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Document 52013IP0270

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (27./28. Juni 2013) — Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (2013/2673(RSP))

    ABl. C 65 vom 19.2.2016, p. 98–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 65/98


    P7_TA(2013)0270

    Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (27.—28. Juni 2013) — Europäische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (27./28. Juni 2013) — Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (2013/2673(RSP))

    (2016/C 065/11)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

    unter Hinweis auf seine mündliche Anfrage an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“ (1),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ (COM(2012)0727),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie (2),

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013,

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 mit dem Titel „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ (COM(2013)0144),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu der Integration von Migranten, den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und der externen Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU (3),

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 und Artikel 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass im April 2013 23,5 % der jungen Menschen in der EU ohne Beschäftigung waren, wobei die Spanne von 7,5 % in Deutschland und 8 % in Österreich bis 62,5 % in Griechenland und 56,4 % in Spanien reicht, was auf ausgeprägte geografische Unterschiede hindeutet;

    B.

    in der Erwägung, dass sich 8,3 Millionen Jugendliche in Europa unter 25 Jahren weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Ausbildungs- oder Fortbildungsverhältnis befinden; in der Erwägung, dass diese Zahlen nach wie vor steigen und das Risiko einer verlorenen Generation besteht;

    C.

    in der Erwägung, dass für junge Menschen mit besonders schwierigem Hintergrund ein größeres Risiko besteht, aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem auszuscheiden, ohne einen höheren Schulabschluss erlangt zu haben;

    D.

    in der Erwägung, dass 15 % der Kinder die Schule verlassen, ohne die Sekundarstufe abgeschlossen zu haben, und 10 % der EU-Bürger in Erwerbslosenhaushalten leben;

    E.

    in der Erwägung, dass die ersten Anzeichen dafür, dass ein junger Mensch seine schulische Ausbildung abbrechen könnte, frühe Warnsignale für einen sich wiederholenden Kreislauf von Armut sind;

    F.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2011 der wirtschaftliche Schaden aufgrund der Abkoppelung junger Menschen vom Arbeitsmarkt auf 153 Mrd. EUR geschätzt wurde, was 1,2 % des BIP der EU entspricht; in der Erwägung, dass dies eine schwerwiegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastung darstellt;

    G.

    in der Erwägung, dass Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen bei der Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit eine entscheidende Rolle spielen können und die Eingliederung und Teilhabe maßgeblich unterstützen; in der Erwägung, dass es erforderlich ist, stärker in die berufliche Bildung und Ausbildung, in die Eingliederung in Lernstrukturen, in die Hochschulbildung und in die Forschung zu investieren; in der Erwägung, dass eine Verbesserung der Kompetenzen von wesentlicher Bedeutung ist, um Menschen für hochwertige Arbeitsplätze in Branchen mit Beschäftigungswachstum, wie es etwa in den Bereichen Umwelt, IKT und Pflege verzeichnet wird, zu rüsten;

    H.

    in der Erwägung, dass es in bestimmten Sektoren — wie etwa in der IKT-Branche und im Gesundheitswesen — trotz der insgesamt hohen Jugendarbeitslosigkeit zunehmend schwierig ist, freie Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen;

    I.

    in der Erwägung, dass viele Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, derzeit ohne Einbeziehung der Betroffenen und anderer Interessenträger entwickelt werden;

    J.

    in der Erwägung, dass das System der dualen Berufsbildung und das System der kombinierten akademisch-berufspraktischen Studiengänge, die in manchen Mitgliedstaaten praktiziert werden, sich dank ihres auf praktische Fähigkeiten gelegten Schwerpunkts insbesondere in Zeiten der Krise bewährt haben, indem sie durch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dazu beigetragen haben, die Jugendarbeitslosigkeit auf einem geringeren Niveau zu halten;

    1.

    begrüßt, dass der Europäische Rat die Bedeutung der Beschäftigung junger Menschen für den Wohlstand in Europa anerkannt hat; fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als Teil einer umfassenderen Förderung der sozialen Rechte und des Vorgehens gegen soziale Ungleichgewichte in der Europäischen Union zu verstärken; betont, dass das Europäische Parlament den Fortschritt aufmerksam verfolgen und beobachten wird, ob die zugesagten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Jugendgarantie, durchgeführt werden;

    2.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Bereich Jugend und Beschäftigung einen auf Rechtsansprüchen basierenden Ansatz zu wählen; betont, dass die Qualität der Arbeit für junge Menschen insbesondere in Zeiten starker Krisen nicht gefährdet werden darf und dass die grundlegenden Arbeitsnormen sowie sonstige Normen in Bezug auf die Qualität der Arbeit ein zentraler Faktor sein müssen;

    3.

    weist darauf hin, dass die Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung und soziale Indikatoren junger Menschen, immer größer werden; fordert sofortige Maßnahmen der EU zur Behebung dieser Ungleichgewichte im Rahmen des Europäischen Semesters;

    4.

    fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, gemeinsame Indikatoren für Sozialinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit, zu entwickeln;

    5.

    betont, dass die Lösung des dringenden Problems der Jugendarbeitslosigkeit in der Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besteht, wie etwa Stärkung des Binnenmarkts für Dienstleistungen und der digitalen Wirtschaft, Förderung des Handels durch Freihandelsabkommen und Förderung der Interessen der KMU und der Kleinstunternehmen unter Bewahrung der grundlegenden sozialen Rechte; betont, dass das wirksamste Instrument zur langfristigen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist; ist darüber hinaus der Ansicht, dass besondere Maßnahmen für junge Menschen wichtig sind, vor allen Dingen jedoch dafür gesorgt werden muss, dass sich die EU auf eine starke, wettbewerbsfähige und moderne Wirtschaft stützen kann; begrüßt die kurz- und langfristigen Investitionen wie die „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“, wobei jedoch auf das Fehlen langfristiger Strukturmaßnahmen und notwendiger Reformen hingewiesen wird, die es den Bildungssystemen bestimmter Mitgliedstaaten ermöglichen würden, zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung von Beschäftigungsfähigkeit gerecht zu werden;

    6.

    betont, wie wichtig es ist, die freiwillige Mobilität junger Menschen zu verbessern, indem bestehende Hindernisse für grenzübergreifende Berufsausbildung, Trainee-Programme und Praktika beseitigt werden, um für ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Angebot an und der Nachfrage nach berufspraktischen und berufsbegleitenden Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche, besonders in Grenzregionen, zu sorgen, und indem darüber hinaus die Übertragbarkeit von Renten sowie der Arbeitnehmer- und Sozialschutzrechte verbessert wird, wobei die Gefahr der Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte ins Ausland („Braindrain“) zu berücksichtigen ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um dem Phänomen der Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte ins Ausland vorzubeugen, indem durch nachhaltige Maßnahmen sichergestellt wird, dass ein großer Anteil der hochqualifizierten Arbeitnehmer entweder in ihrer eigenen Umgebung bleibt oder in ihre Herkunftsmitgliedstaaten zurückkehrt, um es diesen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sich wirtschaftlich zu erholen und für ein nachhaltiges Wachstum zu sorgen;

    7.

    fordert die Kommission auf, Empfehlungen zur Realisierbarkeit der Festlegung eines gemeinsamen Niveaus für das Arbeitslosengeld in der EU im Verhältnis zum vorherigen Arbeitsentgelt des Arbeitslosen auszuarbeiten;

    Jugendgarantie

    8.

    begrüßt die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie, fordert die rasche Umsetzung der Jugendgarantieprogramme in allen Mitgliedstaaten; hebt hervor, dass es sich bei der Jugendgarantie nicht um eine Beschäftigungsgarantie handelt, sondern um ein Instrument, mit dem sichergestellt wird, dass allen arbeitslosen Bürgern und rechtmäßig ansässigen Einwohnern der EU im Alter von bis zu 25 Jahren sowie Studienabgängern unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Verlust ihres Arbeitsplatzes oder nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung eine Arbeitsstelle guter Qualität, eine weiterführende Ausbildung oder ein Ausbildungsplatz angeboten wird; betont, dass insbesondere die Jugendgarantieprogramme die Lage junger Menschen wirksam verbessern sollten, die sich weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Ausbildungs- oder Fortbildungsverhältnis befinden;

    9.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eindeutige Zielvorgaben und Indikatoren für die Jugendgarantieprogramme zu entwickeln, um die Auswirkungen dieser Initiative wirksam bemessen und bewerten zu können; betont, dass das Europäische Parlament beabsichtigt, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zur Realisierung der Jugendgarantie aufmerksam zu beobachten, und fordert Jugendorganisationen auf, das Europäische Parlament über ihre Analyse der mitgliedstaatlichen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

    10.

    weist darauf hin, dass Jugendgarantieprogramme von einem Qualitätsrahmen ergänzt werden sollten, um sicherzustellen, dass die Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote mit einer angemessenen Bezahlung sowie angemessenen Arbeitsbedingungen und Gesundheits- und Sicherheitsstandards einhergehen;

    EU-Finanzierung

    11.

    begrüßt die Bereitstellung von 6 Mrd. EUR für die neue Initiative zur Jugendbeschäftigung und fordert ein Vorziehen in den ersten Jahren des Mehrjährigen Finanzrahmens, um vordringlich Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und Jugendgarantien umzusetzen; betont, dass die Internationale Arbeitsorganisation die Kosten der Umsetzung der Jugendgarantien in der Eurozone auf 21 Mrd. EUR schätzt, und fordert daher, dass die Zuweisung im Rahmen einer Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens nach oben korrigiert wird; begrüßt die Ausweitung der Förderungsfähigkeit durch die Jugendgarantie auf die Gruppe der unter 30-Jährigen;

    12.

    begrüßt das vorgeschlagene Nachfolgeinstrument des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS, das im EU-Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation für den Zeitraum 2014-2020 enthalten ist, als ein — auch für junge Menschen — wertvolles Instrument für die Schaffung neuer, dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze;

    13.

    betont, dass EU-Mittel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vor 2014 insbesondere durch die Neuaufteilung der verfügbaren Strukturfonds und die volle Ausschöpfung der von der Europäischen Investitionsbank im Rahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung bereitgestellten 60 Mrd. EUR zur Verfügung stehen; begrüßt die Neuzuweisung von 16 Mrd. EUR aus Strukturfonds und ihre beschleunigte Bereitstellung, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Leute zu fördern und KMU beim Zugang zu Mitteln zu unterstützen;

    14.

    fordert die Kommission auf, aktiv Unterstützung und Initiativen wie auch andere Formen der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzufordern; fordert die Europäische Investitionsbank auf, zur Umsetzung der Jugendgarantie beizutragen, etwa durch die Verknüpfung von Darlehen mit der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder durch die Unterstützung von dualen Ausbildungssystemen; betont jedoch, dass Darlehen der EIB als Ergänzung von und nicht als Ersatz für EU-Mittel in der Form von Darlehen angesehen werden sollten;

    Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf einzelstaatlicher Ebene

    15.

    betont, dass Investitionen in die Beschäftigung von Jugendlichen ein zentraler Bestandteil der einzelstaatlichen Strategien für Sozialinvestitionen sein müssen;

    16.

    fordert einen ambitionierten ganzheitlichen Politikansatz mit Blick auf Initiativen zu Ausbildung, Schulung, Beschäftigung und Selbstständigkeit für alle jungen Menschen auf allen verschiedenen Ebenen sowie auf integrierte Weise; weist darauf hin, dass dem Übergang zwischen den verschiedenen Bildungs- und Ausbildungswegen gebührende Aufmerksamkeit zu schenken ist, und im Rahmen nicht formaler und informaler Bildung erworbene Fähigkeiten anzuerkennen sind; betont, dass die Einkommenssicherheit und das Vertrauen in die Arbeitsmarktaussichten wesentliche Voraussetzungen für die Wahl einer Hochschulausbildung sind und dass junge Menschen, bei denen eine höhere Gefahr der Ausgrenzung besteht, hiervon besonders betroffen sind;

    17.

    ist zutiefst besorgt über die Haushaltskürzungen der Mitgliedstaaten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend und betont daher die Notwendigkeit der Reform der mitgliedsstaatlichen Bildungssysteme, wobei auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene vorhandene Ressourcen verwendet werden, um die Vermittlung von Bildung an Jugendliche kostengünstiger und wettbewerbsfähiger zu gestalten;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, weit reichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen, insbesondere dagegen, dass der Schulbesuch sowie Bildungs- und Ausbildungsprogramme abgebrochen werden (zum Beispiel, indem ein duales Ausbildungssystem oder andere gleichermaßen wirksame Systeme einführt werden), und umfassende Strategien für junge Menschen auszuarbeiten, die sich weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Ausbildungs- oder Fortbildungsverhältnis befinden;

    19.

    stellt fest, dass Sozialinvestitionen zugunsten junger Menschen vielfältige Formen annehmen können, einschließlich des Aufbaus von Partnerschaften zwischen Schulen, Ausbildungszentren und lokalen und regionalen Unternehmen; Angeboten an gezielten Schulungs- und hochwertigen Praktikumsprogrammen für Jugendliche, Ausbildungsprogrammen in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Patenschaften durch erfahrene Arbeitnehmer im Hinblick auf die Einstellung und Schulung junger Menschen direkt am Arbeitsplatz oder einen besseren Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit, der Ermutigung junger Menschen dazu, sich gesellschaftlich zu engagieren, und der Förderung der Mobilität auf regionaler, europäischer und internationaler Ebene durch weitere Fortschritte im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Fertigkeiten; betont darüber hinaus, dass Sozialinvestitionen Hand in Hand gehen können mit wirksamen Anreizen, wie Beschäftigungsbeihilfen oder Versicherungszuschüssen für Jugendliche, in deren Rahmen menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen gewährleistet werden, um öffentliche und private Arbeitgeber zu ermutigen, junge Menschen einzustellen, in die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen und in deren kontinuierliche Weiterbildung und die Verbesserung ihrer Fähigkeiten während der Beschäftigung zu investieren sowie das Unternehmertum unter jungen Menschen zu fördern;

    20.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren in Erwägung zu ziehen, die insbesondere in den Mitgliedstaaten mit niedrigen Arbeitslosenquoten angewandt werden, und zu prüfen, ob Konzepte wie das duale Ausbildungssystem und Berufsschulen sowie die bereits umgesetzten Jugendgarantieprogramme mit ihren einzelstaatlichen Systemen kompatibel sein könnten; betont, dass sich das System der dualen Berufsausbildung und der zweigleisigen Studien mit ihrem Schwerpunkt auf praktischen Erfahrungen in der Wirtschaftskrise besonders gut bewährt haben, indem sie dazu beigetragen haben, die Jugendarbeitslosigkeit durch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu verringern, und fordert daher die von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten auf, eine entsprechende Umgestaltung ihrer Ausbildungssysteme in Erwägung zu ziehen;

    21.

    betont, dass in den Krisenstaaten derzeit besorgniserregend hohe Jugendarbeitslosigkeitsraten zu verzeichnen sind; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen gegen die Krise im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung von Jugendlichen zu bewerten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission ferner auf, die Maßnahmen gegen die Krise zu beenden, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung junger Menschen haben;

    22.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor auf allen Ebenen zu verbessern, um die Abstimmung zwischen den Lehr- und Ausbildungsplänen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu verbessern, etwa durch Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten und Wissensallianzen; betont, dass flexiblere Lehr- und Ausbildungspläne für eine bessere Anpassung an die zukünftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind;

    23.

    betont, dass die Mitgliedstaaten die Förderung der beruflichen Selbstständigkeit junger Menschen — unter Vermeidung von Problemen wie Insolvenzen und Scheinselbständigkeit — verbessern müssen;

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    o o

    24.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Europäischen Rat und dem Rat zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0224.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0016.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0092.


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