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Document 52013DC0676
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL AND THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE on Evaluating national regulations on access to professions
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs
/* COM/2013/0676 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs /* COM/2013/0676 final */
1. Einleitung Die europäischen
Volkswirtschaften leiden unter den Folgen der Finanzkrise und deren
Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Im gesamten Binnenmarkt denken die
nationalen Regierungen über Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung und der
Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums nach. In ihrer Mitteilung vom Juni
2012 über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie[1] hat die Kommission
herausgestellt, wie wichtig es vor diesem Hintergrund ist, auch weiterhin einen
geeigneten rechtlichen Rahmen für Dienstleistungen der freien Berufe zu
gewährleisten. Die überarbeitete Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen, über die der Rat, das Europäische Parlament und die
Kommission im Juni 2013 politische Einigung erzielt haben, trägt diesen
Erwägungen Rechnung. In der Richtlinie wird eine neue Strategie gefordert, der
zufolge jeder Mitgliedstaat seine Vorschriften über Berufsqualifikationen, die
den Zugang zu Berufen oder Berufsbezeichnungen[2]
regeln, zu überprüfen und zu modernisieren hat. Die vorliegende Mitteilung
enthält einen Arbeitsplan zur Durchführung einer derartigen Überprüfung. Die
Erleichterung des Berufszugangs, insbesondere durch einen flexibleren und
transparenten rechtlichen Rahmen in den Mitgliedstaaten, würde die Mobilität
qualifizierter Fachkräfte innerhalb des Binnenmarkts und die
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe
erleichtern. Dies dürfte sich auch positiv auf die Beschäftigungslage auswirken
und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, zumal allein die Dienstleistungen der
freien Berufe etwa 9 % des BIP in der Europäischen Union ausmachen. Um das
Wachstumspotenzial zu fördern und den Weg zum wirtschaftlichen Aufschwung zu
festigen, sollte die Überprüfung der reglementierten Berufe ein vorrangiges
Vorhaben sein. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich
auf, nicht bis zum offiziellen Inkrafttreten der überarbeiteten
Berufsanerkennungsrichtlinie (Ende 2013) zu warten, sondern bereits jetzt mit
der Überprüfung der auf nationaler Ebene geltenden Qualifikationsanforderungen
für reglementierte Berufe und des Umfangs der vorbehaltenen Tätigkeiten zu
beginnen. Der vom Europäischen Rat im Juni 2012 beschlossene Pakt für Wachstum
und Beschäftigung sieht die Durchführung der Kommissionsmitteilung vor, „unter
anderem durch eine strikte gegenseitige Begutachtung der nationalen
Beschränkungen und rasches Handeln, um ungerechtfertigte Beschränkungen zu
beseitigen“. Desgleichen hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert,
zu ermitteln, in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den Berufszugang
unverhältnismäßig stark blockieren[3].
Auch im Rahmen des umfassenden Konzepts zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit, auf das sich der Europäische Rat auf seiner Tagung vom
28. Juni 2013 geeinigt hat, wurde unterstrichen, dass etwas getan werden
muss, um jungen Menschen Aussichten auf einen Arbeitsplatz zu bieten. Um
sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ein gemeinsames Ziel verfolgen, wird
in dieser Mitteilung ein Rahmen vorgegeben, der es den Mitgliedstaaten
ermöglichen soll, bis April 2015 die ersten nationalen Aktionspläne vorzulegen.
Das anzustrebende Ergebnis sollte nicht eine Art „Einheitsmodell“ sein. Den
Aktionsplänen sollten fundierte Einzelfallanalysen der Beschränkungen des
Berufszugangs und etwaiger alternativer Regulierungsmechanismen zugrunde
liegen. Dies war eine der Schlussfolgerungen eines Workshops vom 17. Juni
2013, an dem Vertreter von nationalen Ministerien und Berufsverbänden
teilnahmen. Eine umfassende gegenseitige Evaluierung, die in den kommenden zwei
Jahren durchgeführt werden soll, dürfte in allen Mitgliedstaaten zu spürbaren
Veränderungen führen. In diesem Zeitraum wird die Kommission auch im Rahmen
ihrer im November 2014 und November 2015 vorzulegenden jährlichen Berichte über
den Stand der Integration des Binnenmarkts damit beginnen, eine Bilanz der
Fortschritte und der noch vorhandenen Defizite zu ziehen. Die Kommission
hat an mehrere Mitgliedstaaten einschlägige länderspezifische Empfehlungen gerichtet.
Die in dieser Mitteilung beschriebene gegenseitige Evaluierung ist davon
getrennt zu sehen; sie berührt nicht die im Rahmen des Europäischen Semesters
eingegangenen Verpflichtungen. Um ein möglichst
vollständiges Bild der Beschränkungen des Zugangs zu und der Ausübung von
reglementierten Berufen zu geben, wird zeitgleich ein Bericht über die
Ergebnisse des im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten
Peer-Reviews der Vorschriften über die Rechtsform und die Anforderungen an die
Beteiligungsverhältnisse und die Preise, das ebenfalls in der Mitteilung vom
Juni 2012 angekündigt worden war, veröffentlicht. 2. Warum ist es wichtig,
alle berufe einer Überprüfung zu unterziehen? Die in mehreren
Mitgliedstaaten (z. B. Spanien, Polen, Portugal und Slowenien) derzeit
stattfindende umfassende Reform der reglementierten Berufe ist ganz im Sinne
der Kommission und anderer internationaler Organisationen, die zur Überprüfung
der einzelstaatlichen Vorschriften aufrufen. Die OECD hat
Indikatoren zur Messung des restriktiven Charakters der Rechtsvorschriften
einiger Mitgliedstaaten für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige entwickelt
und in diesem Zusammenhang auf den wettbewerbsverzerrenden
Charakter dieser Vorschriften hingewiesen[4]. In diesem Kapitel
werden zum einen die Hauptargumente, mit denen sich regulatorische
Zugangsbeschränkungen rechtfertigen lassen, und zum anderen die von einer
Öffnung des Zugangs zu derzeit reglementierten Berufen erwarteten Vorteile auf
den Prüfstand gestellt. Ferner wird dargelegt, warum es wichtig ist, sämtliche
Beschränkungen des Berufszugangs zu erfassen. 2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des
Berufszugangs 2.1.1
Dem Verbraucher
helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten Für die
Verbraucher kann es schwierig sein, das für die Erbringung qualitativ
hochwertiger Leistungen erforderliche Qualifikationsniveau der
Dienstleistungserbringer einzuschätzen. Die Informationsasymmetrie zwischen
Dienstleistern und Verbrauchern hat zur Folge, dass die Verbraucher die
Dienstleister nicht in voller Sachkenntnis auswählen können. Der Gefahr
potenzieller Fälle von Marktversagen könnte mittels Vorschriften vorgebeugt
werden, in denen festgelegt ist, über welches Fachwissen und welche
Fachkompetenzen die auf dem Markt operierenden Dienstleister verfügen sollten[5].
Diese Vorschriften könnten den Verbrauchern die erforderliche Sicherheit
bieten. 2.1.2
Das ordnungsgemäße
Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen Verbraucherschutz
und Gemeinwohl Die
Reglementierung von Berufen kann aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen
angezeigt sein, um Unfälle aufgrund rechtswidriger Praktiken oder fehlerhafter
Produkte zu verhindern. Für die meisten Berufe im Gesundheitswesen
beispielsweise ist eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung, einschließlich
Praktika, erforderlich. Außerdem gibt es Dienstleistungen, die für die gesamte
Gesellschaft von Nutzen sind und daher als Dienste für das Gemeinwohl
betrachtet werden. Eine Reglementierung dieser Dienste könnte sinnvoll sein, um
ein angemessenes Angebot und hochwertige Qualität sicherzustellen. Auswirkungen
auf Dritte Dienstleistungen
der freien Berufe können Auswirkungen auf Dritte haben. Durch die
Reglementierung kann sichergestellt werden, dass die Dienstleister der Tatsache
angemessen Rechnung tragen, dass ihre Tätigkeiten nicht nur auf diejenigen
Auswirkungen haben, die für die Dienste bezahlen, sondern auch auf Dritte. Die
Abschlüsse eines Unternehmens beispielsweise können eine Abschlussprüfung
erfordern, weil dies im Interesse der Anleger ist – die den Abschlüssen
vertrauen können sollten -– und nicht nur im Interesse des Unternehmens, das
das Honorar des Prüfers bezahlt. 2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs 2.2.1
Größere Auswahl für
den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere
Preise Beschränkungen
des Berufszugangs begrenzen die Zahl derer, denen die Erbringung einer
Dienstleistung gestattet ist. Dies hat zur Folge, dass das Fachkräfteangebot
nicht vom Markt gesteuert wird, was sich als problematisch erweisen kann, wenn
sich die Nachfrage ändert. Die Folge könnten wirtschaftliche Vorteile für
etablierte Betreiber und höhere Preise zu Lasten der restlichen Wirtschaft und
der Verbraucher sein. Je unelastischer die Nachfrage nach den Dienstleistungen
wäre[6],
desto größer wären die Folgen. Größere
Auswahl für die Verbraucher Übermäßige
regulatorische Beschränkungen des Berufszugangs könnten zu einer
Marktverzerrung und zu höheren Preisen führen, Dies könnte eine abschreckende
Wirkung auf Verbraucher haben, die auf diesen Preisanstieg nicht vorbereitet
sind oder die es sich nicht leisten können, den geforderten Preis zu zahlen. In
vielen Fällen ist es möglich, den Berufszugang auf andere Weise zu
reglementieren – unter Beibehaltung einer guten
Dienstleistungsqualität und häufig sogar zu besseren Preisen. Die Verbraucher
hätten eine größere Auswahl, und soziale Ungleichheiten zwischen den
Verbrauchern können möglicherweise verringert werden.[7] 2.2.2
Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit Fachkräfte bieten
nicht nur Endverbrauchern Dienstleistungen an. In zahlreichen
Wirtschaftszweigen sind Dienstleistungen freier Berufe eine Vorleistung, deren Multiplikatoreffekt signifikante volkswirtschaftlich
relevante Auswirkungen haben kann. Der Abbau der
regulatorischen Zugangsbeschränkungen könnte zu einem größeren Wettbewerb
zwischen einer wachsenden Zahl von Fachkräften führen und wiederum ein starker
Anreiz sein, qualitativ hochwertige innovative Dienstleistungen zu erbringen
und die Betriebskosten ständig zu überprüfen. Eine größere Zahl von Anbietern
kann durch stärkeren Wettbewerb auch zu einem höheren Innovationsniveau
beitragen. Modernisierte Vorschriften könnten die Fachkräfte ermutigen, ihre
Dienste in anderen Mitgliedstaaten anzubieten und so neue Marktchancen für die
EU-Wirtschaft zu erschließen, den Wettbewerb zu stärken und größere
Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu schaffen. Förderung
der Beschäftigung Die
Reglementierung des Berufszugangs kann negative Auswirkungen auf die Schaffung
von Arbeitsplätzen haben: es kommt zu einer Segmentierung der Arbeitsmärkte,
und es ist schwieriger, das Arbeitskräfteangebot an Veränderungen der
Verbraucherpräferenzen anzupassen[8].
Dies hat zur Folge, dass gegen den Arbeitskräftemangel in einigen Berufen nicht
ausreichend vorgegangen werden kann, weil die Mobilität innerhalb und zwischen
den Berufen durch Vorschriften behindert wird. Der Abbau oder die Abschaffung
der Zugangsbeschränkungen könnte den Zugang junger Menschen zum nationalen
Arbeitsmarkt erleichtern und gleichzeitig die Mobilität der Fachkräfte aus
anderen Mitgliedstaaten ermöglichen. 2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von
Reglementierungen Eine Überprüfung
der reglementierten Berufe bietet jedem Mitgliedstaat die Gelegenheit, die
Vorteile nationaler Vorschriften zu bewerten und gegen die wirtschaftlichen
Kosten abzuwägen. Diese Art von
Analyse existiert in der akademischen Forschung bereits. Allerdings stehen dort
nicht so sehr die Beschränkungen selbst im Mittelpunkt, sondern vielmehr die
Auswirkungen der Reglementierung auf Schlüsselindikatoren wie Qualität einer
Dienstleistung, Honorare der betreffenden Fachkräfte, Preise für die
Verbraucher und Auswirkungen auf die Beschäftigung. Mehrere dieser
Studien kommen zu dem Schluss[9],
dass eine Korrelation zwischen Reglementierung und Qualität einer
Dienstleistung nicht nachgewiesen werden kann. Eine mögliche Erklärung sehen
Forscher in der Schwierigkeit für Gesellschaftsgruppen mit niedrigem Einkommen,
Dienstleistungen der Angehörigen reglementierter Berufe in Anspruch zu nehmen,
die hohe Kosten verursachen würden, weshalb sie letztlich gezwungen sind, auf
Do-it-yourself-Lösungen zurückzugreifen. Außerdem ist es in Bezug auf viele
Berufe nicht klar, wie sich die Qualität messen lässt. Andere Studien[10]
kommen zu dem Ergebnis, dass das Durchschnittshonorar einer Fachkraft, die
einen reglementierten Beruf ausübt, wesentlich höher ist als das einer
Fachkraft, die einen nicht reglementierten Beruf ausübt, und dass die Einführung
einer Reglementierung einen Anstieg der Honorare der Fachkräfte zur Folge haben
wird, der sich wahrscheinlich zum Nachteil der Dienstleistungsempfänger in den
Preisen niederschlagen wird. Einschlägige
Forschungen in den USA, wo die Vorschriften von Bundesstaat zu Bundesstaat
unterschiedlich sind, ermöglichen einen Vergleich der Auswirkungen der
Reglementierung zwischen Bundesstaaten, die den Berufszugang reglementieren und
denen, die dies nicht tun. So gibt es beispielsweise Belege dafür, dass das Beschäftigungswachstum
in einigen Berufen in den Bundesstaaten, in denen es keine Reglementierung
gibt, um 20 % höher war[11]. Einschlägige
Forschungen in Deutschland[12]
führten zu der Schlussfolgerung, dass die Berufsreglementierung negative
Auswirkungen auf die Arbeitsplatzmobilität von Fachkräften haben könnte, da es
Fachkräfte daran hindere, rasch auf Arbeitsmarktchancen zu reagieren. 2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des
Binnenmarkts ermöglichen Marktteilnehmer,
die Dienstleistungen freier Berufe grenzübergreifend erbringen oder eine Stelle
in einem anderen Mitgliedstaat antreten wollen, sehen sich mit einer Fülle von
regulatorischen Beschränkungen für den Berufszugang konfrontiert. Der Begriff
des „reglementierten Berufs”, so wie er in der Richtlinie über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen[13]
definiert ist, erfasst nicht nur berufliche Tätigkeiten sondern auch die
Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation
verfügen. Innerhalb der
Union variiert die Zahl der reglementierten Berufe[14] und reicht je nach
Mitgliedstaat von weniger als 50 bis mehr als 400[15]. Die
durchschnittliche Zahl pro Mitgliedstaat wird derzeit auf 157 geschätzt. Bei
den meisten reglementierten Berufen handelt es sich um Berufe im
Gesundheitssektor (mehr als 40 % aller reglementierten Berufe in der EU)
und in den Bereichen Bildungswesen, Unternehmensdienstleistungen, Baugewerbe,
Handel und Verkehr. Die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
stellen ein Hindernis für Fachkräfte dar, die im Ausland arbeiten oder ihre
Dienste grenzübergreifend erbringen wollen. Moderne und
flexible Vorschriften über den Berufszugang dürften die Freizügigkeit von
Fachkräften erleichtern und dazu beitragen, die Probleme der Arbeitslosigkeit
und des Fachkräftemangels, mit denen mehrere Länder der Union zu kämpfen haben,
anzugehen. Moderne Vorschriften dürften es auch von Fachkräften geleiteten
Unternehmen erleichtern, ihre Dienste EU-weit anzubieten, die potenziellen
Größen- und Verbundvorteile in einem größeren Markt zu nutzen, ohne eine
Vielzahl an nationalen Vorschriften einhalten zu müssen, und eine effizientere
Ressourcenverteilung zu fördern. 2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und
einer fundierten Analyse Die Ergebnisse
der vorstehenden Analyse sollten für die Mitgliedstaaten ein Anreiz sein, die
Auswirkungen potenzieller Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen
freier Berufe im Binnenmarkt umfassend zu überprüfen und besser zu verstehen,
welche Rolle die reglementierte Berufe für ihre Volkswirtschaft spielen. Das im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie
durchgeführte Peer-Review der Vorschriften über die Rechtsform und die
Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse und die Preise hat die bestehenden Beschränkungen der Ausübung bestimmter Berufe zu
Tage gefördert und gezeigt, welche Schwierigkeiten Fachkräfte haben, die ihren
Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen. Einige dieser
Anforderungen haben zur Folge, dass die Gründung von Tochterunternehmen in der
Praxis unmöglich ist. Zwar haben einige Mitgliedstaaten ihre einschlägigen
Vorschriften im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie geändert,
aber das Peer-Review hat gezeigt, dass zahlreiche Mitgliedstaaten keine
fundierte Bewertung der Verhältnismäßigkeit der geltenden Vorschriften
vorgenommen haben. Die anstehende
gegenseitige Evaluierung bietet jedem Mitgliedstaat die Gelegenheit, die
Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten nach strengen Kriterien
zu bewerten. Vollständige Transparenz in Bezug auf die in den einzelnen
Mitgliedstaaten reglementierten Berufe ist ein unverzichtbarer erster Schritt.
Die Mitgliedstaaten sollten anschließend alle Zugangsbeschränkungen darauf
überprüfen, ob sie notwendig und verhältnismäßig sind, wobei dem
gesellschaftlichen Nutzen und den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser
Beschränkungen in gebührendem Maße Rechnung zu tragen ist. Insbesondere sollten
die Auswirkungen dieser Reglementierungen auf Qualität, Preis und Beschäftigung
berücksichtigt werden. Um die
Mitgliedstaaten bei ihrer Arbeit zu unterstützen, plant die Kommission,
parallel zur Evaluierung im ersten Halbjahr 2014 ein Wirtschaftsgutachten in
Auftrag zu geben, auf dessen Grundlage vergleichende Fallstudien durchgeführt
werden können, um die Vorteile einer Reglementierung, einer
Nichtreglementierung oder unterschiedlicher Regulierungsansätze detaillierter
zu untersuchen. 3.
Wie
wird die Kommission die gegenseitige Evaluierung durchführen? Die Kommission fordert
die Mitgliedstaaten auf, möglichst bald eine gegenseitige Evaluierung
durchzuführen. Die Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters
und des Memorandum of Understanding bereits mit dem Screening der
reglementierten Berufe begonnen haben, sollten ihre Arbeit auf der Grundlage
des in Bezug auf die Reduzierung der Zugangsbeschränkungen bereits Erreichten
fortsetzen. Die Bewertung der
den Berufszugang beschränkenden Vorschriften erfordert für jeden Beruf eine
individuelle Analyse. Bei den derzeit in Polen, Portugal und Slowenien
stattfindenden Reformen wird dieser Ansatz verfolgt. Auf dem Workshop vom
17. Juni 2013 wurde ebenfalls die Notwendigkeit bekräftigt, die
Spezifitäten jedes Berufs einer Einzelbewertung zu unterziehen. Allerdings sollten
die Mitgliedstaaten nicht isoliert voneinander arbeiten, um dann das
Endergebnis ihrer nationalen Bewertung vorzustellen. Es ist von zentraler
Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt, bevor jeder Mitgliedstaat seinen endgültigen Standpunkt festlegt,
vergleichen können. 3.1 Umfang In
Artikel 59 der überarbeiteten Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen sind drei Kriterien dargelegt, die bei der Überprüfung
der Anforderungen im Zusammenhang mit dem Berufszugang zugrunde zu legen sind.
Die Kriterien lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund der
Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts: Die Mitgliedstaaten sollten
sicherstellen, dass der Zugang zu reglementierten Berufen nicht den
Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats oder Personen, die ihren
Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben, vorbehalten wird. Berechtigung: Die Reglementierung muss durch einen zwingenden Grund des
Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
gerechtfertigt sein. Verhältnismäßigkeit: Die Verhältnismäßigkeit nationaler Maßnahmen
sollte auf ihre Tauglichkeit in Bezug auf das Erreichen der mit ihnen
angestrebten Ziele geprüft werden. Sie sollten auch nicht über das zum
Erreichen dieser Ziele Erforderliche hinausgehen. 3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung Für jeden
reglementierten Beruf sollten die Mitgliedstaaten den zwingenden Grund des
Allgemeininteresses, der einen bestimmten Rechtsrahmen rechtfertigt, angeben
und prüfen, ob diese Rechtfertigung auch heute noch gültig ist. 3.2.1
Mehrschichtigkeit
der Reglementierung Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Diskussionen über die
Notwendigkeit der Reglementierung auch zu untersuchen, welche Schutzmaßnahmen
bereits vorhanden sind, z. B. Vorabregulierungen oder nachträgliche
Regulierungen der Dienstleistungen der verschiedenen Berufe in Form von
Genehmigungsverfahren, Einhaltung technischer Normen und von
Sicherheitsstandards sowie Kontrollverfahren. Die Reglementierung des Zugangs
zu Berufen, deren Ausübung eine besondere Berufsqualifikation erfordert, sollte
nur beibehalten werden, wenn die bestehenden Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
Anderenfalls könnte es zu Überschneidungen oder zu großem bürokratischen
Aufwand für die Dienstleistungsempfänger kommen. Aus dem gleichen
Grund sollten auch Reglementierungen der Ausübung beruflicher Tätigkeiten
berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Reglementierungen, die im
Rahmen des im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie durchgeführten
Peer-Reviews der Vorschriften über die Rechtsform und die Anforderungen an die
Beteiligungsverhältnisse untersucht wurden. Die Mitgliedstaaten sollten die
kumulierte Wirkung all dieser den gleichen Beruf betreffenden Beschränkungen,
gegebenenfalls auch die obligatorische Mitgliedschaft in einem Berufsverband,
untersuchen. Die Aufrechterhaltung von Qualifikationsanforderungen könnte in
einigen Fällen Sinn machen, sofern andere Arten von Beschränkungen aufgehoben
oder wesentlich überarbeitet wurden. 3.2.2
Schutzmaßnahmen
durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber Zahlreiche
Mitgliedstaaten haben staatlich gesteuerte Ausbildungsprogramme, einschließlich
Lehrzeiten, entwickelt, um Einzelpersonen auf bestimmte berufliche Tätigkeiten[16]
vorzubereiten, die nicht reglementiert sein können. Die erworbenen
Qualifikationen sind eine Qualitätsgarantie für Arbeitgeber, wenn der
Berufszugang nicht reglementiert ist und es keine vorbehaltenen Tätigkeiten
gibt. Ein weiterer
wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Art und Weise, wie
der Beruf ausgeübt wird: Die Reglementierung eines Berufs, der hauptsächlich
eigenverantwortlich ausgeübt wird, könnte unter Umständen als erforderliche
Garantie betrachtet werden. Die Situation ist eine andere, wenn der Beruf
hauptsächlich von Fachkräften ausgeübt wird, die sich in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis bei privatwirtschaftlichen Unternehmen oder
öffentlichen Stellen befinden, bei denen die Arbeitgeber bei der Prüfung der
Kompetenzen einzustellender Mitarbeiter eine Rolle spielen und im Fall von
Unfällen oder bei Beschwerden haftbar sind. Diese beiden
Faktoren – Fachausbildung und Ausübung des Berufs im Angestelltenverhältnis –
sollten bei der Bewertung der Notwendigkeit der Reglementierung berücksichtigt
werden. Sie erklären beispielsweise, warum der Beruf des Ingenieurs in
Frankreich nicht reglementiert ist: Dort sind 95 % der Ingenieure in einem
Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, und das wichtigste
Einstellungskriterium ist der Ruf der Ingenieurschule, die der künftige
Mitarbeiter absolviert hat. 3.2.3
Vorschriften auf
regionaler Ebene Auf regionaler
Ebene geltende Vorschriften für Qualifikationen sollten der gleichen Bewertung
der Notwendigkeit unterzogen werden wie die auf zentraler Ebene eines Landes
geltenden Vorschriften. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang eine
weitere Herausforderung: Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen
den Regionen eines Mitgliedstaats muss gewährleistet sein, um sicherzustellen,
dass Fachkräfte dieses Landes oder aus einem anderen Mitgliedstaat im gesamten
Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ihren Beruf ausüben können. Wie
in Artikel 10 Absatz 4 der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen,
sollte mit jeder Genehmigung grundsätzlich das gesamte Hoheitsgebiet des
betreffenden Mitgliedstaats abgedeckt werden. In Spanien wird in Kürze eine
umfassende Reform der einschlägigen Vorschriften anlaufen. 3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der
Reglementierung In den Fällen, in
denen die Reglementierung des Zugangs zu einem Beruf durch einen zwingenden
Grund des Allgemeininteresses begründet ist, sind die Mitgliedstaaten auch
aufgefordert, zu untersuchen, in welcher Form und auf welcher Ebene die
Reglementierung erfolgt, und nicht gerechtfertigte Beschränkungen oder
Hindernisse zu beseitigen. 3.3.1
Umfang und Anzahl
der vorbehaltenen Tätigkeiten Im Rahmen der
Überprüfung sollte das Niveau der geforderten Qualifikation vor dem
Hintergrund der Komplexität der im betreffenden Beruf auszuübenden Aufgaben
untersucht werden. In einigen Fällen könnte es möglich
sein, den regulatorischen Rahmen zu überarbeiten, ohne das angestrebte Ziel zu
gefährden, indem z. B. der Umfang der vorbehaltenen Tätigkeiten
verringert, der Zugang zu einigen vorbehaltenen Tätigkeiten oder anderen
reglementierten Berufen gewährleistet oder ein weniger restriktiver Ansatz
gewählt wird. Wenn beispielsweise Fachkräfte aus dem Ausland einen teilweisen
Zugang zu einigen, nicht aber allen vorbehaltenen Tätigkeiten beantragen,
könnte dies ein Indikator dafür sein, ob die bestehende Reglementierung noch
verhältnismäßig ist. 3.3.2
Auswirkungen auf
die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt Im Rahmen der Bewertung
der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung sollten auch die Auswirkungen der
Reglementierung auf die Empfänger der Dienstleistungen untersucht werden.
Grundsätzlich könnte sich jede Berufsreglementierung mit dem Argument des
Verbraucherschutzes rechtfertigen lassen, um die mit den betreffenden
beruflichen Tätigkeiten verbundenen Risiken zu reduzieren. Allerdings sollten
in jedem Mitgliedstaat auch wirtschaftliche Faktoren wie Preise, Löhne,
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssituation (siehe Punkte 2.2 und 2.3)
geprüft und mit den anderen Mitgliedstaaten diskutiert werden. 3.3.3
Alternative Modelle
im Vergleich Die
Mitgliedstaaten verwenden unterschiedliche Formen der Reglementierung
beruflicher Tätigkeiten. Der gängigste Ansatz behält das
Recht zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten durch nationale
Rechtsvorschriften oder Bestimmungen qualifizierten Fachkräften vor. Andere
Formen der Reglementierung umfassen den Schutz von Berufsbezeichnungen oder
obligatorische oder in einigen Fällen sogar freiwillige Zertifizierungssysteme
(siehe Anhang I). Mitgliedstaaten,
die derartige Systeme anwenden, werden aufgefordert, schriftlich darzulegen,
wie die obligatorischen und in einigen Fällen sogar freiwilligen
Zertifizierungssysteme in der Praxis funktionieren. Dabei sollten sie sich auf die Durchführung der Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 765/2008 als hoheitliche Tätigkeit beziehen, und zwar sowohl in dem
Bereich, in dem sie freiwillig ist als auch in dem Bereich, in dem sie
obligatorisch ist und die zur Anerkennung akkreditierter Zertifikate führt. Die gegenseitige
Evaluierung sollte für die Mitgliedstaaten, die Berufe in den betreffenden
Branchen nicht reglementieren, eine Gelegenheit sein, über alternative
Verfahren, die einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses anerkennen, zu
informieren. Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze
verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und informeller
Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten austauschen. 4.
Der
Arbeitsplan Der Beginn des in
der Tabelle in Anhang II skizzierten Verfahrens ist für November 2013
vorgesehen. Jeder Mitgliedstaat sollte zunächst eine exakte Bestandsaufnahme
aller auf nationaler Ebene reglementierten Berufe vornehmen und anschließend
für jeden Beruf prüfen, ob die Reglementierung gerechtfertigt ist. Der nächste
wichtige Schritt sollte der frühestmögliche Vergleich der Ergebnisse im Rahmen
einer breit angelegten gegenseitigen Evaluierung zwischen allen Mitgliedstaaten
sein. Die Kommission wird über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der
gegenseitigen Evaluierung in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten. Bereits
im April 2015 sollten die Mitgliedstaaten Vorschläge für erste Maßnahmen zur
Überprüfung der Zugangsbeschränkungen für bestimmte berufliche Tätigkeiten
vorlegen. Die gegenseitige
Evaluierung sollte nach Wirtschaftszweigen vorgenommen werden, damit dem
wirtschaftlichen Kontext Rechnung getragen werden kann (Wettbewerb, Preise,
Beschäftigung, Arbeitskräftemangel, Dienstleistungsqualität). Um die Arbeit zu
erleichtern, sollten die Überprüfung und die gegenseitige Evaluierung in zwei
Phasen mit genauen Zeitplänen durchgeführt werden, wobei jeweils eine andere
Gruppe von Wirtschaftszweigen behandelt wird. Die erste Gruppe sollte alle
reglementierten Berufe in den Branchen umfassen, in denen die Modernisierung
des Regulierungsrahmens einen wesentlichen Beitrag zu Beschäftigung und
Wachstum leisten könnte. Dazu zählen Unternehmensdienste, Baugewerbe,
Verarbeitendes Gewerbe, Immobiliengewerbe, Verkehr, Groß- und Einzelhandel. Die
zweite Gruppe sollte die restlichen Wirtschaftszweige umfassen: (Bildung,
Unterhaltung, Gesundheit und soziale Dienste, andere Netzwerkdienste als
Verkehr, öffentliche Verwaltung, Tourismus, sonstige Dienstleistungen/Tätigkeiten). Parallel dazu
wird die Kommission im ersten Halbjahr 2014 ein Wirtschaftsgutachten in Auftrag
geben (siehe Punkt 2.5). Außerdem wird die Kommission wie im Juni 2013
jährliche Workshops durchführen, zu denen sie Interessenträger und
Berufsvertreter einladen wird. Nachdem jede Gruppe reglementierter Berufe Gegenstand einer Überprüfung
und der gegenseitigen Evaluierung war, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
nationale Aktionspläne vorzulegen, die auch bereits eingeleitete Maßnahmen
umfassen können. In den Aktionsplänen sollte für jeden reglementierten Beruf
die am besten geeignete Maßnahme aufgeführt werden. Dabei bieten sich folgende
Optionen:
Beibehaltung der bestehenden Reglementierung des
Berufszugangs und Angabe, ob andere Beschränkungen für die Ausübung des Berufs
aufgehoben oder überprüft wurden;
Änderung der bestehenden Reglementierung,
z. B. durch Überarbeitung der Qualifikationsanforderungen, etwa Verkürzung
der Dauer des Ausbildungsprogramms oder der Lehrzeit oder Verringerung des
Umfangs der vorbehaltenen Tätigkeiten, z. B. durch Beschränkung auf
Tätigkeiten, die besonderes Fachwissen erfordern und/oder deren Ausübung mit
größeren Gefahren verbunden ist;
Ersetzung der bestehenden Reglementierung durch ein
anderes System, mit dem sich die Dienstleistungsqualität gewährleisten lässt,
z. B. durch einen Schutz der Berufsbezeichnung oder durch ein von
staatlichen Stellen kontrolliertes Zertifizierungssystem auf freiwilliger
Basis;
Aufhebung der bestehenden Reglementierung. Mitgliedstaaten,
die von den Berufsverbänden aufgefordert werden, neue Reglementierungen
einzuführen, sollten in ihrem Aktionsplan eindeutige und transparente Kriterien
aufführen, nach denen die Forderungen neuer Reglementierungen geprüft werden. Um den Prozess zu
erleichtern, schlägt die Kommission vor, in drei Phasen mit genauen Zeitplänen
vorzugehen und den Mitgliedstaaten in jeder Phase zeitnah Rückmeldung zu geben. 4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der
reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat Ab November 2013
prüfen die Mitgliedstaaten die in der Kommissionsdatenbank der reglementierten
Berufe bereits verfügbaren Informationen und liefern sämtliche zusätzlichen
Angaben, einschließlich zum Schutz von Berufsbezeichnungen und zu beruflichen
Tätigkeiten, die einer obligatorischen Zertifizierung bedürfen. In den Fällen,
in denen eine obligatorische Zertifizierung auf eine EU-Richtlinie zurückgeht (z. B. im Straßenverkehr), teilen die Mitgliedstaaten der
Kommission mit, auf welches Rechtsinstrument der EU sich die Zertifizierung
bezieht. Außerdem liefern die Mitgliedstaaten für jeden reglementierten Beruf
eine Beschreibung der vorbehaltenen Tätigkeiten. Es wird davon ausgegangen,
dass die Datenbank der reglementierten Berufe bis Februar 2014 alle einschlägigen
Daten enthält. Die Kommission
beabsichtigt, im März 2014 eine Europakarte der reglementierten Berufe zu
veröffentlichen. 4.2 Zweite Phase (November 2013 – April 2015):
Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von
Wirtschaftszweigen Zwischen November
2013 und Mai 2014 unterziehen die Mitgliedstaaten die Berufe der ersten Gruppe
einer detaillierten Prüfung. Ab Juni 2014 wird die Kommission Sitzungen
organisieren, auf denen die Mitgliedstaaten sich über die Ergebnisse ihrer nationalen
Überprüfungen austauschen können. Alle Mitgliedstaaten werden Gelegenheit
haben, die Entwicklungen und ersten Schlussfolgerungen anderer Mitgliedstaaten
zu kommentieren. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Ergebnissen der Kommission, die sie im
November 2014 in ihrem jährlichen Bericht über den Stand der Integration des
Binnenmarkts (zusammen mit einem detaillierteren Evaluierungsbericht)
vorstellen wird, Rechnung zu tragen. Auf der Grundlage
der Überprüfung und der gegenseitigen Evaluierung dürfte jeder Mitgliedstaat in
der Lage sein, bis April 2015 einen ersten Bericht über die Berufe
der ersten Gruppe vorzulegen und anzugeben, welche Maßnahmen er bereits
eingeleitet hat oder einzuleiten beabsichtigt. Die aus diesen Berichten
gewonnenen Erkenntnisse sollten in nationale Reformprogramme einfließen, die im
Rahmen des Europäischen Semesters zeitgleich vorzulegen
sind. Die Erkenntnisse könnten auch bei der Ausarbeitung der länderspezifischen
Empfehlungen 2015 berücksichtigt werden. 4.3 Dritte Phase (Juni 2014 – Januar 2016):
Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von
Wirtschaftszweigen Für die Berufe
der zweiten Gruppe ist das gleiche Verfahren anzuwenden wie für die Berufe der
ersten Gruppe. Die Kommission wird im November 2015 in ihrem jährlichen Bericht
über den Stand der Integration des Binnenmarkts und in einem detaillierteren
Evaluierungsbericht umfassende Schlussfolgerungen darlegen. Die Mitgliedstaaten
werden bis Januar 2016 einen zweiten Bericht vorlegen und angeben,
welche Maßnahmen sie bereits eingeleitet haben oder einzuleiten beabsichtigen.
Die aus diesen Berichten gewonnenen Erkenntnisse könnten im Rahmen des
Europäischen Semesters 2016 genutzt werden. Im Juni 2015
und März 2016 wird die Kommission auf der Grundlage der Aktionspläne
der Mitgliedstaaten vom Juni 2015 und Januar 2016 gegebenenfalls
Abhilfemaßnahmen vorschlagen, zu denen unter anderem die Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren bei Aufrechterhaltung diskriminierender oder
unverhältnismäßiger nationaler Anforderungen gehören könnte. 5. Schlussfolgerungen Die Transparenz
in Bezug auf die reglementierten Berufe und der Prozess der gegenseitigen
Evaluierung dürften zur Modernisierung der den Berufszugang beschränkenden
nationalen Rechtsvorschriften beitragen. Die Ergebnisse dürften die Mobilität
der Fachkräfte im Binnenmarkt fördern, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den
betreffenden Wirtschaftszweigen beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit dieser und
damit verbundener Branchen verbessern und Wachstumsmöglichkeiten erschließen. Die Kommission
erwartet, dass die Mitgliedstaaten sich voll und ganz für dieses Vorhaben
einsetzen und ausreichende Finanzmittel für die Teilnahme an der Überprüfung
und der gegenseitigen Evaluierung der nationalen Vorschriften bereitstellen.
Die Kommission ist sich des Umfangs der auf nationaler Ebene durchzuführenden
Arbeiten bewusst und ist bereit, wo immer dies möglich ist, Unterstützung zu
leisten. ANHANG I Unterschiedliche
Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten 1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit
vorbehaltenen Tätigkeiten Der gängigste
Ansatz besteht darin, das Recht zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten
durch nationale Rechtsvorschriften oder Bestimmungen qualifizierten Fachkräften
vorzubehalten. Im Rahmen dieses Ansatzes legen die Mitgliedstaaten eine Reihe
beruflicher Tätigkeiten fest, deren Ausübung ihrer Auffassung nach eine
besondere Qualifikation erfordert. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Planung von Gebäuden beispielsweise sind in vielen Mitgliedstaaten
ausschließlich Architekten vorbehalten. Die
Qualifikationsanforderungen und der Umfang der vorbehaltenen Tätigkeiten werden
in der Regel von einer Behörde auf nationaler oder regionaler Ebene überprüft.
In einigen Fällen wird diese Befugnis Berufsverbänden (Berufsständen,
Berufskammern, berufsbildenden Hochschulen) übertragen, die organisatorische
und disziplinarrechtliche Funktionen ausüben und für die Entwicklung und
Anwendung eines deontologischen Kodex zuständig sind. Um durch
nationale Reglementierungen geschaffene Beschränkungen des Berufszugangs zu
überwinden, wurde ein System der gegenseitigen Anerkennung von
Berufsqualifikationen innerhalb der EU eingeführt. Die Richtlinie 2005/36/EG
gilt für Fachkräfte, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedstaat erworben
haben (wobei unerheblich ist, ob der Beruf dort reglementiert ist oder nicht)
und sich in einem anderen Mitgliedstaat, in dem der Beruf reglementiert ist,
niederlassen oder Dienstleistungen erbringen wollen. 2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung
durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt Der Zugang zu
beruflichen Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere Kenntnis technischer
Regeln oder Verfahren erfordert, können auf nationaler Ebene der obligatorischen
Zertifizierung unterliegen. In einigen Fällen leitet sich diese Verpflichtung
aus den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften ab. Der größte Unterschied zwischen
diesem Ansatz und der vorstehend beschriebenen Praxis der vorbehaltenen
Tätigkeiten besteht darin, dass die Qualifikationsanforderung nicht
ausschließlich an den Beruf geknüpft ist. Die Ausübung einiger weniger
besonders technischer Dienstleistungen setzt den Besitz eines
Befähigungsnachweises, der von Angehörigen verschiedener Berufe erworben werden
könnte, voraus. Ein Beispiel
dafür sind die EU-Vorschriften im Bereich der fluorierten Gase[17], die die
Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte
Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
vorschreiben. Ähnliche Rechtsvorschriften wurden auf EU-Ebene für bestimmte
Kategorien von Triebfahrzeugführern[18]
und Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr[19]
entwickelt. In all diesen
Fällen legen die EU-Rechtsvorschriften die Mindestausbildungsanforderungen
fest. Manchmal legen sie auch die Bedingungen und Verfahren für die Anerkennung
von Befähigungsnachweisen, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden,
fest. Basieren die Zertifizierungssysteme auf der Akkreditierung
nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, sind die anderen Mitgliedstaaten
zudem verpflichtet, die Befähigungsnachweise anzuerkennen. In den Fällen, in denen dies nicht zutrifft oder in denen die genauen
Bedingungen für die Anerkennung nicht angegeben sind, bietet die Richtlinie
2005/36/EG den für die Anerkennung erforderlichen Rahmen. 3. Geschützte Berufsbezeichnungen Ein anderer
Ansatz besteht darin, den Zugang zu Berufsbezeichnungen zu reglementieren. In
diesem Fall bedarf es einer spezifischen Qualifikation, um die
Berufsbezeichnung zu führen, aber die mit dem Beruf assoziierte Tätigkeit ist
nicht den Trägern der Berufsbezeichnung vorbehalten: jeder kann die Tätigkeiten
ausüben, solange er nicht die Berufsbezeichnung „verwendet“. Die Berufsbezeichnung
des „Ingenieurs“ beispielsweise ist in Deutschland gesetzlich geschützt und
kann nur auf der Grundlage eines Hochschuldiploms in Ingenieurwissenschaften
oder Naturwissenschaften erworben werden. Einigen
Berufsverbänden wurde von staatlicher Stelle die ausschließliche Befugnis zur
Verleihung von Berufsbezeichnungen übertragen (z. B. in der Charta der
Berufsverbände im Vereinigten Königreich vorgesehen). Eine geschützte
Berufsbezeichnung ist ein Signal für Verbraucher und Arbeitgeber, dass der
Träger dieser Berufsbezeichnung die besonderen Qualifikationsanforderungen
erfüllt. Allerdings bleibt dem Arbeitgeber freigestellt, Fachkräfte
einzustellen, die die Berufsbezeichnung nicht tragen. 4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger
Basis Systeme der Zertifizierung
auf freiwilliger Basis werden häufig bei nicht gesetzlich reglementierten
Berufen verwendet. Ziel dieser Art von Zertifizierung ist es im Wesentlichen,
die berufliche Kompetenz nachzuweisen, die Qualität der Dienstleistungen zu
garantieren und die Verbraucher zu informieren. Nach Artikel 26 der
Dienstleistungsrichtlinie[20]
soll die Verwendung von Zertifizierungssystemen und Gütesiegeln gefördert
werden, um die Kompetenz der Dienstleistungserbringer einschätzen und eine hohe
Dienstleistungsqualität gewährleisten zu können. Einige
Zertifizierungssysteme werden von staatlich ernannten Regulierungsbehörden
entwickelt (z. B. vom Hairdressing Council im Vereinigten Königreich).
Allerdings kann diese Art von Zertifizierungssystemen mit hohen Kosten für die Beteiligten
verbunden sein. Die
Berufsverbände tendieren zunehmend dazu, ihre eigenen Zertifizierungssysteme zu
entwickeln und in einigen Fällen auch die Mitgliedschaft im Berufsverband mit
der vorherigen Zertifizierung zu verknüpfen. In Italien wurde
2012 ein neues Gesetz zur Organisation der nicht reglementierten Berufe
verabschiedet, mit dem die Möglichkeit eingeführt wurde, Berufsverbände zu
konstituieren und die freiwillige Selbstzertifizierung von Fachkräften, die
reglementierte Tätigkeiten ausüben, zu fördern. Grundlage der
Selbstzertifizierung müssen nationale technische Normen sein, die die für die
Ausübung des Berufs erforderlichen Kompetenzen festlegen. Dank dieser
Verfahren sollen die beruflichen Tätigkeiten für die Verbraucher transparenter
werden und die Wahl der Dienstleistungserbringer erleichtern. Wenn die
Zertifizierungssysteme allerdings nicht auf der Akkreditierung nach der
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 basieren, gibt es weder
eine Kontrolle der Qualität noch eine Kontrolle der Funktionsweise dieser
Systeme. Darüber hinaus können sie in der Praxis Beschränkungen des Zugangs zu
beruflichen Tätigkeiten zur Folge haben, indem sie beispielsweise die
Entwicklung marktbeherrschender Berufsverbände fördern und dadurch neue
Marktteilnehmer aus anderen Ländern isolieren. Obwohl es keine rechtlichen
Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten gäbe, würde die
Zertifizierung auf dem Markt unerlässlich werden. Da es keine staatliche
Reglementierung gäbe, käme auch das Anerkennungssystem nach der Richtlinie
2005/36/EG nicht zur Anwendung. ANHANG II [1] Mitteilung zur Umsetzung
der Dienstleistungsrichtlinie „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im
Dienstleistungssektor 2012-2015“ (siehe http://ec.europa.eu/internal_market/services/docs/services-dir/implementation/report/COM_2012_261_de.pdf). [2] Artikel 59 der überarbeiteten Berufsanerkennungsrichtlinie
(http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201309/20130902ATT70679/20130902ATT70679EN.pdf).
[3] Empfehlung
vom 14. Juni 2012. [4] In den Jahren 2003,
2008 (und 2013) unter: http://www.oecd.org/eco/reform/indicatorsofregulatoryconditionsintheprofessionalservices.htm [5] Law and Kim (2005), Specialization and Regulation: The Rise of Professionals and the
Emergence of Occupational Licensing Regulation. [6] Friedman (1962),
Capitalism and Freedom, Shapiro (1986), Investment, Moral Hazard and
Occupational Licensing, Stigler (1971), The Theory of Economic Regulation. [7] Friedman (1962),
siehe Fußnote Nr. 6, Kleiner (2006) Licensing Occupations: Ensuring
Quality or Restricting Competition? [8] Mortensen and
Pissarides (1994), Job Creation and Job Destruction in the Theory of
Unemployment. [9] Carroll and Gaston (1981), A Note on
the Quality of Legal Services: Peer Review and Disciplinary Service, Maurizi (1980),
The impact of regulation on quality: The case of California contractors, Kugler
and Sauer (2005), Doctors without Borders? Relicensing Requirements and
Negative Selection in the Market for Physicians. [10] Kleiner and Krueger (2013), Analyzing
the Extent and Influence of Occupational Licensing on the Labor Market. [11] Kleiner (2006), siehe Fußnote Nr. 7. [12] Prantl und Spitz-Oener (2009), How does Entry
Regulation Influence Entry to Self-Employment and Occupational Mobility? [13] Siehe
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG. [14] Datenbank
der reglementierten Berufe, geführt von der Kommission auf der Grundlage der
von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen. In der Datenbank sind die
von der Richtlinie 2005/36/EC erfassten reglementierten Berufe enthalten
(Website: http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/index.cfm?fuseaction=home.home). [15] Bei den Angaben der Mitgliedstaaten zu den auf nationaler Ebene
reglementierten Berufen ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten die
betreffenden Berufe derzeit auf unterschiedliche Art und Weise in die Datenbank
der reglementierten Berufe eingeben: Während einige Mitgliedstaaten einen einzigen Beruf eingeben, unter den
eine Reihe verschiedener Tätigkeiten/Fachtätigkeiten fallen, geben andere
Mitgliedstaaten für den gleichen Beruf mehrere Berufe ein. [16] In der Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen fallen diese unter die „reglementierte Ausbildung“. [17] Verordnung 842/2006; Verordnung Nr. 303/2008 der Kommission. [18] Richtlinie 2007/59/EG. [19] Richtlinie 2003/59/EG. [20] Richtlinie 2006/123/EG.