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Document 52013AE5207

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) — COM(2013) 430 final — 2013/0202 (COD)

    ABl. C 67 vom 6.3.2014, p. 116–121 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.3.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 67/116


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    COM(2013) 430 final — 2013/0202 (COD)

    2014/C 67/23

    Berichterstatterin: Vladimíra DRBALOVÁ

    Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen am 1. Juli 2013 bzw. am 8. Juli 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 149 und 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

    COM(2013) 430 final — 2013/0202 (COD).

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 3. Oktober 2013 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 493. Plenartagung am 16./17. Oktober 2013 (Sitzung vom 17. Oktober) mit 174 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Netzes der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), das eine Plattform für den Vergleich der Leistungen auf europäischer Ebene bieten, bewährte Verfahren ermitteln und das wechselseitige Lernen fördern soll, um die Kapazitäten und die Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern. Dieses Netz sollte vor allem eine beratende und koordinierende Funktion haben.

    1.2

    Der EWSA weist darauf hin, dass es auf regionaler Ebene bereits gut funktionierende Strukturen, darunter auch Netze von Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, gibt, die einen wirksamen Beitrag dazu leisten, die in der Europa-2020-Strategie festgelegten gemeinsamen beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen. Er empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und der Vielfalt innerhalb der EU kohärentere Beziehungen zwischen den ÖAV und den regionalen Beobachtungsstellen aufzubauen.

    1.3

    Im Zusammenhang mit den in der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten genannten Maßnahmen erkennt der EWSA die wichtige Rolle der ÖAV für die Umsetzung der auf die Stärkung aller vier Flexicurity-Komponenten abzielenden Prioritäten an.

    1.4

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, im Text deutlich zu machen, in welchem Verhältnis das neu geschaffene Europäische Netz der ÖAV zum Beschäftigungsausschuss steht, sowie klar anzugeben, wie die erarbeiteten Modernisierungskonzepte für die ÖAV, die keinesfalls verbindlichen Charakter haben sollten, aussehen und welchen Zweck sie haben.

    1.5

    Ein Vergleich der ÖAV unter Zugrundelegung quantitativer und qualitativer Indikatoren, mit denen die Leistungsfähigkeit der ÖAV ermittelt wird, ist nach Ansicht des EWSA eine nutzbringende Form der Zusammenarbeit. Der Ausschuss spricht sich vor allem dafür aus, zur Bewertung der Arbeitsverwaltungen und der aktiven Arbeitsmarktpolitik statistische Leistungs- und Effizienzindikatoren zu verwenden. Er weist jedoch darauf hin, dass ihre Wirkung letztendlich darin bestehen sollte, die Arbeitskräfte anpassungsfähiger und aktiver zu machen, damit sie dauerhaft in ein Beschäftigungsverhältnis zurückzukehren oder auf dem Arbeitsmarkt nahtlos eine neue Beschäftigung finden können.

    1.6

    Bezüglich der Annahme eines allgemeinen Rahmens und der delegierten Rechtsakte empfiehlt der EWSA der Kommission, in ihrem Dokument genau anzugeben, wie diese Akte aussehen sollen. Der EWSA empfiehlt, den Vorschlag, der eine Auflistung der Schlüsselindikatoren des gemeinsamen Rahmens enthalten sollte, präziser zu formulieren. Die delegierten Rechtsakte ihrerseits sollten zur Ergänzung dieser Schlüsselindikatoren in weniger wesentlichen Bereichen gemäß Art. 290 AEUV dienen.

    1.7

    Der Ausschuss fordert die Kommission auf, im Rahmen von Artikel 4 Zusammenarbeit die Rolle der einzelnen Partner genau festzulegen. Durch den Vorschlag sollte die Bedeutung der Sozialpartner nicht auf die Rolle "assoziierter Partner" reduziert werden; vielmehr sollte ihr Einfluss auf den Modernisierungsprozess der ÖAV erhöht werden. In dem Vorschlag sollte auch die Rolle der Zivilgesellschaft auf Grundlage des Prinzips der Partnerschaft zur Sprache kommen.

    1.8

    Gleichzeitig empfiehlt der EWSA, alle interessierten Kreise an der Verwirklichung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Europäischen Netzes der ÖAV zu beteiligen.

    1.9

    Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, an die Mitgliedstaaten – sofern sie die Organisationsmodelle sowie die strategischen Ziele und Vorgehensweisen ihrer ÖAV erfolgreich an die sich rasch ändernden Bedingungen anpassen wollen – zu appellieren, die technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kapazitäten der ÖAV zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, ihre neue, multifunktionale Rolle zu erfüllen.

    1.10

    Der EWSA ist überzeugt, dass diese neuen Zuständigkeiten der ÖAV – insbesondere im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik – in entsprechenden Kapazitäten und ausreichender finanzieller Unterstützung ihren Niederschlag finden müssen. Die aus dem Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation (1) bereitgestellten Mittel sollten auch weiterhin fließen, und die Finanzierung sollte auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein.

    1.11

    Der Ausschuss begrüßt die Schlussfolgerungen sowie die Verpflichtungen, zu denen sich alle Teilnehmer der Konferenz zum Thema Jugendbeschäftigung am 2. Juli 2013 in Berlin bekannt haben.

    2.   Einführung

    2.1

    In der Europa-2020-Strategie (2) wurde das für alle EU-Mitgliedstaaten ehrgeizige Ziel festgelegt, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % für Männer und Frauen im Alter von 20-64 Jahren zu erreichen. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen spielen bei der Verwirklichung dieses Ziels eine zentrale Rolle.

    2.2

    In den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2020 (3) werden die ÖAV als zentrale Akteure anerkannt, die eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung von Empfehlung 7 – Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und 8 – Heranbildung von qualifizierten Arbeitskräften spielen. Dieser Beitrag der ÖAV zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie wurde am 23./24. Juni 2011 in Budapest auch von den Leitern der ÖAV in ihren Schlussfolgerungen unter dem Titel Making the employment guidelines work [Für eine erfolgreiche Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien] festgeschrieben.

    2.3

    Die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik fällt immer noch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, die auch für die Organisation, die personelle Ausstattung und den Betrieb der ÖAV verantwortlich zeichnen. Die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten jedoch, die im Jahr 1997 durch die Einrichtung eines informellen beratenden Ausschusses (4) der ÖAV aufgenommen wurde, stößt mittlerweile an ihre Grenzen und entspricht nicht länger den heutigen Erfordernissen und Herausforderungen. Es fehlt ein Mechanismus, um Fälle unzureichender Leistungsfähigkeit und der daraus resultierenden strukturellen Probleme frühzeitig zu ermitteln, und es fehlen darüber hinaus systematische Informationen über die Ergebnisse der bestehenden Methoden für den Leistungsvergleich und das wechselseitige Lernen.

    2.4

    Daher kamen die Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher auf ihrer informellen Tagung am 7./8. Februar 2013 (5) in Dublin zu dem Schluss, dass eine stärkere und gezieltere Zusammenarbeit zwischen den ÖAV zu einem intensiveren Austausch bewährter Verfahren führen würde, und baten die Kommission um die Erarbeitung eines Vorschlags für eine Initiative zum vergleichenden Lernen ("Benchlearning-Initiative").

    2.5

    Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. Juni 2013 einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, der unmittelbar an die Leitinitiative "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten" (6) und an das Beschäftigungspaket (7) aus dem Jahr 2012 anknüpft und in dem vorgeschlagen wird, der Zusammenarbeit der ÖAV einen formalen Charakter zu geben und ein Europäisches Netz der ÖAV einzurichten.

    2.6

    Das Netz sollte in Anlehnung an die Europa-2020-Strategie für den Zeitraum 2014-2020 einsatzbereit sein. Nach vier Jahren wird die Funktionsweise des Netzes überprüft und bewertet. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation, und das Sekretariat wird von der Europäischen Kommission aus den ihr derzeit zur Verfügung stehenden personellen Mitteln gestellt.

    2.7

    Die Anreizmaßnahmen des Netzes sollten beitragen zur:

    Umsetzung der Europa-2020-Strategie und ihrer wichtigsten beschäftigungspolitischen Ziele;

    Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte in der EU;

    verstärkten Integration der Arbeitsmärkte;

    Verbesserung der geografischen und beruflichen Mobilität;

    Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und zur Integration von aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.

    2.8

    In ersten Beratungen, die im Juli 2013 im Rat stattfanden, begrüßten die meisten Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag und äußerten sich positiv über die festgelegten Ziele. Es wurden indes auch Zweifel laut, die sich vor allem auf das Verhältnis zum Beschäftigungsausschuss und mögliche Überschneidungen, auf die zu großen Befugnisse für die Kommission, den Inhalt der delegierten Rechtsakte und die Unklarheiten bei der Finanzierungen bezogen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Der EWSA begrüßt im Großen und Ganzen die Initiativen, die die Europäische Kommission auf den Weg gebracht hat, um die in der Europa-2020-Strategie festgeschriebenen beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele zu verwirklichen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, die Kompetenzen auszubauen und an die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten anzupassen sowie die geografische und berufliche Mobilität zu fördern.

    3.2

    Angesichts der insbesondere in einigen Mitgliedstaaten dringlichen Lage und der steigenden Arbeitslosigkeit, vor allem der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit, befürwortet der Ausschuss den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Netzes der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, das eine Plattform für den Vergleich der Leistungen auf europäischer Ebene bieten, bewährte Verfahren ermitteln und das wechselseitige Lernen fördern soll, um die Kapazitäten und die Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern.

    3.3

    Unter dem Druck langfristiger Herausforderungen im Zusammenhang mit den weltweiten und technologischen Veränderungen sowie der Alterung der Arbeitskräfte, unter dem Druck dringend erforderlicher kurzfristiger Maßnahmen als Reaktion auf die wirtschaftliche Verlangsamung haben einige Mitgliedstaaten bereits damit begonnen, mit mehr oder weniger großem Erfolg die ÖAV zu modernisieren und ihre Strukturen zu zentralisieren oder aber zu dezentralisieren, ihren Tätigkeitsbereich auszuweiten und alles daranzusetzen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

    3.4

    Der EWSA erachtet die Anpassung der ÖAV an die neuen Erfordernisse des Arbeitsmarktes für unerlässlich. Dazu gehören: Alterung der Arbeitskräfte, Entstehung einer Seniorenwirtschaft und einer grünen Wirtschaft, neue Kompetenzen der jungen Generation und neue Anforderungen an junge Menschen, Entwicklung im IKT-Bereich und technologische Innovation sowie zunehmendes Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage.

    3.5

    Die ÖAV müssen sich gleichzeitig kurzfristigen und langfristigen Herausforderungen stellen. Sie müssen unmittelbar, flexibel und kreativ auf die Änderungen ihres Umfelds reagieren, kurzfristige Interventionen mit nachhaltigen Lösungen kombinieren und soziale Gefahren einschätzen.

    3.6

    Der EWSA ist überzeugt, dass diese neuen Aufgaben der ÖAV – insbesondere im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik – in entsprechenden Kapazitäten und ausreichender finanzieller Unterstützung ihren Niederschlag finden müssen. In vielen Mitgliedstaaten sieht es in Zeiten knapper Haushaltsmittel und entsprechender Sparmaßnahmen danach allerdings nicht aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch sollten die Mittel für die ÖAV, insbesondere für ihre personelle Ausstattung, aufgestockt werden, um eine Qualitätskontrolle zu gewährleisten, was zu Beschäftigungsangeboten führt. Gut funktionierende ÖAV könnten sich in der Zukunft zu Kompetenzzentren weiterentwickeln.

    3.7

    2010 erarbeitete die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (EUROFOUND) auf Anfrage des EWSA ein Diskussionspapier über die Finanzierung und Durchführung von Programmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in Zeiten der Krise (8). In diesem Dokument werden am Beispiel von zehn ausgesuchten Staaten die sich ändernden Interaktionen zwischen aktiver und passiver Beschäftigungspolitik und der Rückgang der Ausgaben für Aktivierungsmaßnahmen im Verhältnis zum BIP beschrieben, insbesondere in Ländern mit einer rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit.

    3.8

    Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, durch Anreizmaßnahmen (Art. 149 AEUV) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, die Integration und Funktionsweise der Arbeitsmärkte in der EU zu verbessern, zu einer besseren geografischen und beruflichen Mobilität beizutragen und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

    3.9

    Die Aufgabe des neuen Netzes wird darin bestehen, gesamteuropäische Systeme für einen Leistungsvergleich der ÖAV zu schaffen und einzurichten, für gegenseitige Hilfestellung zu sorgen, ein Konzept zur Modernisierung und Stärkung der ÖAV in wichtigen Bereichen zu erarbeiten und umzusetzen sowie Berichte über die Beschäftigungslage zu erstellen.

    3.10

    Der Kommissionsvorschlag knüpft an eine Reihe vorangegangener Aktivitäten und Untersuchungen an, die die Geschäftsmodelle der ÖAV und ihre Leistungsmesssysteme sowie die Rolle der ÖAV in Bezug auf die "Flexicurity", die Prognostizierung des Bedarfs bei der Qualifikation der Arbeitskräfte und die Vermittlung von Fähigkeiten für neue Arbeitsplätze zum Gegenstand hatten.

    3.11

    Der EWSA ist davon überzeugt, dass die künftige Tätigkeit der ÖAV alles andere als reine Routine sein wird (9). Die ÖAV müssen sich schrittweise zu multifunktionalen Agenturen entwickeln, die innerhalb der EU verschiedene Übergänge erleichtern – den Eintritt in den Arbeitsmarkt, den Übergang vom Studium zum Arbeitsplatz, den Übergang zu einer anderen beruflichen Laufbahn. Die ÖAV müssen Interaktionen zwischen den Akteuren des Arbeitsmarktes ermöglichen und sie zu Zusammenarbeit und Innovationen ermuntern, sie müssen enger mit öffentlichen und privaten Partnern (10) zusammenarbeiten und dafür Sorge tragen, dass die Akteure auf dem Arbeitsmarkt ihre Tätigkeit auf die Arbeitsmarktpolitik ausrichten.

    3.12

    Der EWSA ist der Ansicht, dass sich die ÖAV stärker auf die Nachfrageseite der Arbeit konzentrieren sollten – ohne dadurch allerdings ihre Aufgabe der Auszahlung von Leistungen zu vernachlässigen, denn die Arbeitgeber haben immer größere Schwierigkeiten, die Arbeitskräfte zu finden, die sie benötigen. Da insbesondere kleine und mittlere Unternehmen häufig eine intensivere Unterstützung seitens der ÖAV benötigen, muss die Zusammenarbeit zwischen den ÖAV und den Unternehmen ausgebaut werden.

    3.13

    Selbst in Zeiten hoher Beschäftigungslosigkeit ist das Qualifikationsangebot nicht auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abgestimmt. Durch den informellen beratenden Ausschuss der Kommission HoPES (11) werden die ÖAV nunmehr in die Diskussion und Konsultation über die Bedeutung der Qualifikationen für Wirtschaft und Gesellschaft einbezogen. Es geht darum, die Arbeitswelt mit dem Bildungsbereich zu verknüpfen und zu einer gemeinsamen Sprache über Kompetenzen und Qualifikationen zu finden. Das bedeutet für die ÖAV, Partnerschaften mit verschiedenen Interessenträgern aufzubauen und eine Ausgewogenheit zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf den immer komplexer werdenden lokalen Arbeitsmärkten zu gewährleisten (12).

    3.14

    Der EWSA erkennt die einzigartige Rolle an, die die ÖAV in der Umsetzung aller Aspekte der Flexicurity spielt. Aus einer Studie über die Rolle der ÖAV für die Flexicurity auf den europäischen Arbeitsmärkten  (13) geht anhand von positiven Beispielen aus der Praxis hervor, dass die ÖAV sich über die notwendige Richtungsänderung ihrer Dienste im Klaren sind und dass sie bereits eine Reihe von Strategien erarbeitet und Maßnahmen zur Förderung der Flexicurity ergriffen haben. Die ÖAV sollten sich auch weiterhin darum bemühen, ihre Kapazitäten auszubauen, um ihrer Rolle bei der Förderung und Bewertung der Flexicurity gerecht zu werden.

    3.15

    Der EWSA ist der Ansicht, dass die Arbeit der ÖAV in erster Linie auf die Personen oder Arbeitnehmergruppen ausgerichtet sein sollte, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind und spezifische Bedürfnisse haben – Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und Zuwanderer. Gleichzeitig sollten konsequent Maßnahmen gegen Diskriminierung durchgeführt und überwacht werden.

    3.16

    Im Zusammenhang mit der europaweiten Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weist der EWSA auch auf die bedeutende Rolle der ÖAV für die Realisierung der Initiative Jugendgarantie hin und begrüßt die Verpflichtungen, zu denen sie die Leiter der ÖAV (HoPES) auf der Konferenz zum Thema Jugendbeschäftigung am 3. Juli 2013 in Berlin bekannt haben, nämlich eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa zu spielen, die Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit den übrigen Interessenträgern auszubauen (14).

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1

    Das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sollte gemäß dem Vorschlag für einen Beschluss eng mit dem Beschäftigungsausschuss zusammenarbeiten und ihn mit Informationen und Berichten über die Umsetzung der Beschäftigungspolitik versorgen. Der EWSA ist der Ansicht, dass die beratende Funktion des Netzes und sein Verhältnis zum Beschäftigungsausschuss im Kommissionsvorschlag klar zum Ausdruck kommen sollte. Das Netz wird lediglich eine beratende und koordinierende Funktion haben, und seine Einrichtung darf nicht als ein Schritt zur Harmonisierung der ÖAV-Strukturen oder der Sozialsysteme betrachtet werden.

    4.2

    Der EWSA kann nicht umhin darauf hinzuweisen, dass es auf regionaler Ebene bereits gut funktionierende Strukturen, darunter auch Netze von Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, gibt, die einen wirksamen Beitrag dazu leisten, die in der Europa-2020-Strategie festgelegten gemeinsamen beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen.

    Um die Beziehungen zwischen den ÖAV und diesen Beobachtungsstellen kohärenter zu gestalten, ist es nach Ansicht des EWSA nötig,

    a)

    die Modalitäten festzulegen, nach denen sich die direkt von den Regionen betriebenen regionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstellen des öffentlichen Sektors am Europäischen Netz der ÖAV beteiligen können;

    b)

    bessere Beziehungen zwischen dem Europäischen Netz der regionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstellen und dem Europäischen Netz der ÖAV aufzubauen;

    c)

    die Modalitäten festzulegen, nach denen die regionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstellen des öffentlichen und privaten Sektors, die zwar nicht direkt von den Regionen eingerichtet wurden, aber unter deren Leitung agieren und deren Ziele verfolgen, Mitglied in diesem Europäischen Netz werden und Zugang zu ihm erhalten können;

    d)

    weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsweise aller bestehenden Strukturen und ihre Beziehungen zueinander zu verbessern mit dem Ziel, unter Nutzung aller verfügbaren Instrumente alle Regierungsebenen einzubinden und auf allen Ebenen – der nationalen, regionalen und lokalen Ebene – tätig zu werden.

    4.3

    Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den ÖAV soll aus dem Einzelplan PROGRESS/EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) im Zeitraum 2014-2020 finanziert werden, Der Legislativvorschlag ist haushaltsneutral und erfordert keine zusätzlichen Personalressourcen. Für Projekte, die von dem Netz entwickelt oder im Rahmen der Maßnahmen des wechselseitigen Lernens ermittelt und anschließend in den einzelnen öffentlichen Arbeitsverwaltungen umgesetzt wurden, können die Mitgliedstaaten Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Rahmenprogramm "Horizont 2020" erhalten. Der EWSA hält es für ausgesprochen wichtig, dass die aus den Strukturfonds bereitgestellten Finanzmittel auch weiterhin fließen und die Finanzierung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Die neuen Zuständigkeiten der ÖAV – insbesondere im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik – müssen in entsprechenden Kapazitäten und ausreichender finanzieller Unterstützung ihren Niederschlag finden.

    4.4

    In Artikel 3 des Vorschlags werden die Initiativen des Netzes festgelegt.

    In Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) geht es um die Entwicklung und Umsetzung europaweiter evidenzbasierter Benchmarking-Systeme in den öffentlichen Arbeitsverwaltungen, die auf der Verwendung quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Bewertung der Leistungen öffentlicher Arbeitsverwaltungen beruhen, und um die Sammlung von Daten zur Schaffung eines geeigneten Instruments für wechselseitiges Lernen.

    Der EWSA stimmt dem Tenor dieses Textes grundsätzlich zu. Ein Vergleich der ÖAV unter Zugrundelegung quantitativer und qualitativer Indikatoren, mit denen die Leistungsfähigkeit der ÖAV ermittelt wird, ist nach Ansicht des EWSA eine nutzbringende Form der Zusammenarbeit. Der Ausschuss spricht sich vor allem dafür aus, zur Bewertung der Arbeitsverwaltungen und der aktiven Arbeitsmarktpolitik statistische Leistungs- und Effizienzindikatoren zu verwenden. Den "Input"-Indikatoren (z.B. dem Haushalt) sollte mehr Bedeutung beigemessen werden als den kontextbasierten Indikatoren. Unter den übrigen Indikatoren, die der EWSA für zweckdienlich hält, gehören beispielsweise die Zahl der gemeldeten Personen (nach Land), die Zahl der Vermittler insgesamt und je Arbeitssuchenden, die Erfolgsquote, d.h. die Zahl der Personen, die eine Beschäftigung gefunden haben und nach 3 bzw. 6 Monaten immer noch beschäftigt sind, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit, das Verhältnis von Angebot zu Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, die Dauer und die Art der Beschäftigung nach Beendigung des Programms der aktiven Beschäftigungspolitik, die Quote der an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmenden Beschäftigten, die aufgelaufenen Kosten und die Zahl der Arbeitnehmer aus der EU bzw. aus Drittländern.

    Im Mittelpunkt der Bemühungen sollten diejenigen stehen, die dem Arbeitsmarkt am fernsten stehen, und die Arbeitsämter, in denen in Bezug auf Arbeitslosenquote und wirtschaftliche Dynamik vergleichbare Bedingungen herrschen, müssen analysiert und miteinander verglichen werden.

    In Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) geht es um die Annahme und Umsetzung eines Konzepts zur Modernisierung und Stärkung der ÖAV in Schlüsselbereichen.

    Der EWSA empfiehlt eine Präzisierung des Wortlauts, um deutlich zu machen, dass das Netz der ÖAV lediglich beratende Funktion haben wird. Außerdem wäre es nützlich, unter diesem Punkt genau anzugeben, wie die erarbeiteten Modernisierungskonzepte für die ÖAV aussehen und welchem Zweck sie dienen. Nach Ansicht des Ausschusses dürften diese Konzepte in keinem Fall verbindlichen Charakter haben.

    4.5

    In Art. 4 Zusammenarbeit geht es um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den Interessenträgern des Arbeitsmarktes, auch mit anderen Anbietern von Arbeitsvermittlungsdiensten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Rolle der einzelnen Akteure im Text genau eingegrenzt werden sollte:

    4.5.1

    Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Sozialpartner die wichtigsten Akteure des Arbeitsmarktes sind. Ihre Mitwirkung bei der Modernisierung der ÖAV ist unverzichtbar, und daher sollten sie in der neuen Struktur einen angemessenen Platz einnehmen. In ihrem Arbeitsdokument über die Rolle der Sozialpartner bei der Verwaltung der ÖAV, insbesondere in Zeiten der Krise, macht die Internationale Arbeitsorganisation ILO am Beispiel von vier EU-Mitgliedstaaten deutlich, dass sich mit der Veränderung der ÖAV-Strukturen auch die Rolle, die Beteiligung und der Einfluss der Sozialpartner verändert. Während in Österreich ihr Tätigkeitsbereich insbesondere auf regionaler Ebene ausgeweitet wird, nimmt ihr Einfluss in Deutschland und Dänemark ab, so dass sie eine eher beratende als mitentscheidende Funktion ausüben. Im Vereinigten Königreich fehlt es aus historischen Gründen an einer institutionellen Einbindung der Sozialpartner (15). Daher befürwortet der Ausschuss die Initiativen der europäischen Sozialpartner im Rahmen ihrer gemeinsamen Arbeitsprogramme (16).

    4.5.2

    In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss darauf, dass der neue Durchführungsbeschluss 2012/733/EU der Kommission zu EURES eine ungünstige Entwicklung in Gang gesetzt hat. In der Aprilsitzung des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (17) zeigten sich die Vertreter der Sozialpartner sehr besorgt darüber, dass die Rolle der Sozialpartner künftig auf die assoziierter Partner reduziert wird.

    4.5.3

    In mehreren Stellungnahmen hat der Ausschuss den Ruf der Kommission nach einer Partnerschaft aller interessierten Kreise unterstützt, die darauf abzielt, Arbeitsplätze zu schaffen, die Beschäftigung zu fördern, Kompetenzen zu entwickeln und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa weist der Ausschuss auf die große Bedeutung von Bildungs- und Beratungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen (Jugendorganisationen, Frauenbewegungen, Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen usw.), von Familien und Einzelpersonen hin, denn dies ist der einzige Weg, um gemeinsam und umfassend eine Lösung für die Lage auf den europäischen Arbeitsmärkten zu finden.

    4.5.4

    Der Ausschuss begrüßt des Weiteren den Aufbau einer Partnerschaft zwischen den Arbeitsverwaltungen (PARES) (18), die den Dialog auf europäischer Ebene fördern und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erleichtern soll. Die Arbeitsmärkte werden immer komplexer, und alle Akteure in den Arbeitsvermittlungsdiensten müssen zusammenarbeiten. Der Ausschuss begrüßt ebenfalls das Programm der Kommission zur Unterstützung des wechselseitigen Lernens – den Dialog zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen.

    4.6

    Gemäß Art. 7 Annahme eines allgemeinen Rahmens wird die Kommission ermächtigt, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die einen allgemeinen Rahmen für die Durchführung von Leistungsvergleichen und Maßnahmen des wechselseitigen Lernens gemäß Art. 3 Abs. 1 betreffen. Der Ausschuss ist im Allgemeinen damit einverstanden, dass delegierte Rechtsakte genutzt werden, um einige Punkte zu überarbeiten, die den allgemeinen Rahmen für die Umsetzung des Leistungsvergleichs und der Maßnahmen des wechselseitigen Lernens betreffen. Es sind jedoch noch weitere Informationen erforderlich, um beurteilen zu können, welche Fragen durch die delegierten Rechtsakte konkret geklärt werden sollen. Der EWSA empfiehlt, den Text des Vorschlags präziser zu formulieren, um die Schlüsselindikatoren des gemeinsamen Rahmens festzulegen. Die delegierten Rechtsakte ihrerseits sollten zur Ergänzung dieser Schlüsselindikatoren in weniger wesentlichen Bereichen gemäß Art. 290 AEUV dienen.

    4.7

    Die neuen Initiativen werden im Kommissionsvorschlag als Ergänzung der Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Rahmen von EURES auf der Grundlage von Artikel 45 und 46 AEUV bezeichnet. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Synergien zwischen dem neu geschaffenen Netz der ÖAV und EURES deutlicher aus dem Text hervorgehen sollten (19). Das neu geschaffene europäische Netz der ÖAV sollte eine Erweiterung des Mandats von EURES unterstützen und dessen Rolle als Schlüsselinstrument zur Abstimmung der Kompetenzen mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes sowie zur Förderung der Mobilität in der EU ausbauen. Das Netz kann überdies mit weiteren Organisationen zusammenarbeiten, beispielsweise mit Berufsberatungseinrichtungen.

    Brüssel, den 17. Oktober 2013

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Henri MALOSSE


    (1)  Programm für Beschäftigung und soziale Innovation, in dem drei bestehende Programme zusammengefasst und deren Anwendungsbereich ausgedehnt wurden: PROGRESS, EURES und das Europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument.

    (2)  COM(2010) 2020 final.

    (3)  Beschluss 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2010 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

    (4)  Informeller beratender Ausschuss der Europäischen Kommission – HoPES (Heads of Public Employment Services – "Leiter der öffentlichen Arbeitsverwaltungen").

    (5)  Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher, Dublin, 7./8. Februar 2013.

    (6)  COM(2010) 682 final.

    (7)  COM(2012) 173 final.

    (8)  John Hurly: Die Finanzierung und Durchführung von Programmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik in Zeiten der Krise. EUROFOUND 2010.

    (9)  Der Beitrag der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu Europa 2020, Papier zur Strategie der ÖAV für 2020, 2012.

    (10)  Mit ihrer Mitteilung "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten" hat die Europäische Kommission 2011 die EU-Initiative PARES, die Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsverwaltungen, als vorrangige Maßnahme ins Leben gerufen.

    (11)  "The Case for Skills: A Response to the Recommendations regarding the Future Role of Public Employment Services under the New Skills for New Jobs Agenda" ["Kompetenzen: Eine Antwort auf die Empfehlungen zur künftigen Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Rahmen der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten"], Europäisches Netz der Leiter der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, September 2011.

    (12)  Wilson, R. A.: "Anticipating skills needs of the labour force and equipping people for new jobs: which role for public employment services in early identification of skill needs and labour up-skilling?" ["Antizipierung des Qualifikationsbedarfs und Vorbereitung der Menschen auf neue Beschäftigungen: Welche Rolle spielen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs und der Höherqualifizierung der Arbeitskräfte?"], Bericht für die europäische Kommission. Coventry: Danish Technological Institute/ÖSB Consulting/Warwick Institute for Employment Research, 2010.

    (13)  "The role of the Public Employment Services related to ‘Flexicurity’ in the European Labour Markets" ["Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen für die Flexicurity auf den europäischen Arbeitsmärkten"] – endgültiger Bericht, "Policy and Business Analysis", Danish Technological Institute/ ÖSB Consulting/Tilburg University/Leeds Metropolitan University, März 2009.

    (14)  Konferenz für Jugendbeschäftigung am 3. Juli 2013 in Berlin, Beitrag der HoPES.

    (15)  Weishaupt, J. Timo: "Labour Administration and Inspection Programme: Social Partners and the Governance of Public Employment Services: Trends and Experiences from Western Europe" [Arbeitsverwaltung und Inspektionsprogramm: Die Sozialpartner und die Verwaltung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen – Trends und Erfahrungen aus Westeuropa], (2011).

    (16)  Eigenständige Vereinbarung über integrative Arbeitsmärkte (2010) auf Grundlage der Gemeinsamen Analyse der wichtigsten Arbeitsmarktfaktoren (2009).

    (17)  Sitzungsprotokoll des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vom 12. April 2013, Brüssel.

    (18)  PARES ist eine der begleitenden Maßnahmen der Kommission im Rahmen der Leitinitiative Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten und dient dazu, die Flexicurity zu fördern.

    (19)  Siehe ABl. L 328 vom 28.11.2012, S. 21–26.


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