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Document 52013IP0282

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2013 zu den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan über Partnerschaft und Entwicklung (2013/2665(RSP))

    ABl. C 65 vom 19.2.2016, p. 133–136 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 65/133


    P7_TA(2013)0282

    Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Afghanistan

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2013 zu den Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan über Partnerschaft und Entwicklung (2013/2665(RSP))

    (2016/C 065/18)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Afghanistan, insbesondere seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu einer neuen Strategie für Afghanistan (1), vom 15. Dezember 2011 zur Kontrolle der Ausführung der EU-Mittel zur finanziellen Unterstützung von Afghanistan (2) und vom 15. Dezember 2011 zur Lage der Frauen in Afghanistan und Pakistan (3),

    in Kenntnis der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Afghanistan, einschließlich der Resolution 2096 vom März 2013,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Internationalen Afghanistan-Konferenzen von 2011 und 2012, einschließlich der Internationalen Afghanistan-Konferenz vom Dezember 2011 in Bonn, vom Mai 2012 in Chicago, vom Juni 2012 in Kabul und vom Juli 2012 in Tokio,

    unter Hinweis auf die Erklärung über die Hinrichtung von zum Tode verurteilten Personen, die am 19. November 2012 von der EU-Delegation in Afghanistan in Absprache mit den Leitern der EU-Mission in Afghanistan abgegeben wurde,

    in Kenntnis der Entscheidung der EU-Außenminister vom 27. Mai 2013, die Polizeimission der EU in Afghanistan (EUPOL Afghanistan) bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern,

    gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die EU den Wiederaufbau und die Entwicklung Afghanistans seit 2002 unterstützt und weiterhin für einen friedlichen Übergang in Afghanistan und die inklusive und zukunftsfähige Entwicklung des Landes sowie für die Stabilität und Sicherheit der gesamten Region eintritt;

    B.

    in der Erwägung, dass sich die Bereitstellung von Hilfeleistungen durch die EU im Zeitraum 2011-2013 auf die Kernbereiche Staat und Regierungsführung (einschließlich Polizei), Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Gesundheit und sozialer Schutz konzentrierte;

    C.

    in der Erwägung, dass der Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Afghanistan über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung bevorsteht, und dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan mit diesem Abkommen auf ein neues Niveau gehoben und ausgedehnt wird und einen neuen Rechtsrahmen erhält;

    D.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Aufstellung eines fünfjährigen Aktionsplans verlangt hat, mit dem durch entsprechende Alternativen für die Entwicklung in Afghanistan die Einstellung des Opiumanbaus erreicht werden soll;

    E.

    in der Erwägung, dass die EU die Ausbildung von Polizeikräften und den Aufbau von Kapazitäten in Afghanistan unterstützt, und in der Erwägung, dass die EUPOL-Mission seit 2007 den Aufbau einer zuverlässigen, leistungsfähigen zivilen Polizei unterstützt, die zum Aufbau einer dem afghanischen Staat unterstehenden Strafjustiz beitragen wird;

    F.

    in der Erwägung, dass den Erhebungen des Büros der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechensbekämpfung zufolge die Zahl der afghanischen Bürger, die drogenabhängig sind, weiterhin steigt, und dies weit reichende gesellschaftliche Folgen für die Bevölkerung hat;

    G.

    in der Erwägung, dass die EU bei der Drogenbekämpfung aktive Unterstützung geleistet hat, dass die Ergebnisse, die dadurch bisher erreicht wurden, jedoch kaum nennenswert sind;

    H.

    in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der Hilfeleistungen der EU an Afghanistan unter der mangelhaften Abstimmung zwischen den Gebern und der afghanischen Regierung leidet;

    I.

    in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine zentrale Rolle gespielt hat, da es im Zusammenhang mit neuen Kooperationsabkommen seine Zustimmung geben muss;

    1.

    bekräftigt, dass es sich weiter für den Aufbau eines afghanischen Staates mit starken demokratischen Institutionen einsetzen wird, der in der Lage ist, für die Sicherung der nationalen Souveränität, der staatlichen Einheit, der territorialen Integrität und den Wohlstand des afghanischen Volkes zu sorgen; bekräftigt, dass die friedliche Zukunft Afghanistans davon abhängig ist, dass ein stabiler, sicherer, wirtschaftlich überlebensfähiger Staat mit gestärkten demokratischen Institutionen aufgebaut wird, in dem es weder Terrorismus noch Drogenhandel gibt, der auf den Grundsätzen Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung beruht, über ein starkes Parlament verfügt und die Grundrechte achtet; würdigt in diesem Zusammenhang den wichtigen Beitrag, der im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU und durch die Polizeimission der EU in Afghanistan (EUPOL Afghanistan) — deren Verlängerung begrüßt wird — geleistet wurde;

    2.

    begrüßt die Bemühungen und die Fortschritte der vergangenen zehn Jahre; äußert sich jedoch weiterhin besorgt angesichts der Sicherheitslage und der anhaltenden Gewalt in Afghanistan, die eine Bedrohung für die dort lebende Bevölkerung, darunter Frauen, Kinder, nationale Sicherheitskräfte und internationales militärisches und ziviles Personal, darstellen;

    3.

    fordert die afghanische Regierung nachdrücklich auf, sich darauf vorzubereiten, dass sie nach dem Abzug der internationalen Streitkräfte die uneingeschränkte Verantwortung für die Sicherheit im Land übernimmt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren Einsatz zur Förderung des Aufbaus der militärischen und zivilen Kapazitäten durch die afghanische Regierung und deren nationale Sicherheitskräfte zu verstärken, damit Stabilität und Sicherheit einkehren können, die eine elementare Grundlage für die sozioökonomische Entwicklung bilden, und kein Vakuum entsteht, wenn das Land 2014 schließlich die volle Verantwortung für seine Sicherheitslage übernimmt; hebt hervor, dass mit dem Abzug der internationalen Streitkräfte 2014 die Entstehung eines wirtschaftlichen Vakuums droht;

    4.

    unterstützt die Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung und betont, dass dieses Abkommen zu einem stärker strategisch geprägten Ansatz führen und den afghanischen Behörden sowohl während des Abzugs der internationalen Streitkräfte als auch danach Unterstützung bieten sollte;

    5.

    hebt hervor, dass dieses neue Übereinkommen auf einem umfassenden, tragfähigen Ansatz beruhen muss, der auf die Bewältigung der miteinander zusammenhängenden Probleme Afghanistans in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Regierungsführung und Entwicklung ausgerichtet ist;

    6.

    fordert die afghanischen Behörden auf, alle derzeit anhängigen Todesurteile umzuwandeln und erneut ein Moratorium für Hinrichtungen zu erlassen, damit die Todesstrafe schließlich endgültig abgeschafft wird;

    7.

    bedauert, dass es, was den Abschluss der Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung betrifft, an politischem Elan fehlt; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die afghanische Regierung darum auf, die Verhandlungen zügig zum Abschluss zu bringen;

    8.

    fordert die EU auf, ihren Einsatz für demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung (einschließlich der Bekämpfung von Korruption), eine unabhängige Justiz, Menschenrechte und den Aufbau einer echten Bürgergesellschaft im Rahmen des neuen Übereinkommens fortzusetzen;

    9.

    bedauert, dass das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß informiert wurde, obwohl der EAD dazu verpflichtet ist, das Europäische Parlament über alle Verhandlungsphasen zu unterrichten; erinnert an die neuen Vorrechte in der Außenpolitik, die ihm nach dem Vertrag von Lissabon zustehen, und fordert den EAD und den Rat auf, in Fragen dieser Tragweite umfassend mit ihm zusammenzuarbeiten;

    10.

    weist darauf hin, dass die sozioökonomische Entwicklung und die Diversifizierung der Wirtschaft weiter vorangetrieben werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass das Wachstum durch Nutzung der Energieressourcen und eine verstärkte Ausrichtung auf die mineralgewinnende Industrie angekurbelt werden kann; hebt jedoch hervor, dass in der mineralgewinnenden Industrie Transparenz herrschen muss und die mit der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft festgelegten Normen eingehalten werden müssen;

    11.

    weist darauf hin, dass in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und im Bereich der Grundrechte in den letzten zehn Jahren zwar einige Fortschritte erzielt wurden, die Frauen in Afghanistan aber nach wie vor das schwächste Glied der Gesellschaft sind, und dass sie weiterhin von Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und Gewalt betroffen sind und unter diskriminierenden Gesetzen leiden; hebt hervor, dass Frauen sowohl rechtlich als auch praktisch umfassend in die Gesellschaft integriert werden müssen, dass ihre uneingeschränkte Teilhabe sichergestellt und dafür gesorgt werden muss, dass sie ihre Rechte und ihren Einfluss wirklich geltend machen können; verurteilt aufs Schärfste, dass viele Frauen ständiger Bedrohung und Gewalt ausgesetzt sind und Frauen, die in Afghanistan bekannte Personen des öffentlichen Lebens sind, in den letzten Jahren Morddrohungen ausgesetzt waren oder Mordanschlägen zum Opfer gefallen sind, die Täter jedoch nicht vor Gericht gestellt wurden;

    12.

    betont, dass der Ausbau von Infrastruktur — gemäß den Bestimmungen, die bereits vor der Besatzung im Jahr 2001 für EU-Entwicklungshilfe galten — in vielen Bereichen, auch in Bezug auf Schulen, Krankenhäuser, Verkehrs- und Energienetze, die Landwirtschaft und die Teilhabe afghanischer Frauen, weiter unterstützt werden muss;

    13.

    bedauert, dass mit der Initiative der EU zur Drogenbekämpfung bisher keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt wurden; weist darauf hin, dass Drogenproduktion und Drogenhandel aufrührerischen Verbänden als Existenzgrundlage dienen und der Nährboden für die Ausbreitung der Korruption auf allen Ebenen sind; hebt hervor, dass der Schwerpunkt im Kampf gegen den Drogenhandel auf Maßnahmen zur Schaffung alternativer Lebensgrundlagen für die Bauern liegen sollte; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass im Interesse einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wasserwirtschaft eine weiter gefasste Strategie verfolgt werden muss;

    14.

    weist darauf hin, dass über 90 % des Heroins in Europa aus Afghanistan stammt und sich die dadurch verursachten Kosten für das öffentliche Gesundheitswesen in den Ländern Europas auf Milliarden US-Dollar belaufen; weist jedoch darauf hin, dass die Opiumproduktion ein zentraler sozialer, wirtschaftlicher und Sicherheitsfaktor ist; beklagt, dass die Opiumproduktion 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 61 % gestiegen ist und ihr Anteil am BIP Afghanistans 2011 9 % betrug;

    15.

    weist darauf hin, dass die Vereinigten Staaten und die internationale Gemeinschaft im Zeitraum 2009-2011 1,1 Mrd. US-Dollar für Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels ausgegeben haben, die Drogenproduktion oder der Drogenhandel dadurch aber kaum beeinträchtigt wurden; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament mehrfach die Aufstellung eines auf die Einstellung des Opiumanbaus ausgerichteten fünfjährigen Aktionsplans mit konkreten Fristen und Benchmarks verlangt hat, der von einer entsprechend beauftragten Stelle mit eigener Mittel- und Personalausstattung in Zusammenarbeit mit der EU, den Vereinigten Staaten und der vom afghanischen Drogenhandel am stärksten betroffenen Russischen Föderation — dem weltweit wichtigsten Umschlagplatz für Opium — umgesetzt wird;

    16.

    weist darauf hin, dass die EU zwischen 2002 und Ende 2011 insgesamt etwa 2,5 Mrd. Euro an Hilfeleistungen für Afghanistan bereitgestellt hat, wobei sich der Anteil für humanitäre Hilfe auf 493 Mio. Euro belief; bedauert, dass trotz der gewaltigen ausländischen Finanzspritzen relativ wenig erreicht wurde; fordert den Rechnungshof auf, in Anlehnung an den Bericht zur EULEX-Mission im Kosovo einen Sonderbericht zur Wirksamkeit der in den vergangen zehn Jahren geleisteten Hilfe der EU für Afghanistan zu erstellen;

    17.

    ist in höchstem Maße darüber besorgt, dass sich die internationalen Finanzhilfen und die afghanischen Regierungsstrukturen als ineffizient erwiesen haben, dass es an Transparenz mangelt und nur dürftige Vorkehrungen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht der Geber bestehen;

    18.

    bedauert, dass ein Großteil der europäischen und internationalen Hilfsgelder innerhalb der Verteilungskette verlorengeht und weist darauf hin, dass es im Wesentlichen vier Gründe für das Verschwinden der Gelder gibt: Verschwendung, übermäßig hohe Ausgaben für Vermittlungsleistungen und Sicherheit, überzogene Rechnungen und Korruption;

    19.

    bekräftigt, dass die Hilfeleistungen der EU koordiniert werden müssen, und zwar gestützt auf ein gemeinsames Konzept, mit dem die Mitgliedstaaten und internationale Akteure in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden; begrüßt, dass die afghanische Regierung und die internationale Gemeinschaft sich — wie den Schlussfolgerungen der Afghanistan-Konferenz in Tokio und den Rahmenvereinbarungen über die gegenseitige Rechenschaftslegung von Tokio zu entnehmen war — mit Blick auf die Fortsetzung einer dauerhaften Partnerschaft in den nächsten zehn Jahren auf eine Strategie geeinigt haben;

    20.

    hebt hervor, dass die Versöhnung in Afghanistan im Interesse aller, die auf Gewalt verzichten, die Verfassung — auch die darin verankerten Bestimmungen über Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte — achten und bereit sind, zum Aufbau eines friedlichen Afghanistans beizutragen, im Rahmen eines umfassenden, inklusiven Prozesses unter der Führung und der Verantwortung Afghanistans stattfinden muss; hebt hervor, dass die politische Opposition sowie die Bürgergesellschaft im Allgemeinen und insbesondere Frauen in den Friedensprozess einbezogen werden sollten, und dass dieser Prozess möglichst inklusiv zu gestalten ist; fordert, dass dem Hohen Friedensrat in diesem Bereich eine wichtigere Rolle zugewiesen wird und seine Tätigkeiten stärker auf den eigentlichen Friedensprozess ausgerichtet werden;

    21.

    erinnert an die Zusagen der afghanischen Regierung auf den internationalen Afghanistan-Konferenzen in Kabul und Tokio, die Wahlverfahren zu stärken und zu verbessern und in diesem Zusammenhang auch das Wahlsystem dauerhaft so zu reformieren, dass die international geltenden Normen bei künftigen Wahlen eingehalten werden; begrüßt die Ankündigung des Termins für die Präsidentschaftswahlen und die Wahlen zu den Provinzräten 2014 und die Vorbereitungen Afghanistans auf diese Wahlen; betont, dass zur Beteiligung an den Wahlen aufgerufen werden muss, und dass die Teilnahme an den Wahlen unter Umständen — vor allem in den südlichen und östlichen Provinzen — von der Sicherheitslage abhängig ist; weist die afghanischen Behörden erneut darauf hin, dass die Wählerlisten des Landes von nationalen und internationalen Beobachtern überwacht werden müssen und die Wahlgänge der bevorstehenden Wahlen entsprechend organisiert und beaufsichtigt werden müssen; fordert die EU auf, die afghanischen Behörden auf deren Ersuchen bei der Organisation der bevorstehenden Wahlen zu unterstützen;

    22.

    hebt hervor, dass regional zusammengearbeitet werden muss, da dies die Voraussetzung für mehr Stabilität und Sicherheit in der gesamten Region ist; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit Russland, Pakistan, den zentralasiatischen Staaten, Indien und dem Iran im Rahmen eines regionalen Konzepts verstärkt werden muss, damit die offenen Fragen im Zusammenhang mit Sicherheitsbelangen, dem grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr und der Bekämpfung der illegalen Drogenproduktion und des Drogenhandels geklärt werden;

    23.

    fordert den EAD auf, in Bezug auf die Hilfeleistungen der EU an Afghanistan und den Verhandlungsprozess stärker mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten; erwartet, dass es umfassend über die Verhandlungsbedingungen informiert und nach Abschluss des Abkommens regelmäßig unterrichtet wird;

    24.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament Afghanistans, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 108.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0578.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0591.


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