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Document 52014AE1042

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt — COM(2013) 913 final

ABl. C 424 vom 26.11.2014, p. 58–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 424/58


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt

COM(2013) 913 final

2014/C 424/09

Berichterstatter:

Edgardo Maria IOZIA

Die Europäische Kommission beschloss am 7. März 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt

COM(2013) 913 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 21. Mai 2014 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 499. Plenartagung am 4./5. Juni 2014 (Sitzung vom 4. Juni) mit 132 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Kommissionsmitteilung vom 17. Dezember 2013 und hält es für sehr wichtig, Programme zur Förderung einer effizienten und nachhaltigen städtischen Mobilität wie beispielsweise CIVITAS oder „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) weiterzuführen. Ehrgeizige Vorhaben wie das hier vorgeschlagene erfordern angesichts der knappen verfügbaren Finanzmittel eine rigorose und sorgfältige Prüfung sämtlicher Möglichkeiten, die für unaufschiebbare Initiativen im Bereich der nachhaltigen Mobilität zu Gebote stehen.

1.2

Der EWSA hält Folgendes für unverzichtbar:

die Annahme einer realistischen und kontinuierlich überwachten integrierten und koordinierten Planung, die sowohl die Mobilität von Personen als auch die Logistikkette berücksichtigt und allen Mitgliedern der Gesellschaft gerecht wird, insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität;

die Geltendmachung des Subsidiaritätsprinzips gemäß dem von der Kommission vorgesehenen durchdachten Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Zuständigkeitsebenen, insbesondere unter aktiver Einbeziehung der Mitgliedstaaten;

die verstärkte Mobilisierung von Finanzierungsquellen, auch über die Beteiligung von privatem Kapital;

die Einbeziehung der Bürger sowie der sozialen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, damit der Plan für nachhaltige Mobilität zu einem Anliegen für das gesamte Gemeinwesen wird;

die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren über ein einziges großes EU-Internetportal;

die Neubelebung des Bürgermeisterkonvents;

die Aufstockung des finanziellen Engagements der EU und der EZB, wodurch Impulse für die EU-weite Realisierung des Projekts für eine nachhaltige städtische Mobilität gegeben werden sollten, das 70 % der Unionsbürger betrifft;

die verstärkte Koordinierung zwischen den öffentlichen und privaten Anbietern von einander ergänzenden städtischen Verkehrsdiensten mittels eines umfassenden und gezielten Ansatzes;

Bemühungen um die Realisierung einer kohärenten Logistik, die aktiv auf die Verwirklichung der Ziele einer „resilienten Stadt“ (transition town) ausgerichtet ist und bei der sämtliche Komponenten zur Verbesserung der Lebens- und Gesundheitsbedingungen der Bürger beitragen;

die Steuerung der Komplementarität von öffentlichen und privaten Dienstleistungen durch die Öffnung des Marktes für den Wettbewerb unter der Voraussetzung, dass die sozialen Garantien, die Preiskontrolle und die ökologische Nachhaltigkeit ohne Abstriche gewährleistet werden;

die Aufstellung standardisierter Leitlinien für die Merkmale der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und die Schaffung eines europäischen Marktes, auf dem mittels zentraler Beschaffungsstellen größenbedingte Kosteneinsparungen erzielt werden können.

1.3

Der EWSA teilt die Auffassung, dass die Mobilität in der Stadt eine strategisch wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zu intelligenten, menschengerechten Städten spielt, die die Bewältigung der Umweltprobleme und die Anpassung an neue Gegebenheiten ermöglichen, und unterstreicht, dass die sektorale Fragmentierung, die die Verkehrspolitik auch heute noch vielfach kennzeichnet, endlich überwunden werden muss.

1.4

Bei jeglichen Interventionen muss dem notwendigen Gleichgewicht zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten — den drei Achsen der nachhaltigen Entwicklung — gebührend Rechnung getragen werden.

1.5

Der EWSA hat nichts gegen Maßnahmen zur Öffnung für den Wettbewerb und den Zugang zum städtischen Nahverkehrsmarkt einzuwenden unter der Voraussetzung, dass die Rechte und die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer geschützt und die Aufrechterhaltung eines Betriebsnetzes, die effektive Verbesserung der Leistungen und die Tarife gewährleistet werden. Durch eine kontinuierliche Überwachung muss die strikte Einhaltung der Vertragsbedingungen sichergestellt werden.

1.6

Der EWSA vertritt den Standpunkt, dass eine wirksame, effiziente und nachhaltige Verkehrspolitik Folgendes voraussetzt:

 

Auf EU-Ebene:

Pläne für eine nachhaltige Mobilität müssen zu einem wichtigen gemeinsamen Anliegen werden, in die die ganze Stadt mit Initiativen vor Ort einbezogen wird, um die Akzeptanz der Bürger für die notwendige Änderung auch eingefleischter Verhaltensmuster zu verbessern;

eine umfassende Neubelebung des Bürgermeisterkonvents in Sachen Energieeffizienz unter Einbeziehung der Effizienzsteigerung bei der städtischen Mobilität;

Finanzierung der notwendigen Initiativen mithilfe der Mobilisierung europäischer Finanzierungsinstrumente wie die Strukturfonds oder Horizont 2020 für Forschung und Innovation in diesem Sektor;

EIB-Mittel zu ermäßigten Zinssätzen und soweit möglich Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) für die Erstellung und Verwaltung großer städtischer Infrastrukturen;

 

Auf nationaler Ebene:

Anreize für effizientere und umweltfreundlichere Verkehrslösungen und die Nutzung neuer Technologien;

wirksame Wahrung des Rechts — insbesondere von Bürgern mit eingeschränkter Mobilität — auf nachhaltige Mobilität;

 

Auf lokaler und regionaler Ebene:

Intermodalität;

Entwicklung von Telearbeitszentren;

gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen für die öffentlichen Bediensteten und die Beschäftigten dieses Sektors, um einheitliche Kompetenzen und gemeinsame Strategien zu entwickeln;

gezielte und nachhaltige Zugangsregelungen für die Stadtzentren;

Koordinierung zwischen den großen städtischen Ballungszentren und ihrem Hinterland zwecks Entwicklung gemeinsamer Strategien;

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Suche nach den besten Lösungen;

kontinuierliche Überwachung der erzielten Ergebnisse sowie angemessene und rasche Korrektur unwirksamer Maßnahmen;

Erziehung zu einer verantwortungsvollen Nutzung der privaten und öffentlichen Verkehrsmittel;

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, um den Verkehr von und zu den Produktionsstandorten und den Gewerbegebieten zu koordinieren;

Einbindung der Zielgruppen — d. h. Gruppen mit ähnlichen Bedürfnissen — zwecks gemeinsamer Bewertung der Merkmale der auf die besonderen Erfordernisse abgestimmten Dienste.

1.7

Der EWSA unterstreicht die Bedeutung einer engeren Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und den Bürgern und verweist auf die Ausführungen der Kommission im „Aktionsplan urbane Mobilität“ (1) unter besonderer Beachtung der Mobilitätserfordernisse schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, einkommensschwache Gruppen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die spezieller Maßnahmen bedürfen.

1.8

Nach Ansicht des EWSA hätte die Kommission auf diese Aspekte, die eine nicht hinnehmbare Diskriminierung darstellen, mit Nachdruck hinweisen müssen. Die Kommission sollte darüber wachen, dass dieses europäische Grundrecht — das Recht auf Mobilität — in den Mitgliedstaaten gleichermaßen für alle Bürger garantiert wird.

1.9

Der EWSA fordert, die Lösung des Problems der Mobilitätsarmut ebenso in Angriff zu nehmen, wie dies die Union im Fall der Energiearmut und in anderen Bereichen getan hat; die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zugunsten der schutzbedürftigsten und wirtschaftlich am schlechtesten gestellten Bevölkerungsgruppen vorsehen. Das Recht auf Mobilität steht allen zu und darf nicht allein wohlhabenden Bürgern vorbehalten sein.

1.10

Der EWSA weist auf das Potenzial der Stadtlogistik für die Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit hin. Daher sollte der Logistik bei der Stadtplanung und bei Kooperationsprojekten die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Ausschuss begrüßt auch die von der Kommission in diesem Bereich geplanten Initiativen.

1.11

Der EWSA ersucht die Kommission, sämtliche Initiativen und politischen Maßnahmen im Bereich der städtischen Mobilität mittels eines einzigen Instruments zu bündeln. Diesem Bereich sind mindestens fünf verschiedene Portale gewidmet, was zu Ressourcenvergeudung mit dementsprechender Effizienz führt.

1.12

Europa und die Mitgliedstaaten müssen sich auf eine ehrgeizige Vision verständigen und eine gemeinsame, integrierte Politik entwickeln. Die Bürger müssen zur Nutzung alternativer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel erzogen werden. Dies ist der erste Schritt zur Veränderung: den Reiz von Spaziergängen in der Stadt wiederentdecken, mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zu Treffen mit Freunden fahren usw. Die Behörden sollten diese nachhaltige Mobilität durch kulturelle Initiativen fördern, indem sie in den Innenstädten historische oder architektonische Rundgänge ausarbeiten und Führungen anbieten, oder die Organisation von Fahrradtouren unterstützen, die die Lebendigkeit der Innenstädte zur Geltung bringen und zur Nachahmung anregen.

1.13

Die heutigen Städte werden in den nächsten Jahrzehnten in architektonischer und stadtplanerischer Hinsicht einen tiefgreifenden Wandel durchmachen. Der EWSA empfiehlt, alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zu verbreiten. Dank IKT, städtischer Innovation und lokaler Initiativen können die Mobilität verbessert und lebenswertere Städte für künftige Generationen geschaffen werden.

1.14

Nach Auffassung des EWSA muss für eine ausgewogene und gleichmäßige Verteilung des städtischen Verkehrsnetzes gesorgt werden, um zu vermeiden, dass die Menschen in schlecht bzw. überhaupt nicht vom öffentlichen Verkehr bedienten Gebieten in den modernen Ghettos unserer Städte eingeschlossen sind.

1.15

Eine intensive und kohärente Koordinierung zwischen allen öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern auf sämtlichen Ebenen ist unverzichtbar. Pläne für eine nachhaltige städtische Mobilität im Einklang mit den Zielen in den Bereichen Klima, Umwelt und Energie, Gesundheitsschutz, Zeit- und Energieersparnis sowie Wirtschaftsförderung müssen in der EU auf allen Ebenen zu einer Priorität werden.

1.16

Der EWSA empfiehlt konkrete Maßnahmen für den Ausbau von Rad- und Gehwegen, die ausschließlich dieser Form der nachhaltigen Mobilität vorbehalten sind; sie sollten wo immer möglich und in Verbindung mit intermodalen Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs angelegt werden.

2.   Einleitung

2.1

Europa ist einer der am stärksten urbanisierten Kontinente. Mehr als zwei Drittel der Europäer leben heute in Städten, und dieser Prozentsatz nimmt immer weiter zu („Europäische Städte von morgen“, Bericht der Europäischen Kommission, 2011). In vielen Städten wird die Mobilität zunehmend schwieriger und ressourcenineffizienter und geht häufig mit einer chronischen Verkehrsüberlastung, deren Kosten sich auf schätzungsweise 80 Milliarden EUR jährlich belaufen (zu den Gesamtkosten durch Verkehrsüberlastung siehe SEC(2011) 358 final), sowie schlechter Luftqualität, Unfällen, Lärmbelästigung und hohen CO2-Emissionen einher. Die urbane Mobilität beruht nach wie vor in großem Umfang auf privaten Pkw mit konventionellem Antrieb.

2.2

Dazu Siim Kallas, der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission: „Die Bewältigung der städtischen Mobilitätsprobleme zählt zu den größten Herausforderungen der heutigen Verkehrspolitik. Durch koordiniertes Vorgehen können wir mehr erreichen.“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1200_de.htm).

2.3

Das Europäische Parlament und der Rat haben erkannt, dass zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen geeignete Strategien innerhalb des Verkehrssektors notwendig sind, um das Problem des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen anzupacken. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie 2009/33/EG vom 23. April 2009 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltauswirkungen über die gesamte Lebensdauer angenommen.

2.4

Das Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011) 144 vom 28. März 2011) zielt darauf ab, ein modernes und wettbewerbsorientiertes Verkehrssystem zu schaffen; dabei sollen zugleich Wirtschaftswachstum und Beschäftigung angekurbelt, Europas Abhängigkeit vom Öl verringert und die CO2-Emissionen gesenkt werden.

2.5

Der Verkehr verursacht zurzeit etwa ein Viertel der CO2-Emissionen in der EU und trägt insbesondere in den Städten maßgeblich zur Verschlechterung der Luftqualität (Partikel, NOx, HC und CO) bei. Durch die Nutzung von Alternativen zu Benzin- und Dieselkraftstoffen — sofern sie auf nachhaltige Weise produziert werden — könnten die Umweltauswirkungen des Straßenverkehrs verringert werden.

2.6

In seiner Stellungnahme zu dem „Aktionsplan urbane Mobilität“ (2) hatte der EWSA nachdrücklich befürwortet, dass die Europäische Kommission im Zuge der Veröffentlichung des Aktionsplans „Urbane Mobilität“ im Jahr 2009 den lokalen, regionalen und nationalen Behörden Möglichkeiten aufzeigte, um in den städtischen Gebieten für eine möglichst hohe und nachhaltige Lebensqualität zu sorgen. Die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen waren jedoch nicht verbindlich.

2.7

Zu den von der Kommission vorgeschlagenen Zielen eines wettbewerbsorientierten und ressourceneffizienten Verkehrssystems gehört u. a.: „Halbierung der Nutzung ‚mit konventionellem Kraftstoff betriebener PKW‘ im Stadtverkehr bis 2030; vollständiger Verzicht auf solche Fahrzeuge in Städten bis 2050; Erreichung einer im wesentlichen CO2-freien Stadtlogistik in größeren städtischen Zentren bis 2030“ und „bis 2050 Senkung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr auf nahe Null“ (3).

2.8

In der vorliegenden Stellungnahme soll ein strukturierter Überblick über die Initiativen der EU im Bereich der nachhaltigen städtischen Mobilität geboten werden. Insbesondere geht es um die unlängst veröffentlichte Mitteilung der Kommission „Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt“. Denn gerade in den durch eine hohe Bevölkerungsdichte gekennzeichneten Städten kann das derzeitige Entwicklungsmodell auf eine effizientere Nutzung der verfügbaren Ressourcen neu ausgerichtet werden.

2.9

Die neuen umweltspezifischen Herausforderungen, die die Städte und die Bürger in unmittelbarer Zukunft bewältigen müssen, haben zum zentralen Stellenwert des Themas der städtischen Mobilität und zur Entstehung „resilienter Städte“ (transition town) beigetragen. Das Konzept der Resilienz dürfte bei der Überprüfung der Maßnahmen für die städtische Mobilitätspolitik entscheidende Impulse für eine wirksamere Bündelung städtischer Wandlungsprozesse und ein integriertes Gesamtkonzept für energie-, umwelt- und mobilitätspolitische Maßnahmen bieten.

2.10

Der EWSA unterstützt den integrierten Ansatz zur Förderung von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Umwelt, Gesundheit, saubere und energieeffiziente Technologien, Verbesserung der Infrastrukturen, Stadt- und Verkehrsplanung, Warenlieferlogistik, Innovation und Forschung, Straßenverkehrssicherheit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

2.11

Der EWSA unterstreicht, dass unbedingt für die Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle und die Verbesserung der Gesundheit der Bürger gesorgt werden muss, indem langfristige Strategien zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen mit ehrgeizigen Zielsetzungen entwickelt werden. Jedes dadurch gerettete Menschenleben, jeder vermiedene Unfall, jeder vor Schaden bewahrte Bürger ist von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft, und an diesem Maßstab muss auch die Dringlichkeit der Vorkehrungen gemessen werden.

3.   Europäische Initiativen im Rahmen der städtischen Mobilität

3.1

Europäische Strategien und Initiativen sind ausgerichtet auf die Förderung: von nachhaltigen Formen städtischer Mobilität, u. a. Innovationen bezüglich Verkehrsträger und Verkehrsmittel in der Stadt; eines intermodalen städtischen Verkehrssystems; von Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer; der Einbindung der städtischen Mobilität in einen integrierten strategischen Rahmen für die städtische Entwicklung. Die dafür verfügbaren Mittel sind jedoch leider gekürzt worden und reichen für die auf den verschiedenen Ebenen notwendigen Initiativen nicht aus. Die Mitgliedstaaten haben ihrerseits den lokalen Verwaltungen Mittel gestrichen, die deshalb bei ihren Plänen zur Verbesserung der städtischen Mobilität auf die Bremse treten mussten. Ein radikaler Kurswechsel ist dringend geboten, es müssen wieder zweckmäßige Investitionen getätigt und Anstrengungen unternommen werden, und vor allem muss die Lebensqualität der Menschen schnellstens verbessert werden.

3.2

Intelligente Städte und Gemeinschaften

3.3

Die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ ist die Weiterentwicklung der im Jahr 2011 von der Kommission gestarteten gleichnamigen Initiative. Diese bringt Vertreter der Bürger, der Unternehmen und anderer gesellschaftlicher Gruppierungen zusammen und gibt diesen die Möglichkeit, innovative Lösungen zu ermitteln, konzipieren und realisieren. Nachhaltige Mobilität in der Stadt ist — neben zukunftsfähigen Stadtvierteln und Bebauungen, Infrastrukturen und integrierten Prozessen in den Bereichen Energie, IKT und Verkehr — einer der Hauptbereiche, mit denen sich die EIP befassen wird.

3.4

Civitas

3.5

Seit 2002 sorgt die von der Europäischen Kommission kofinanzierte Initiative CIVITAS, die sich zu einem in diesem Bereich heute sehr aktiven Netz entwickelt hat, für frischen Wind in den Städten. In über 200 europäischen Städten wurden nachhaltige Verkehrssysteme eingeführt. Die Kommission beabsichtigt, diese Initiative im Rahmen von „Horizont 2020“ auszubauen und auf den Einsatz innovativer Technologien für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und ressourceneffizienten Mobilität auszurichten. Der EWSA hat mehrfach die Bedeutung dieser und anderer Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität unterstrichen.

3.6

Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)

3.7

Die Europäische Union unterstützt Projekte von gemeinsamem Interesse in städtischen Gebieten, beispielsweise für die Verbesserung der städtischen Logistik, die Teil einer nationalen oder internationalen Lieferkette ist.

3.8

Konvent der Bürgermeister

3.9

Die Verlagerung der urbanen Mobilität auf nachhaltigere Verkehrsträger kommt nur langsam voran. In der 2008 von der Kommission gestarteten Initiative des Konvents der Bürgermeister werden die Unterzeichnerstädte aufgefordert, die Aspekte der Bereiche Verkehr und städtische Mobilität in die Aktionspläne für nachhaltige Energie (SEAP) aufzunehmen und die Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen zu gewährleisten.

4.   Wesentlicher Inhalt der Mitteilung

4.1

Der Schwerpunkt der Kommissionsmitteilung liegt auf den gegenwärtigen Schwierigkeiten und der Ineffizienz der städtischen Mobilität in Europa im Zusammenhang mit Problemen wie Verkehrsüberlastung, hohe CO2-Emissionen, Luftqualität, den Verkehrstoten in städtischen Gebieten und den Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen.

4.2

Ziel der Mitteilung ist es, die europäischen Städte bei der Bewältigung der Herausforderungen der urbanen Mobilität mehr zu unterstützen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die EU-Ziele eines wettbewerbsfähigeren und ressourcenschonenderen Verkehrssystems in Europa erreicht werden.

4.3

Die Kommission wird deshalb ihre Unterstützung für die nachhaltige Mobilität in folgenden Bereichen mit einem europäischen Mehrwert ausbauen:

4.3.1

Erfahrungsaustausch und Präsentation vorbildlicher Verfahren: Die diesbezüglichen Maßnahmen der Kommission konzentrieren sich auf geeignete Maßnahmen zur Verbreitung vorbildlicher Praktiken, spezifische Internetportale und die Einsetzung einer europäischen Sachverständigengruppe.

4.3.2

Eine gezielte finanzielle Unterstützung sicherstellen: Mithilfe der europäischen Struktur- und Investitionsfonds lassen sich konkrete gemeinsame Maßnahmen insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der EU realisieren. Die Strukturfonds, der Europäische Sozialfonds und andere zur Verfügung stehende Fonds werden auch weiterhin zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen im Bereich des städtischen Verkehrs beitragen.

4.4

Unterstützung von Forschung und Innovation: Die Initiative CIVITAS 2020 wird es im Rahmen von Horizont 2020 den Städten, Unternehmen, Universitäten und weiteren betroffenen Akteuren ermöglichen, neue Lösungen für die Probleme der städtischen Mobilität zu entwickeln und zu erproben.

4.4.1

Insbesondere schlägt die Kommission Maßnahmen in folgenden Bereichen vor:

4.5

Beteiligung der Mitgliedstaaten: Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Städte und Ballungsräume Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität erarbeiten und umsetzen können. Dieser Schwerpunkt der Kommission erfordert überzeugte und positive Reaktionen seitens der Mitgliedstaaten. Die Subsidiarität ist in diesem Fall eine unabdingbare und erfolgreiche Strategie, sofern alle engagiert ihren Teil leisten.

4.6

Gemeinsames Vorgehen: Die Kommission spricht eine Reihe von spezifischen Empfehlungen für ein sowohl zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen als auch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor abgestimmtes Handeln in den folgenden vier Bereichen aus:

Stadtlogistik;

Zugangsregelungen;

Einführung von auf intelligenten Verkehrssystemen (IVS) basierenden Lösungen;

Sicherheit im städtischen Straßenverkehr.

Brüssel, den 4. Juni 2014

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  COM(2009) 490 final/2.

(2)  ABl. C 21 vom 21.1.2011, S. 56-61.

(3)  COM(2011) 144 final.


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