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Document 52014DC0214
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Comprehensive Report on the functioning of the Guarantee Fund
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umfassender Bericht über das Funktionieren des Garantiefonds
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umfassender Bericht über das Funktionieren des Garantiefonds
/* COM/2014/0214 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umfassender Bericht über das Funktionieren des Garantiefonds /* COM/2014/0214 final */
Inhaltsverzeichnis 1............ Der Fonds, der den Unionshaushalt seit
1994 vor einer Inanspruchnahme wegen Schuldnerausfällen schützt 2 2............ Die wichtigsten Merkmale des
Dotierungsmechanismus. 3 2.1......... Dotierung des Fonds auf der Grundlage der
tatsächlichen Nettoauszahlungen. 3 2.2......... Der Glättungsmechanismus. 3 2.3......... Die Auslösewerte. 3 3............ Die Funktionsweise des Fonds. 3 3.1......... Vom Fonds abgedeckte Transaktionen. 4 3.1.1...... Vom Fonds gedeckte EIB-Darlehen an
Drittländer – Volumen und Hauptrisikomerkmale der Garantien für die EIB.. 4 3.1.2...... Vom Fonds abgesicherte Darlehen im Rahmen
der Makrofinanzhilfe. 5 3.1.3...... Vom Fonds abgedeckte Euratom-Maßnahmen. 5 3.2......... Entwicklung des Kreditrisikos. 5 4. .......... Ereignisse mit Einfluss auf den Fonds
im Zeitraum von 2010 bis 2013. 6 4.1......... Ausfall garantierter Darlehen an Syrien. 6 4.2......... Kroatien seit 2013 Mitglied der EU.. 6 5............ Verwaltung des Fondsvermögens in einem
schwierigen Marktumfeld. 7 5.1......... Die Performance des Fonds. 7 5.2......... Entwicklung des Fondsumfangs. 7 6............ Aussichten für das neue Mandat 2014 -
2020. 7 6.1......... Das EIB-Mandat 8 6.2......... Makrofinanzhilfe. 8 6.3......... Euratom.. 9 6.4......... Dotierungsvorschlag für den mehrjährigen
Finanzrahmen 2014-2020. 9 7............ Die Zielausstattungsquote. 11 8............ Schlussfolgerung. 12 1. Der Fonds, der den Unionshaushalt seit 1994 vor einer
Inanspruchnahme wegen Schuldnerausfällen schützt Der Garantiefonds für Maßnahmen im
Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „der Fonds“) wurde 1994
durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom
31. Oktober 1994[1]
eingerichtet, um den Unionshaushalt im Falle eines Schuldnerausfalls bei von
der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehen zu schützen. Die
Fondsverordnung wurde dreimal geändert.[2]
Die derzeit geltende Fassung ist in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009
des Rates vom 25. Mai 2009[3]
(kodifizierte Fassung) niedergelegt. Viermal wurde bisher überprüft, ob und wie der
Fonds funktioniert, und zwar in den Jahren 1998, 2003, 2006 und 2010. Nach der
Überprüfung im Jahr 2006 wurde ein neuer Dotierungsmechanismus eingeführt, der
im Jahr 2007 in Kraft trat. Im vorliegenden Bericht wird die fünfte, in der
Schlussfolgerung des Berichts aus dem Jahr 2010 angekündigte Überprüfung des
Fonds vorgestellt. Weitere Informationen über die Tätigkeit und die Funktionsweise
des Fonds sind den Jahresberichten über die Fondsverwaltung und die durch den
EU-Haushalt abgesicherten Garantien zu entnehmen Die vorliegende Bericht ist wie folgt
aufgebaut: die folgenden beiden Abschnitte (2 und 3) geben einen Überblick über
die Hauptmerkmale des derzeitigen Dotierungsmechanismus und die Funktionsweise
des Fonds. In Abschnitt 4 werden die wichtigsten Ereignisse dargestellt,
die sich seit dem letzten umfassenden Bericht aus dem Jahr 2010 auf den Fonds
auswirkten, während in Abschnitt 5 die Verwaltung des Fondsvermögens
beschrieben wird. Abschnitt 6 gibt einen Ausblick auf die vom Fonds
abgedeckten Transaktionen und deren Auswirkungen auf den Dotierungsbedarf für
den MFR 2014-2020. Abschnitt 7 unterzieht die Zielausstattungsquote
einer prüfenden Betrachtung und in Abschnitt 8 werden dann die
Schlussfolgerungen gezogen. Eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
mit Schaubildern und Tabellen ergänzt den Bericht. 2. Die wichtigsten Merkmale des Dotierungsmechanismus Die drei Hauptmerkmale des 2007 eingeführten
neuen Mechanismus sind (a) die Dotierung des Fonds auf der Grundlage der
tatsächlichen Nettoauszahlungen, (b) der Glättungsmechanismus und (c) die
Auslösewerte. 2.1. Dotierung des Fonds auf der Grundlage der tatsächlichen Nettoauszahlungen Mit dem 2007 eingeführten derzeitigen
Dotierungsmechanismus wurden die Rückstellungsvorschriften für den Fonds
geändert und eine Abkehr von der früheren Praxis vollzogen, die darin bestand,
die Dotierung des Fonds auf der Grundlage der Projektionen für die
unterzeichneten Darlehen, unabhängig von den tatsächlichen Auszahlungen,
vorzunehmen. Seither werden dem Dotierungsmechanismus die Nettoauszahlungen
zugrunde gelegt. Das Ziel dieser Änderung bestand darin, die Funktionsweise des
Fonds zu verbessern, indem die Anzahl der jährlichen Mittelübertragungen
zwischen Unionshaushalt und Fonds auf eine einzige Übertragung reduziert und
die Mittelflüsse zwischen Fonds und Haushalt effizienter gestaltet werden. 2.2. Der Glättungsmechanismus Um den EU-Haushalt vor Schocks zu schützen,
sieht die Dotierungsregelung einen Glättungsmechanismus vor, durch den der
Betrag begrenzt wird, der im Falle größerer Ausfälle jährlich auf den Fonds zu
übertragen ist. Der Glättungsmechanismus funktioniert wie
folgt: Übersteigt der vom Fonds zu deckende Betrag aufgrund eines oder mehrerer
Schuldnerausfälle in einem bestimmten Jahr den Betrag von
100 Mio. EUR (was sich zu Beginn des Jahres n+2 nach der Auszahlung
im Haushalt niederschlägt), so wird der über 100 Mio. EUR liegende
Betrag schrittweise in den Fonds eingezahlt. Die Höhe der jährlichen Tranche
entspricht dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge: 100 Mio. EUR
oder zu zahlender Restbetrag (Artikel 6 der Verordnung Nr. 480/2009). Der Glättungsmechanismus wurde seit der
Einführung des neuen Dotierungsmechanismus noch nicht aktiviert, da der Fonds
bisher noch nicht für über 100 Mio. EUR liegende Beträge in Anspruch
genommen worden ist. 2.3. Die Auslösewerte Darüber hinaus wurden die sogenannten
„Auslösewerte“ eingeführt. Deren Funktion besteht darin, die Haushaltsbehörde
über größere Verluste des Fonds auf dem Laufenden zu halten (Auslöseschwelle:
wenn der Wert des Fonds 80 % des Zielbetrags unterschreitet) bzw. einen
Bericht der Kommission über Sondermaßnahmen zu veranlassen, die zur
Wiederauffüllung des Fonds erforderlich werden können (Auslöseschwelle: wenn
der Wert des Fonds 70 % des Zielbetrags unterschreitet). Die Auslösewerte
wurden bisher noch nicht erreicht. 3. Die
Funktionsweise des Fonds In diesem Abschnitt werden
die vom Fonds abgedeckten Transaktionen erläutert und die Entwicklungen beim
Kreditrisiko der garantierten Darlehen dargestellt. 3.1. Vom
Fonds abgedeckte Transaktionen Die
vom Fonds abgedeckten Darlehenstransaktionen betreffen drei verschiedene Instrumente,
die durch eine Garantie aus dem Haushalt der Europäischen Union abgesichert
werden: Garantien für Darlehen und Darlehensgarantien der Europäischen
Investitionsbank (EIB) in Drittländern, Euratom-Darlehen an Drittländer und
EU-Makrofinanzhilfe-Darlehen an Drittländer. Das in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen (Abschnitt 1) enthaltene Organisationsschema
veranschaulicht die Funktionsweise des Fonds und die Finanzflüsse, die sich auf
seinen Wert auswirken. 3.1.1. Vom Fonds gedeckte EIB-Darlehen an
Drittländer – Volumen und Hauptrisikomerkmale der Garantien für die EIB Etwa 97 % des vom Fonds gedeckten
ausstehenden Gesamtbetrags betreffen Garantien für Darlehen, die von der EIB
für Projekte in Drittländern gewährt wurden. Angesichts der prognostizierten
Ausführung des derzeitigen Mandats wird sich künftig nichts an diesem hohen
Anteil der EIB-Garantien an den vom Fonds gedeckten Risiken ändern. Nimmt der
Empfänger eines garantierten Darlehens eine Zahlung nicht fristgerecht vor und
holt er dies auch in den drei anschließenden Monaten nicht nach, so fordert die
EIB die Kommission unter Berufung auf den zwischen Kommission und EIB
geschlossenen Garantievertrag auf, anstelle des säumigen Schuldners die
ausstehenden Beträge zu erstatten. Hat die EIB zusätzlich zu der EU-Garantie
die Garantie eines weiteren öffentlichen oder privaten Garantiegebers, so
müssen zunächst diese Garantien aktiviert werden, bevor eine Zahlung im Rahmen
der EU-Garantie beantragt wird. Schaubild 1: Anteil der vom Fonds
gedeckten EIB-Transaktionen Ende 2012 (geschuldetes Kapital und geschuldete
Zinsen) Alle mit einem Staat, einer unter eine
staatliche Garantie fallenden Einrichtung des öffentlichen oder privaten
Sektors, mit regionalen oder kommunalen Behörden, oder mit im staatlichen
Besitz befindlichen bzw. unter staatlicher Kontrolle stehenden öffentlichen
Unternehmen oder Instituten mit einem angemessenen Kreditrisiko vereinbarte EIB‑Finanzierungen
in Drittländern sind durch eine Pauschalgarantie abgesichert. Für andere Arten
von Transaktionen, insbesondere solche des privaten Sektors, ist die Garantie
auf genau definierte politische Risiken beschränkt. 3.1.2. Vom Fonds abgesicherte Darlehen im Rahmen der
Makrofinanzhilfe Makrofinanzhilfe (MFH) wird zur Unterstützung
von EU-Kandidatenländern, möglichen Kandidatenländern und Nachbarschaftsländern
in Form von Darlehen bzw. Zuschüssen zur Behebung kurzfristiger
Zahlungsbilanzprobleme, zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen und zur
Förderung der Umsetzung von Strukturreformen gewährt. MFH wird in
Ausnahmefällen und vorübergehend nach strengen wirtschaftspolitischen
Konditionalitäten bereitgestellt und ergänzt normalerweise Anpassungsprogramme
des IWF. MFH‑Transaktionen müssen vom Rat und vom Parlament einzeln genehmigt
werden. Falls ein Empfängerland seine Rückzahlungsverpflichtungen nicht
erfüllen sollte, kann die Kommission den Fonds zur Rückzahlung der
diesbezüglich aufgenommenen Anleihen aktivieren. Im Jahr 2012 war der Anteil der
Makrofinanzhilfe-Transaktionen gemessen an der Gesamtsumme der vom Fonds
gedeckten ausstehenden Kapital- und Zinsbeträge sehr gering (etwa 2 %)
(siehe Schaubild 1). 3.1.3. Vom Fonds abgedeckte Euratom-Maßnahmen Die Euratom-Darlehensfazilität kann zur
Finanzierung von Projekten in Mitgliedstaaten (Beschluss 77/270/Euratom
des Rates) oder in bestimmten Drittländern (Ukraine, Russland oder Armenien)
(Beschluss 94/179/Euratom des Rates) eingesetzt werden. 1990 hatte der Rat
für die Anleihen eine Obergrenze von 4 Mrd. EUR festgesetzt. Gezeichnet
wurden bisher Anleihen im Umfang von etwa 3,7 Mrd. EUR, ausgezahlt
wurden davon 3,4 Mrd. EUR. Die Kommission wird den Rat informieren
und eine neue Obergrenze für Anleihen vorschlagen, wenn der Gesamtwert der
Transaktionen 3,8 Mrd. EUR erreicht. Wie bei der Makrofinanzhilfe könnte der Fonds
in Anspruch genommen werden, wenn ein Empfänger seine
Rückzahlungsverpflichtungen im Rahmen des Darlehens nicht erfüllt. Im Jahr 2012 war der Anteil der
Euratom-Transaktionen gemessen an der Gesamtsumme der vom Fonds gedeckten
ausstehenden Kapital- und Zinsbeträge gering (weniger als 1 %) (siehe
Schaubild 1). 3.2 Entwicklung des Kreditrisikos Der Fonds deckt die Risiken im Zusammenhang
mit Darlehen und Darlehensgarantien zugunsten von Drittländern ab. Seit Beginn
der Umsetzung des derzeitigen EIB‑Außenmandats[4] für den Zeitraum
2007-2013 hat sich die Summe der gedeckten ausstehenden Beträge um
durchschnittlich 13,5 % pro Jahr auf 23,1 Mrd. EUR im Jahr 2013 erhöht
(ausstehende Darlehen zuzüglich aufgelaufener Zinsen). Der Anstieg der vom
Fonds gedeckten ausstehenden Beträge bedeutet nicht zwangsläufig, dass der
Fonds ein dem Anstieg der gedeckten Beträge entsprechendes, höheres Risiko
trägt, denn das allgemeine Kreditrisiko muss auch anhand der Qualität der
Darlehensnehmer beurteilt werden. Beurteilt man die Entwicklung des
Kreditrisikos im Zeitablauf, lässt sich der Schluss ziehen, dass Ende Oktober
2013 im Vergleich zu 2009 eine leichte Verbesserung im Kreditrisikoprofil der
gedeckten Darlehen eingetreten war. Insbesondere der Anteil der durch den Fonds
garantierten Darlehen an Darlehensnehmer mit der Anlagequalität
„Investment-Grade“ hat im Laufe der Zeit zugenommen (siehe Abschnitt 5 der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Diese Beobachtung ist eines der
Elemente, auf die sich die Schlussfolgerung stützt, dass die Zielquote von
9 % beibehalten werden sollte. 4. Ereignisse
mit Einfluss auf den Fonds im Zeitraum von 2010 bis 2013 Die beiden Ereignisse, die während dieses
Zeitraums Einfluss auf den Fonds hatten, waren der Ausfall garantierter
Darlehen der EIB an Syrien und die EU-Mitgliedschaft Kroatiens. Einzelheiten
dazu werden unten aufgeführt. 4.1. Ausfall garantierter Darlehen an Syrien Im Zuge der sich verschlechternden Lage in
Syrien fassten der Rat für auswärtige Angelegenheiten, das Europäische
Parlament und der Europäische Rat 2011 bestimmte Beschlüsse bezüglich dieses
Landes. Insbesondere untersagten sie Auszahlungen der EIB in Verbindung mit
bestehenden Darlehensvereinbarungen. Dieser Beschluss wurde anschließend im
Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011, in der
Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 und im
Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 konsolidiert. Während Syrien
seine Darlehen bei der EIB in früheren Jahren fristgerecht bedient hatte, steht
die Bank seit November 2011 Zahlungsrückständen bei Darlehen für Projekte
in Syrien gegenüber. Infolgedessen nahm die EIB im Einklang mit der
Garantievereinbarung zwischen EU und EIB den Fonds 2012 viermal in Höhe eines
Gesamtbetrags von etwa 42 Mio. EUR in Anspruch. Im Laufe des Jahres
2013 wurden acht zusätzliche Garantieleistungen des Fonds in Höhe von insgesamt
82,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Im Jahr 2012 wurden
2,1 Mio. EUR zurückgezahlt. Das gesamte ausstehende
Kapital garantierter Darlehen im Zusammenhang mit Syrien beläuft sich auf etwa
551 Mio. EUR, wobei die letzte Darlehenslaufzeit 2030 endet. Der
Garantievereinbarung entsprechend tritt die EU, wenn sie im Rahmen der
EU-Garantie eine Zahlung geleistet hat, in die Rechte und Rechtsbehelfe der EIB
ein. Die EIB hat gemäß der zwischen der EU und der EIB geschlossenen
Rückforderungsvereinbarung bezüglich der Beträge, für die sie Ersatz erhielt,
Rückforderungsverfahren zu betreiben. 4.2. Kroatien seit 2013 Mitglied der EU Nach dem Beitritt
Kroatiens zur Europäischen Union im Juni 2013 wird das mit diesem Land
verbundene Risiko weiterhin gedeckt, allerdings durch den EU-Haushalt und nicht
mehr durch den Fonds. Demzufolge wurde 2013 ein Betrag in Höhe von etwa
30,3 Mio. EUR, der einem Risiko in Bezug auf Kroatien in Höhe von
etwa 337 Mio. EUR (ausstehende Beträge zuzüglich aufgelaufener
Zinsen) entspricht, vom Fonds an den EU-Haushalt übertragen. 5. Verwaltung des Fondsvermögens
in einem schwierigen Marktumfeld In diesem Abschnitt werden die Wertentwicklung
des Fonds und die Entwicklung seines Vermögens im Zeitraum 2010-2013 bewertet. 5.1. Wertentwicklung des Fonds Im gesamten Zeitraum von 2010 bis Juni 2013
hat der Fonds insgesamt eine absolute Rendite von durchschnittlich 2,42 %
pro Jahr erzielt. Im gleichen Zeitraum erzielte der Vergleichsindex des Fonds
eine durchschnittliche Rendite von 1,86 % pro Jahr. Der Vergleichsindex
setzt sich hautsächlich aus iBoxx-Indizes (insbesondere Indizes für auf Euro
lautende Staatsanleihen des Euroraums und Indizes für auf Euro lautende
Collateralized Covered Anleihen) sowie dem EURIBID für kurzfristige Risiken
zusammen. Der Fonds überschritt seinen Vergleichsindex um
durchschnittlich 0,56 Basispunkte pro Jahr. Diese Wertentwicklung des
Fonds wurde in einer Zeit erzielt, als die Finanzmärkte weltweit die schwerste
Krise der jüngsten Geschichte durchlebten. Am 31. Dezember 2012
betrug das Fondsvermögen 2 Mrd. EUR (155,7 Mio. EUR dieser
Summe entsprechen dem zu Beginn des Jahres 2013 fälligen Beitrag aus dem
EU-Haushalt). Die Empfindlichkeit des Portfolios gegenüber dem
Zinsänderungsrisiko, gemessen an der Duration, beschränkte sich am
30. Juni 2013 auf etwa 1,45. 5.2. Entwicklung des Fondsumfangs Schaubild 2 in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zeigt, dass das Fondsvolumen in den Jahren 2007 und
2008 im Zuge der Einführung des neuen Dotierungsmechanismus abgenommen, seit
2008 aber wieder zugenommen und im Jahr 2012 2 Mrd. EUR erreicht hat.
Die Abnahme im Jahr 2007 hatte ihren Grund in der langsamen Auszahlung der
Darlehen zu Beginn des derzeitigen EIB-Außenmandats, wobei jedoch ein
Zusammenhang mit den vorhergehenden Mandaten besteht. Dies führte zu einem
Überschuss von 125,75 Mio. EUR, die aus dem Fonds zurück in den Haushalt
übertragen wurden. Die Beschleunigung des Auszahlungstempos im Rahmen des
Darlehensmandats für Drittländer im Jahr 2010 und die auf die Finanzkrise
zurückzuführende Zunahme der Makrofinanzhilfen (siehe Abschnitt 6,
Tabelle 1 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) erklären das
Wachstum des Fondsumfangs. Die andere Haupteinnahmequelle des Fonds –
neben der Dotierung – ist die aus dem Fondsvermögen erzielte
Gesamtkapitalrendite. Die aus dem Fondsvermögen erzielte Rendite ist seit 2007
– im Zuge des allgemeinen Rückgangs der Marktzinssätze auf ein historisch
niedriges Niveau – gesunken. Die im Zeitraum 2007-2013 erzielten Renditen
beliefen sich auf 281 Mio. EUR (siehe Tabelle 1, Spalte b der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu den Mittelzuflüssen und
–abflüssen seit Einrichtung des Fonds). 6. Aussichten
für das neue Mandat 2014 - 2020 Die Aussichten für die durch den Fonds gedeckten Darlehenstransaktionen
(EIB, Makrofinanzhilfe, Euratom) und deren mögliche Auswirkungen auf die
Dotierung im Laufe des MFR 2014-2020 werden in diesem Abschnitt einer
prüfenden Betrachtung unterzogen. 6.1. Das EIB-Mandat Das EIB-Mandat verkörpert über 95 % der vom Fonds gedeckten
Transaktionen. Mit dem auf die Wahrung eines Niveaus von 9 % der ausstehenden
Darlehensauszahlungen abzielenden Dotierungsmechanismus des Fonds wird der
Umfang des durch die Garantie des EU‑Haushalts abgesicherten EIB-Außenmandats
de facto begrenzt. Die Kommission legte einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Gewährung einer EU-Garantie an die
Europäische Investitionsbank zur Deckung von Verlusten aus
Finanzierungsvorhaben zur Unterstützung von Investitionsprojekten außerhalb der
Union vor [COM(2013) 293 vom 23.5.2013]. In diesem Dokument wird für die
im Rahmen der EU-Garantie im Zeitraum 2014-2020 durchgeführten
Finanzierungsvorhaben der EIB eine Obergrenze von 28 Mrd. EUR vorgeschlagen.
Diese Obergrenze soll in zwei Abschnitte unterteilt werden: (i) eine feste Obergrenze in Höhe eines Betrags von maximal
25 Mrd. EUR; (ii) einen fakultativen zusätzlichen Betrag von
3 Mrd. EUR. Die Auswirkungen einer möglichen Aktivierung der fakultativen
zusätzlichen Obergrenze auf den Haushalt müssten unter Zugrundelegung
aktualisierter Prognosen des Dotierungsbedarfs des Fonds zeitgleich mit der
Erstellung der Halbzeitbilanz berechnet werden. Die anschließenden Verhandlungen über das neue Mandat zwischen dem Rat,
dem Europäischen Parlament und der Kommission wurden am 17. Dezember 2013
mit der Vereinbarung zur Erhöhung der festen Obergrenze um
2 Mrd. EUR auf einen Höchstbetrag von nunmehr 27 Mrd. EUR
abgeschlossen. Diese Vereinbarung wird im Laufe des Jahres 2014 vom Rat und vom
Europäischen Parlament förmlich genehmigt werden müssen. 6.2. Makrofinanzhilfe Seit 2011 erließ die Kommission vier Gesetzgebungsvorschläge für
Makrofinanzhilfe (MFH): zwei im Jahr 2011 – im Januar 2011 für Georgien und im
Dezember 2011 für die Kirgisische Republik – und zwei im Jahr 2013 - im April
für Jordanien und im Dezember für Tunesien. Seit der zweiten Jahreshälfte 2011 haben sich die
Finanzierungsbedingungen auf den globalen Kapitalmärkten erheblich
verschlechtert. Darüber hinaus erhöhte sich durch den arabischen Frühling und
die daraus folgenden politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in den
Partnerländern im Mittelmeerraum der Druck auf die Haushalte und die
Zahlungsbilanzen dieser Volkswirtschaften. Diese Entwicklungen führten 2012 und
2013 zu einer höheren Nachfrage nach Makrofinanzhilfe. Als erstes erfolgte ein
Ersuchen der ägyptischen Regierung um Makrofinanzhilfe in Höhe von
500 Mio. EUR. Dieses Ersuchen wurde erstmals im Juni 2011 übermittelt
und im Februar und November 2012 erneuert. Der zweite dieser Fälle betraf ein
im Dezember 2012 gestelltes Ersuchen Jordaniens um Unterstützung durch
Makrofinanzhilfe in Form von Darlehen bis zu 200 Mio. EUR. Außerdem
beantragten im August 2013 die Behörden Tunesiens Makrofinanzhilfe bis zu
500 Mio. EUR. Nach einer in Zusammenarbeit mit dem IWF durchgeführten
Schätzung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Jordaniens und Tunesiens
erließ die Kommission im April 2013 (Jordanien) und im Dezember 2013 (Tunesien)
Gesetzgebungsvorschläge für die Gewährung von Finanzhilfen in Höhe von 180 bzw.
250 Mio. EUR in Form von Darlehen. Im Dezember 2013 verabschiedeten
das Europäische Parlament und der Rat den Legislativbeschluss über Finanzhilfe
für Jordanien. Die Finanzhilfe soll 2014 ausgezahlt werden. Die geplante
Makrofinanzhilfe für Tunesien soll 2014 und 2015 freigegeben werden. Infolge der beunruhigenden Entwicklungen in der Ukraine hat die
Kommission eine weitere Soforthilfe in Form von Darlehen bis zu
1 Mrd. EUR vorgeschlagen, die das bereits bestehende
Makrofinanzhilfeprogramm (Darlehen bis zu 610 Mio. EUR) ergänzt.
Beide Hilfen sollen im Zeitraum 2014-2015 ausgezahlt werden. Ferner übermittelten die armenischen Behörden im Februar 2014 ein
Ersuchen um eine neue Makrofinanzhilfetransaktion. Die prognostizierten Auszahlungen von Darlehen im Rahmen der Makrofinanzhilfe
für den Zeitraum 2014-2015 werden auf etwa 2,6 Mrd. EUR geschätzt
(aufgrund des Ausnahmecharakters der Makrofinanzhilfe gibt es keine Prognose
über 2015 hinaus). Für das Jahr 2014 geht man dabei von 1,7 Mrd. EUR
aus und für 2015 wird mit 0,9 Mrd. EUR gerechnet (diese Zahlen
beinhalten bereits die neu für die Ukraine vorgeschlagene Makrofinanzhilfe).
Die im Rahmen dieser Darlehen erfolgenden Auszahlungen werden sich, abhängig
vom Tempo der Darlehensauszahlungen, frühestens 2016 auf die Dotierung des
Fonds auswirken. 6.3. Euratom Im Jahr 2012 erfolgten keine Auszahlungen im
Rahmen der Euratom Darlehensfazilität. Im August 2013 wurde mit der
Ukraine eine Vereinbarung über eine Darlehensfazilität und eine Garantie über
300 Mio. EUR zur Erhöhung der Sicherheit in den Atomkraftwerken des
Landes unterzeichnet. Eine erste Tranche dieser Darlehensfazilität wird
voraussichtlich 2014 ausgezahlt werden. Im Zeitraum 2014-2020 könnten noch ein oder zwei Projekte in
Mitgliedstaaten oder in bestimmten Nichtmitgliedstaaten in den Genuss der
326 Mio. EUR kommen, die im Rahmen der Fazilität noch zur Verfügung
stehen. Die Kommission wird den
Rat informieren und eine neue Obergrenze für Anleihen vorschlagen müssen, wenn
der Gesamtwert der Darlehen 3,8 Mrd. EUR erreicht (derzeit
3,7 Mrd. EUR). 6.4. Dotierungsvorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen
2014-2020 Wie aus
Tabelle 2 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ersichtlich
ist, reichten die während des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 verfügbaren
Haushaltsmittel in Höhe von 200 Mio. EUR pro Jahr in jeweiligen Preisen
für die Fondsdotierung weitgehend aus. Das Verhältnis zwischen dem Gesamtbetrag
der Übertragungen aus dem EU‑Haushalt auf den Fonds und der
Gesamtmittelzuweisung beträgt am Ende des Zeitraums 2007-2013 etwa 44 %. Die 2007 erfolgte Einführung des neuen Dotierungsmechanismus, mit der
die strukturbedingte Überdotierung beendet wurde, wirkte sich auf die Höhe der
Inanspruchnahmen aus. Darüber hinaus war das im Zeitraum 2007-2009 beobachtete
Auszahlungstempo bei den im Rahmen des derzeitigen Mandats gezeichneten
EIB-Darlehen nicht so hoch wie erwartet. Im Jahr 2011 wurde das fakultative
Mandat zur Bekämpfung des Klimawandels (2 Mrd. EUR in jeweiligen
Preisen) aktiviert und auch die Obergrenze für die Länder des Mittelmeerraums
wurde um 1,6 Mrd. EUR in jeweiligen Preisen erhöht (Beschluss
Nr. 1080/2011/EU). Die Änderungen werden sich allerdings auf die Dotierung
im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 auswirken. Nach dem Vorschlag der Kommission vom
23.5.2013 für ein neues Außenmandat der EIB wird sich die Obergrenze für die
Dotierung des Fonds für das Mandat 2014-2020 auf insgesamt
1,193 Mrd. EUR belaufen, gegenüber 1,4 Mrd. EUR im
Finanzrahmen 2007-2013 (beide Beträge in jeweiligen Preisen). Die anschließend, im Verlauf der Verhandlungen zwischen dem Rat, dem
Parlament und der Kommission geschlossene Vereinbarung vom 17. Dezember
2013, die noch vom Gesetzgeber angenommen werden muss und vorsieht, die feste
Obergrenze der EU‑Garantie gegenüber der EIB um 2 Mrd. EUR
zu erhöhen, sieht auch einen zusätzlichen Betrag von 110 Mio. EUR[5] an zweckgebundenen
Einnahmen[6]
zur Deckung zusätzlichen Dotierungsbedarf des Fonds vor. Unter Zugrundelegung der bei der Erstellung des vorliegenden Berichts
verfügbaren Informationen und auf der Grundlage des für die Aus- und
Rückzahlungen der garantierten Darlehen erwarteten Verlaufs wird davon
ausgegangen, dass der für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 insgesamt
vorgesehene Rückstellungsbetrag den Bedarf des Fonds für den Zeitraum 2014-2020
decken wird. Der effektive tatsächliche Jahresbedarf für die Dotierung des Fonds im
Zeitraum 2014-2020 wird nichtsdestotrotz letztendlich vom tatsächlichen Tempo
der Unterschriften, Auszahlungen und Rückzahlungen der Darlehen in den drei vom
Fonds abgesicherten Tätigkeitsgebieten (garantierte EIB-Darlehen, Makrofinanzhilfe
und Euratom) abhängen. Die Auswirkungen der Inanspruchnahme des Fondsvermögens nach den seit
2011 eingetretenen Zahlungsausfällen bei garantierten Darlehen an Syrien
stellen einen weiteren wichtigen Einflussfaktor für mögliche Veränderungen beim
Bedarf an Haushaltsmitteln für diesen Zeitraum dar. Im erwarteten
Dotierungsbedarf für 2014-2020 wurden die Auswirkungen bestehender
Inanspruchnahmen des Fonds im Zusammenhang mit 2012 und 2013 eingetretenen
Ausfällen bei Darlehen an Syrien ebenso berücksichtigt wie die Hypothese
weiterer Ausfälle bei den bis Mitte 2015 fällig werdenden Zahlungen. In
Anbetracht der Tatsache, dass diese Hypothese zwangsläufig willkürlich ist,
könnten die Inanspruchnahmen des Fonds im Zusammenhang mit Zahlungsausfällen
Syriens vor dem Ende dieses Zeitraums enden oder darüber hinaus fortbestehen. Die Mittel des Fonds werden zudem durch die
Renditen aus den Investitionen des Fondsvermögens ergänzt. Aufgrund des
historisch niedrigen Zinsniveaus, das zur Zeit der Erstellung dieses Berichts
herrschte, sind die Renditen möglicherweise niedriger als in vorhergegangenen
Zeiträumen. 7. Die
Zielausstattungsquote Von September 2009 bis Februar 2010 fand eine
Evaluierung des Fonds statt. Diese Evaluierung diente dem Zweck der Beurteilung
der Relevanz, der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit des Fonds. Das
Hauptaugenmerk galt dabei der Frage, ob die derzeitige Höhe der wichtigsten
Parameter des Fonds, insbesondere die Höhe der Zielquote, noch angemessen ist.
Die Untersuchung bestätigte, dass das derzeitige Niveau von 9 % in Bezug
auf das vom Fonds gedeckte Kreditrisiko der Darlehen und der garantierten
Darlehenstransaktionen angemessen ist. Aus der im Rahmen der vorstehend erwähnten
Evaluierung durchgeführten quantitativen Beurteilung geht hervor, dass sogar in
einem akzelerierten Verlustszenario[7]
Verluste einer nicht zu erwartenden Größe potenziell vom Fonds gedeckt werden
könnten. In der Vergangenheit hat die EIB in einem Kontext, in dem die
EU-Garantie die Sicherheit bietet, dass verbleibende, vom Darlehensnehmer
geschuldete Zahlungen auch dann gedeckt werden, wenn dieser weiterhin im Verzug
bleibt, noch nie die Zahlungsaufforderungen für notleidende, garantierte
Darlehen beschleunigt. Der Fonds deckt Kreditausfallrisiken in 42
Ländern. Auf die zehn Länder mit dem höchsten Ausfallrisiko entfallen etwa
81 % des Gesamtrisikos. Die geografische Verteilung der vom Fonds
gedeckten Darlehenstransaktionen war im Zeitraum 2000-2013 relativ stabil.
Diese Stabilität ergibt sich aus der regionalen Verteilung des EIB-Mandats, da
die Verteilung der Darlehenstransaktionen beim derzeitigen gegenüber dem
vorangegangenen Mandat weitgehend unverändert blieb. Etwa 83 % der
Darlehenstransaktionen konzentrieren sich auf die Länder des Mittelmeerraums
sowie Kandidaten- und mögliche Kandidatenländer (siehe Schaubild 3 in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Die Analyse der Entwicklung des
Kreditrisikoprofils der vom Fonds gedeckten Darlehen zum Ende des Jahres 2012
lässt den Schluss zu, dass der wichtigste Parameter des Fonds (die „Zielquote“
von 9 %) im Verhältnis zu dem vom Fonds getragenen Risiko hoch genug
festgesetzt wurde. Insbesondere verbesserte sich das nach dem gewichteten
durchschnittlichen Rating bewerte Kreditrisikoprofil der Darlehenstransaktionen
im Vergleich zu den Vorjahren leicht (siehe den vorstehenden Abschnitt 3.2
und den Abschnitt 5 in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).
Dieses niedrigere Risikoprofil ist einer der Gründe, die für das derzeitige
Niveau der Zielquote sprechen. Während sich das Kreditrisikoprofil insgesamt
in den letzten Jahren besserte, ist im Oktober 2013 bei etwa 49 % der
im garantierten Portfolio befindlichen Darlehen eine Bonitätseinstufung unter
„Investment Grade“ zu verzeichnen. Dies bedeutet, dass nach den von den
wichtigsten Ratingagenturen veröffentlichen, historischen, kumulierten
Ausfallquoten bei verschiedenen Bonitätseinstufungen für Länderrisiken in drei
unterschiedlichen Zeithorizonten die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls in einem
Jahr nicht vernachlässigbar ist. Man geht jedoch davon aus, dass diesem Risiko
durch die Ausstattungszielquote von 9 % begegnet wurde. Im Zeitraum 1994-2011 wurde der Fonds für
einen Betrag von insgesamt 478 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die
Rückzahlungsquote betrug 100 % (siehe Tabelle 1 der Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen). Die letzten Inanspruchnahmen wurden 2012 und
2013 in Bezug auf Syrien registriert. Im Jahr 2012 wurde ein Betrag von
42 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon wurden 2,1 Mio. EUR
zurückgezahlt und 24 Mio. EUR ausgezahlt. Die Inanspruchnahmen für
das Jahr 2013 werden auf etwa 82,5 Mio. EUR geschätzt. Aufgrund der im vorliegenden Bericht vorgenommenen
Analyse lässt sich feststellen, dass der wichtigste Parameter des Fonds (die
„Zielquote“ von 9 %) so festgesetzt wurde, dass er dem vom Fonds getragenen
Risiko und der potenziellen Entwicklung des Kreditrisikos aufgrund der
Auswirkungen der Finanzkrise entspricht. 8. Schlussfolgerung Der derzeitige Dotierungsmechanismus, bei dem
sich die Dotierung an den erfolgten Nettoauszahlungen ausrichtet, erbringt weiterhin
die erwarteten Verbesserungen im Haushaltsverfahren. Somit wurde das
Haushaltsverfahren für die Dotierung des Fonds verbessert. Eine quantitative Analyse der vom Fonds
gedeckten Risiken und der Zielquote des Fonds von 9 % haben gezeigt, dass
diese Zielquote in Verbindung mit den anderen Hauptmerkmalen des Fonds
angemessen ist. Daher sieht die Kommission keinen Bedarf, die Zielquote oder
andere Merkmale des Fonds zu ändern. Gleichwohl sollte
die Zielquote von Zeit zu Zeit daraufhin überprüft werden, ob sie weiterhin in
angemessenem Verhältnis zu dem vom Fonds übernommenen Risikoprofil steht. Eine solche
Überprüfung wird zeitgleich mit der Halbzeitbilanz des Außenmandats
stattfinden. Sollte man dabei zu dem Schluss gelangen, dass Änderungen an der
Funktionsweise des Fonds notwendig sind, würde ein neuer umfassender Bericht
über das Funktionieren des Fonds vorgelegt. [1] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates
(ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1). [2] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/1999 des Rates
(ABl. L 139 vom 2.6.1999, S. 1). Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2273/2004 des Rates (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates (ABl. L 22 vom
31.1.2007, S. 1). [3] ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10. [4] Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung
der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank
aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union und zur
Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG, ABl. L 280 vom 27.10.2011,
S. 1. [5] Ein aus vor 2007 abgeschlossenen Transaktionen
stammender Betrag in Höhe von 110 Mio. EUR, der auf das für die
Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP)
eingerichtete Treuhandkonto zurückgezahlt wurde und der aus dem Haushalt
geleisteten Unterstützung zuzuordnen ist, gilt gemäß Artikel 21
Absatz 4 der Haushaltsordnung als (für das Außenmandat der EIB für den
Zeitraum 2014-2020) zweckgebundene Einnahme und wird für den Fonds genutzt. [6] Da zweckgebundene Einnahmen zusätzliche
Ausgabenverpflichtungen entstehen lassen, ohne dass die Beschaffung
zusätzlicher Eigenmittel erforderlich wird, werden sie nicht auf die
Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet. Siehe dazu den
Erwägungsgrund 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates
vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2014–2020: „Im MFR sollten die Haushaltslinien nicht berücksichtigt
werden, die aus zweckgebundenen Einnahmen im Sinne der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden
„Haushaltsordnung“) finanziert werden.“ [7] In der Regel wird der Fonds nur in Anspruch genommen, um
zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zahlungsausfall (Zinsen und/oder Kapital)
auszugleichen. Dies bedeutet, dass sich der Gesamtbetrag künftiger fälliger
Zahlungen erst im Laufe der Zeit nach Maßgabe der Fälligkeiten auf den Fonds
auswirkt. Theoretisch könnte der Darlehensgeber nach einer versäumten Zahlung
sämtliche künftigen Zahlungen verlangen. Um eine maximale Belastung des Fonds
nachzubilden, wurde bei der quantitativen Analyse auch ein Szenario simuliert,
bei dem versäumte Zahlungen eine Beschleunigung aller künftig fälligen
Zahlungen auslösen.