zwischen ihren Systemen,
Koordinierungsstellen und für Patrouillen bzw. Überwachungsmaßnahmen
eingesetzten Schiffen, Flugzeugen, Satelliten usw. austauschen zu können. Ziel dieser
Mitteilung ist es, die gegenwärtige Lage darzustellen und zu ermitteln, in
welchen Bereichen auf der Grundlage der bislang erzielten Erfolge
weitergearbeitet werden sollte. 2. Was
ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich und welche
Vorteile bringt er? Der
gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich ist eine freiwillige
Zusammenarbeit in der Europäischen Union, durch die der Informationsaustausch
zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten Behörden weiter ausgebaut und
gefördert werden soll. Dadurch werden keine neuen oder Doppelstrukturen
geschaffen, sondern es wird auf bestehenden Systemen und Plattformen für den
Austausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen aufgebaut. Ziel sind
letztendlich effizientere, bessere, flexiblere und enger abgestimmte
Überwachungsmaßnahmen im europäischen maritimen Bereich sowie die Förderung von
Innovationen, um so den Wohlstand und die Sicherheit der EU und ihrer
Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der gemeinsame
Informationsraum für den maritimen Bereich wird sich weder auf die
Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten noch auf die bestehenden
einschlägigen EU-Rechtsvorschriften oder die Durchführung laufender
EU-Initiativen auswirken, insbesondere nicht auf Initiativen, die auf rechtlichen
Bestimmungen der Union beruhen. Da die Mitgliedstaaten unterschiedliche
Verwaltungsstrukturen haben, hängt es von der Situation in den einzelnen
Mitgliedstaaten ab, welche administrativen Anstrengungen zur Umsetzung dieser
Initiative auf nationaler Ebene erforderlich sind. Ziel ist es zu
gewährleisten, dass Meeresüberwachungsdaten, die von einer Meeresbehörde
gesammelt wurden und für die operativen Tätigkeiten anderer Behörden als
notwendig erachtet werden, an diese weitergegeben und für mehrere Zwecke
verwendet werden können, anstatt mehrfach erhoben oder für einen einzigen Zweck
gesammelt und gespeichert zu werden. Bei Meeresüberwachungsdaten kann es sich
um Rohdaten bzw. unverarbeitete Daten handeln, die in einer bestimmten Form aufbereitet
wurden, oder um Informationen, die aus verarbeiteten und mit einer bestimmten
Bedeutung versehenen Daten gewonnen werden. Es kann sich um elementare oder
detaillierte Informationen handeln. Zu den Meeresüberwachungsdaten zählen
beispielsweise Schiffspositionen und ‑routen,
Frachtdaten, Sensordaten, Pläne und Karten, Wetter- und Meeresdaten usw. Wird
durch solche Daten eine Einzelperson identifiziert oder identifizierbar, müssen
die EU-Datenschutzbestimmungen[4]
eingehalten werden[5].
Dadurch, dass Daten zunehmend für mehrere Zwecke verwendet und bestehende
Meeresüberwachungssysteme interoperabel[6]
gemacht werden, wird die Datenerfassung weniger zeitaufwendig und
ressourcenintensiv, und im Optimalfall haben die Behörden jederzeit Zugriff auf
die besten verfügbaren Informationen über die Situation auf See. Eine nicht
optimale Zusammenarbeit zwischen den Behörden kann indirekt zu erhöhtem Aufwand
durch Doppelerhebung von Daten führen. Dies kann sich auch auf die Anschaffung,
die Wartung und den Einsatz von Überwachungsmitteln wie Radaranlagen,
Kommunikationssystemen, Schiffen, Hubschraubern, Flugzeugen und Satelliten
auswirken. Durch einen verstärkten Informationsaustausch könnte vermieden
werden, dass solche Ressourcen doppelt beschafft werden, dasselbe Seegebiet
zweimal abgesucht wird, dieselben Informationen mehrmals gesammelt werden und
sich Missionen auf See überlappen. Ein verstärkter
Informationsaustausch ist die Grundvoraussetzung für eine reibungslose
praktische Zusammenarbeit auf See zwischen den an der Meeresüberwachung
beteiligten nationalen Behörden. Die bislang
erzielten Ergebnisse haben gezeigt, dass ein gemeinsamer Informationsraum für
den maritimen Bereich eine Reihe eindeutiger Vorteile brächte. Insbesondere ist
ein verstärkter Informationsaustausch eine wichtige Voraussetzung für ·
die
Erweiterung der Kenntnisse und eine bessere Lageerfassung auf See. Dadurch ist
es möglich, Sicherheitszwischenfällen auf See im Zusammenhang mit
grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität (z. B. illegaler
Handel, illegale Fischerei, Piraterie, bewaffnete Raubüberfälle, Terrorismus),
mit der Sicherheit auf See und mit illegalen Einleitungen oder unbeabsichtigter
Meeresverschmutzung wirkungsvoller vorzubeugen, besser darauf vorbereitet zu
sein und schneller reagieren zu können. Bewertungen, an denen auch
Sachverständige aus den Mitgliedstaaten beteiligt waren[7],
haben klar gezeigt, dass die Behörden Maßnahmen zur Meeresüberwachung wirksamer
durchführen könnten, wenn ihnen alle wichtigen Informationen während der
Planung und Durchführung operativer Tätigkeiten zur Verfügung stünden. Dadurch
könnten diese Gefahren und Risiken möglicherweise um durchschnittlich 30 %
verringert werden. Entsprechende Beispiele wären ein Informationsaustausch
zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen über den Zustrom von
Migranten, die über das Mittelmeer in den Schengen-Raum einwandern, oder die
Möglichkeit, gemeinsame routinemäßige Überwachungs- und
Notfallmanagementinstrumente um ein Meeresbecken herum im Notfall mit einem
Klick zusammenschalten zu können; ·
eine
erhebliche Verringerung des Datenerhebungsaufwands. Die Interessenträger haben
darauf hingewiesen, dass es eine große Nachfrage nach mehr Datenaustausch,
insbesondere zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen, gibt und dass
über 40 % der in der EU gesammelten Daten, wie Angaben zu
nicht-kooperierenden Schiffen und zur Schiffsidentifizierung, von mehreren
Behörden gleichzeitig erhoben werden; ·
die
Verringerung von Verwaltungskosten und operativen Kosten von Maßnahmen zur
Meeresüberwachung. Berechnungen von Sachverständigen der Mitgliedstaaten
zufolge könnten die Kosteneinsparungen durch einen verbesserten
Informationsaustausch einen Gesamtnutzen von rund 400 Mio. EUR
jährlich für die europäische Wirtschaft und direkte Einsparungen bei den
Behörden von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr bringen. Die
entsprechenden Investitionskosten würden sich in den ersten zehn Jahren auf
etwa 10 Mio. EUR jährlich belaufen. 3. Auf dem Weg
zu einer verstärkten Meeresüberwachung – Was wurde bislang erreicht? Bereits seit
einiger Zeit laufen Initiativen zur Verbesserung des Informationsaustausches im
maritimen Bereich. Seit 2002 wurden auf nationaler Ebene wie auch auf EU-Ebene,
insbesondere von zivilen Stellen, wichtige Schritte unternommen. Durch eine
Reihe von Rechtsinstrumenten auf EU-Ebene, durch die Systeme eingeführt
wurden, die in verschiedenen Politikbereichen eingesetzt werden und mitunter
auch über einen Sektor hinausgehen, wurden bereits Fortschritte erzielt. Zu diesen Systemen
gehören: das System der Union für den Seeverkehrsinformationsaustausch
(SafeSeaNet), das u. a. integrierte Dienste[8] zur
Überwachung des Seeverkehrs (Lageerfassung) bereitstellt und die Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften sicherstellen soll. Dieses System der Europäischen
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) wird von der Generaldirektion
Mobilität und Verkehr (MOVE) der Kommission gemeinsam mit den
EU-/EWR-Mitgliedstaaten in der hochrangigen Lenkungsgruppe[9]
betrieben; das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle
(CECIS), durch das die Kommunikation bei Zwischenfällen und Katastrophen auf
See erleichtert wird und das von der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und
Katastrophenschutz (ECHO) der Kommission betrieben wird; das von den
Mitgliedstaaten betriebene Schiffsüberwachungssystem, die Datenautobahn (Data
Exchange Highway – DEH) und das System für den allgemeinen Datenaustausch in
der Fischerei (Fisheries Language for Universal eXchange – FLUX), das von der
Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE) der Kommission
zur Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik betrieben wird; das von der
Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) betriebene Netzwerk für
Meeresüberwachung (MARSUR) zur Unterstützung der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik; das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) zur
Verbesserung der Lageerfassung und der Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten
und der EU-Grenzschutzagentur (FRONTEX) an den Außengrenzen; die Netzanwendung für
sicheren Datenaustausch (SIENA), das Informationsaustauschsystem von EUROPOL;
die Blue-Hub-Plattform der Gemeinsamen Forschungsstelle, durch die die
Forschung und Entwicklung der EU im Bereich Meeresüberwachung und Lageerfassung
unterstützt und mit bislang unerschlossenen Datenquellen experimentiert wird. Auf EU-Ebene ist
insbesondere die Richtlinie über Meldeformalitäten[10]
von Belang, durch die nationale einzige Fenster eingerichtet werden. Wenn diese
Fenster im Juni 2015 vollständig betriebsbereit sind, werden sie zentrale
nationale Plattformen für den Informationsaustausch bieten, über die
Schiffsdaten zwischen allen zuständigen Behörden ausgetauscht werden können.
Zudem werden sie an das System der Union für den Seeverkehrsaustausch und
andere Systeme angebunden, so dass relevante sektor- und grenzübergreifende
Informationen im maritimen Bereich für alle Behörden, insbesondere für zivile
Stellen, bereitgestellt werden. Weitere Initiativen zur Verbesserung des
Informationsaustausches sind die künftige Strategie zum Zollrisikomanagement
und zur Sicherheit der Lieferkette im Zusammenhang unter anderem mit dem
Zollkodex der Union[11],
die Bestimmungen der neuen Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik[12]
sowie das Europäische Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk (EMODNET)[13].
Die bisherigen
Erfahrungen haben gezeigt, dass eine weitere Zusammenarbeit einen Mehrwert
bringen würde. Ein Beispiel dafür ist die operative Nutzung der integrierten
maritimen Dienste (verbessertes Lagebild auf See), die FRONTEX und der
Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) von der EMSA zur Verfügung
gestellt werden. Dies könnte als Anregung dafür dienen, wie die Zusammenarbeit
auf nationaler Ebene künftig gestaltet werden könnte. Auf nationaler
Ebene haben mehrere Mitgliedstaaten bereits Mechanismen wie nationale
Koordinierungsstellen unter Einbeziehung aller zuständigen (zivilen und
militärischen) Behörden eingerichtet, um die Abstimmung zu verbessern. Diese
Stellen könnten als Vorbild für andere dienen. Seit der
Mitteilung von 2010 über den gemeinsamen Informationsraum wurden auch
Fortschritte bei der Umsetzung des Zeitplans für den gemeinsamen
Informationsraum erzielt. Die Mitgliedstaaten haben in den Projekten
„BlueMassMed“, „MARSUNO“ und „Cooperation“[14] eng
zusammengearbeitet. Die an BlueMassMed
mitarbeitenden Mitgliedstaaten[15]
entwickelten das Konzept nationaler „IT-Knoten“, die künftig als nationale
Informationsdrehscheiben genutzt werden könnten. Die an MARSUNO
beteiligten Mitgliedstaaten[16]
überprüften insbesondere die Rechtslage und machten Vorschläge für eine
mögliche Führungsstruktur. Die am Projekt Cooperation
mitwirkenden Mitgliedstaaten[17]
berechneten den potenziellen Mehrwert eines gemeinsamen Informationsraums für
den maritimen Bereich in tatsächlich im Bereich der Meeresüberwachung
eintretenden Szenarien. Sie führten zudem eine Studie zu den Rechten der
Behörden durch, auf ausgetauschte Informationen zuzugreifen, und entwickelten
ein Konzept für eine flexible „gemeinsame Computersprache“ (gemeinsames
Datenmodell), auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann, um die
Interoperabilität von Informationssystemen im Bereich der Überwachung
sicherzustellen. Diese
Initiativen haben den operativen Bedarf an einem sektorübergreifenden
Informationsaustausch bestätigt und dazu beigetragen, diesen präziser zu
definieren. Sie wurden regelmäßig in einer von den Mitgliedstaaten gebildeten
Expertengruppe zur Meeresüberwachung sowie in dem aus Vertretern der
verschiedenen maritimen Behörden und EU-Agenturen bestehenden Beratergremium zum
gemeinsamen Informationsraum diskutiert, um dessen kohärente Entwicklung zu
gewährleisten. 4. Wie geht es
weiter? Die bisherigen
Ergebnisse bilden eine Grundlage für weitere Arbeiten, so dass der Schwerpunkt
nun auf die verbleibenden Herausforderungen gelegt werden kann und gezeigt
wird, dass das Ziel eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen
Bereich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene verfolgt wird. Eine der
vordringlichen Aufgaben ist es, den Informationsaustausch zwischen militärischen
und zivilen Einrichtungen zu verbessern. Es ist wichtig, den
Verteidigungssektor einzubeziehen und zu ermitteln, welche Informationen in
einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich zwischen zivilen
und militärischen Stellen ausgetauscht werden könnten, da militärische
Einrichtungen über umfangreiche Daten im Bereich der Meeresüberwachung
verfügen. Im Rahmen der
bereits genannten Projekte MARSUNO, BlueMassMed und Cooperation
wurden Schwerpunktbereiche für eine stärkere sektor- und grenzübergreifende
Zusammenarbeit definiert. Dazu zählen unter anderem: - Austausch der
Positionen von Patrouillenschiffen und ‑flugzeugen
sowie Austausch von Funktionsmerkmalen in Echtzeit, um schnellstmöglich
großangelegte Rettungsmaßnahmen und/oder andere Aktionen auf See durchführen zu
können; - gemeinsame
Instrumente für das grenzübergreifende Krisenmanagement; - Konsolidierung
der Daten und Austausch von Informationen über verdächtige Schiffe in
EU-Gewässern; - nationale
Register der Freizeitboote: computergestützte Verarbeitung von
Auskunftsersuchen zwischen Mitgliedstaaten. Entscheidend
wird sein, weiterhin auf bestehenden Instrumenten und Errungenschaften
aufzubauen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Durch weitere
Maßnahmen soll der Informationsaustausch erleichtert werden. Deshalb sollten
dadurch weder neue Verpflichtungen zur Datenerhebung noch Vorschriften zu den
auszutauschenden Informationen erlassen werden. Darüber entscheidet derjenige,
der im Besitz der Daten ist. Die Kommission
plant folgende weitere Maßnahmen: ·
Die
Kommission beabsichtigt, 2014 im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms
ein Projekt auf den Weg zu bringen, durch das der gemeinsame Informationsraum
für den maritimen Bereich, insbesondere hinsichtlich des Austausches zwischen
zivilen und militärischen Stellen, umfangreich getestet wird. Darüber hinaus
wird die Kommission Innovationen fördern, die durch die Rahmenprogramme der
Europäischen Union für Forschung und Innovation finanziert werden. ·
Die
Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis
Ende 2016 ein unverbindliches Handbuch für den gemeinsamen
Informationsraum für den maritimen Bereich ausarbeiten. Dieses wird
Empfehlungen zu bewährten Verfahren und nützliche Informationen zur Umsetzung
des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich enthalten. Durch
diese Empfehlungen soll bei den an der Meeresüberwachung beteiligten nationalen
Behörden unter anderem das Bewusstsein dafür geweckt werden, innerhalb von
Sektoren wie auch sektorübergreifend eine Kultur des Austausches zu pflegen.
Des Weiteren erläutert das Handbuch, wie die zuständigen Behörden am besten mit
personenbezogenen Daten oder sensiblen Geschäftsinformationen umgehen sollten.
Im Handbuch sollten die Ergebnisse mehrerer vorbereitender Maßnahmen
berücksichtigt werden; hierzu zählen unter anderem das Projekt des
7. Rahmenprogramms, das Kooperationsprojekt und Pilotprojekte wie MARSUNO,
BlueMassMed sowie ein Projekt mit dem Titel „Weiterentwicklung des SafeSeaNet
zur Unterstützung des gemeinsamen Informationsraums und anderer
Zusammenschlüsse“, das im Rahmen des Programms zur integrierten Meerespolitik
gefördert wird. ·
Die
Kommission wird Maßnahmen zur Erarbeitung, Einhaltung und Verbreitung von
Standards fördern, durch die maritime Überwachungssysteme interoperabel gemacht
werden. Durch solche Standards werden der Austausch zwischen
Meeresüberwachungsbehörden und die Entwicklung von IT-Lösungen erleichtert, die
große Herausforderungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten,
bei der industriellen Entwicklung und bei der Wettbewerbsfähigkeit darstellen.
Dies würde auch die Entwicklung eines gemeinsamen Datenmodells[18]
einschließen, das auf bereits bestehenden und gemäß EU-Recht geforderten
technischen Lösungen aufbaut und das als Schnittstelle zwischen den
verschiedenen Meeresüberwachungssystemen, insbesondere zwischen zivilen und
militärischen Systemen, dienen soll. Bis 2017 wird eine technische
Referenzarchitektur für öffentliche Dienste festgelegt, die mit der
europäischen Interoperabilitäts-Referenzarchitektur im Einklang steht, die im
Rahmen der digitalen Agenda für Europa durch das Programm zu
„Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen“
(ISA-Programm) entwickelt wurde. Des Weiteren werden auch Spezifikationen zur
Unterstützung einer virtuellen Zusammenarbeit auf der Grundlage bestehender
IT-Systeme[19]
benötigt. ·
Parallel
dazu sollten die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, ihre IT-Ausstattung im
Bereich der Meeresüberwachung bei Bedarf weiter zu modernisieren und den
Informationsaustausch zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten
Behörden weiter zu intensivieren. Auf EU-Ebene stehen einige Mittel zur
Verfügung, um kleine Verbesserungen zu fördern. ·
Die
Mitgliedstaaten sollten auch die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden so
früh wie möglich einbeziehen, um zu gewährleisten, dass die operativen Mittel
und Ziele mit den nationalen Datenschutzvorschriften im Einklang stehen.
Nationale Initiativen könnten beispielsweise durch vorab durchgeführte Folgenabschätzungen
unterstützt werden, um sicherzustellen, dass die wirksamsten und
kosteneffizientesten Maßnahmen ergriffen werden. ·
Die
Kommission wird weiterhin die auf EU-Ebene bestehenden sektorspezifischen
Rechtsvorschriften überprüfen, um etwaige verbleibende rechtliche Hindernisse
für einen sektorübergreifenden Informationsaustausch zu beseitigen und
gleichzeitig die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu
gewährleisten. Die Kommission ist zwar der Auffassung, dass die meisten dieser
Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, allerdings könnte es sein, dass sie
aufgrund der Organisationsstrukturen der Behörden in den Mitgliedstaaten auf
nationaler Ebene weiterbestehen[20]. ·
Es
bedarf weiterer Überlegungen zu den Verwaltungsstrukturen, die für die
Verwaltung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich
erforderlich sind, insbesondere zur Notwendigkeit von Leistungsvereinbarungen
zwischen den nationalen Behörden. Bis 2018 wird
die Kommission zudem eine Überprüfung einleiten, um zu bewerten, wie der
gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich umgesetzt wird und ob
weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Kommission
weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, eine
wirksame Überwachung von Gewässern unter ihrer Hoheit und Gerichtsbarkeit und
gegebenenfalls auf Hoher See zu gewährleisten. Ebenfalls in die Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten fällt es, den operativen Austausch von
Meeresüberwachungsdaten zwischen diesen Behörden sicherzustellen, wobei in
einigen Fällen EU-Agenturen Unterstützung leisten können. Daher müssen die
operativen Aspekte eines solchen Informationsaustausches gemäß dem Grundsatz
der Subsidiarität weitgehend dezentralisiert und auf die nationalen Behörden
übertragen werden. Gleichzeitig
sind auch Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, da der Austausch von
Informationen auch eine grenzübergreifende Komponente aufweist und auf
regionaler Ebene bzw. Ebene der Meeresbecken erfolgt. Darüber hinaus gibt es
auf EU-Ebene bereits Vorschriften und Bedingungen für den Austausch mancher
Informationen. Neben der Aufgabe, die Umsetzung der bereits bestehenden
EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten, sollte die Rolle der Kommission daher
auch darin bestehen, den Aufbau des gemeinsamen Informationsraums für den
maritimen Bereich zu unterstützen und zu koordinieren, um den Austausch
relevanter Informationen weiter zu verstärken und zu fördern, insbesondere
zwischen den an der Meeresüberwachung beteiligten zivilen und militärischen
Stellen, und um – aufbauend auf bestehenden Systemen und Lösungen, ohne ein
neues System zu schaffen – die Interoperabilität von Meeresüberwachungssystemen
auf EU-Ebene zu gewährleisten. 5.
Schlussfolgerung Der gemeinsame
Informationsraum für den maritimen Bereich ist ein wichtiger Baustein der
geplanten EU-Strategie für Maritime Sicherheit und entspricht als
sektorübergreifende, kohärente und kosteneffiziente Initiative den festgelegten
Grundsätzen und Zielen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die
Meeresüberwachung in der EU zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt werden
auch weiterhin die übergeordneten Grundsätze sein, Doppelarbeit zu vermeiden
und wirksame und kosteneffiziente Lösungen umzusetzen. Die Arbeiten werden auf
den in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen und auf den in allen Behörden
und Funktionen in den Mitgliedstaaten sowie in den zuständigen Agenturen
gemachten umfangreichen Erfahrungen basieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht
die Kommission keine Notwendigkeit für eine sektorübergreifende Rechtsetzungsinitiative. An der Umsetzung
des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich muss weiterhin
sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene gearbeitet werden. Auf nationaler
Ebene müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die sichergestellt wird, dass
ein solcher Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden,
insbesondere zwischen zivilen und militärischen Stellen, stattfinden kann.
Daher ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, voneinander zu lernen
und sich von den Erfahrungen inspirieren zu lassen, die bei der Einführung
nationaler Koordinierungsmechanismen in mehreren Ländern bereits gemacht
wurden, und auf nationaler Ebene einen gemeinsamen Informationsraum für den
maritimen Bereich einzuführen, der mit dem auf EU-Ebene hierfür entwickelten
Konzept im Einklang steht, und dabei die bestehenden Mechanismen für den
Informationsaustausch voll auszunutzen. Die Kommission
ersucht das Europäische Parlament und den Rat, politische Orientierung zu geben
und zu erklären, dass sie bereit sind, die in dieser Mitteilung gemachten
Vorschläge zu unterstützen. [1] Gemeinsame
Mitteilung der Kommission und des EAD vom 6. März 2014,
Join(2014) 9 final. [2] KOM(2009) 538
endg. und KOM(2010) 584 endg. [3] Siehe
beispielsweise die sogenannte Erklärung von Limassol, die 2013 von den
europäischen Ministern verabschiedet und vom Ministerrat gebilligt wurde, und
die Schlussfolgerungen des Rates zur Meeresüberwachung 2009–2013, auf die auch
in der Folgenabschätzung Bezug genommen wird. [4] Richtlinie
(EG) Nr. 46/1995, Rahmenbeschluss 2008/977/JHA des Rates und
Verordnung (EG) Nr. 45/2001. [5] Zu
den Meeresüberwachungsdaten, die den Datenschutzbestimmungen unterliegen,
zählen beispielsweise Angaben zum Kapitän und anderen Besatzungsmitgliedern
eines Schiffs. In solchen Fällen dürfen Daten nur für ganz spezielle Zwecke
ausgetauscht werden, und der Austausch sollte gemäß dem Grundsatz der
Datenminimierung auf Situationen beschränkt werden, in denen ein operativer
Bedarf festgestellt wurde. [6] Interoperabilität
bedeutet, dass Informationen automatisch vom System einer
Meeresüberwachungsbehörde an ein anderes System übermittelt werden können. [7] Berichte
über die vorbereitenden Maßnahmen und Projekte siehe Abschnitt 3. [8] SafeSeaNet,
CleanseaNet, LRIT-Datenzentrum der EU und THETIS. [9] Beschluss
der Kommission 2009/584/EG. [10] Richtlinie
(EU) Nr. 65/2010. [11] Verordnung
(EU) Nr. 952/2013. [12] Verordnung
(EU) Nr. 1380/2013. [13] www.emodnet.eu [14] www.bluemassmed.net, www.marsuno.eu, http://www.coopp.eu/ [15] Frankreich,
Griechenland, Italien, Malta, Portugal und Spanien. [16] Belgien,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen
und Schweden mit Russland als Beobachter. [17] Bulgarien,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Norwegen, Portugal,
Rumänien, Schweden und Spanien. [18] D. h.
eine Liste von Begriffen, Bedeutungen, Benennungsregeln, Datenformaten und den
Beziehungen der Daten zueinander. [19] Sofortnachrichten,
Video-Streaming, Video- und Audiokonferenzdienste. [20] Eine
häufige Hürde ist – wie im Rahmen vorbereitender Maßnahmen festgestellt wurde
–, dass das Mandat der in den Mitgliedstaaten im Bereich der Meeresüberwachung
tätigen Beamten auf eine Funktion innerhalb eines Sektors beschränkt ist, so
dass sie daran gehindert werden, mit anderen Behörden zusammenzuarbeiten und
Informationen auszutauschen. Daher wird die Kommission die Beseitigung dieser
rechtlichen Beschränkungen auf nationaler Ebene fördern.